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tamer

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  1. DAS war natürlich eine preiswerte Alternative
  2. DAS war natürlich eine preiswerte Alternative
  3. DAS war natürlich eine preiswerte Alternative
  4. DAS war natürlich eine preiswerte Alternative
  5. DAS war natürlich eine preiswerte Alternative
  6. So ist es. Ganz ehrlich gesagt stehe ich persönlich auch nicht so auf die Verwendung von Wechselsystemen. Dann doch besser eine weitere einzelne Schusswaffe.
  7. Hallo Carlos, ich habe mich da missverständlich ausgedrückt wegen dem "AKÜFI" (=Abkürzungsfimmel). Mit "m.E." meinte ich "meines Erachtens" - also ich bin der Meinung, dass WS grundsätzlich eingetragen werden müssten. Nicht nach Auffassung der waffenrechtlichen Vorschriften, sondern ich vertrete persönlich die Meinung, dass dies so gehandhabt werden sollte. Daher begrüße ich auch die anstehende Novellierung (zumindest dahingehend). Roger
  8. Genau so kenne ich es auch - es kommt immer auf den Händler an ob er verkauft oder nicht. Immerhin gibt es set der letzten Waffengesetzänderung keine Verpflichtung mehr zum Führen eines Munitionshandelsbuches. Ein Wechsellauf muss m.E. grundsätzlich eingetragen werden, wobei der Erwerb bedürfniss. und voreintragsfrei erfolgt insofern es sich um gleiches oder kleineres Kaliber handelt. Eine MEB für den Wechsellauf bzw. das Wechselsystem muss der Sachbearbeiter aber nicht zwingend erteilen auch wenn es ärgerlich wäre, wenn er dies nicht macht. Roger
  9. liest sich erstmal recht gut. erst recht im internationalen vergleich. roger
  10. liest sich erstmal recht gut. erst recht im internationalen vergleich. roger
  11. ich meine schon meine ist aber komplett schwarz und hat einen verkürzten abzug bisher war mir das unbekannt das auch die p90 in den usa verboten ist, das höre ich jetzt zum ersten mal, wie gesagt hatte ich bisher auch keine probleme im verein oder so
  12. hmm, die hab ich von meinem dad und bisher gabs da nie probleme mit, auch im verein nich
  13. ja, ich bereue es jetzt schon das ich hierher ziehe, werde vermutlich ne menge stress haben, ist wahrscheinlich sinnvoller wenn ich alles dort oben verkaufe und hier mein hobby neu anfange übrigens: ich ziehe aus beruflichen gründen hierher und ich bin 26
  14. ja, ich habe die deutsche staatsbürgerschaft ich bin hier in deutschland geboren, habe nur dort gelebt, und bin grad am umziehen aus USA hierher
  15. guten tag erstmal, ich lebe seit meinem 3ten lebensjahr in den USA bin jedoch gerade dabei wieder in die heimat zurückzukehren. leider weiss ich nicht wie das mit der einfuhr meiner waffen aus den usa funktioniert bzw. ob ich diese überhaupt einführen darf. folgende waffen habe ich und möchte sie hierher bringen: desert eagle modell .50ae sig sg 552 mp 5 sd 1 p90 dragunow swd welche dieser waffen darf ich überhaupt einführen wie muss das ganze ablaufen also zoll usw. die waffen die ich mitnehmen möchte, wo kann und muss ich die anmelden, polizei oder rathaus? und wie funktioniert das mit dem waffenschein in deutschland?
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