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megashooter

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Everything posted by megashooter

  1. Hallo Leute, eine Vereinskameradin hat vor ca. 4-6 Wochen einen Antrag auf eine 2.te Großkaliber Kurzwaffe im Kal. 9mm para gestellt. Sie ist bereits im Besitz einer Waffe im Kal. 9 para. Die Befürwortung wurde mit der Begründung vom DSB abgelehnt, daß ohne den Nachweis der Teilnahme an Wettkämpfen des DSB eine Befür- wortung der gelichkalibrigen Waffe nicht möglich sei. Kann denn das sein, lt. Waffengesetz stehen ih doch zwei Großkaliber- kurzwaffen (Kontingent) zu ???
  2. Hallo Nightforce, freut mich daß du wieder hier "on" bist. Deinen Status habe ich berichtigt.
  3. Nürnberg, Germany 18. - 21. 3. 32. Internationale Fachmesse für Jagd- und Sportwaffen, Outdoor und Zubehör Hunting - Shooting - Optics - Clothing - Knives - Gifts - Security Erstmals wird es zur IWA & OutdoorClassics 2005 einen "Consumer-Tag" geben, über eine Fortführung wird nach der Veranstaltung entschieden. Bei der IWA & OutdoorClassics wird es 2005 erstmals einen sogenannten "Consumer-Tag" geben. Die NürnbergMesse kommt hier dem Wunsch einer bedeutenden Ausstellergruppe nach, die seit Jahren eine Möglichkeit sucht, qualifizierten Endverbrauchern ihre Produkte auf der Business-Messe IWA & OutdoorClassics zu präsentieren. Dies bedeutet keine allgemeine Öffnung der IWA & OutdoorClassics. Nur mit Gültigkeit für den Messe-Montag, 21. März 2005, wurde ein begrenztes Kontingent an persönlichen Einladungen für Verbraucher über die beiden ideellen Trägerverbände der IWA & OutdoorClassics - VDB Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler und JSM Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und -munition - bereit gestellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: - Zutritt für Consumer nur am Messe-Montag, 21. März 2005 - Zutritt für Consumer nur auf persönliche Einladung in Verbindung mit spezieller deutsch-sprachiger, nicht übertragbarer Einladungskarte und in Verbindung mit Waffenbesitzkarte oder Jagdschein - Die per Einladungskarte ausgesprochene persönliche Einladung gilt ausschließlich für die eingeladene Person und nicht für Begleitpersonen. - Kein Direktkauf und keine Entgegennahme von Waren und Warenmustern - Zutrittsberechtigte Consumer zahlen an den Tageskassen den vollen Tages-Eintrittspreis von EUR 25 (ohne Katalogausgabe). - Gastkarten können nicht eingelöst werden. - Consumer, die ihre Zutrittsberechtigung nachgewiesen haben, erhalten einen speziellen Badge mit Aufdruck "Consumer" als Unterscheidungsmerkmal gegenüber Business-Besuchern und Ausstellern, die Ausweise müssen sichtbar getragen werden. - Die oben aufgeführten Bedingungen des Zutritts für Consumer sind auf der speziellen Einladungskarte detailliert abgedruckt. - Verschärfte Taschenkontrollen beim Verlassen des Messegeländes am Messe-Montag Quelle: http://www.iwa.info/main/d3zlwh7r/e6ax9j8x/page.html
  4. Hi, ok, das Thema ist wieder on, aber bitte bleibt oberhalb der Gürtellinie ! Gruß, Uwe
  5. Hallo, Wir klären das (die Moderation) und dann sehen wir weiter, ok ? Im Prinzip sehe ich das ja genauso.
  6. Hallo, mir geht es auch noch darum weder Werbung noch Antiwerbung in den Foren für Waffen-Anbieter zu bieten. Daher habe ich auch die Mail von Hollow etwas verändert.
  7. [align=center:130028c539]1-3 April 2005 Öffnungszeiten: Freitag und Samstag 10.00 - 18.00 Uhr, Sonntag 10.00 - 17.00 Uhr, Kassenschluss: Freitag und Samstag 17.00 Uhr, Sonntag 16.00 Uhr, Achtung: Internationale Münzen Messe: Samstag 10.00 - 18.00 Uhr, Sonntag 10.00 - 16.00 Uhr[/align:130028c539]
  8. Zulässige Freimengen erhöht Im Jahr 2003 sorgten Änderungen im Gefahrgutrecht dafür, daß die Transportmengen von Munition, die von den gefahrgutrechtlichen Vorschriften freigestellt waren, drastisch sanken. Ohne besondere Vorkehrungen treffen zu müssen, durften nur noch maximal 5 kg Munition bzw. 1 kg Pulver transportiert werden. Nicht zuletzt dank der Intervention des Forum Waffenrecht über den an den Reformgesprächen beteiligten Gefahrgutexperten des Landes Rheinland-Pfalz, der das Forum Waffenrecht auf Bundesebene im Verkehrsministerium unterstützte, konnten die bisherigen Grenzen angehoben werden. So fand der Verkehrsausschuß nach der Anhörung der Länderexperten zu einer Begründung, die unseren Interessen als legalen Waffenbesitzern gerecht wird und schließlich die Erhöhung der "Freimengen" auf 50 kg Munition bzw. 3 kg Pulver für Endverbraucher (Sonderregelgungen gelten für gewerblich Tägige) möglich machte: "Die Anhebung der Grenze von 20 kg [Anm. 20 kg entstammen einem vorangehenden Änderungsentwurf] auf 50 kg Munition für die Freistellung von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften betrifft insbesondere Sportschützen, Jäger und Böllerschützen. Sie bezweckt, dass dieser Personenkreis für die Teilnahme an Veranstaltungen die erforderliche Menge an Munition und dergleichen mitführen kann. Diese Personen unterliegen alle der Zuverlässigkeitsprüfung [...] nach Waffengesetz. Diese Mengenbegrenzung gilt [...] nur in Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind." Die Gefahrgutrechtlich relevanten Vorschriften finden Sie im Volltext auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. [highlight=red:45b558aaab]Quelle: DWJ-Journal [/highlight:45b558aaab] http://dwj.de/aktuell/tdw.php?seite=1
  9. Hallo Gitta, ich bin im Vorstand eines Schützenvereins und würde als solcher auf eine derartige Anfrage im Verein wie folgt reagieren : Den Antrag auf eine Großkaliber-Kurzwaffe würde ich ablehnen. Sport- waffen sind grundsätzlich zur Ausübung des Schützensports, nicht aber zur Selbstverteidigung, schon gar nicht ausserhalb der eigenen Wohnung gedacht. Wenn du noch kein Mitglied des Vereins wärst, dann würde ich mir daß schwer überlegen ob ich unter diesen Voraussetzungen eine Mitgliedschaft beführworten würde. Der Verein darf nicht für Zwecke eines Sicherheitsbedürfnisses eines Bürgers missbraucht werden !. Ich würde da keinesfalls mitspielen und ich denke, daß dies andere Vorstandskammeraden in anderen Vereinen genauso sehen.
  10. Hi, dieses Forum wurde von unserer Moderation mehrheitlich gewünscht. Und so hab ich es kurz angelegt. :mrgreen: :gulp: Viel Spass damit, Gruß, Uwe
  11. Hi, Tatsache ist daß GB eigentlich mehr "Schnickschnack", auch Daten wie große Bileder etc.. auf dem Server hat. Auch aus diesem Grund aber auch wegen der umfangreichen PHP Datenbank hat das System bisher etwas gelahmt :mrgreen: . Aus diesem Grund habe ich unserem System vor ein paar Tagen einen neuen Server verpasst der hardewaretechnisch auf dem neusten Stand ist, incl. Backunpsystem u.a. und hoffe somit zum Funfaktor auf unserem System beitragen zu können Gruß, Uwe
  12. Hi, haben da unsere Freunde von der "Waffen abschaffen - Lobby" zugeschlagen ??? :gulp:
  13. Die Waffenschmiede (Sendung vom 20. Juli 2004) In einem kleinen Städtchen zwischen Schwarzwald und schwäbischer Alb steht eine Firma von Weltruf: Heckler und Koch baut Waffen für Polizei und Sicherheitskräfte auf dem ganzen Globus...... http://www.kabel1.de/info/al/themen_a-z/index.php?18391#longtext
  14. Hi, Quelle : Stuttgarter allgemeine : Zitat : Die vielen Verbrechen mit legal erworbenen und getragenen Waffen, die unsere Mitbürger begehen, führten gestern dazu, das den Waffenbesitzern in Zukunft noch weitere Einschränkungen auferlegt werden um die Kriminalitätsrate weiter zu senken. Hierzu wurden von der Bundesregierung folgende Zusatzmaßnahmen in der neuen Waffenverordnung beschlossen die sicher auf breite Zu- stimmung in der Befölkerung stoßen : . Die Kaliber 50AE, .50BMG, .45ACP, .454Casull, und .44 Magnum sind in keinster Weise sportlich anwendbar und somit nach einer Über- gangszeit die 1/2006 endet untersagt. Ein Bestandsschutz beseht nicht. . Im Privatbesitz befindliche Kurzwaffen müssen nach einer Übergangsfrist bis spätestens 1/2006 auf eine Magazinkapazität von max 2 Schuß umgerüstet sein. . Die neue gelbe WBK gilt ab 1/2005 nur noch für Mehrlader Repetier- gewehre mit einer Magazinkapazität von max. 2 Schuß. Da es sich lediglich um die Erweiterung der Waffenverordnung handelt ist eine weitere gesetzliche Änderung gottseidank nicht notwendig womit obige Verordnungen unbürokratisch und termingemäß umgesetzt werden können was wir sehr begrüßen. Für die Redaktion Eberhard Kächle, Waffensachverständiger
  15. Hi, wie wärs denn mal mit sowas :mrgreen:
  16. Hier ein paar Bilder die meine Tochter auf der IWA besonders interessant fand und mit ihrer Digicam verewigte :mrgreen: :mrgreen: :
  17. Hi, auch darum siehe : :grinsking: http://www.gunboard.de/gunboard/viewtopic.php?t=3309
  18. Ja, wie Glock17 schon sagte gehts im Profil recht einfach. Nettes Portrait übrigens :gulp: Hier :
  19. hi clifford, ich rege mich ja auch nicht über Gewaltfilme auf . Scherz bei Seite, ich kann deine Argumentation schon nachvollziehen, aber auch die der User die diesen Thread eingestellt haben. :orange:
  20. Hi, ich nehme doch an, daß diese Liste als "Unterschriftenliste" der Legal- waffengegner erstellt worden ist und nicht von der Waffenlobby. Insofern kann ich nicht ganz nachvollziehen warum das posten dieser Liste ein Problem darstellen soll :?: Ich denke schon, daß es etwas heuchlerisch ist in Filmen mitzuwirken bei dennen "Geballert" wird ohne ende und sich dann in obige Liste einzutragen. Was meint ihr :?:
  21. bigbrother :gulp: aehmm meinst die da : Die gibts ja immernoch
  22. Hi, Wenn die Kopftuch tragen wollen sollen sie halt dort hingehen wo man üblicherweise Koftücher trägt und das ist nicht Deutschland (noch). :gulp:
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