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megashooter

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Posts posted by megashooter

  1. :shi:

    sind nicht gerade diese "Rebellethreads" off-topic. Die pers. Vorbehalte einzelner Personen gegegen div. Organisationen gehören nicht in ein Waffenboard, insbesondere dann, wenn das ganze unter der Gürtellinie wie bei den Threads von und mit "Trigger" stattfindet.

    GB ist in jüngster Zeit stärker gewachsen als alle anderen Foren in diesem Bereich und das ohne obige "Zustände" (ausgenommen vieleicht WO), und dabei werden wir es belassen. Versuche Threads in dieser Form hier zu starten führen unweigerlich zu Löschung des Accounts.

    Gruß, Uwe

  2. :shi:

    wie ich gestern in meinem Verein gehört habe wird in obigem Landkreis nun nach und nach jeder Waffenbesitzer einer Kontolle unterzogen. Die Gebühren für genannte Kontrolle beträgt 90€. Von Kreis zu Kreis variieren die Preise von 70 - 150 €. Ausser der Aufbeahrung werden insbesondere die Herstellernummern mit den WBKs verglichen.

    Ist das denn noch im Rahmen des rechtlich zulässigen ?? :confused:

    Gruß, Uwe

    PS. der Landkreis Lbg. befindet sich in Ba-Wü.

  3. Das Sportschießen hat insbesondere in Europa eine lange Tradition. Das korporierte Schützenwesen geht auf die Bürgerwehren der Städte zurück. In Deutschland und in den angrenzenden Nachbarländern gibt es z.B. bereits seit dem Mittelalter Schützengilden. Davon zeugt u.a. das berühmteste Bild des niederländischen Malers Rembrandt, Die Nachtwache von (1642), welches die Amsterdamer Bürgerwehr darstellt, eine Schützengilde. Der erste bezeugte Schützenwettbewerb wurde aber bereits 1442 in Zürich (Schweiz) abgehalten.

    Nach den Befreiungskriegen (1815) setzte ein Aufschwung im Vereinswesen ein, von dem auch der Schießsport profitierte. Nach dem verlorenen Zweiten Weltkrieg wurden alle Schützenvereine in Deutschland offiziell von den vier Siegermächten verboten und erst in den folgenden Jahren in der jungen Bundesrepublik wieder erlaubt.

    [TABLE]nachtwache.jpg|Das gezeigte Bild zeigt 34 Personen – davon 18 Schützen und 16 Figuren, die durcheinanderlaufen. Im Vordergrund stehen der Hauptmann und sein Leutnant. Zwei hell erleuchtete Figuren in gelber Kleidung beherrschen den Bildaufbau: ein Mädchen im Mittelgrund und der Leutnant im Vordergrund. Das Gemälde ist sehr dunkel, manche Details im Hintergrund lassen sich kaum noch ausmachen. Die gängige Erklärung dafür ist, dass im Verlauf der Zeit die zahlreichen Firnis-Schichten natürlich nachgedunkelt sind. Der Titel Nachtwache wurde dem Gemälde jedenfalls erst Ende des 18. Jahrhunderts verliehen. Im Mittelpunkt des Bildes steht eine Bürgerwehr aus der Zeit des 17. Jahrhunderts. Es gab ihrer viele, denn die Niederlande rangen damals um ihre Loslösung von der Herrschaft der spanischen Krone. Der Hauptmann dieser Kompanie hieß Frans Banning Cocq, der neben ihm stehende Leutnant Willem van Ruytenburgh. Die dargestellten Büchsenschützen gehörten der Kloveniers-Gilde an. Etliche weitere Mitglieder der Gilde hat Rembrandt ebenfalls auf dem Gemälde verewigt. Die Namen von 18 Personen sind auf einer Tafel vermerkt, die im Hintergrund zu erkennen ist, aber erst später hinzugefügt wurde. Die restlichen Personen werden in der Fachliteratur als Allegorien gedeutet.[/TABLE]

    Auch Rembrandt selbst hat sich, wie auf vielen seiner Bilder, ganz im Hintergrund dargestellt.

    Viele Experten haben im Verlauf der Zeit immer wieder versucht, in Amsterdam die Stelle ausfindig zu machen, an der sich die Bürgerwehr versammelt hat, ohne Erfolg. Rembrandt scheint die Kulisse nach seinen Vorstellungen selbst zusammengestellt zu haben. Lediglich die Fahne – sie enthält Anteile des Wappens von Amsterdam – ist ein Hinweis auf die Örtlichkeit. Gut dokumentiert ist, dass die Gilde der Büchsenschützen in den dreißiger Jahren des 17. Jahrhunderts in der Amsterdamer Nieuwe Doelenstraat ein neues Schützenhaus errichten ließ, dessen Portal mit Wappen und Emblemen der Gilde und dessen Festsaal zwischen 1638 und 1645 mit zahlreichen Gruppenporträts ihrer Mitglieder ausgeschmückt wurde. Eines dieser Gruppenporträts ist Rembrandts berühmtes Gemälde. Es zeigt die Büchsenschützen nicht in der damals oft üblichen starren Porträt-Haltung, sondern in Aktion: Der Hauptmann erteilt seinem Leutnant den Marschbefehl. Jedoch ist die Marschordnung noch nicht vollständig hergestellt, was das relative Durcheinander innerhalb der Teilgruppen auf dem Bild erklärt.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Nachtwache

  4. Bei ihrem Versuch, die angespannte Finanzlage in den Griff zu bekommen, haben OB Wolfgang Schuster und Stadtkämmerer Michael Föll (beide CDU) gestern eine überraschende Wende vollzogen. Vor der Presse im Rathaus kündigten sie an, dem Gemeinderat in der kommenden Woche vorzuschlagen, "dass die Einführung einer Waffenbesitzsteuer derzeit nicht weiterverfolgt wird".

    Ihre Begründung: nach Rücksprache mit Gutachtern während der Sommerferien habe sich herausgestellt, dass die Zahl der zu besteuernden Waffen nur bei etwa 7000 liege. Außerdem erfordere der Datenschutz einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand. Schließlich, so der Kämmerer, "bringt uns die erhöhte Vergnügungssteuer deutlich mehr in die Stadtkasse als bisher erwartet, nämlich statt 5,4 bis zu 8,8 Millionen Euro". Gleichwohl, so betonte Föll, "bleibt die finanzielle Lage Stuttgarts weiterhin sehr angespannt". Deshalb müsse der Gemeinderat in nächster Zeit immer noch 450 000 Euro im Kulturbereich sowie 250 000 Euro im Sozialen kürzen oder andere Deckungsvorschläge machen.

    Seinen Sinneswandel in Sachen Waffenbesitzsteuer begründete Föll so: "Ursprünglich waren wir davon ausgegangen, dass etwa die Hälfte der 29 000 in Stuttgart registrierten Waffen steuerpflichtig wären. Nach der Befragung von Gutachtern sowie des Ministeriums für den Ländlichen Raum hat sich jedoch ergeben, dass höchstens 7000 Waffen besteuert werden könnten." Der Grund: die Experten billigten den 1100 Stuttgarter Jägern jeweils bis zu zehn Waffen zu. Hinzu komme, dass von den 7000 sogenannten Erbfällen 6300 Waffen nicht mit Steuern belegt werden könnten.

    Ein weiterer Aspekt für den Rückzug von der Waffensteuer: "Die beim Amt für öffentliche Ordnung vorhandene Datei aller 29 000 registrierten Waffen darf nicht an die Kämmerei und das Steueramt weiter gegeben werden", sagte Föll. Dies würde bedeuten, dass eine völlig neue Datei erarbeitet werden müsste. Fölls Fazit: "Selbst bei 150 Euro Steuern pro Waffe wären unter dem Strich höchstens 800 000 Euro Einnahmen für uns übrig geblieben." Schließlich müsse man, wie von den Verbänden der Jäger angedroht, mit Prozessen gegen die Stadt rechnen - und mit der Gefahr, bei einer Niederlage die bis zu einem endgültigen Urteil eingegangenen Beträge dann zurückzahlen zu müssen.

    Der Oberbürgermeister und der Kämmerer betonten gestern, die Entscheidung gegen die Waffensteuer sei ihnen leichter gefallen, weil sich auch im Bereich der vom Gemeinderat erhöhten Vergnügungssteuer neue Fakten ergeben hätten: "Verstärkte Außenkontrollen haben ergeben, dass es in der Landeshauptstadt nicht nur, wie bisher angenommen, 1750 steuerpflichtige Spielautomaten gibt, sondern 2900." Dies bringe unterm Strich ein Plus von 3,5 Millionen Euro, insgesamt rund 8,8 Millionen Euro im Jahr.

    Werner Wölfle, der Vorsitzende der Grünenfraktion, kritisierte gestern Wolfgang Schuster und Michael Föll: "Die Einführung der Waffensteuer, die man uns vor den Ferien so nahegelegt hat, war offensichtlich ein Schnellschuss - alles zu kurz gedacht." Die Tatsache, dass beide nach wie vor eine Kürzung von 450 000 Euro im Kulturbereich für nötig hielten, werte er "als eine Demonstration der Macht".

    Der CDU-Fraktionschef Fred-Jürgen Stradinger begrüßte die Kehrtwende bei der Waffensteuer: "Wir haben Fragen gestellt zu dieser Steuer - jetzt zeigt sich, dass sie sich nicht lohnt." Beim Thema Kultur signalisierte Stradinger Gesprächsbereitschaft: "Wir sind auf diesem Gebiet offen und gesprächsbereit. Wenn die Kürzungen vermieden werden könnten, wäre das aus unserer Sicht ein Glücksfall."

    Unterdessen hat die SPD-Ratsfraktion den Antrag eingebracht, die Kürzungen in der Kultur und im Sozialen zu vermeiden. Stadtrat Andreas Reißig sagte: "Höhere Steuern sind für uns kein Selbstzweck - das gilt für die Waffensteuer wie für die Bettensteuer. Allerdings wäre die Waffensteuer aus ordnungspolitischen Gründen durchaus sinnvoll." Der Hotel- und Gaststättenverband hat sich gestern erneut gegen die "Bettensteuer" ausgesprochen.

    Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2630210_0_9392_-die-waffensteuer-ist-ploetzlich-vom-tisch.html

  5. :shi:

    Hier ein Auszug aus einem Artikel der Internetseite Pi-News u.a. zum neusten Gerichtsurteil zum Thema Waffenrecht in den USA.

    Titel : Sieg der Waffenlobby oder des Rechts?

    URL: http://www.pi-news.net/2010/06/sieg-der-waffenlobby-oder-des-rechts/

    Vor wenigen Tagen berichteten die deutschen Medien mit übereinstimmender Erschütterung, die US-Waffenlobby habe vor dem amerikanischen Verfassungsgericht einen Sieg davon getragen. Tatsächlich wurde der zweite Verfassungszusatz nur in seiner Geltung bestätigt. Interessant sind dabei die Zusammenhänge mit der persönlichen Sicherheit.

    http://en.wikipedia.org/wiki/Second_Amendment_to_the_United_States_Constitution#Text

    Der Wortlaut des zweiten Verfassungszusatzes lautet wie folgt:

    A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.

    (Eine gut organisierte Miliz ist notwendig, um die Sicherheit eines freien Staates zu gewährleisten, weshalb das Recht des Bürgers, Waffen zu haben und zu tragen, nicht verletzt werden darf.)

    Es wurde oft behauptet, dies enthalte nur das Recht, sich einer Miliz anzuschließen und innerhalb dieser Waffen zu haben und zu tragen. Doch der geschichtliche Hintergrund, der die Begründung für den zweiten Verfassungszusatz darstellt, zeigt auf, wie fehlgeleitet dieser Gedanke ist.

    Im Rahmen der amerikanischen Revolution kam es unter anderem zu Zusammenschlüssen bewaffneter Bürger – also Miliz – um eine den Bürger unterdrückende Regierung zu beseitigen. Auch um sich jederzeit die Möglichkeit zu erhalten, eine die Bürgerrechte verweigernde Regierung stürzen zu können, wurde der zweite Verfassungszusatz aufgenommen. Das selbe gilt für den Gedanken, eine Regierung von der Unterdrückung seiner Bürger abzuschrecken.

    Um sich zu einer solchen Miliz zusammenschließen zu können, muss man diese Waffen besitzen dürfen. Der Gedankengang verbietet, dass dieses Recht von einer Erlaubnis durch die Behörden abhängig gemacht werden kann. Warum es aber nun dennoch eines Urteilsspruches bedarf, um sich als Bürger gegen das Verbot der Heimatstadt Obamas, Chicago – erfolgreich – zur Wehr zur setzen, erstaunt zunächst. Die Eindeutigkeit des Wortlauts hätte erwarten lassen, dass sich niemand an das Verbot heranwagt.

    Doch das Urteil des amerikanischen “Supreme Court” ist nicht nur deshalb interessant, weil es bestätigt, dass der zweite Verfassungszusatz genau so gemeint ist, wie er geschrieben wurde. Dies dürfte nur für Juristen eine Neuigkeit sein. Viel interessanter ist, wie die konservative Mehrheit der Richter begründet, welch fundamentales Recht der Verfassungsgeber im Anspruch auf Waffenbesitz gesehen hat. Das Gericht verweist hierzu auf die Sklavenbefreiung bzw. auf die Zeit danach (ab Seite 26 der Urteilsbegründung, Seite 35 der PDF-Datei).

    Nach Ende des Bürgerkrieges und der damit einhergehenden Sklavenbefreiung sicherte der Kongress durch Gesetzesgebung den Zugang aller – und damit auch der befreiten Sklaven – zu allen Rechten. Dies geschah durch den 14. Verfassungszusatz. Dabei kam es dem Kongress auch darauf an, Schwarzen das Recht zuzugestehen, eine Waffe auch zur eigenen Sicherheit (dazu später mehr) zu besitzen und zu tragen, wie das Weiße schon lange taten und als Recht genossen. Dies ist für das Gericht der Nachweis, für wie fundamental der Kongress das Recht auf eine eigene Waffe betrachtete.

    Hier Auszüge aus der Urteilsbegründung im Original (zur Eindeutigkeit unübersetzt):

    The most explicit evidence of Congress’ aim appears in§14 of the Freedmen’s Bureau Act of 1866, which provided that “the right . . . to have full and equal benefit of all lawsand proceedings concerning personal liberty, personal security, and the acquisition, enjoyment, and disposition of estate, real and personal, including the constitutional right to bear arms, shall be secured to and enjoyed by all the citizens . . . without respect to race or color, or previous condition of slavery.” 14 Stat. 176–177 (emphasisadded).22 Section 14 thus explicitly guaranteed that “all the citizens,” black and white, would have “the constitutional right to bear arms.”

    The Civil Rights Act of 1866, 14 Stat. 27, which wasconsidered at the same time as the Freedmen’s Bureau Act, similarly sought to protect the right of all citizens to keep and bear arms.23 Section 1 of the Civil Rights Act guaranteed the “full and equal benefit of all laws and proceedings for the security of person and property, as isenjoyed by white citizens.” Ibid. This language was virtually identical to language in §14 of the Freedmen’sBureau Act, 14 Stat. 176–177 (“the right . . . to have full and equal benefit of all laws and proceedings concerning personal liberty, personal security, and the acquisition, enjoyment, and disposition of estate, real and personal”).

    Dabei war im Rahmen der Debatte im Kongress das Recht, durch das Besitzen und Tragen einer Waffe (und denknotwendig das Nutzen, also den Einsatz) für seine eigene Sicherheit zu sorgen, ein wichtiger Aspekt. Dies zeigt das Gericht in seinem Urteil deutlich auf:

    In debating the Fourteenth Amendment, the 39th Congress referred to the right to keep and bear arms as afundamental right deserving of protection. Senator Samuel Pomeroy described three “indispensable” “safeguards of liberty under our form of Government.” 39th Cong.Globe 1182. One of these, he said, was the right to keep and bear arms: “Every man . . . should have the right to bear armsfor the defense of himself and family and his homestead. And if the cabin door of the freedman is broken open and the intruder enters for purposes as vile as were known to slavery, then should a well-loaded musket be in the hand of the occupant to send the polluted wretch to another world, where his wretchedness will forever remain complete.”

    Evidence from the period immediately following theratification of the Fourteenth Amendment only confirmsthat the right to keep and bear arms was considered fundamental. In an 1868 speech addressing the disarmament of freedmen, Representative Stevens emphasized the necessity of the right: “Disarm a community and you rob them of the means of defending life. Take away their weapons of defense and you take away the inalienable right of defending liberty.” “The fourteenth amendment, now so happily adopted, settles the whole question.”

    Der Kongress sah es demnach als ein Recht eines jeden Bürgers an, eine Waffe zu tragen. Aber natürlich sind laut deutschen Mainstreammedien die bösen Waffenlobbyisten schuld, die sich einmal mehr durchgesetzt haben. Es sei darauf hingewiesen, dass sich auch in Deutschland Interessenverbände bei Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützend einschalten, wenn sie ihre Belange berührt sehen.

    Der Spiegel geht noch einen Schritt weiter und lässt seine Leser in die Falle böser Vorahnungen tappen (Hervorhebung durch PI):

    Den USA könnte nun eine jahrelange Prozesslawine bevorstehen. Die Waffenlobby NRA jubelte: Sie werde erst ruhen, wenn jeder US-Bürger sein Recht auf Kauf und Besitz von Waffen zur Selbstverteidigung ausüben könne. Die Anti-Waffen-Lobbygruppe Violence Policy Center beklagte dagegen, dass “Menschen durch dieses Urteil sterben” würden. Die Entscheidung sei “ein Sieg für die Waffenlobby und die Waffenindustrie”. Etwa 90 Millionen Amerikaner besitzen rund 200 Millionen Schusswaffen. Im Schnitt sterben pro Tag 80 Menschen durch eine solche Waffe.

    Der Spiegel-Autor will damit suggerieren, dass es noch zu viel mehr Toten kommt – dem brav von den deutschen Medien in jahrzentelanger PC-Schulung „vorgebildeten“ Medienkonsument schwant Böses. Bekommt man doch so Angst vor Gewalt und Kriminalität. Allerdings legen reale Zahlen etwas ganz anderes nahe: In Florida wurde im Jahr 1987 ein Gesetz verabschiedet, das jedem das Recht zusprach, (verdeckt) nach staatlicher Erlaubnis eine Waffe zu tragen. Die Anzahl der Tötungsdelikte ging in Florida zwischen 1987 und 1996 um 36% zurück. In den gesamten USA betrug der Rückgang 0,4%. Die Tötungsdelikte mit einer Feuerwaffe gingen um 37% zurück, während sie bundesweit um 15% zunahmen. Die Tötungen mittels einer Handfeuerwaffe erfuhren in in diesem Zeitraum in Florida einen Rückgang um 41%; derweil war in den USA als ganzes eine Zuwachsrate von 24% zu verzeichnen. Es gibt hierzu verschiedene Zahlen, die aber in der Tendenz das gleiche aussagen.

    Angesichts dessen und der Tatsache, dass der deutsche Staat nicht willens scheint, seine Bürger zu schützen, wäre die Änderung des Waffenrechts eine vordringliche innenpolitische Aufgabe. Wenn der Staat seiner Pflicht nicht nachkommen will, sollte er es dem Rechtstreuen zumindest nicht erschweren, für seine Sicherheit selbst zu sorgen, ohne dafür staatliche Sanktionen fürchten zu müssen. Angesichts der Faktenlage ist es kein Wunder, dass ein Einwohner Floridas die deutschen Restriktionen hierzu nicht versteht.

    Quelle: http://www.pi-news.net/2010/06/sieg-der-waffenlobby-oder-des-rechts/

  6. schaut mal was ich entdeckt habe. Hier ist das Ergebniss momentan 50/50. Ganz im Gegenteil zu dem Anfangszustand des genannten Käseblattes. Die Abstimmung ist übrigens noch offen, wer möchte kann seine private Meinung zu diesem Thema per Abstimmung kund tun.

    http://anonym.to/?http://umfrage.tagesschau.de/umfrage/poll_dbdata.php?oid=waffenrecht100

    hier mein Beitrag hierzu auf WO: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=401324&pid=1509652&st=100entry1509652

    Quelle des Teilbilds der Internetseite: Tagesschau.de

  7. http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=401324&st=100

    Es bringt nichts, also reitet net unnötig weiter drauf rum. Es ist ihre Homepage, sie bestimmen was raufkommt und was nicht bzw. entfernen andere Inhalte wieder. Je weiter wir da unnltig eindreschen, desto mehr hetzen sie weiter.

    Hi, sehe ich genauso. (Diesmal bin ichs wirklich, nicht meine bessere Hälfte, smile). Ich denke, deren Reaktion zeigt ganz klar, welches Ziel mit dieser sogenannten "Umfrage" erreicht werden sollte. Schade eigentlich, dass es kaum mehr neutrale Berichterstattung in unserer Medienlandschaft gibt. Früher hatten wir wenigstens mal ne Meinungsvielfalt in der Presse, heute werden die wirklich brennenden Themen totgeschwiegen. Heute ist ein Staubsaugervertreter in der Bevölkerung (aus genannten Gründen) angesehener als ein Jornalist. :D

  8. :shi:

    hier nun die entgültige Reaktion der "Wochenblattes"

    Quelle:

    http://www.mein-wochenblatt.de/index.php?&kat=14&pcase=archiv&pvpid=28

    ich muss schon sagen, das ist mehr als dreist ! Sind denn legale Waffenbesitzer keine Bürger ??? Haben wir nicht das Recht, an einer derartigen "Umfrage" teilzunehmen ? Nicht wir sind es, die die Meinung der Leser dieses "Blattes" beeinflussen, nein die Macher dieser Zeitung sind es, wenn sie eine Umfrage stoppen weil sie nicht nach IHRER Zufriedenheit verläuft. Wer kann denn sagen wieviel Mitglieder der "Antiwaffenlobby da teilnehmen, aber das wäre ja durchaus legitim. :D

    Sowas nenn ich Manipulation !!! :mad: Keine gute Werbung für dieses "Blatt" :puke: Naja, trotzdem ein kleiner Sieg für unsere Sache, lieber keine weitere Abstimmung als solch eine.

  9. :shi:

    mir scheint, die Umfrage endet erst am kommenden Mittwoch. Die Gesichter der Wochenblatt Redaktion würd ich gern sehen... :mrgreen: Auf den dann kommenden Kommentar und die Veröffentlichung des Ergebnisses bin ich sehr gespannt. Wir werden die nächste Ausgabe dann wieder hier im Thread als PDF einstellen.

  10. :shi:

    Gerade in unserem RSS-Feed-Forum gefunden. Wie kann sowas sein ? In England ist doch der Waffenbesitz untersagt .. :confused:

    Dem Amoklauf in elf Küstenstädten Englands am Mittwoch sind bis jetzt 12 Opfer erlegen. 25 weitere wurden verletzt.

    Es ist der blutigste Amoklauf in Grossbritannien seit 1996. In verschiedenen Küsten-Städten der Grafschaft Cumbria seien am Mittwoch Schüsse gefallen, darunter in Whitehaven, Seascale und Coniston, teilte die Polizei mit. Kurze Zeit nach dem Amoklauf meldete die örtliche Polizei, die Leiche des Schützen sei in einem Waldstück nahe des Dorfes Boot im nahe gelegenen Lake District zusammen mit einer Schusswaffe gefunden worden.

    Nach ersten Erkenntnissen der Polizei begann der Mann seinen Amoklauf in der kleinen Küstenstadt Whitehaven am Rande des Nationalparks Lake District. Dort erschoss er mindestens einen Menschen, bevor er mit seinem Wagen weiterfuhr. Der Amokschütze soll seine Opfer mitten ins Gesicht geschossen haben.

    Touristen, Wanderer und Einwohner waren angewiesen sich, sich in Sicherheit zu bringen und ihre Häuser nicht zu verlassen. Die Tore zum nahen Atomkraftwerk in Sellafield wurden aus Sicherheitsgründen geschlossen. Der Hintergrund der Tat blieb zunächst unklar.

    Taxifahrer schiesst um sich

    Bei dem Täter soll es sich um eine 52-jahrigen ortsansässigen Taxifahrer handeln. Bekannte schilderten ihn als ruhigen Menschen. Er habe einen erwachsenen Sohn, aber allein gelebt. «Ich kann nicht glauben, dass er so etwas tun kann», sagte die Telefonistin eines Taxiunternehmens gegenüber einer lokalen Zeitung.

    Die BBC berichtete von Schüssen an elf verschieden Orten. Bei der Gegend, etwa 560 Kilometer nordwestlich von London, handelt sich um ein bei Touristen beliebtes ländliches Idyll. Der Abgeordnete Jamie Reed sagte der BBC: «Solche Sachen passieren nicht in unserem Teil der Welt.» Man habe eine der niedrigsten Verbrechensraten des Landes.

    Quelle: http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/10642368

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