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Anaconda.44

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  1. Hallo Leute, ich muss nun auch mal ne Frage fragen: Ich interpretierte das neue Waffen(un)recht bezüglich der Aufbewahrung so: Bis zu zehn Langwaffen mindestens Tresor Typ A, Kurzwaffen mindestens Tresor B. Über 10 Langwaffen mindestens Tresor B, Kurz-und Langwaffen mindestens Tresor Typ B Da mein Bestand sich in den letzten Jahren geringfügig vermehrt hat, war ich heute mal bei Frank-onaniea und wollte mir einen Typ B Tresor für 14 Langwaffen ansehen. Einer der Kundenverräter dort wollte mir nun erzählen, dass man nach dem neuen Gesetz nicht mehr wie 10 Langwaffen in einem Tresor aufbewahren darf. Hab ich nun dass Gesetz falsch interpretiert, eine Passage übersehen oder wollte dieser Mensch einfach nur seinen auf Lager stehenden A Tresor verkaufen? Wie seht Ihr das? Gruss, Anaconda
  2. Done! @Glock17: Wenn du abgestimmt hast, erscheint im selben Frame das Ergebnis Gruss, Anaconda.44
  3. Hi All, Klaus hat recht, er hat nur den falschen Absatz in § 14 zitiert. Richtig ist: §14 Absatz 2 : Ein Bedürfniss für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen......... Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes.......... mindestens 12 Monate im Verein. Heist im Klartext: Jede KW und jede SL Langwaffe müssen nach dem Gesetz vom Verband befürwortet werden, also auch die Erste KW bei Newbies!! Gruss, Anaconda.44
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