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Makalu

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Everything posted by Makalu

  1. Ja Uli, da hast du natürlich recht! Ich verspreche Besserung. Gruß Makalu
  2. Hm, ich war heute dort und mehr oder weniger schockiert. Bis vor kurzen war alles kein Problem, aber heute dann doch. Gestern hat mir ein Schützenkollege schon irgendwas angedeutet, dass da irgendwelche neuen Geschossbeschränkungen in München sind, er wusste aber nicht genau was. Na ja, Zeit zum Ändern war nicht mehr und irgendwie war auch überhaupt nichts auf der Startkarte vermerkt. Ich habe dann aber sicherheitshalber mal ein paar Schachteln günstige Fabrikmunition mit eingepackt. Dann angekommen und es ist sofort aufgefallen: Geschosse mit Kunststoffspitze (A-Max, V-Max, Ballistik-Tipp usw.) sind verboten! Genau das, was ich in meinem Gewehr Kal. 223 verschieße. Wau, der Schock saß tief und ich war richtig sauer. Musste dann mit günstiger Fabrikmunition vorlieb nehmen. Das Ergebnis war entsprechend mein schlechtestes, wobei sich die Mun, die ich für 36 Cent pro Schuss gekauft habe, noch als akzeptable herausgestellt hatte. Einige Schützen durften wegen fehlenden Beschussstempel wieder heim fahren. Insgesamt hatte ich dort den Eindruck gewonnen, dass viel Schützen so langsam die Lust verlieren, wobei es dafür noch andere Gründe gibt. # Ansonsten auch an de50ae meine Glückwünsche zur Teilnahme. Gruß Makalu
  3. Halbautomat oder Repetierer, mal von der gesetzlichen Seite abgesehen haben beide Vor- oder auch Nachteile. Bei der Präzision wird meistens der Repetierer leicht die Nase vorne haben, allerdings nicht immer. Die Zuverlässigkeit kann man auch als höher ansehen und er ist robuster bei häufig noch geringerem Gewicht. So um und nach dem zweiten Weltkrieg ging auch für Scharfschützen die Entwicklung hin zum Halbautomaten. Gewehre wie das sehr gute M21, das H&K PSG, Dragunov und sonstige Waffen, besonders von H&K waren beliebt, aber auch tückenhaft. Das M21 und das H&K PSG brachten tatsächlich sehr gute Präzision, waren aber auch recht anspruchvoll. Das erstere litt unter höherem Präzisionsverschleiß, das zweite unter einem extremen Gewicht mit weit fliegenden Hülsen. Der Wartungsaufwand war aber für alle diese Gewehre recht hoch. Die folge: Viele Armeen sind auf Repetierer umgestiegen und haben den Halbautomaten stark verdrängt. In den letzten Jahren sieht man wieder eine Teilrückbesinnung. Die US Armee hat das SPR in 223 als leichtes Scharfschützengewehr eingeführt. Heute kommen wieder einige M14 mit Optik dazu und einige Verbände führten irgendwelche Versionen des AR10Â’s als Präzisionsgewehr ein. Besonders die AR10 Versionen bringen häufig eine Präzision, die vielen Repetierern nicht oder kaum nachsteht, dabei aber noch relativ leicht und kompakt sind. Leider bleiben auch sie etwas anfälliger und der Wartungsaufwand ist auch höher. Bei Kalibern wie 308 ist der Vorteil eines gut tragbaren Halbautomaten für den Scharfschützeneinsatz nicht so toll, da der Schütze selbst aufgrund des Rückstoßes nicht als zuverlässiger Beobachter in Frage kommt, weder bei einem gewichtmäßig vernünftig tragbaren Halbautomaten noch bei einem entsprechenden Repetierer. Mündungsbremsen werden wegen gewissen Nachteilen ungern eingesetzt. Bei größeren Kalibern wird der Repetierer immer interessanter. Meine Prognose: Der Halbautomat wird militärisch in den nächsten Jahren wieder mehr Boden gewinnen, aber wohl den Repetierer auch nicht ganz verdrängen. Der Halbautomat kann da besser Punkten wo neue leichtere und rasantere Kaliber dazu kommen. Ich denke, gewisse Kaliber in 6,5 mm werden hier das Rennen machen. Sie können aus relativ leichten Waffen präzise so verschossen werden, dass sie bis 1200 m im Überschall bleiben und auf 600 bis 900 m auch noch eine akzeptable Durchschlagskraft inne haben. Sie lassen aufgrund ihres geringen Rückstoßes auch präzise schnelle zweite Schüsse zu, da der Schütze nicht auf Trefferinformationen des Beobachters angewiesen ist. Im Rahmen der internationalen polizeiähnlichen Einsätze wird es wohl auch bald wieder ein bis zwei Scharfschützen pro Gruppe geben und die brauchen was bewegliches, leichtes, schnelles und präzises für 400 bis 900 m. Das SPR der Amerikaner ist der Anfang. Gruß Makalu
  4. ich bin dort, aber erst am 30. und 31. Wer also mal ein Bier ausgeben will, bitte bei einem Bedürftigen melden. Gruß Makalu
  5. Die Franzosen brauchen auch nicht so ins Ausland, haben ja alles bei sich. Sogar Schießstände. Ansonsten halte ich Guido für eine Kreuzung zwischen einer Schlange und einem Bankkonto. Ob uns das gut bekommen wird? Gruß Makalu
  6. na ja, die Sigs kosten bei uns auch viel mehr als bei euch und das macht richtig einige schöne Euros aus. Nicht nur mal so ein paar. Ob das alles immer so richtig ist? Gruß Makalu
  7. Gibt es, ist vom Verwaltungsgericht Freiburg vom 23.2.2005, Az.: 2 K 2105/04. Scheint aber noch nicht rechtsgültig zu sein. Auch dieses Urteil ist lesenswert! Gruß Makalu
  8. gibt es da nicht eine andere und günstigere Versandart? Das mit dem Abholen ist wirklich nicht immer ohne. Wenn man da was besseres finden würde, wäre es sicherlich interessanter. Gruß Makalu
  9. Oh sorry, kommt von meiner extremen Kurzsichtigkeit. Gruß Makalu
  10. Man könnte auch hier mal nachlesen: http://www.dwj.de/forum/viewtopic.php?t=466 Gruß Makalu
  11. Bei zweiteiligen Verschlüssen ist immer das mit dem Druck beaufschlagte Stück erwerbscheinpflichtig oder als Wechselsystem erhältlich. Gruß Makalu
  12. Ja, im Wo berichten einige über ihre Erfahrung beim Mun Kauf für ein Wechselsystem in einem anderen Kaliber als die Originalwaffe. Einfach mal hier reinlesen, wobei es dazu noch andere Threads gibt, will aber nicht alles durchsuchen: http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Number=178824&page=&view=&sb=5&o=&fpart=3&vc=1 Ansonsten habe ich in der WBK eine Erlaubnis zum Mun Erwerb für die und jene Waffe und nicht für das Kaliber. Was dann alles zur der Waffe gehört, muss ich irgendwie nachweisen, wenn ich dafür Mun will. Das geht bei vielen Waffenhändlern sehr einfach: Er verkauft dir für deine 9 mm Pistole ein 7,65 Wechselsystem und da es jetzt zu deiner Waffe gehört, für die du eine Mun Erwerbserlaubnis hast, kann er dir auch die Mun in 7,65 geben. Gehst du dann zu einem anderen Händler, kann die Sache schon schwierig werden, denn: 1. Du kannst ihn nicht nachweisen, dass aus deiner Waffe, für die du eine MEB hast auch eine 7,65 verschießen kannst 2. Er hat überhaupt die Auffassung vertritt, ohne Munitionserwerbserlaubnis für das Kaliber gibt es keine Mun. Ich weiß auch, dass das in jedem Bundesland und bei jedem Händler, drüber hinaus noch von jeder Behörte differenziert gesehen wird. Aber die obige Auffassung ist überwiegend die, die in Bayern zur Anwendung kommt und nach meiner persönlichen Meinung die richtigste. Daher wurde von Herrn Ranniger auch die Möglichkeit der Eintragung eingeräumt, weil es hierdurch die Berechtigung zum Mun Erwerb nach ihrer Auffassung gegeben ist. Dass das dann in Türingen nicht funktioniert, o.k. davon hast du mich überzeugt. Wenn du bei dir dafür einen Munitionserwerbschein brauchst, so will ich dich von dem Erwerb dieser Karte nicht abhalten. Ich würde mir den Aufwand in Bayern ersparen. Zu DE50AE: Den wirklichen Wert kenne ich auch nicht. Ich würde schon so was suchen. Wie viel willst du dafür? Gruß Makalu
  13. Über den Rest will ich mir keinen Kopf machen, aber das mit der Mun wird von vielen nicht so wie von dir gesehen. Gruß Makalu
  14. Für den Mun Erwerb, gebe ich dir schon recht, nur nicht für den Besitz des WS, denn du erwirbst ja nicht mehr und mit dem Eintrag hast du das Recht zum Besitz. Könnte man jetzt auch lange diskutieren, aber wenn du keine Waffe dazu hättest, würde dir der Eintrag auch das Recht zu Besitz geben (z.b. Erbschaft). Außerdem könnte manches WS wirklich was wert sein, z.B. für eine 7,65 P9S, die will man nicht gleich jeden für die 9mm Para mitgeben, wenn er nicht bezahlen will. Ob es Sinn macht? Sollte aber jeder selbst wissen. Es ist nur ein Weg, denn man nicht beschreiten muss, aber könnte, jedenfalls in By. Ich finde es gut, das es geht. Wie ich aber zu dem Thema immer sage, besser ist es ohne Eintrag! Übrigens kannst du mir mal sagen, wie du bei einem Händler die Mun ohne dem Eintrag bekommst. Ich bin noch nicht auf was Sicheres gestoßen. Gruß Makalu
  15. Na ja, der Eintrag würde da das Leben erleichtern, wenn dann jeden klar ist, dass das Wechselsystem 7,65 Para zu der Pistole unter Nr. 1 in 9 mm Para gehört und damit die Erlaubnis zum Mun Erwerb gegeben ist. Mag auch anders gehen, aber mach das mal den freundlichen Verkäufer bei Frank... klar, der so schon nichts versteht. Ein Mun Erwerbschein ist ja wohl keine besonders praktikable Lösung, jedenfalls für die meisten unter uns. Könnte ja sein, dass du deine Colt 45 verkaufen willst, hast 3 Wechselsysteme, willst die aber für deine neue PeterStahl (oder sonst was) was in 4 Monaten kommt, behalten. Oder dein Käufer will sie nicht und du wartest noch auf jemanden anders. Oder oder oder, gibt immer irgendwelche Gründe, die mal eine Rolle spielen können, aber ja nicht müssen. Die Möglichkeit in Bayern ist ein Angebot, von dem ich aber wirklich nur bei wirklichen Bedarf gebrauch machen würde. Gruß Makalu
  16. Ein Thema, viele Ansichten: Sachlich richtig dürfte die offizielle Auffassung des bayrischen IM, ausgegeben durch Herrn Ranninger sein. Für eine in eine WBK eingetragene Waffe ist ein Wechselsystem, Wechsellauf im gleichen oder kleineren Kaliber frei zu erwerben und nicht mehr eintragungspflichtig. Ob der Erwerb weiterhin der zuständigen Behörte gemeldet werden muss, ist nicht ganz klar, wird aber häufig so gehandhabt. Das Papier wandert aber meistens sehr schnell in den Mülleimer. In Bayern wurde aber durch das IM die Möglichkeit eingeräumt einen Eintrag vornehmen zu lassen, wenn dies dem Erwerber angebracht erscheint. Dieser Eintrag (und natürlich späterer Austrag) ist gebührenpflichtig. Zu empfehlen ist er dann, wenn dies zum Munerwerb erforderlich erscheint oder die Möglichkeit bestehen soll, das Wechselsystem nach einer Veräußerung der Waffe weiterbesitzen zu wollen. Ansonsten gibt es zur Zeit die wirrsten Philosophien, wie immer wenn was neu ist. Die Anzahl der Bundesbürger die noch richtig lesen können wird immer weniger, die die das Gelesene auch verstehen hat bereits die 1% Grenze unterschritten und Gesetze schreiben kann gleich gar keiner mehr. Wobei hier wenigstens das meiste klar ist. Ich würde im Normalfall kein WS mehr eintragen lassen, mich aber ansonsten genau an die gesetzlichen Vorgaben halten. Gruß Makalu
  17. Jungs, so schön einfach ist es mit Spitzbergen auch nicht. Dort herrscht die Verpflichtung eine Waffe außerhalb geschlossener Ortschaften zu führen. Für eine Treckingtour ist ein Gewehr mit min Kal. 30 vorgeschrieben. Das hat auch seinen guten Grund – Eisbären. Nichts desto Trotz hast du als Ausländer zwar die Möglichkeit dir dafür eine Langwaffe zu leihen, nur die Munition soll angeblich abgezählt sein und wenn was fehlt gibt es ärger. Es wird daher empfohlen ein eigenes Gewehr mit WBK mitzubringen. Kurzwaffen werden an Ausländer keine verliehen! Ich weiß jetzt auch nicht, ob ein Ausländer eine Kurzwaffe führen darf, bei Einheimischen aber kein Problem. Leider ist ansonsten eine Treckingtour auf Spitzbergen eher umständlich. Man muss dafür vorher eine Genehmigung einholen und braucht auf alle Fälle eine Bergungsversicherung, ohne die läuft nichts. Wenn dann alles da ist, wird die Ausrüstung noch offiziell überprüft und falls alles im grünem Bereich liegt, kann man in das ewige Eis ziehen. Gruß Makalu
  18. Das Ganze ist so geistreich wie vor kurzen einer im WO, der doch tatsächlich meinte, dass ein russischer Mafiosi sich eine Einladung eines deutschen Schützenvereins besorgt um sich damit seine Waffe nach Deutschland zu bringen. Daher fand er es richtig, dass es jetzt eine Behörte genehmigen muss. Übrigens kann ich euch versichern, dass in französischen Schützenvereinen durchaus Ausländer aufgenommen werden, so lange sie sich vernünftig verhalten. Das muss man sich mal vorstellen. Deutsche fahren zum IPSC Schießen in die Tschechei oder sonst wo hin, aber wenn dann ein Tscheche (oder eben auch von sonst wo her) nach Deutschland kommt, lässt man ihn hier nicht in den Verein. Starke Philosophie! Ich kann euch auch versichern, dass es sehr viele Deutsche gibt, die im Ausland in Vereinen sind, weil in D ja teilweise nur noch die Nase läuft. Erklärt denn Schützen in diesen Ländern mal, dass sie im Gegenzug besser nie auf die Idee kommen sich in D irgendwo einzuschreiben. Mal sehen wie lange die Deutschen dann noch toleriert werden. Vielleicht manchmal nicht schlecht das Hirn etwas einzuschalten. Gruß Makalu
  19. Wenn dass das größte Problem der Belgier wäre, hätten die dort goldene Zeiten. Außerdem weißt du ja nicht mal, ob der auf deine Kinder steht! Gruß Makalu
  20. Ich habe mich mal grob mit einigen Unterhalten. Die können so ziemlich alles haben, nur Vollauto geht heute auch nicht mehr so einfach wie früher. Irgendwie ist das Ganze aber auch schon schwieriger geworden und dann haben die noch so was feines wie temporären Entzug der WBK. Wenn sich dort zum Beispiel ein Sportschütze (oder Jäger) scheiden lässt, bekommt er erst mal die Waffen für die nächste Zeit entzogen um einen Missbrauch vorzubeugen. Irgendwie habe ich da was von einem Fall gehört, da sind die Waffen jetzt schon gut 2 Jahre auf Eis. Im Prinzip wird dort zwischen Jagd und Sportwaffen und dann noch Verteidigungswaffen unterschieden. Für die ersten stellt man einen Antrag und dieser wird in der Regel auch genehmigt, für die zweite muss man zusätzlich eine Sachkundeprüfung ablegen. Es scheint auch noch so, dass eigentlich fast jeder das Recht hat eine Waffe zu bekommen (soweit nicht vorbestraft), nur wie überall passt das der Regierung nicht. Es sollen so um die 25% der Haushalte bewaffnet sein. So viel mal aus meinem Wissensschatz Gruß Makalu
  21. Komisch, kannst du in Österreich einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn du dort keinen Erstwohnsitz hast? Wer in Deutschland einen Wohnsitz anmeldet, würde diesen nach deutschem Recht immer als Erstwohnsitz haben. Ich denke also, du könntest durchaus zwei Erstwohnsitze haben, einen in Ö und einen in D. Weiterhin kannst du dein Weitschussluftgewehr ja in den österreichischen Europäische Feuerwaffenpass eintragen lassen, soweit man das bei Luftdruckwaffen macht, da gibt es nämlich auch teilweise die Auffassung, dass da nur Feuerwaffen rein kommen. Deine deutsche Behörte könnte dir dann die Verbringungsgenehmigung für jeweils ein Jahr in dem österreichischen Pass genehmigen, sie wird dass aber sicherlich nur machen, wenn du dafür ein nachvollziehbaren Grund hast. Solltest du aber Fieldtarget schießen, wieso nicht einfache eine WBK für das Teil beantragen? Wäre sicherlich einfacher als über 5 Ecken. Gruß Makalu
  22. Patente können nachträglich mit einer gerichtlichen Klage (ich denke aber nur vor dem Bundesverwaltungsgericht) aufgehoben werden, wenn Tatsachen bekannt werden, die, wären sie bei der Erteilung bereits bekannt gewesen, dann zu einer Versagung geführt hätten (kennt doch jeder von uns, oder?). Sprich auf Deutsch: Die Erfindung wurde bereits von jemanden anders vorher realisiert und veröffentlicht. Dazu kann er einzelne Stücke verkauft haben, die Erfindung in einem Fachartikel erwähnt haben, sie im Internet veröffentlicht haben. Übrigens ist das Löschen eines Patents, im Gegensatz zu einem Gebrauchsmuster doch etwas aufwendig und teuer, aber machbar. Eventuell, besonders bei weniger voluminösen Geschäften, wäre es einfacher mit dem Patentinhaber ein vernünftiges Gespräch zu führen und eine unendgeldliche Mitbenutzung zu vereinbaren. Dann hätten beide was davon. Gruß Makalu
  23. Der Europäische Feuerwaffenpass wird dort beantragt, wo man seinen ersten Wohnsitz hat. Das hat mit der Staatsbürgerschaft nichts zu tun. Gruß Makalu
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