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Neues Waffengesetz?


Anaconda.44

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Ja, ich sehe das auch so. Die Jäger dürften längst Schalldämpfer haben, wenn sie sich nicht selbst immer wieder ansch***en würden.

Als vor einigen Jahren auf Ebene eines Bundeslandes, in dem man alles ausser Hochdeutsch kann, die Entscheidung anstand, ob Wildgatterbesitzer automatisch ein Bedürfnis für einen SD haben, hat denen auch ihr eigener Verband ins Nest geschissen und gemeint, dass man die Verbreitung solcher "Wilddiebswaffen" nicht unterstützen könne .....

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Die Hintertür ist das Verbot des Führens von Anscheinswaffen. Ein Jäger hat sein WaffR Bedürfnis zum Erwerb eines z.B. MP5 Clones mit der Jagd begründet. Wenn man eine solche Waffe nicht mehr (auf der Jagd) führen darf, hat man kein Bedürfnis mehr, heisst also dass man das Teil abgeben muss (Bedürfniswegfall).

Dies betrifft aber IMHO nicht nur die HA Clone wie G3, Kashi, MP5, Thompson usw., sondern auch alle anderen Waffen da kein explizites Vorbild vorhanden sein muss sondern nur der Eindruck zählt der bei einem waffentechnischen Laien entsteht.

Überspitzt ausgedrückt: Geht man mit einem 98er im Kunststoffschaft und einer Mündungsbremse zur Jagd hat man eventuell schon ein Problem.

Danke für die Erläuerung, jetzt sehe ich das etwas klarer.

Wobei ich das eigentlich bisher folgendermassen interpretiert habe:

Der neue §42a verbietet zwar grundsätzlich das Führen von Anscheinswaffen, besagt aber in Satz 2 gleichzeitig, dass weiterführende Regelungen nach dem Gesetz unberührt bleiben.

§13 Absatz 6 sagt nun, dass ein Jäger seine Jagdwaffen erlaubnisfrei führen darf. Das ist in meinen Augen eine "weiterführende Regelung" die unberührt bleibt.

Daraus folgt also, wenn der Besitz nach §13 Absatz 1, 1 und 2 begründet werden kann, ändert sich für Jäger nichts.

Wenn das aber nicht so zu interpretieren ist, werden zukünftig auch gefärdete Personen und insbesondere auch Personen- bzw. Objetkschützer nicht mehr auf "böse" HAs zurückgreifen können.

@Daniel, Trigger:

Zurück geht das Verbot auf eine Initiative der GdP.

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Wenn man mal mit SD angefangen hat zu schiessen, fragt man sich wieso, wieso das nicht auf jeder Waffe Standard ist!

Autos fahren ja auch nicht ohne Auspuff herum!

Das SD bei Grosskalieberwaffen nicht lautlos sind wie im Film ist auch klar.

Aber auch Sportschuetzen wo sich die Nachbarn ueber den Laerm beschweren koennten so Aerger vermeiden.

Da ist wieder Unwissenheit der Grund allem Uebels, neben dem Futterneid!

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Wenn man mal mit SD angefangen hat zu schiessen, fragt man sich wieso, wieso das nicht auf jeder Waffe Standard ist!

Autos fahren ja auch nicht ohne Auspuff herum!

Das liegt vermutlich erstens an typisch deutscher Paranoia, verbunden mit starkem Misstrauen gegenüber den eigenen Untertanen Bürgern und zweitens daran, dass man einen Grund weniger hätte, Schießstände wegen des Lärms schikanieren zu können.

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Sagt´s a mal:

Mit dem Verbot des Führens von Anscheinswaffen sind nach dem Wortlaut dieses angedachten Gesetzes Softair-Kurzwaffen ja gar nicht abgedeckt, oder hab ich was überlesen?

Aber das trifft mich als Star Wars-Fan hart:

"Wie der Ausdruck „von Vollautomaten“ (im Plural) deutlich macht, ist der martialische Look das Ausschlaggebende. Daher werden auch Fantasy-Kriegswaffen, wie sie als Fanartikel zu einschlägigen Filmen (z.B. „Krieg der Sterne“) produziert werden, erfasst."

Mein schöner E-11 Blaster sieht nie mehr Sonnenlicht...:(:D

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Woanders wird heiss diskutiert. Also wenn da das einte oder andere durchkommt was geplant ist, kann man fast schon sagen gute Nacht Deutschland wieso Waffen nicht gleich verbieten! Da hat es teilweise starker Tobak drin. Ein Hersteller http://www.armatix.de/index.php?homede dürfte daraus evt. als strahlender Gewinner rauskommen bzw. sein Geschäft des Jahrhunderts machen auf Kosten von etwas was es eigentlich nicht braucht. Aber offenbar ist dies von gewissen Kreisen so gewollt.

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Na, ganz so schlimm, wie das dort diskutiert wird, ist es wohl nicht. Für Sportschützen stellt es de facto eine Erleichterung dar (abgesehen von der 2/6 Regelung für die Gelbe).

Was das führen von Anscheinswaffen angeht:

Je öfter ich den Text lese umso mehr denke ich, dass mein ursprüngliches Verständnis doch richtig war. Jäger, gefährdete Personen und Sicherheitspersnal dürfen "Anscheinswaffen" führen, weil für sie jeweils eine weitergehende Regelung im Gesetz verankert ist.

Die Erbenregelung ist nicht neu, sie war bereits im alten Gesetz als Übergangsregelung drin.

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Hallo Anaconda,

ich sehe das so:

Der neue §42a verbietet zwar grundsätzlich das Führen von Anscheinswaffen, besagt aber in Satz 2 gleichzeitig, dass weiterführende Regelungen nach dem Gesetz unberührt bleiben.

§13 Absatz 6 sagt nun, dass ein Jäger seine Jagdwaffen erlaubnisfrei führen darf. Das ist in meinen Augen eine "weiterführende Regelung" die unberührt bleibt.

Daraus folgt also, wenn der Besitz nach §13 Absatz 1, 1 und 2 begründet werden kann, ändert sich für Jäger nichts.

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Hallo Anaconda,

ich sehe das so:

Der neue §42a verbietet zwar grundsätzlich das Führen von Anscheinswaffen, besagt aber in Satz 2 gleichzeitig, dass weiterführende Regelungen nach dem Gesetz unberührt bleiben.

§13 Absatz 6 sagt nun, dass ein Jäger seine Jagdwaffen erlaubnisfrei führen darf. Das ist in meinen Augen eine "weiterführende Regelung" die unberührt bleibt.

Daraus folgt also, wenn der Besitz nach §13 Absatz 1, 1 und 2 begründet werden kann, ändert sich für Jäger nichts.

Hallo alter Herr,

wäre schön wenn es so wäre wie Du schreibst. Leider hab ich das Gefühl dass dies nicht so ist, sondern der Reihenfolge nach geht wie Lusumi es schreibt.

Also § 13 Absatz 6: der Jäger darf seine Jagdwaffen führen, jedoch nach §42a keine Anscheinswaffen.

Ansonsten wäre es doch einfach gewesen einen § dazu zu nehmen der bestimmt dass man keine Softairs oder Ähnliches führen darf.

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Wer sagt, dass Gesetze einfach sind. ;)

Ich sehe das so, dass nach §13 ein Jäger jede Waffe führen darf, die er für seine jagdlichen Bedürfnisse benötigt und die nach dem Bundesjagdgesetz zugelassen ist.

Wenn das führen von Anscheinswaffen generell und für alle verboten wäre, würde der dritte Satz in §42a keinen Sinn ergeben.

Aber mit der ganzen Diskussion wird mal wieder eins klar: Das Ziel, das Gesetz zu vereinfachen wurde mal wieder Meilenweit verfehlt.

Wo sind eigentlich unsere Juristen? Würde mich mal interessieren, wie die das ganze Interpretieren.

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Stellungnahme des FWR zur derzeitigen Situation (veröffentlicht bei WO)

FWR

Entwurf des Waffenrechtsänderungsgesetzes

Die Veröffentlichung des Entwurfes des Waffenrechts-Änderungsgesetzes im Internet hat für völlig unnötige Unruhe zum falschen Zeitpunkt unter den Mitgliedern gesorgt.

Hierzu einige Klarstellungen:

Bei dem derzeit diskutierten - und hier und da fälschlicher Weise als Kabinettsvorlage bezeichneten - Entwurf handelt es sich um einen Entwurf, der sich derzeit in der so genannten Ressortabstimmung, d. h. in der Abstimmung zwischen dem BMI und den übrigen Bundesministerien, befindet. Erst wenn diese Abstimmung abgeschlossen ist, geht der Entwurf des Waffenrechtsänderungsgesetzes an die Bundesländer und offiziell an die Verbände. Ich kann Ihnen aber versichern, dass das FWR in puncto Waffenrechtsänderungsgesetz bereits seit geraumer Zeit sehr aktiv war und auch weiterhin sehr aktiv sein wird.

Wir können und wollen diese Tatsache nur nicht an die große Glocke hängen, da dann nur schlafende Hunde geweckt werden. Insofern bin auch mehr als unglücklich über die Tatsache, dass Waffen-online den Entwurf veröffentlicht hat, denn damit werden vorab diejenigen auf den Plan gerufen, die bisher noch nicht einbezogen waren, beispielsweise manche Ministerialbeamte in den Ländern, denen das Waffengesetz ohnehin nie streng genug sein kann.

Ist es denn so schwer zu verstehen, dass derjenige, der die Auseinandersetzung um das Waffengesetz auf dem Jahrmarkt führen will, von vornherein verloren hat?

Klar ist doch, dass die eigentliche Initialzündung für das geplante Waffenrechts-änderungsgesetz nicht von unseren Politikern ausgeht, sondern aus der Verpflichtung zur Umsetzung des von Brüssel ratifizierten UN-Feuerwaffen-Protokolls resultiert. Wir haben in den Forum News oft über diese weltweite Entwicklung berichtet, aber leider müssen wir immer wieder feststellen, dass unsere Mitglieder nach wie vor davon ausgehen, dass diese Dinge ja noch so weit weg sind.

Genauso klar ist aber auch, dass manche in den Ländern nur darauf warten, in den Punkten nachzubessern, in denen Sie glaubten, bei der Erstellung der WaffVwV nicht obsiegt zu haben. Wenn die Informationen, die uns zugingen, zutreffen, so ist - nach der Veröffentlichung in WO - bereits ein Anschreiben eines Bundeslandes an die zuständigen Referatsleiter in den Ländern gegangen, mit der Liste der - aus Sicht des Absenders - notwendigen "Verbesserungen".

Sicher ist jedenfalls, dass es unsere Arbeit massiv erschwert, wenn nicht verunmöglicht, wenn so mit Informationen zum falschen Zeitpunkt geaast wird.

Ich glaube, das FWR kann mit Fug und Recht sagen, dass es in der Vergangenheit das Ohr "an der Quelle" hatte und vieles von dem, was angedacht war, abwenden konnte.

Genauso arbeitet das FWR jetzt und bereits seit Monaten an der Verbesserung in unserem Sinne. Viel wurde bereits erreicht, gerade weil noch nichts öffentlich war, warum ist das so schwer zu verstehen? Dann, wenn die Meinungsbildung im politischen Raum abgeschlossen ist und im Wege der so geschmähten "Geheimdiplomatie" nichts mehr bewegt werden kann, frühestens dann ist die Zeit gekommen, auf die "öffentliche Schiene" zu gehen.

Wer glaubt, er könne die Diskussion um das Waffengesetz in der Öffentlichkeit mit reinen Sacherwägungen und politischem Druck führen, irrt. Sachargumente haben nur dann eine Chance, wenn sie "nicht öffentlich" diskutiert werden. Das ist - von mir aus leider - die Realität.

Wer im Interesse der Sache handeln will, sollte diese "Wahrheit" akzeptieren.

Um nur zu zwei Hauptpunkten der öffentlichen Kritik Stellung zu nehmen:

1. Das geplante Verbot des "offenen Führens" von Anscheinswaffen

Zunächst muss man doch einmal feststellen, dass Sportschützen bereits nach der jetzt geltenden Gesetzgebung ihre Sportwaffen nicht "führen" dürfen. Richtig ist deshalb, dass in dem jetzt diskutierten Entwurf die Verwendung dieser Waffen auf Schießstätten ausdrücklich erlaubt wird und damit das Schießen der Sportschützen nicht tangiert wird.

Worauf es in den nächsten Diskussionen ankommt ist die Frage, wieweit der "Anscheinsbegriff" geöffnet wird. Für die im Internet kursierenden Befürchtungen sehen wir jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass.

2. Das "Sicherungs- / Blockiersystem

Hier ist im Internet - mit Verlaub - viel Unsinn zu lesen.

Auch hier muss doch zunächst einmal festgestellt werden, dass es im jetzt geplanten Waffenrechtsänderungsgesetz um ein Sicherungssystem im Zusammenhang mit dem Erhalt des Erbenprivileg geht und um nichts anderes. Und genau in diesem Zusammenhang ist es doch Tatsache, dass der Bundestag und damit der Gesetzgeber bereits im Jahre 2002 entschieden hat, dass der damals ursprünglich beabsichtigte Wegfall des Erbenprivilegs dahingehend unter Vorbehalt gestellt wird, dass nach 5 Jahren - also am 01. April 2008 - geprüft wird, ob die Industrie Sicherungssysteme entwickelt hat, die den - nach den normalen Regeln des Waffengesetzes nicht zum Waffenbesitz berechtigten - Erben die Nutzung der ererbten Waffen "mindestens erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht". So ist es seit 5 (fünf!!!) Jahren in der öffentlich zugänglichen BR-Drucksache 355/02 Ziff. 4 zu lesen.

Mit der eingeräumten Frist von 5 Jahren konnten wir also damals erreichen, dass das Erbenprivileg nicht schon in 2002 gänzlich vom Gesetzgeber abgeschafft wurde, und deshalb noch einmal:

Im jetzt geplanten Waffenrechtsänderungsgesetz geht es ausschließlich um den durch ein Sicherungssystem ermöglichten Erhalt des Erbenprivilegs und um nichts anderes.

Hans Herbert Keusgen

Vorsitzender FWR e.V.

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letztlich sind die beiden angesprochenen punkte sowieso klar oder angro belanglos, denn wie schon richtig geschrieben, führen sportschützen ihre waffen sowieso nicht und ob erben nun ihre waffen gesondert sichern müssen oder nicht, ist nicht wirklich relevant.

viel mehr wäre ein stellungnahme bezüglich das führen von anscheinwaffen durch z.b. jäger von bedeutung, da dort aktuell die angst umgeht, daß alleine schon eine schwarze schaftung den anschein einer kriegswaffe hervorruft.

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Mit den Anscheinwaffen ist guter Rat fraglich........ schnell noch auf Jagdschein kaufen was das Herz begehrt und das Risiko des Totalverlustes eingehen......oder im Vorauseilenden Gehorsam verzichten......

Aber ganz im Ernst....das es mit den schönen "Bösen Waffen" so großzügig nicht weiter geht war abzusehen.....das währe nähmlich zu schön gewesen um wahr zu bleiben!

Gruß

Hunter

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Mein Rat: KAUFEN!!!

SOOOO einfach wird es nicht sein, einfach "böse" Waffen für Jäger per Bedürfniswegfall quasi "kalt" zu enteignen!

Vermutlich würde es dann in diesen Fällen BKA-Ausnahmegenehmigungen geben, wie schon einst für Anscheinswaffen, die eine Zeit lang erlaubt waren und dann verboten wurden (z.B. SAR 4800, SKS).

Wer hat, der hat! Wer zu feige war, wird sich lebenslänglich in den Popo beißen! :mrgreen:

GRUß

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