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Hätte dieser Depp nicht was anderes nehmen können!!???


.45ACP

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Hab jetzt grad im 10vor10 die Reportage gesehen. Im Studio war dann noch Anita Fetz und Major Gartenmann. Hut ab vor Gartenmann, der Mann beweist Mut! Bei aller Tragik des Geschehenen darf es nicht sein, dass die Armeewaffe ins Zeughaus verbannt wird. Dann können wir unser Milizsystem der Armee gleich mit kasernieren!:x

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Habe die Diskussion wegen der Armeewaffe heute zufällig am Rande mitbekommen mittels Radio. Leute ich bin schockiert, denn ich hätte vorher nie im entfernesten daran gedacht, dass jemand mit dem Sturmgewehr 90 und erst noch gleich nach Ende der RS, auf ein 16 jähriges Mädchen, scheinbar ohne Grund schiessen konnte. Diese Tat ist unfassbar.

Mir kamen dabei Gedanken in den Sinn die mir plötzlich wieder herumschwirrten. In meinem letzten WK, so ungefähr mitte 2er Woche hat der Kadi eine zivile 9 mm Patrone gefunden die irgend jemand mitgenommen hatte in den Dienst. Natürlich ist das strengstens verboten und wegen diesem Vorfall wäre beinahe die Militärpolizei gekommen. Am morgen beim Antrittsverlesen kam die entsprechende Standespauke vom Kadi. Ich will und darf gar nicht daran denken was hätte im Falle eines Falles passieren können. Mir lief dabei einfach der kalte Schauer über den Rücken. Denn es hätte ganz dumm verlaufen können, wenn jemand damit Blödsinn im Sinne vor gehabt hätte.

Ich sehe es schon kommmen, künftig verlangt die Armee einen sauberen Strafregisterauszug bevor jemand die Armeewaffe nach Hause mitnehmen darf. Soweit könnte es irgendwann einmal kommen, jedenfalls würde es mich nicht mehr wundern.

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Habe die Diskussion wegen der Armeewaffe heute zufällig am Rande mitbekommen mittels Radio. Leute ich bin schockiert, denn ich hätte vorher nie im entfernesten daran gedacht, dass jemand mit dem Sturmgewehr 90 und erst noch gleich nach Ende der RS, auf ein 16 jähriges Mädchen, scheinbar ohne Grund schiessen konnte. Diese Tat ist unfassbar.

Mir kamen dabei Gedanken in den Sinn die mir plötzlich wieder herumschwirrten. In meinem letzten WK, so ungefähr mitte 2er Woche hat der Kadi eine zivile 9 mm Patrone gefunden die irgend jemand mitgenommen hatte in den Dienst. Natürlich ist das strengstens verboten und wegen diesem Vorfall wäre beinahe die Militärpolizei gekommen. Am morgen beim Antrittsverlesen kam die entsprechende Standespauke vom Kadi. Ich will und darf gar nicht daran denken was hätte im Falle eines Falles passieren können. Mir lief dabei einfach der kalte Schauer über den Rücken. Denn es hätte ganz dumm verlaufen können, wenn jemand damit Blödsinn im Sinne vor gehabt hätte.

Ich sehe es schon kommmen, künftig verlangt die Armee einen sauberen Strafregisterauszug bevor jemand die Armeewaffe nach Hause mitnehmen darf. Soweit könnte es irgendwann einmal kommen, jedenfalls würde es mich nicht mehr wundern.

Ich bin dafür das man einen sauberen Strafregisterauszug hat um dienen zu können. Da spricht überhaupt nichts dagegen.

Joker

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Ich bin dafür das man einen sauberen Strafregisterauszug hat um dienen zu können. Da spricht überhaupt nichts dagegen.

Das löst das Problem nicht.

1) Im Zentralstrafregister ist nur eingetragen was rechtskräftig ist. Dies kann manchmal ganz schön lange dauern. Zudem bestehen gewisse Verjährungsfristen etc.

2) Ein ZSRA gibt KEINE Auskunft über "Jugendsünden"

Ich würde daher noch weiter gehen und den Strafregisterauszug als einen Punkt unter mehreren zu definieren. Ein weiterer Punkt könnte eine Eignungsabklärung sein. Sicher muss auch die Herkunft eine Rolle spielen. Ich bin der Meinung, dass Leute aus den Kriesengebieten gar nicht erst aufgeboten werden.

Gruuz und gute Nacht, Chleche

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Das löst das Problem nicht.

1) Im Zentralstrafregister ist nur eingetragen was rechtskräftig ist. Dies kann manchmal ganz schön lange dauern. Zudem bestehen gewisse Verjährungsfristen etc.

2) Ein ZSRA gibt KEINE Auskunft über "Jugendsünden"

Ich würde daher noch weiter gehen und den Strafregisterauszug als einen Punkt unter mehreren zu definieren. Ein weiterer Punkt könnte eine Eignungsabklärung sein. Sicher muss auch die Herkunft eine Rolle spielen. Ich bin der Meinung, dass Leute aus den Kriesengebieten gar nicht erst aufgeboten werden.

Gruuz und gute Nacht, Chleche

Tja und hier fängt es schon an die Grenzen zu ziehen. Man muss aufpassen, selbst wenn wir alle wollen das keine Durchgeknallter an Waffen komt, keine D Verhältnisse zu schaffen.

ich würde sagen Strafregister Auszug + polizeiliches Führungszeugniss als Eingangshürde zum ersten Waffenkauf und Dienen als Ada.

Ein Mehr ist nur Schikane für die 99.99999% die keinen Missbrauch betreiben ohne erkenbaren Nutzen.

Nur schon kleine Massnahmen bringen etwas. Im Kanton FR, haben sie angefangen die WES Anträger beim ersten mal, zu bestellen zwecks vier Augen Disskussion (Sie dürfen keine Abschlagen). Nur diese einfache Massnahme hat dazu geführt das ein nicht zu verachttender % sich gar nicht zeigt zum Gespräch. Um die ist es sicher nicht schade.

Trozdem: Angesichts der Tatsache das ich privat alles kaufen kann und schwarz noch mehr als alles, passiert kaum etwas.

Joker

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Da gibt es eine Altersgrenze, unter welcher der Neue Militärdienst leisten muss, sofern er als tauglich erachtet wird. Und genau da würde ich ansetzen, die "Aushebung" - obwohl bereits schon weiter ausgebaut als früher - muss besser aussieben. Wir brauchen für das Milizheer auch nicht mehr jeden dahergelaufenen Halunken.

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Fakt ist, dass es für den privaten Waffenbesitz in Europa immer enger wird und eher weitere Verschärfungen anstehen.

Ich zweifle, dass es in Deutschland in 50 Jahren noch nennenswerten privaten Waffenbesitz geben wird - Endziel Japan ...

Ob "sauberer Strafregisterauszug als Voraussetzung für die Ableistung des Militärdienstes" eine gute Idee ist ??

Dann wird es leichter denn je, einfach so den Wehrdienst zu verweigern ....

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Ich habe kein Problem mit Leuten die nicht können oder Zivildienst machen. Mir ist es im Zug wohler, wenn ich Leute um mich habe, die - wenigstens teilweise - motiviert sind und auch etwas können. Nichts schlimmeres als eine unfähige Saftnase mit scharfer Munition ausrüsten. Das gabe nicht die erste schwarze Mamba.

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Jeder kleine Schritt der Gesetzesverschärfung kann immer wieder mit neuen Vorfällen begründet werden. Offenbar war das Verbot der Abgabe der Taschenmunition wirkungslos, jetzt geht man einfach einen Schritt weiter. Am Schluss wird alles verboten sein und man wird sich fragen müssen, wieso es immer noch solche Vorfälle gibt...

Traurig aber wahr, dass nicht die Menschen, sondern die Waffen im Zentrum stehen.

@ Murmelgiesser

:D

PS: wir sind von jeher ein bisschen aussengeländerfeindlich, das fängt schon mit den Romands, den Ticinesen und denen von der Nachbargemeinde bzw. denen vom Nachbar-Turnverein an! ;)

Aber bis anhin hatten wir einen Konsens, was die grundlegenden Werte des Zusammenlebens anbelangt...

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Ich war 1997 in Luxor und lernte dort die Lokalbevölkerung kennen. Kurz nach meiner Abreise fand das Terrormassaker an den Touristen statt: die Attentäter wurden jedoch nicht von Staatskräften überwältigt, sondern von der Lokalbevölkerung, mit ihren Waffen von daheim.

Soviel zur möglichen Bedrohung der Sicherheit heutzutage. Aber die Linken sehen offenbar die einzige Gefahr in der eigenen Armee und bewaffneten verantwortungsbewussten Bürgern... Nichts gelernt von Kommunismus, Faschismus und Terrorismus; bedenklich.

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Wir müssen uns fragen, ob der Staat wirklich daran interessiert ist, die Gewalt einzudämmen. In der Stellungnahme zur Revision des WG hat die IGW einmal mehr vorgeschlagen, den Missbrauch und nicht den legalen Umgang mit Waffen zu reglementieren. NR Schlüer (leider nicht mehr im Parlament) erlitt mit unserem Vorschlag im Parlament vom Bundesrat eine Abfuhr.

Hier unser Vorschlag zur Verschärfung des Strafgesetzes

Das geltende Gesetz von 1999 genügt zur Regelung des legalen Umgangs mit Waffen. Es fehlen jedoch Sanktionen gegen den effektiven Missbrauch von Waffen.

Um den Vorgaben von Art. 107 BV endlich Rechnung zu tragen und das Tragen von Waffen und gefährlichen Gegenständen zur oder bei der Verübung von Straftaten empfindlich zu sanktionieren, muss das Waffengesetz folgendermassen ergänzt werden:

Art. 41 Abs. 2 WG (Änderung bisherigen Rechts)

Das Strafgesetzbuch wird wie folgt geändert:

Art. 67 bis Strafverschärfung, Gebrauch oder Mitführen einer Waffe (Entwurf)

Wer bei der Verübung von Straftaten (zu definieren) eine geladene oder ungeladene Schusswaffe, die Imitation einer solchen, eine Blankwaffe oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führt,

wird mit Zuchthaus von nicht unter drei Jahren bestraft.

Durch die Einführung dieses Strafartikels kann die Polizei jeden missbräuchlich getragenen, als gefährlich einzustufenden Gegenstand sicherstellen. Die Aufzeichnung der gefährlichen Gegenstände im WG erübrigt sich, sie werden, wie in Strafverfahren üblich, vom Richter definiert und können eingezogen werden.

Durch die Einführung dieses Strafartikels kann auch vermieden werden, dass ein Räuber versucht, strafmildernde Umstände zu erlangen mit dem Argument, er hätte an seiner Waffe keine Ladebewegung durchgeführt (NZZ vom 15. Nov. 02, S. 47).

Auch das Bundesgericht müsste seine täterfreundliche Rechtsprechung überdenken. In seinem Entscheid (6S52/1991 vom 24. Oktober 1991) setzt es für den qualifizierten Raubtatbestand voraus, dass die Waffe entsichert, durchgeladen oder auch gespannt sein müsse. Es kam dort zur Ansicht, dass zwar eine konkrete, jedoch noch keine sehr nahe liegende Gefahr für das Opfer bestand, da der Hahn des dem Tankwart auf die Brust zielenden Revolvers nicht gespannt gewesen sei. Da der Täter bewusst das hohe Abzugsgewicht von 4,5 kg hätte überwinden müssen, habe keine naheliegende Gefahr einer Schussauslösung bestanden.

Neben der Bestrafung des eigentlichen Missbrauchs von Waffen und gefährlichen Gegenständen hat der von uns verlangte Strafartikel auch eine wesentliche generalpräventive Wirkung.

Sollte auch diesmal der Vorschlag, einen entsprechenden Strafartikel gegen den effektiven Missbrauch zu erlassen, unter den Tisch gewischt werden, so müssen wir annehmen, dass es den Verantwortlichen in Bern gar nicht darum geht, den Missbrauch von Waffen zu bekämpfen, sondern darum, das Schweizervolk zu entwaffnen und zu bevormunden.

Hans Maag Dez 2002

IGW / GHA

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Hm, in der Schweiz sind die Verhältnisse nun einmal anders als in D.

Fakt scheint aber, dass Deine Überlegungen ja schon aus 2002 stammen und somit rund drei Jahre alt sind - hast Du etwas erreicht ??

Für D sehe ich vor allem mal als wichtig an, den Grundsatz "So wenig wie möglich Waffen in´s Volk" durch den Grundsatz "Keine Waffen in die falschen Hände" zu ersetzten.

Fakt ist nämlich, dass es kompletter Blödsinn ist, das jemand der 20 Waffen besitzt, damit gefährlicher ist als jemand, der nur eine Waffe besitzt.

Siehe Erfurt - siehe Finnland.

Wenn ich jemand killen will, reicht mir ein Kracher - egal wie alt und ausgeleiert.

Wenn ich mich für die Technik oder für die Historie von Waffen interessiere, komme ich mit 20 kaum hin.

Abgesehen von einer Verschärfung der Strafvorschriften - warum nicht mal gleich die doppelte Strafe für eine Tat, die mit einer Waffe oder Waffenattrappe begangen wurde ? - gibt es da noch ein paar andere Überlegung, die da lautet:

Wer begeht eigentlich Straftaten mit Waffen?

Normalerweise sind das keine Familienväter mit festen Arbeitsplatz. Würde ich jedenfalls mal behaupten ... zumindest sieht es bei Berücksichtigung der Pressemeldungen so aus.

Wie man das genau regeln will, ob eine Art "Sozialprognose" nicht eine andere Grundrechtsverletztung darstellt .... hm. Sehr viel Diskussionsbedarf, zweifellos.

Fakt ist aber, dass der Grundsatz "So wenig wie möglich Waffen ins Volk" komplett untauglich ist, die Bevölkerung vor einem Missbrauch von legalen Waffen zu schützen.

Es muss deswegen eine anderen, BESSEREN Ansatz geben.

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