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Achmed, the dead terrorist….


Mike57

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vor 3 Stunden, Mike57 sagte:

Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Daraus:

Zitat

Es wird lediglich verklausuliert darauf hingewiesen, dass „nur bestehende Erlaubnisse verlängert werden“. Klingt harmlos, ist es aber nicht. Denn die ganz erhebliche Konsequenz ist: Versäumt man die Frist, ist man „par ordre du mufti“ ab sofort wieder „unkundige Person“. Mit einem amtlichen Federstrich. Das heißt, will ich weiter wiederladen, muss ich den Lehrgang neu machen.

Das ist einfach nur falsch. Und zwar höchstrichterlich bestätigt. Erst bei mehr als 5 Jahre nach Ablauf der letzten Gültigkeit der Erlaubnis oder nach Ablegung der Fachkundeprüfung erlischt die Fachkunde. Schwierig kann es auch werden, wenn man zweimal verlängert ohne Pulvererwerb.

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Daraus:

Das ist einfach nur falsch. Und zwar höchstrichterlich bestätigt. Erst bei mehr als 5 Jahre nach Ablauf der letzten Gültigkeit der Erlaubnis oder nach Ablegung der Fachkundeprüfung erlischt die Fachkunde. Schwierig kann es auch werden, wenn man zweimal verlängert ohne Pulvererwerb.

Das mag durchaus so sein, aber die Wege des Deutschen Amtsmann sind unergründlich. Die EIER in der Hose um gegen die Willkür desselben zu klagen & das nötige Kleingeld sind dem Teutschen Michel auch nicht in die Wiege gelegt worden. Feiertage_wink.png
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vor 3 Stunden, Jägermeister sagte:

Klagen kostet 10€/pro Jahr. Wer sich das als Waffenbesitzer nicht erlauben kann, sollte das Hobby wechseln.

Tja da sagst Du was, imho könnte ich gleichzeitig 3 Anwälte von 3 verschiedenen Rechtsschutzversicherungen von der Kette lassen.... :a115:  Die 10,00 Euro Nummer, vom Verband & privat :lol:;)

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