Jump to content

Stadt Stuttgart fordert Waffenbesitzer zum Nachdenken über Waffenabgabe auf


rugerclub

Recommended Posts

Der Drilling war ziemlich gut zu erkennen, wurde als Schaustück für "Opas Erbe" gezeigt, der ZF-98er stand dann beim Schaftabbrennen daneben in der Öltonne :puke: Im Radio wurde heute gesagt, dass einige Bundesländer derartige Waffen an "Waffenscheinbesitzer" verkauften. Toll, du gibst die Knifte ab und der Staat bereicherts sich dann daran ... :mad:

Ich habe mal gehört, dass illegale Waffe nicht wieder legalisiert werden dürfen, egal welche Güte sie haben.

Link to comment
Share on other sites

Ein Luftwaffendrilling, ist das sicher?

Was für eine Verschwendung von Steuergeldern ... könnte man da nicht mal ansetzen?

Nee, denn "damit kann ja kein Unheil mehr angerichtet werden", oder wie die Weltverbesserer sich die Sache schön reden. Als ob derlei Langwaffen auch nur annähernd Deliktrelevanz besäßen und nicht die 100 Euro Makarovs.

Link to comment
Share on other sites

:shi:

ich habe heute auch ein derartiges Schreiben meines LRA bekommen, daß man seinen Waffenbesitz überdenken sollte und diese beim LRA kostenlos abgeben könne. Des weiteren lag ein Formular bei, auf dem man (nochmals) die Aufbewahrungsart sowie weitere Angaben zur Anzahl der Schußwaffen u.a. anzugeben hatte, insbesondere Rechnungen der Tresore, Foto des Typenschildes .....

Link to comment
Share on other sites

So hier das Schreiben

Schreiben vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis an Legal-Waffenbesitzer

Besitz und Aufbewahrung von Waffen

Sehr geehrter Herr..................,

der Amoklauf in Winnenden am 11.03.2009 mit der Tötung von 16

Menschen hat die Frage nach der Erforderlichkeit größerer Waffen-

und Munitionsbestände in Privatbesitz einerseits und deren sorgfältige

und sichere Aufbewahrung andererseits in den Vordergrund gerückt.

Die Tat hat uns vor Augen geführt, welche verheerenden Folgen eine falsche

Aufbewahrung einer einzigen Waffe nach sich ziehen kann.

Vor diesem Hintergrund trete ich mit der Bitte an sie heran, die sich in

Ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition kritisch zu durchforsten

Und zu prüfen, ob sie nach wie vor für den vorgesehenen Zweck ver-

Wendet werden.

Ferner möchte ich Sie bitten zu überlegen, ob Sie auf jede Waffe und

Munition, die Sie nicht zwingend beispielsweise zur Ausübung der

Jagd oder als aktiver Sportschütze benötigen, verzichten können. Das

Gefahrenpotenzial von Waffen steigt mit der Anzahl der im Umlauf

befindlichen Waffen. Es steht in Ihrer Verantwortung, zu verhindern, dass

Gefahren von Ihren Waffen ausgehen. In ihrer Verantwortung liegt es

ebenfalls, einen Beitrag dazu zu leisten, dass das allgemeine

Sicherheitsrisiko, das von Waffen im Rems-Murr-Kreis ausgeht, verringert

wird. Waffen- und Munitionsbestände, die nicht zwingend erforderlich

sind, sollten reduziert oder ganz aufgelöst werden. Ein Verzicht soll-

ten Sie insbesondere bei Waffen überlegen, die Sie noch nie in Gebrauch

hatten oder die Sie seit längerer Zeit nicht mehr benutzen. Ich möchte

Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie derzeit die

Möglichkeit haben, Ihre Waffen und Munition unbürokratisch und

Kostenfrei im Landratsamt in Waiblingen abzugeben. Unser Team in

der Waffenbehörde nimmt Waffen und Munition (möglichst) nach

telefonischer Voranmeldung (Telefonnummer) in schneller und

unkomplizierter Weise entgegen. Selbstverständlich sorgen wir auch

für die sichere Vernichtung der abgegebenen Waffen und Munition.

Wie Sie wissen, gehört die sorgfältige und sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition zu den Grundpflichten eines jeden Waffenbesitzers. Sie haben jederzeit die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte diese Gegenstände unbefugt an sich nehmen können. Konkret bedeutet dies, dass noch nicht einmal nahe Angehörige wie der Ehegatte den Zahlencode oder den Aufbewahrungsort des Schlüssels für den Sicherheitsschrank kennen und damit Zugriff auf die Waffen haben dürfen.

Die Beweislast dafür, dass ein konkretes Behältnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht, tragen Sie als Waffenbesitzer. Die mangelhafte Aufbewahrung führt regelmäßig zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers und rechtfertigt den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften stellt darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Nicht ohne Grund gibt das Waffengesetz den Behörden die Möglichkeit, sich die ordnungsgemäße Aufbewahrung jederzeit nachweisen zu lassen. Bei begründeten Zweifeln an der sicheren Aufbewahrung kann die Behörde zudem verlangen, dass ihr zur Überprüfung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt wird.

Ich möchte Sie daher bitten, das beigefügte Formblatt „Selbstauskunft über den Besitz und die Aufbewahrung von Waffen und Munition“ auszufüllen und bis zum 02.06-2009 an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Geschäftsbereich Ordnung, (Adresse)zurückzusenden. Sie finden das Formblatt auch auf unserer Homepage unter www.rems-murr-kreis.de Bitte legen Sie geeignete Nachweise Ihrer Aufbewahrungsbehältnisse bei, insbesondere Kaufbelege, Gebrauchsanleitungen, Beschreibungen des Herstellers oder Fotos der bei Ihnen befindlichen Sicherheitsbehältnisse. Auf den Fotos sollten – sofern vorhanden – ggf. angebrachte Prüfsiegel oder –etiketten erkennbar sein.

Durch Ihre Selbstauskunft geben Sie uns die Möglichkeit zu klären, ob Sie Ihre Waffen und Munition richtig aufbewahren. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Aufbewahrungsbehältnisse für die Anzahl oder die Art der in Ihrem Besitz befindlichen Waffen oder Munition nicht ausreichend sind, nehmen Sie bitte zunächst mit uns Kontakt auf, damit wir Sie entsprechend beraten können. Zu Ihrer Information haben wir ein Merkblatt beigefügt, dem Sie nützliche Hinweise zu Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition entnehmen können. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992, die ab dem 01.01.2004 erworben wurden, ggf. nicht den Anforderungen an geeignete Sicherheitsbehältnisse im Sinne des Waffenrechts entsprechen. Als Alternative zu der Anschaffung von erforderlichen Sicherheitsbehältnissen möchte ich Sie nochmals auf die Möglichkeit einer kostenlosen Abgabe der Waffen beim Landratsamt hinweisen.

Abschließend bitte ich Sie in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob der Schlüssel und insbesondere auch der Ersatzschlüssel für Ihren Sicherheitsschrank ausreichend vor Zugriff von anderen Personen, die nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, verwahrt wird.

Bei Fragen und Beratungswünschen können Sie sich gerne mit unserer Sachbearbiterin für Waffenrecht (Name, Telefonnummer, eMail), in Verbindung setzen.

Für Ihre Kooperation bedanke ich mich bereits im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Landrat des Rems-Murr-Kreises

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)