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NRW Regelprüfung aus Gesetz durch Ministererlass auf 6 Monate verkürzt


CarlFriedrichvonBöttcher

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Wie heute morgen aus informierten Kreisen  zu hören war, ist die Regelüberprüfung aus dem Gesetz im Abstand von höchstens drei Jahren per Ministererlass auf eine Regelabstand von muss alle sechs Monate erfolgen verkürzt worden.

Dies ist wohl mit ein Grund, außer den Problemen mit der Software und der Datenbank des NWR, dass Anträge in NRW teilweise nur mit erheblicher Verzögerung durch die SB bearbeitet werden können.

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vor 53 Minuten, CarlFriedrichvonBöttcher sagte:

Wie heute morgen aus informierten Kreisen  zu hören war, ist die Regelüberprüfung aus dem Gesetz im Abstand von höchstens drei Jahren per Ministererlass auf eine Regelabstand von muss alle sechs Monate erfolgen verkürzt worden.

Erhebliche Verzögerung? Ich würde eher sagen es grenzt an ein Wunder, wenn überhaupt noch ein Antrag bearbeitet werden kann. Das könnte dann eine nicht unerhebliche Klagewelle nach sich ziehen.

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