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IWÖ-Nachrichten mit Artikel von Katja


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vor 13 Minuten, Glockologe sagte:

Aus unerfindlichen Gründen taucht auch in Österreich immer wieder der Begriff "Verhältnismäßigkeit" auf. Das Stgb kennt dort diesen Ausdruck nicht.  Es gibt die Bezeichnung "mildestes Mittel", aber einem tötlichen Angriff kann immer mit tötlicher Gewalt begegnet werden. 

Hier auch - ist m. W. mal in irgendeiner Urteilsbegründung genannt worden und geistert seitdem durch die Lande. Das "mildeste Mittel" resultiert eigentlich zwangsläufig aus der Verhältnismäßigkeit. Wenn jeman in meinem Kirschenbaum sitzt, kann ich ihn auch nicht mit der Schrotflinte runterholen, nachdem ich seine Leiter umgestoßen habe.

Wenn ich unser Gesetz buchstabengetreu ausslege und anwende, kann ich das zur Verfügung stehende Mittel benutzen. Wenn es eine Schußwaffe ist, kann ich immer noch entscheiden, ob die Notwendigkeit besteht zu schießen.

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Tatsächlich kann zu Hause die Drohung mit der Schußwaffe das mildeste Mittel sein. In Theorie und Praxis. Kein Rechtsbrecher den ich mit der Waffe stellte, hatte je auch nur einen Kratzer, als er von der Polizei übernommen wurde. In Situationen, wo dies zB durch umstehende Unbeteiligte nicht möglich war, war mehrfach ärztliche Hilfe erforderlich.

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