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Dr. Scholzens Kommentar zum Waffenrecht in der DWJ


Jägermeister

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In der Ausgabe 10/2018 lässt er sich zum Bedürfnisprinzip aus. Die beiden letzten Absätze lassen aufhorchen! Soll daran auch wieder verschlimmbessert werden und hier erfolgt schon einmal die Wegbereitung?

Wenn das wirklich Scholzens Auffassung ist, würde ich persönlich ihn als Fachanwalt für Waffenrecht weiträumig meiden...

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vor 1 Stunde, Jägermeister sagte:

Er behauptet dort, dass der Sportschütze seine Waffe nicht an Jäger verleihen darf (und andere „kreuzweise“ Verleihung) sowie als Jäger und Sportschütze in Person keine sportlich erworbenen Waffen zur Jagd nutzen darf.

Ist doch super!

Da hat einer 5 KW, die er sportlich schießt.

Dann macht er den Jagdschein und darf nochmal zwei KW kaufen, weil er ja seine Sportwaffen nicht jagdlich nutzen darf.   :beach:

 

GRUß 

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