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Österreich: Rigoroses Waffenverbot für alle Asylwerber kommt


Jägermeister

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Wieder etwas Neues von den Querschüssen.
Diskussionen und Meinungen dazu bitte unter www.querschuesse.at

Wer mir persönlich schreiben möchte, ohne daß es publiziert wird: g.zakrajsek@gmx.at.
Die Beiträge können kostenlos verbreitet werden, Quellenangabe ist erforderlich.

Der Waffengesetzentwurf geht in Begutachtung. Es wurde auch Zeit

Und zwar nächste Woche. Natürlich habe ich den Entwurf schon – schließlich habe ich das Gesetz zum größten Teil selber verfaßt. Ganz so, wie ich geplant habe, ist der Entwurf nicht geworden, die ÖVP hat hier sehr viel verhunzt und viele Vereinfachungen sind von dieser Unglückspartei hintertrieben worden (Waffenpaß zum Beispiel). Ich hoffe, das wird sich bei den nächsten Wahlen auswirken und die Jäger und die Sportschützen werden es denen heimzahlen. 

Ich glaube zwar nicht recht daran, weil die Leute einfach viel zu deppert sind und der Schwiegermutterliebling alle die ÖVP-Gemeinheiten, die man den legalen Waffenbesitzern angetan hat (seit 2000 übrigens), überdecken wird.

Da die „Krone“ schon über das Gesetz geschrieben hat, kann ich auch diesen Querschuß loslassen, den Gesetzestext selber publiziere ich noch nicht, ich habe mich dazu verpflichtet, den Text vorläufig noch nicht herauszulassen.

Ich werde ihn aber im Original hier hereinstellen, wenn ich die Ermächtigung dazu habe.

Bitte also Geduld bis nächste Woche.

P.S.: Wer nichts zum Gesetz beigetragen hat, ist klar, das sage ich aber nicht wer nichts gemacht hat. Die Herrschaften werden sich aber bald melden und alles für sich reklamieren. Meine Leser aber wissen Bescheid.

P.P.S.: Für meine monatelange Arbeit wäre eine Spende nett.

Dr. Georg Zakrajsek   

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vor 5 Stunden, Glockologe sagte:

Man wird sehen.

Öffentlich wird derzeit hauptsächlich der Passus mit dem totalen Waffenverbot für Asylwerber diskutiert, bislang ohne irgendwelche Einwände und da es die Grünen als Parlamentspartei nicht mehr gibt, erwartet man auch keine.

Und wenn sich ein Assi nicht daran hält -> eine Woche Urlaub im Alpenknast!   :hysterical:

Anstatt Festnahme, Überführung in ein Abschiebehaftlager und schnellstmögliche Abschiebung.

 

GRUß

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Zitat

Es ist ein durchaus heißes Eisen, das die Politik hier anfasst - oder anfassen muss. Denn durch die Novelle des Waffengesetzes wird auch eine entsprechende Richtlinie der EU umgesetzt. Der aktuelle Entwurf enthält allerdings jede Menge Zündstoff. Unter anderem wird für Asylwerber ein rigoroses Verbot verhängt - hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

https://www.krone.at/1783968

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Gib der Regierung noch zwei Jahre und es könnte ein wenig besser werden.

Mit dem neuen Waffengesetz wird es aber Mau aussehen. Große Tanks nur mehr für Sportschützen, ein paar Vergünstigungen für Jäger und Beamte und dafür werden jetzt dann sogar doppelläufige Schrotflinten registriert.

Mir deucht, der schwarze Bundesjägermeister hat mit dem schwarzen Kanzler gemauschelt, um die Klientel bei Laune zu halten.

Edited by Glockologe
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Das Waffengesetz ist in Begutachtung –ab heute

Und hier ist der Entwurf. Ich hatte ihn schon lange, mußte ihn aber bis heute noch unter Verschluß halten. Manche Zeitungen haben darüber schon berichtet, leider lückenhaft und ohne Fachkenntnis. Was man halt von den Journalisten erwarten kann.

Jetzt kann man sich den Entwurf im Original durchlesen (ist nicht ganz ohne Mühe zu schaffen) und wenn man es genau nimmt, müßte man hier ein Spezial-Jurist sein. 

Der bin ich natürlich und außerdem sind die meisten Paragraphe von mir gestaltet worden. Ich war unter den wenigen Juristen, die den Entwurf gestaltet haben. Leider ist nicht alles durchgegangen, was ich mir vorgestellt hatte, die ÖVP hat hier erbarmungslos blockiert und gebremst. Das war eine Schande, aber wer die ÖVP kennt, wird das natürlich erwartet haben. Die „Freunde der Jäger und der Sportschützen“ haben sich hier erbarmungslos entlarvt. Die Lieblinge Van der Bellens eben.  Das sollte auf ihr Sündenregister kommen, wenn wieder Wahlen sind.

Ich werde zum Entwurf jetzt einen Kommentar machen. Dauert freilich ein paar Tage. Ich bitte daher vorerst keine Einzelfragen zu stellen. Bisher habe ich die beantwortet, aber es ist sinnvoller, erst meinen Kommentar abzuwarten, bevor man Detailfragen stellt.

Außerdem: Das Ganze ist ein Begutachtungsentwurf, es können daher auch noch Änderungen kommen. Leider wahrscheinlich aber nicht zum Besseren.

P.S.: Wer am Entwurf nicht mitgearbeitet hat, ist klar: Außer mir keiner. Auch wenn das manche sagen werden.

Also hier der Entwurf:

https://www.querschuesse.at/images/pdf/181002_-Kunsttext-Anderung-des-Waffengesetzes-1996.pdf

Dr. Georg Zakrajsek

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Mannomann. 

- In 25 Jahren hat sich die Anzahl der bedruckten Seiten verdreifacht.

- außer den EU-Einschränkungen nicht viel Neues. Die Umschiffe ich aber durch Sport.

- beim Erben muß jetzt eine WBK ausgestellt werden, keine weitere Begründung nötig.

- Dachbodenfunde, soweit legal sind einfacher ins Eigentum überzuführen.

- weiter nix Pumpe. Danke ÖVP.

- Für nicht EU-Schweiz-Liechtensteinbürger Einschränkungen.

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Ich bin kein Jurist (Allah dem Allbarmherzigen sei Lob und Dank), aber für meinen Laienverstand sieht das so aus, als wolle der Herr Dr. die Pumpen zwar grundsätzlich in Kategorie A lassen (vermutlich wegen dem Kurzen und seinen Schergen), aber "für berechtigte Interessenten" die Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen schaffen.

 

GRUẞ

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Begutachtungsfrist bis 05.11.2018

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00084/index.shtml

 

Zitat

 

Waffengesetz 1996 (84/ME)

Übersicht

Gesetzentwurf
Datum Stand des parlamentarischen Verfahrens  
08.10.2018 Einlangen im Nationalrat  
08.10.2018 Ende der Begutachtungsfrist 05.11.2018

 

 
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Jeder kann dazu eine Stellungnahmen abgeben!

Ein eches Jedermannrecht mM. nach nicht nur für Wahlberechtigte Österreicher.  

Die ersten drei Stellungnahmen sind auch schon drin! Glaube, das werden noch ziemlich viele werden!

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00084/index.shtml#tab-Stellungnahmen

Bin ohnehin der Ansicht, das man dieses Begutachtungsprozedere nicht alleine irgendwelchen Verbänden oder Interessensvertretungen überlassen oder anvertrauen sollte.

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vor 15 Stunden, Glockologe sagte:

Ja. Dafür müßtest Du aber internatinal Flinte (IPSC) schießen, oder ein konzessionierter Sicherheitsdienst, bzw Mitarbeiter eines Solchen sein. Glaube jetzt nicht, daß Du dann als deutscher Sportschütze mit sowas einreisen darfst.

31. Nach § 11a wird folgender § 11b samt Überschrift eingefügt: „Sportschützen § 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Schießsportverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt. (2) Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet. (3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Schießsportvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat. (4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.“ 

 

Wie gesagt...………...ich bin kein Jurist. Aber der fett markierte Satz besagt m.E. daß der österreichische IPSC-Verband, der ja bestimmt Mitglied im IPSC-Weltverband ist, bescheinigen kann, daß Vorderschaftrepetierflinten (in Ö Kategorie A) zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Weltverbands (Standard Manual Division) erforderlich sind. Von erforderlicher internationaler Wettkampfteilnahme steht da nix.

 

GRUß 

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