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Artikel des FWR zur Aufbewahrungskontrolle


megashooter

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  • 2 years later...

Moinsen werte User!

Habe hier nicht wirklich gefunden was ich suche, ist auch einfach zuviel. Deshalb hier nun meine Frage: Was dürfen die Kontrolleure tun, bzw. wie weit dürfen sie gehen?

Meine Informationen lauten: Sie dürfen den Waffenschrank kontrollieren auf Vollzähligkeit der Waffen und richtige Lagerung der Waffen und Munition.

Nun ist mir zu Ohren gekommen das sie auch "nach belieben" sagen können was ist in dem Schrank oder Bettkasten oder oder... Ist dies so richtig?

Auch Fragen ala: Wozu brauchen sie die Waffen - haben sie ein Schießbuch etc. sollen vorgekommen sein!

Meiner Meinung nach Schikane. Deshalb meine Frage: Muss ich mir solche "gängeleien" bieten lassen?

Wäre schön wenn ich hier entsprechende Infos kriegen würde, man muss sich ja nicht wie ein "Verbrecher" behandeln lassen.

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Moinsen werte User!

Habe hier nicht wirklich gefunden was ich suche, ist auch einfach zuviel. Deshalb hier nun meine Frage: Was dürfen die Kontrolleure tun, bzw. wie weit dürfen sie gehen?

Meine Informationen lauten: Sie dürfen den Waffenschrank kontrollieren auf Vollzähligkeit der Waffen und richtige Lagerung der Waffen und Munition.

So steht es in der für den Bürger nicht bindenden Verwaltungsvorschrift (Handlungsanweisung für Behörden) drin.

Nun ist mir zu Ohren gekommen das sie auch "nach belieben" sagen können was ist in dem Schrank oder Bettkasten oder oder... Ist dies so richtig?

Auch Fragen ala: Wozu brauchen sie die Waffen - haben sie ein Schießbuch etc. sollen vorgekommen sein!

Meiner Meinung nach Schikane. Deshalb meine Frage: Muss ich mir solche "gängeleien" bieten lassen?

Wäre schön wenn ich hier entsprechende Infos kriegen würde, man muss sich ja nicht wie ein "Verbrecher" behandeln lassen.

Genau das dürfen sie eben nicht! Zumindest dürften die bei mir auf diese Fragen keine Antworten erwarten... :spiteful:

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Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Hab ich's mir doch gedacht! Zum Fall was ist denn hier drin und oder was haben sie da drin, hieß es nämlich wenn du sagst das zeige ich ihnen nicht, bzw. das geht sie nichts an, dann könnten sie die Polizei hinzuziehen wegen Gefahr im Vollzug oder sowas, das habe ich auch nicht geglaubt.

Also Waffenschrank und nichts weiter hat die zu Interessieren, na vielleicht noch die Pulveraufbewahrung, oder gehört das nicht dazu?

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Wenn du einen gesetzeskonformen Schrank für deine Waffen hast ist der Kontrolle genüge getan, wenn du dann noch so kulant bist, einen Abgleich der gemeldeten mit den im Schrank eingestellten zuzulassen und sie darüberhinaus unters Bett schauen wollen, dann würde ich sie sofort rausschmeißen und gespannt darauf warten, wie "Gefahr im Verzug" begründet wird.

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Bei mir dürfen sie gar nichts, ich habe lückenlos über Fotos meine Schränke nebst Befestigung nachgewiesen und diese Fotos dem Amt zur Verfügung gestellt, ebenso wie ich einen Katalog meiner Waffen erstellt habe. Wenn ich Lust habe dürfen sie kontrollieren ob die Schränke vorhanden sind. Was in den Schränken ist, ist angemeldet, bzw frei und geht niemand etwas an.

Erik

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Aber hier machen sie nun mal nur unangemeldete Kontrolle! :mad:

:contra:hola amigo el tio,

was sagt denn deine Partnerin bzw. Mitbewohner dazu?

Meine Ehefrau (die beste von allen-sogar besser als die von E. Kishon) besteht auf §13 GG,

d.h. es kommt KEINER rein OHNE DURCHSUCHUNGSBESCHLUSS!!!

Die Ordnungsbehörde hat von meinen und meinen Sohn´s Schränken-gemeinsame Aufbewahrung- Fotos bekommen und das reicht.

saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

Edited by Jägermeister
Quote Tags gesetzt [der pancho lernt es wohl nie... :-) ]
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Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Hab ich's mir doch gedacht! Zum Fall was ist denn hier drin und oder was haben sie da drin, hieß es nämlich wenn du sagst das zeige ich ihnen nicht, bzw. das geht sie nichts an, dann könnten sie die Polizei hinzuziehen wegen Gefahr im Vollzug oder sowas, das habe ich auch nicht geglaubt.

Also Waffenschrank und nichts weiter hat die zu Interessieren, na vielleicht noch die Pulveraufbewahrung, oder gehört das nicht dazu?

Zum Thema Gefahr im Verzug gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv103142.html#

Ich würde sie in dem Fall die Polizei hinzurufen lassen und Strafanzeige wegen Nötigung stellen.

Notfalls bis zur Verfassungsbeschwerde.

Zeugen sollten dann aber schon dabei sein.

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