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Jägermeister

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  • 2 months later...
Am 12.11.2022 at 01:34 , earl66 sagte:

…. Ist nicht wirklich schlau

Im Prinzip richtig,......

.....aber

mit Fakten kann man nicht mehr überzeugen (zumindest nicht diejenigen, die an "Gefühle" appellieren), also kann man es auch mal mit "moralischen Vorstellungen" versuchen. Allerdings würde ich mir wünschen, daß man das etwas subtiler machen würde.

Jetzt mal - ganz grob - in etwas so: Ich besitze Waffen, muß mich aber ermorden lassen, weil ich nicht rechtzeitig an sie herankomme

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Ein Text von Dr.Z. als Vollzitat:

Zitat

Es geht um die Neugestaltung des Waffenrechts

Ich habe das im vorigen Beitrag bereits angekündigt. Jetzt einige weiterführende  Betrachtungen dazu:

Historische Entwicklung, aktuelle Situation, Zukunftsperspektiven und Beurteilung der politischen Handlungen und deren Verantwortung für die Gesellschaft

 Entwicklung der waffenrechtlichen Bestimmungen in Europa

 Bis in die Mitte des 19.Jahrhunderts waren die meisten Gesellschaften zweigeteilt –in Freie und Unfreie. Das existierte in verschiedenen Ausformungen. Mit der Aufklärung begann eine Entwicklung hin zur Gleichberechtigung und zur Abschaffung der Zweiklassengesellschaft. Bauernbefreiung und Sklavenbefreiung. Dennoch: Trotz der Amerikanischen Revolution hatte in den USA die Sklaverei bis zum Bürgerkrieg Bestand. Auch die Französische Revolution brachte nicht sofort Gleichheit und Demokratie.

Das Waffenrecht spielte bis dahin nur insoweit eine Rolle, als den „Freien“ der Waffenbesitz nicht nur gestattet, sondern sogar geboten war, auch politische Rechte (Wahlrecht) wurden davon abhängig gemacht. Korrespondierend dazu gab es die Verpflichtung zum Wehrdienst oder Kriegsdienst.

Dagegen war den „Sklaven“ den „Unfreien“ selbständiger privater Waffenbesitz immer streng verboten. Auch Verbote gewisser „verpönter“ Waffen kamen vor.

Die Beseitigung der Zweiklassengesellschaften brachte das Recht jeden Bürgers auf Waffenbesitz. Am deutlichsten im „Second Amendement“ der US-Verfassung 1791. (. . . the right of the people to keep and to bear Arms shall not be infringed) Das individuelle Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen wird hier garantiert und hat bis heute Bestand. Das Recht, wie es hier ausgedrückt ist, hatte aber nicht nur die Selbstverteidigung im Auge, die war jedenfalls immer selbstverständlich, sondern mehr noch die Behauptung der Bürger gegenüber einer „tyrannischen Regierung“.

Wie wichtig diese Sichtweise wäre, zeigt die Entwicklung in Europa.

Die totalitären Diktaturen des 20. Jahrhunderts in Europa beseitigten den privaten Waffenbesitz weitgehend und radikal (Waffenverbot für Juden 1938). Noch brutaler die Maßnahmen der Bolschewiken, die jeden privaten Waffenbesitz verboten haben und die jeweiligen Besitzer solcher Waffen ohne rechtliche Verfahren liquidierten. In keinem der kommunistisch regierten Länder gab es dann je freien privaten Waffenbesitz bis zum Ende des kommunistischen Regimes.

Konsequenz:

Die Staaten selbst mit ihrem Militär-und Polizeiapparat wurden zu alleinigen Waffenträgern und führten die Welt in unbeschreibliche Massaker. Kein privater Waffenbesitz, alle Waffen in der Hand des Staates – das war kein gutes Rezept.

Durch die Waffen in den Händen des Staates sind millionenmal mehr Menschen gestorben als durch Waffen in privater Hand. Das ist evident und nicht nur im Krieg wurden Millionen Menschen umgebracht. Das zur Sicherheit durch die Staaten – die geben keine Sicherheit, das hat die Geschichte bewiesen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg dauerte die wiedergewonnene Liberalität im Waffenrecht in Europa nur kurz. Besatzungsrecht stützte sich wie immer auf Waffenverbote für die Besiegten. Freiheiten wurden zu zögerlich wieder gewährt, wenn überhaupt. Beginnend mit den siebziger Jahren (Stichwort RAF-Terror) wurden die Waffengesetze nach und nach bis hin zu totalen Waffenverboten (GB 1996 etwa) verschärft. Heute erläßt die EU restriktive Waffenrichtlinien (1991, 2008), die von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Strengere Gesetze sind erlaubt, liberalere nicht. Die angestrebte Gleichheit und Vergleichbarkeit der Waffengesetze in den EU-Staaten wird damit ad absurdum geführt.

Von der Wirkung der Gesetze und der Waffengesetze im besonderen

Wer ein Gesetz macht, erwartet sich eine Wirkung auf die Gesellschaft. Diese Wirkung bleibt aber aus, wenn das Gesetz nicht dafür geeignet ist, eine solche Wirkung zu entfalten.

Im Waffenrecht befinden wir uns auf dem Gebiet des Ordnungsrechts und zum Teil auch im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Wenn man die Wirkung solcher Gesetze – speziell der Waffengesetze – untersuchen möchte, kann man sich diesem Problem von zwei Seiten nähern:

Einerseits mit dem Verstand des Juristen und mit den Erkenntnissen der Gesellschaftswissenschaft, insgesamt also mit logischen und vernünftigen Überlegungen, man kann auch sagen mit dem gesunden Menschenverstand,

andrerseits mit empirischen Untersuchungen und dem Heranziehen von Statistiken. Dabei kann man versuchen, die Auswirkungen von entsprechenden Gesetzen im Nachhinein zu überprüfen, was allerdings nicht immer leicht möglich ist, weil solche Auswirkungen nie singulär erfolgen, sondern auch andere gesellschaftliche Entwicklungen zu beobachten wären, was aber nur selten möglich

Beginnen wir mit dem gesunden Menschenverstand, mit der juristischen Intelligenz:

An den Beginn der diesbezüglichen Ausführungen soll das Zitat eines der bedeutendsten Juristen der Neuzeit stehen, nämlich des Mailänder Strafrechtsprofessors Caesare Beccaria (1738 – 1794). Er hat unter anderem die juristische und philosophische Grundlage für die Abschaffung der Folter gelegt. In seinem Werk „Dei delitti e de le pene“ (Original in italienischer Sprache) schreibt er über schlechte Gesetze:

Die Gesetze, die das Waffentragen verbieten sind von solcher (schlechter) Art; sie entwaffnen nur solche, die zum Verbrechen weder geneigt noch entschlossen sind, während man von denjenigen, welche den Mut haben, die unantastbarsten Gesetze der Menschlichkeit und die bedeutendsten des Gesetzes verletzen zu können, nicht weiß, wie sie die geringfügigeren und schier willkürlichen Gesetze achten sollten, deren Übertretung so einfach ist und leicht straflos bleibt.

Nehmen solche Gesetze nicht die persönliche Freiheit hinweg, die dem Menschen und auch dem aufgeklärten Gesetzgeber überaus teuer ist?

Und setzt das nicht die Unschuldigen allen Beschwernissen aus, die nur dem Schuldigen gebühren? Solche Gesetze verschlechtern die Lage der Angegriffenen und verbessern die der Angreifer; sie verringern nicht sondern vermehren die Mordtaten, weil es geringeren Mutes bedarf, Unbewaffnete denn Bewaffnete anzugreifen.

Es ist damit schon sehr viel gesagt. Eigentlich alles. Waffengesetze, Waffenverbote wirken nur gegen diejenigen, die sich normalerweise an Gesetze zu halten pflegen. Sie richten sich auch nur an diesen Personenkreis auch wenn das vom Gesetzgeber gar nicht so gewollt ist und dieser fälschlich vorgibt, damit Verbrechen verhindern zu können.

Waffengesetze sind normalerweise Ordnungsrecht, nicht Kriminalitätsbekämpfung, sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Menschen Waffen erwerben, besitzen und führen dürfen. Naturgemäß werden sie von Leuten, die sich normalerweise außerhalb der Gesetze bewegen, also Straftäter sind oder sich entschlossen haben, solche zu werden, nicht beachtet. Das hat Beccaria ganz klar erkannt und ausgedrückt.

Wer sich also positive Auswirkungen eines strengen Waffengesetzes auf Straftaten und die Kriminaltät insgesamt erwartet, wird immer bitter enttäuscht werden. Vollends sinnlos sind sogenannte „Anlaßgesetzgebungen“ die wir heute im Waffenrecht regelmäßig finden. Es kann schon deshalb nicht funktionieren, weil man damit die Waffen denjenigen nimmt, die keine Straftaten begehen und begehen wollen, während sie denen gelassen werden, die professionelle Rechtsbrecher sind. Denn diese werden sich an solche Gesetze nicht halten. Beccaria hat das erkannt, niemand konnte ihn bis heute widerlegen.

Absonderlich wird es, wenn der Gesetzgeber meint, einfach durch das Verbot des Tatmittels, des Mordwerkzeuges also, einen entschlossenen Massenmörder von seiner Untat abhalten zu können. Nicht nur, daß die Beschaffung einer illegalen Waffe in jeder uns bekannten Gesellschaft recht leicht, oftmals leichter ist als der Erwerb einer legalen Waffe; es kommt dazu, daß diese typischen Täter ihren eigenen Tod manchmal entweder als Selbstmord oder als „suicide by cop“ bereits fest eingeplant haben, es würde also nicht einmal die Todesstrafe abschrecken können.

Beim letzten Massenmord in Newtown USA fokussiert sich derzeit die Obama-Administration in populistischer Art allein auf das Verbot bestimmter Waffentypen und auf das Fassungsvermögen von Magazinen. Die maßgebenden Ursachen dieser Schreckenstat, nämlich psychische Krankheit des Täters, Behandlung mit gefährlichen Medikamenten, Umfeld der Erziehung und die Ermöglichung solcher Morde durch die Einrichtung sogenannter „gun-free-zones“ werden völlig außer acht gelassen.

Aber die Obama-Zeit ist jetzt vorbei. Der neue Präsident, unter anderem mit den Stimmen der NRA gewählt, wird hier sicher Vernunft einkehren lassen.

Heute sind wir zudem mit einer ganz bestimmten Kategorie an Straftaten konfrontiert: mit dem islamischen Terror.

Typisch dafür ist zunächst einmal, daß die dabei verwendeten Tatmittel immer illegal besorgt werden. Kriegswaffen und Sprengstoffe werden verwendet, die zwar in fast allen Ländern für private Benutzer ohnehin verboten sind, dennoch aber für diese Tätergruppe leicht beschaffbar sind und wegen der heute weitgehend offenen Grenzen keiner Kontrolle und keiner gesetzlichen Einwirkung unterliegen, gar nicht unterliegen können.

Jede gesetzliche Maßnahme in diese Richtung, also strengere Waffengesetze sind daher völlig wirkungslos, werden aber von den Politikern gerne als sinnhafte Regelungen gerechtfertigt und vor allem von den Medien begeistert begrüßt.

Zuletzt hat die EU wieder einmal diese Schiene betreten und will jetzt mit einer Richtlinie wieder einmal den legalen Waffenbesitz einschränken, teilweise auch gänzlich verbieten. Den Terror und die Kriminalität erreicht man damit freilich nicht, scheint auch gar nicht die Absicht der in der EU tätigen Politiker zu sein.

Man darf hier, wenn von dieser speziellen Art des Terrors spricht, nicht vergessen: Der Islam kennt die Unterscheidung in Gläubige und Ungläubige. Immer noch. Ungläubigen ist der Waffenbesitz verboten, sie sind ja Unterworfene, die keinerlei Waffen besitzen dürfen. De wahren Ursachen der

heutigen Waffengesetze werden hier besonders deutlich. Und es wird auch deutlich, wem solche Waffenverbote wirklich nützlich sind.

Und jetzt zu den empirischen Untersuchungen:

Bei der statistischen Überprüfung der Wirksamkeit von Waffengesetzen bestehen ziemliche Schwierigkeiten: Da sich nicht nur die gesetzlichen Vorschriften ändern sondern im Untersuchungszeitraum auch andere Bedingungen, (Zuwanderung, Wirtschaft, Strafrecht, Sicherheitspolitik im allgemeinen), ist es meistens nicht verläßlich möglich, eine Korrelation zwischen einem Waffengesetz und der Auswirkung auf bestimmte Straftaten herzustellen. Statistische Auswertungen stoßen hier an ihre Grenzen.

Österreich:

1996 wurde das bisher sehr liberale österreichische Waffengesetz drastisch verschärft. Die Kriminalitätsrate ist seither deutlich gestiegen. Allerdings sind seither sowohl die Zählweisen der Straftaten und auch die Beobachtungszeiträume mehrmals geändert worden. Außerdem unterscheidet die Statistik nicht zwischen legalen und illegalen Schußwaffen ist daher wenig aussagekräftig. Die deutlichste Steigerung der Kriminalität hat sicher die Öffnung der Schengengrenzen nach sich gezogen.

Eine eindeutige Aussage über die Wirkung des verschärften Waffengesetzes ist daher nicht möglich.

Soviel steht aber fest: Das 1996 verschärfte Waffengesetz hat keine Dämpfung der Kriminalität nach sich gezogen, eher das Gegenteil ist der Fall.

Das 2010 erneut verschärfte Waffengesetz ist erst am 1.10.2012 in Kraft getreten, es sind daher noch keinerlei Auswirkungen feststellbar. Allerdings war die Novellierung mit dramatisch hohen Kosten verbunden. Vor allem für die betroffenen Waffenbesitzer, die alles neu registrieren mußten.

Seit der sogenannten Flüchtlingskrise haben die Menschen in unserem Lande ganz legal vermehrt Verteidigungswaffen angeschafft, kritisch kommentiert von den Medien und der Politik. Mit diesen Waffen sind seither aber überhaupt keine Straftaten geschehen, das Sicherheitsgefühl hat sich aber dadurch deutlich verbessert.

Deutschland:

Nach dem Schul-Massenmord in Erfurt 2002 wurde das Waffengesetz in Deutschland in einer Blitzaktion noch am selben Tag verschärft. Die Politiker haben erklärt, daß damit solche Taten wirksam verhindert werden könnten. Irrtum. 2009 darauf ist in Winnenden eine noch ärgere Bluttat geschehen, allerdings mit einer illegalen Waffe. Das Gesetz war somit völlig sinn- und wirkungslos.

Deutschland hat derzeit außer GB das schärfste Waffengesetz in Europa. Als Bedürfnisgrund für den Waffenbesitz wird bloß Jagd, Sportschießen und Sammeln angesehen. Die Selbstverteidigung stellt in Deutschland keinen Bedürfnisgrund mehr dar und wird nur mehr in Ausnahmefällen (z.B. Politiker) anerkannt. Dennoch steigt die Schußwaffenkriminalität ständig an, wobei daran aber hauptsächlich illegale Waffen beteiligt sind.

Großbritannien

1996 ist in einer Schule in Dunblane (Schottland) ein Massenmord geschehen. Daraufhin wurden in GB ausnahmslos alle Faustfeuerwaffen verboten und eingezogen. Die Kriminalität besonders in Bezug auf Bluttaten ist seither dramatisch angestiegen. Auch die Verbrechen mit (nunmehr illegalen) Schußwaffen haben zugenommen. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Zahl der Verbrechen, bei denen Schußwaffen eingesetzt wurden, verdoppelt. Da es aber in GB keine legalen Kurzwaffen mehr gibt, gehen diese Straftaten ausschließlich auf das Konto der illegalen Waffen. Ist so.

Das Gesetz ist daher insgesamt als Fehlschlag anzusehen. Hat aber kein Politiker je bestätigt.

Australien

Nach einem Massaker in der tasmanischen Stadt Port Arthur im Jahre 1996, dem 35 Menschen zum Opfer fielen, wurden in Australien die Waffengesetze verschärft, halbautomatische Gewehre und auch andere Waffentypen verboten und eingezogen. Mehr als 600.000 Waffen wurden in einer „buy-back“- Aktion kassiert und vernichtet.

Auch diese Maßnahme hat nicht zu einer Reduktion der Bluttaten geführt, im Gegenteil, die Kriminalität ist seither deutlich gestiegen.

USA

Die USA sind recht gut auswertbar, weil sich dort demographisch nicht sehr viel geändert hat und man kann daher eine gewisse Korrelation zwischen legalem Waffenbesitz und Gewaltkriminalität herstellen.

Die FBI-Statistik (violent crime statistic) weist für die USA einen ständigen Rückgang der Gewaltkriminalität seit den Jahren 1991, 1992 aus und zwar ist hier diese Kriminalität um 36% gesunken. Prof. John Lott (Universität Chicago) führt dies darauf zurück, daß in diesen Jahren die meisten US-Staaten (derzeit über 40) ihren Bürgern relativ unbürokratisch das verdeckte Tragen von Schußwaffen gestattet haben, was allgemein eine kriminalitätsdämpfende Wirkung gehabt hat. Den Erkenntnissen von Lott kann man nicht widersprechen, weil das Zusammentreffen von legistischen Erleichterungen und Rückgang der Kriminalität allzu auffällig ist. Sein Buch ist auch nie wiederlegt worden.

Abschließend kann gesagt werden, daß alle empirischen Untersuchungen die Wirkungslosigkeit und die immense Schädlichkeit strenger Waffengesetze bestätigen. Überall.

Im Jahr 2012 hat es ein Interview mit der damals zuständigen Ministerin, Frau Johanna Mikl-Leitner gegeben. Das wurde sogar in manchen Medien veröffentlicht- allerdings ohne weiteren Kommentar.

Zur Frage nach der Wirkung von Waffengesetzen hat sie nämlich gesagt:

„Das Waffengesetz ist nicht dazu da, um Kriminalität zu bekämpfen!“

Man staunt. Weise Worte und von einer Politikerin noch dazu. Frage: Wozu aber ist es denn sonst da, das Waffengesetz?

Das aber hat die Frau Innenminister nicht beantwortet. Sie wußte wahrscheinlich schon, warum. Immerhin war sie damals Ressortverantwortliche für das Innen(Sicherheits)ministerium

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Der dümmste, törichste Fehler, den wir machen können, wäre es, den Unterworfenen zu erlauben, Waffen zu besitzen.

Die Geschichte zeigt, daß alle Eroberer, indem sie ihren unterworfenen Volksstämmen erlaubten, Waffen zu führen, damit ihren eigenen Untergang vorbereitet haben. Ich würde in der Tat so weit gehen, zu sagen, daß die Lieferung von Waffen an die Untergebenen ein sine qua non für den Umsturz irgendeiner Herrscherschicht ist.

                                                                                                Adolf Hitler (gekürzt)

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“Gedanken sind mächtiger als Waffen. Wir erlauben es unseren Bürgern nicht, Waffen zu führen – warum sollten wir ihnen erlauben, selbständig zu denken?”

                                                                                                               Stalin

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