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Meine Waffe ist defekt, darf ich sie behalten?


Buko

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:rolleyes:

Klingt doof, die Frage.

Aber zur Sache.

Meine 1911 hat einen unbrauchbar gewordenen Lauf.

Darf ich, obwohl nicht schussfähig, alle wesentlichen Teile behalten?

Ich denke nichts mehr.

Wer weis es 100%zig?

Herr Richter, wie würden sie entscheiden?

Teil II

Herr Richter. Ich habe auf meiner Erwerbsberechtigung eine Xy Waffe.

Da zu darf ich, laut Gesetz, ein Wechselsysten gleichen oder kleineren Kalibers ohne Voreintrag erwerben. Richtig! Sagen ja auch alle.

Aber Herr Richter, warum darf ich meine alte Waffe nicht komplett behalten:rolleyes: nur weil der Lauf kaputt ist? Warum besitze ich jetzt den Verschluss illegal? Nur weil der alte Lauf mit dem alten Verschluss ein Wechselsystem wäre??

Und wieso Wechselsystem?

Das eine Teil ist der Schlitten (Verschluss) das Andere der Lauf.

Muss meine Waffe jetzt nur aus Wechselsystemen bestehen oder nur aus wesentlichen und unwesentlichen Teilen.

Herr Richter, kann ich jetzt mit meiner Waffe mehr Unfug anstellen, wenn ich zwei Verschlüsse habe, der eine silbern, der andere brüniert??:rolleyes:

Nur das neu erworbene Teil ist doch ein Wechselsystem, das andere sind doch nur die originalen alten Teile meiner Waffe und können doch dadurch nicht plötzlich illegal in meinem Besitz sein.

Ich verstehe es jedenfalls nicht.

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Häh ?

Wenn der Lauf kaputt ist, tausch ihn doch aus.

Behörde anrufen, sagen: Waffe kaputt, Lauf ist hin. Zum BüMa, der baut nen neuen Lauf ein, der bekommt die Seriennummer der Waffe, wandert mit Kanone zum Beschußamt, kriegt Stempel, der alte Lauf wird vernichtet, die Rechnung geht in Kopie als Nachweis an die Behörde und gut.

Wo ist das Problem ?

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Leider kommt man jetzt bei meiner Behörde mit normalem Menschenvestand nicht weiter. ich habe eine rechtsverbindliche Frist zum abgeben meines Verschlusses bekommen. Dieses werde ich erst einmal so ausführen.

Zwischenzeitig werde einen fachkundigen Anwalt suchen und beauftragen.

Muss ja geklärt werden, will ja nicht alles so einfach hinnehmen.:puke:

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Ja, musste mit allen Waffenteilen ja auf der Behörde antanzen.

Erste telefonische Auskunft (ist selbst Sportschütze) der übergeordneten Stelle; Wenn die Waffe ja wieder komplett ist, kann der Eintrag ja erfolgen. Dann wurde er unsicher, nahm seine Beine unter den Arm und kam auf die Verwaltungsstelle gespurtet, sieht sich den Beschädigten unbrauchbaren Lauf an und entscheidet, das die vorhandenen Teile Verschluss und Lauf kein kein 'System' darstellen und somit nicht rechtens in meinem Besitz verbleiben dürfen und einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellen.

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Ob defekt oder nicht, sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Waffenteile sind da und als Waffe auf meiner WBK vorhanden und nachgewiesen. Vom defekten Lauf wurden sie per Fax von der Firma .... hansen informiert. Warum????

Dieser sollte von der Firma entsorgt werden. Auf Grund der Feststellung, daß die Waffe ja vom Ursprung nicht mehr komplett ist, wurde mir geraten, das Teil anzufordern und so könne man das Wechselsystem ja rechtens eintragen.

Dann zog man den Schwanz ein. Ich wurde im Gesetzestext auch noch nicht fündig.

ich bin aber der Meinung, dieses sollte mal klar gestellt werden.

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Das ist dumm gelaufen.

Ich würde die Firma ***hansen auffordern, den Schaden, den du dadurch hast, zu tragen.Oder, ob sie dir, zur Schadenminimierung, den neuen Austausch-Lauf nicht mit einem ordentlichen Rabatt (und da meine ich nicht 30%) verkaufen können.

Frage deinen Rechtsverdreher, inwieweit zivilrechtliche Ansprüche wg. eventueller Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes durchgesetzt werden können - da ich den Vorgang nicht ausreichend kenne, werde ich mich hier nicht aus dem Fenster lehnen.

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Die Firma ...hansen schreibt mir eine neue korrekte Rechnung darüber, welche leistung sie ganz genau für mich erbracht haben.

Ein Wechselsystem, welches sie von einer anderen Firma angeliefert bekamen, auf meine Waffe angepasst und beschiessen lassen. Nach diesem haben sie mir meine Waffe mit allen Teilen zugeschickt.

Mein Fachanwalt hat jetzt die Behörde aufgefordert, mein rechtens erworbenes Wechselsystem einzutragen.

Ich halte euch über den Fortgang auf dem laufenden.

Ich bin nicht gewillt mich der Behördenwillkür zu beugen.:mad:

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Den kaputten Lauf darfst Du nicht mehr haben, weil er nicht mehr durch den Beschuss kommen wuerde.

Der Waffeneintrag bleibt, weil das Griffstueck ok ist und ein neues Oberteil draufgekommen ist, mit Rechnung eines Buema.

Den Verschluss kannst Du als Wechselverschluss eintragen lassen.

Du hast das Ganze etwas dusselig angestellt. Haettest Du einfach ein WS gekauft und eintragen lassen waere es gut gewesen und keiner haette was zu kamellen gehabt.

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Diesen Wunsch, eintragen eines Wechselsystems, habe ich geäußert. legte Quittungen (von der verkaufenden Firma und der Bümafirma wegen des Anpassens) vor.

Der lückenlose Besitzstand eines wesentlichen Teiles muss ja gesetzlich eingehalten werden.

Bei der zweiten Firma stand aber dann auf der Rechnung 'Entsorgung eines defekten Lauf'.

Da ging das Querstellen los.

Die Sache ging heute zu Gericht. Meine 45 soll meinerseit's wieder komplettiert werden.

Sprich, defekter Lauf ersetzt werden.

Zur Zeit bin ich laut Behörde

.........illegalen Waffenbesitz im Sinne des § 52... ausüben und somit eine erhebliche, akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist.:rolleyes:

eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.:confused:

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