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Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-FWR 91/477/EWG


Jägermeister

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vor 19 Minuten, Jägermeister sagte:

Mir reicht schon der Passus unter Artikel 17 zum Referentenentwurf-->

"Bestrafung des Besitzes bestimmter Magazine"...wer bestimmt denn bitteschön von diesen Experten , welche Magazine kriminalistisch relevant sein sollen und  und welche nicht?

Das ist definitiv ein Schlag in`s Gesicht gesetzestreuer steuerzahlender Legalwaffenbesitzer !!!

Ehrlich gesagt haben diese "Rechtsverdreher  nicht mehr alle Tassen im Schrank", aber wenn ich denen das so schreiben würde , wäre ich meine Zuverlässigkeit los.

Dazu noch rückwirkend zum 01.07.2017 zu sanktionieren... ist das berühmte "Messer von hinten durch die Brust".

Die Quittung dafür erhalten die etablierten Parteien bei der Europawahl 2019, versprochen !!!

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Am 22.1.2019 at 08:13 , Jägermeister sagte:

Das Problem ist das BMI, wo offenbar ein Waffenhasser seine Agenda umsetzt. Liegt also an der Ministerialbürokratie. Die macht die Gesetze, nicht die gewählte Politik! 

Es ist richtig, dass die Judikative den vorgegebenen gesetzlichen Grundlagenrahmen der Legislative in Gesetze umzuschreiben  hat, da könnte etwas dran sein. Allerdings wird das dann wieder  gerne "der EU" untergeschoben... in Frankreich hat die Umsetzung der EU-Unrechtsrichtlinie relativ reibungsarm stattgefunden.

Warum könnte man da nicht ansetzen und den verantwortlichen Politikern schreiben, dass es auch anders UND pragmatischer geht?

Due Frage ist, ob die das interessiert, die haben ganz andere Prioritäten und wir werden rechtlich nicht gehört, sind Zuwenig LWB`s in D, IMHO.

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Zitat

Waffenrecht: Information zur Umsetzung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie

Am Donnerstag, 17. Januar, hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) den Entwurf für die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie an den Deutschen Schützenbund geschickt. Bis zum 8. Februar hat der DSB Zeit, dazu Stellung zu beziehen.

https://www.dsb.de/aktuelles/meldung/7464-Waffenrecht-Information-zur-Umsetzung-der-europaeischen-Feuerwaffenrichtlinie/

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Hallo zusammen,

prolegal hat den Referentenentwurf in den bestehenden WaffG Text eingearbeitet. Dies macht die Sache nicht besser, soll aber die Lesbarkeit vereinfachen und es werden vielleicht manche Details klarer wenn diese im Kontext des bestehenden Textes stehen. Derzeit arbeiten wir an der Stellungnahme fürs BMI - welche wir zeitnah nach Fristablauf ebenfalls veröffentlichen werden. Hierbei fliesen auch die Anregungen unserer Mitglieder und generell der LBWs mit ein. Parallel arbeiten wir eng mit ElMarino über den Facebook Kanal "Waffenlobby" mit seinem 13.000 Mitgliedern zusammen. 

Gruß, Thommy

WaffG - Änderungen 2019 eingepflegt - prolegal.pdf

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Offensichtlich bekommt die EU langsam panische Angst vor seinen Untertanen.

Da ist es klar, dass man sie möglichst effektiv entwaffnen muss.

Die Gelbwesten haben sicherlich ihren Teil dazu beigetragen. In Brüssel dachten sie wohl, was wäre passiert, wenn die Gelbwesten, wie in den USA, scharfe Waffen hätten tragen dürfen.

Wir sollen uns nicht unserer Unterdrücker erwehren dürfen.

Und wir sollen uns nicht vor den Übergriffen der Mitglieder des neuen importierten Lieblings-Volkes wehren. Insbesondere denke ich da an die Fähigkeit von kleinen schmächtigen Frauen, sich einer Vergewaltigung oder eines Ehrenmordes zu erwehren.

Da bleibt nur noch der Weg in die Illegalität. Wie ein bekannter Strafverteidiger sagte: Wie wollen sie nachweisen, welchem Haushaltsmitglied die Waffen gehören, die bei der Hausdurchsuchung gefunden wurden?

Ist nur bedrückend, wenn die Erkenntnis kommt, dass man in einer freien Demokrate lebt, die eigentlich eine Lobby-Diktatur ist - und ebenfalls die Freiheit hat schon lange ihren Sinn verloren - zumindest in der aktuellen Ausführung.

Es fehlen nur noch:

1. Abschaffung der Unschuldsvermutung

2. Einführung von Sippenhaft

Willkommen im Beginn des vierten Reiches...

Irgendwie wird dieses Europa immer unsympathischer. Aber, die Meisten haben ja durch ihr Kreuzchen bei den Wahlen bestimmt, dass sie das so haben wollen. Ist sicher nicht das Ende, sondern nur der Anfang. Schaut nach England rüber. Dort ist der Grundsatz, dass der Beschuldigte sich nicht selbst zu belasten braucht, schon zum Teil "entsorgt". Als Beschuldigter musst Du die Passwörter zu Datenträgern rausrücken, dessen Inhalt dich belasten würden. Wenn Du die Passwörter verweigerst, gibt es Beugehaft.

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Am 18.1.2019 at 10:39 , Gunfire sagte:

Das mit den UHR mit 10+ Patronen habe ich auch mehrfach gesagt. Was machen Sammler mit historischen Winchesterrifle, die 15 Schuß halten? Zigtausend Euro verschrotten wegen solchen A-löchern?

Wie kommt ihr dadrauf? Ich kann das nirgends finden.

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vor 4 Stunden, Jägermeister sagte:
Am 18.1.2019 at 05:33 , erik_fridjoffson sagte:

Jo da fallen alle KW-Kaliber UHR darunter mit mehr als 10+1 Kapazität im Mag...

Woraus liest Du das?

 

vor 4 Stunden, Jägermeister sagte:

Es reicht der Magazinkörper! 

Die 10+1 betrifft meiner Meinung nach nur halbautomatische Langwaffen mit Wechselmagazin, keine (Hand-)Repetierer mit einem fest eingebauten Magazin(körper).

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Am 22.1.2019 at 08:26 , Hollowpoint sagte:

Es ist jetzt erst mal Sache der Verbände, dem Horsti zu erklären, daß dieser Entwurf absoluter Bullshit ist.

Das werden die in unterschiedlicher Intensität tun. Nur glaube ich nicht, dass das nachhaltigen Erfolg haben wird, dazu ist der Waffenhasser im BMI, der da zweifellos sein Unwesen treibt, viel dichter am Entscheider.

WIR, also alle Waffenbesitzer, müssen aktiv werden. Und zwar bei den von den Bundestagsabgeordneten angeboten Sprechstunden im Wahlkreis. Da müssen WIR mit einer Delegation aus Jägern, Schützen und Sammlern auftauchen und die persönliche Betroffenheit sachlich darlegen. Und gleich mit fallen lassen, das man Abgesandter des Vereins XY mit xxxx Mitgliedern ist, denen man berichten wird.

Das interessiert die schon, immerhin wollen die Mandatsträger wiedergewählt werden.

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vor 1 Minute, petsom63 sagte:

Die 10+1 betrifft meiner Meinung nach nur halbautomatische Langwaffen mit Wechselmagazin

Auch fest Verbaute sind betroffen. Z.B. die halbautomatische Selbstladeflinte mit Röhrenmagazin mit 10 Murmeln Fassungsvermögen 12/70. Da passen dann aber auch >10 mit kürzerer Hülsenlänge rein.

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Am 29.1.2019 at 17:22 , Thommy sagte:

prolegal hat den Referentenentwurf in den bestehenden WaffG Text eingearbeitet.

Super Arbeitshilfe! Ganz große Anerkennung dafür an alle Beteiligten.

Das Gesetz war schon vorher unübersichtlich, der Entwurf macht es nicht einfacher. Die rückwirkende Verbotswirkung ab dem 13. Juni 2017 führt zu einer Enteignung und zu der Gefahr des strafbaren Handelns, aber das war schon früher im Waffenrecht so (z.B. Wechseltrommeln, Wechselsysteme, Aufbewahrungsvorschriften ...) und damit muss man immer rechnen und sich informiert halten.

Mir selbst ist unklar geblieben, was mit Vorderladerwaffen nach historischem Vorbild aus heutiger Fertigung zu geschehen hat, also ob eine Anzeige beim Amt wirklich erforderlich ist und dann aber auch ausreicht.

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