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Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-FWR 91/477/EWG


Jägermeister

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vor 10 Minuten, Califax sagte:

Du bist Schweizer, du bist erst mal fein raus.

Noch, falls es ein Ja am 19. Mai ein Ja gibt, sieht es auch anders auch. Zumindestens gibt es Hoffnung, auf eine Altbesitzregelung bzw. Ausnahmebwilligungen für den Fall der Fälle. Aber auch ich kann nicht in die Glaskugel schauen und was dahingehend bsp. in 10 Jahren sein wird, weiss ich auch nicht.

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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Stellungnahmen der Verbände veröffentlicht. Wir haben alle Stellungnahmen gelesen und die wichtigsten Punkte aufgeführt [1], sowie nach Art der Verbände sortiert. Leider fehlen auch einige Links, die wir heute angemahnt haben.

Es kann sein, dass einige Verbände der Veröffentlichung ihrer Stellungnahme nicht zugestimmt haben. Vom VdB ist jedoch bekannt, dass er nicht gegen eine Veröffentlichung ist, da er diese selber veröffentlicht hatte. Die Stellungnahme der Reservisten ist (unabsichtlich?) von der Webseite nach dem Relaunch verschwunden.

Polizeiliche Verbände

Bund Deutscher Kriminalbeamter

Link führt ins Leere

Deutsche Polizeigewerkschaft e.V. (DPolG)

  • viele Maßnahmen im Entwurf sind nicht zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität geeignet, sondern binden Polizeikräfte für Verwaltungsaufgaben
  • von den künftig verbotenen Magazinen geht keine besondere Gefahr aus, dito von Vorderlader-Repliken vor 1871
  • fordert Schalldämpfer und deren Bauteile (auch für Druckluftwaffen) als wesentliche Teile
  • fordert Erweiterung des Salutwaffenverbot auf Kurzwaffen
  • fordert neue Ordnungswidrigkeit für Mitführungspflicht von Anzeigebescheinigungen
  • fordert Anhebung der Grenze für historischen Schusswaffen vom 01.01.1871 auf den 01.01.1891 (Beschusspflicht)
  • fordert kurze Informationsfrist für Waffenbehörden an die Polizei bei Verlustanzeigen
  • fordert Aufräumen der Anlage 1 (Waffen, die der Definition mehrerer Unterkategorien entsprechen)
  • fordert Zugang zum NWR für alle polizeilichen Waffenverwaltungsbehörden und Verfassungsschutzbehörden inkl. Gruppenauskünfte

Gewerkschaft der Polizei

  • Probleme bei der Zulassung dreier Kennzeichnungs-Schriften auf allen wesentlichen Teilen
  • fordert Magazine sollten wesentliche Teile sein
  • fordert Streichung von bestimmten verbotenen Waffen (Spring-, Fall-, Faust- und Faltmesser), stattdessen komplettes Führverbot
  • WaffG spielt keine Rolle bei Messerstechereien
  • fordert nicht nur neue Meldepflicht für Pfeilabschussgeräte, sondern auch für Armbrüste und Bögen, SRS-Waffen und Druckluft/CO2-Waffen
  • fordert waffenrechtliche Betrachtung von ‘Teilnehmern an Paintball- und Armbrust-Events
  • Der Anstieg von KWS beweist nur eines: es gibt mehr rechtstreue Menschen, die sich eine SRS-Waffe zugelegt haben.
  • fordert 4cm kleine Berloque-Pistölchen sollten vom WaffG ausgenommen werden
  • fordert Ausnahmen für verbotene Waffen für Ausbilder §40
  • fordert Erlaubnis Pyros auf befriedetem Besitztum zu verschießen im 80-Grad-Winkel
  • fordert Erlaubnis zur Vererbung von A-Waffen ohne Bedürfnis
  • für Wiederholungsbedürfnisprüfung §4, obwohl Durchführung fraglich und kein Sicherheitsgewinn
  • bemängelt Unklarheiten für Nicht-Schusswaffen bei §29
  • Meldepflicht für Verwahrwaffen wird begrüßt
  • gegen Totalverbot von Salutwaffen für Privatleute
  • Unverständnis, dass große Magazine zu Unzuverlässigkeit führen, aber für Nicht-WBK-Besitzer keine Sanktionen haben
  • gegen Verbot von Magazingehäuse, für Verbot von großen Magazinen
  • möchte alle halbautomatischen Waffen mit Wechselmagazinen verbieten
  • (Anmerkung: die Stellungnahme ist schwierig zu verfolgen, da nicht immer ersichtlich ist, worauf sie sich bezieht, zudem ist sie denkbar schlecht formuliert)

Verbände der Gesellschaft

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Pschychologen

  • legale Waffen sind kein signifikantes Risiko für die Allgemeinheit, legaler Zugang zur ersten Waffe stellt ein Risiko dar
  • jüngere Sportschützen sind statistisch nicht unzuverlässiger als ältere, Sportschützen nicht unzuverlässiger als Jäger
  • Sozialkontrolle innerhalb der Schießsportvereine ist unzureichend
  • Bedürfnisprüfung bringt keinen Sicherheitsgewinn §4
  • fordert Prüfung der Eignung bei jeder erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz bei gleichzeitiger Abschaffung der Bedürfniskontrolle („Regelbedürfnisses“ von 3 halbautomatischen LWs und 2 KWs) (Anmerkung der GRA: ebenso 2/6er Regel)
  • gegen Verjährung von Unzuverlässigkeit, Wiedererlangung der Zuverlässigkeit nur mit medizinischem Gutachten
  • bemängelt Unklarheiten bei wesentlichen Teilen von Deko-Waffen

Deutscher Städtetag

  • erhöhter Beratungsaufwand für Bürger, die bisher freie Waffen besaßen
  • sehr hoher Verwaltungsaufwand durch Registrierpflicht von Deko- und Vorderlader-Waffen, sowie Magazinen
  • fordert neue Unzuverlässigkeit, wenn WBK-Besitzer keine aktuelle Meldeadresse angeben
  • hofft, dass Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV mehr Sachverständige erschaffen kann

Verbände mit Betroffenen

Forum Waffenrecht e.V. 

  • Unbrauchbarmachung nur bei Feuerwaffen/Schusswaffen §1
  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4 – außer bei Waffen der Kategorie A6/A7 (alle fünf Jahre)
  • es fehlt “Führen” bei Schalldämpfern §13
  • fordert Einsichtnahme in die eigenen Bestände des NWR §23, um Fehler bereinigen zu können
  • fordert regelmäßige Information der eigenen gewerblichen Bestände im NWR §23, um Fehler bereinigen zu können
  • fordert keine Kennzeichnungpflicht und Registrierung von wesentlichen Teilen bei kompletten Neuwaffen §24
  • fordert Abgrenzung von Hieb-/Stichwaffen von Feuerwaffen, insbesondere bei Verbringung §29
  • fordert Möglichkeit des Patronentauschs im Ausland für Munitionssammler §29
  • fordert Reparaturmöglichkeit für EU-Feuerwaffenpass-Waffen §29
  • fordert allgemeine Importerlaubnis aus EU-Staaten für Gewerbetreibende §29
  • gegen Meldung ans NWR bei vorübergehende Überlassung einer Feuerwaffe §37
  • gegen Meldung ans NWR für erlaubsnispflichtige Druckluftwaffen §37
  • gegen Registrierpflicht von Vorderladerwaffen §37c
  • gegen Mitführungspflicht von Originalen von allgemeinen Erlaubnissen bei Verbringung §38
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert Ausnahmen vom Magazinverbot für priveligierte Nutzergruppen
  • gegen Salutwaffenverbot für private Besitzer
  • fordert erlaubnisfreien Erwerb von Wechselgehäusen, Wechseltrommeln, Wechselläufen durch WBK-Inhaber
  • fordert Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV
    • Sachverständige für Schießstätten (SSV) zum Schießen mit erlaubnisfreien Schusswaffen und solche für erlaubnispflichtige Schusswaffen mit unterschiedlichen Anforderungen an die Ausbildung
    • polizeiliche SSV sollen nicht auf privaten Anlagen eingesetzt werden
    • kein Zwang zur Hinzuziehung von SSV, wenn Behörde genügend Sachverstand aufweist
    • Bestätigung der SSV nicht durch die Behörde BVA, sondern weiterhin von den Verbänden (BVSSV, VuS und DEVA), da dem BVA praxistaugliche Kenntnisse fehlt (wie bereits mehrfach in der Vergangenheit bewiesen)
  • fordert Ausnahme vom Alterserfordernis §27
  • fordert bedürfnisfreien Erwerb von Schusswaffen-Schnittmodelle

Gewerbe, Handel und Industrie

Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition

Link führt ins Leere

Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

BMI-Link führt ins Leere, die Stellungnahme ist jedoch öffentlich auf der VdB-Seite einsehbar: LINK

  • fordert Verbesserung der Anzeigepflichten für Gewerbe §37
  • fordert Reparaturmöglichkeit für EU-Feuerwaffenpass-Waffen
  • fordert Verbesserung der Meldung und Einsichtsmöglichkeit beim NWR
  • fordert Transportmöglichkeit beim Verbringen §29
  • fordert Legalisierung von Nachtsicht- und Wärmebildgeräte für Jäger
  • gegen Magazinverbot ohne Ausnahmen
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • gegen Totalverbot von Salutwaffen für Privatleute
  • fordert EU-Feuerwaffenpass für Waffen der Kategorie A6/A7, sowie Salut-, Deko- und Vorderladerwaffen
  • gegen Registrierpflicht für “antike Schusswaffen” und deren Repliken
  • fordert Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV
  • fordert Ausnahmen der Kennzeichnungspflicht bei Gebrauchtwaffen §24
  • fordert Zulassung von S1/S2 Waffenschränken §36
  • fordert Aufarbeitung des Ordnungswidrigkeitenkataloges in WaffG und AWaffV insbesondere wegen Zuverlässigkeit
  • fordert Verbesserung bei Zuverlässigkeit §5 und Einführung kürzerer Unzuverlässigkeitszeiten bei Minimal-Verstößen
  • fordert Ausnahme vom Alterserfordernis §27
  • fordert Vereinfachung beim Bedürfnis §4
  • fordert vollständige Streichung des § 6 AWaffV
  • fordert bedürfnisfreien Erwerb von Schusswaffen-Schnittmodelle
  • fordert Verbesserungen für Munitionssammler

Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk

  • analog zum VdB
  • fordert Meistertitel für Herstellung § 22 WaffVwV

Fachverband Groß- und Außenhandel mit Jagd- und Sportwaffen e.V.

  • fordert regelmäßige Information der eigenen gewerblichen Bestände im NWR §23, um Fehler bereinigen zu können
  • gegen Kennzeichnung (Registrierung) von wesentlichen Teilen bei kompletten Neuwaffen §24
  • fordert Abgrenzung von Hieb-/Stichwaffen von Feuerwaffen, insbesondere bei Verbringung §29
  • gegen Meldung ans NWR bei vorübergehende Überlassung einer Feuerwaffe §37
  • gegen Mitführungspflicht von Originalen von allgemeinen Erlaubnissen bei Verbringung §38

Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V.

  • gegen Magazinverbot ohne Ausnahmen für das Gewerbe, Sachverständige, Erben, Finder, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter
  • erhöhter Verwaltungsaufwand benötigt finanzielle Kompensation für Industrie
  • fordert praxisnahe Deko-Waffen-Regel, damit wieder Warenverkehr stattfinden kann
  • gegen Kennzeichnungspflichten
  • gegen Aufnahme neuer wesentlicher Waffenteile
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert Einsichtnahme ins NWR für Händler und Hersteller
  • fordert Verlängerung Anzeigepflichtsdauer für das NWR
  • gegen Anzeigepflicht für Reparaturwaffen beim NWR
  • fordert erweiterter Datenschutz beim NWR (Industriespionage)

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • hofft auf Ausnahmen bei der Anzeigepflicht für die Sicherheitswirtschaft

Verbraucherverbände

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Magazinverbot
  • fordert Sondergenehmigung von A6 und A7 Waffen und deren Magazine für Sportschützen §14
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV
  • fordert Verbesserung des §5 Zuverlässigkeit und §45 (Widerruf), um unverhältnismäßige Auswirkungen zu verhindern
  • fordert Ausnahme vom Alterserfordernis §27
  • fordert Verbesserung der Hauskontrolle §36
  • fordert Verbesserung der Rückgabe von WBKs §53
  • fordert Verbesserung für Munitionserwerb bei Wechselsystemen
  • fordert Verbote des § 7 AWaffV an internationale Standards angleichen
  • bemängelt Lesbarkeit der Anhänge
  • fordert Verbesserung §6 und §10 der AWaffV

Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Magazinverbot
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert Sondergenehmigungen für Sportschützen bei A-Waffen
  • fordert Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV
  • fordert Verlängerung der Gültigkeitsdauer des EU-Feuerwaffenpasses §33

Deutsche Forschungsgesellschaft für Munition e.V. – AG Waffenrecht

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • fordert Verbesserung des §5 Zuverlässigkeit
  • fordert unbefristeter Erwerb jeglicher Munition für Sammler, die Mitglied in einem Sammler- oder Forschungsverein sind §17
  • fordert vereinfachter Munitionstausch bei internationalen Sammlertreffen
  • gegen Salutverbot für Privatleute
  • gegen Verbot neuer wesentlichen Teile (z.B. von Dekowaffen, Verschlussträger, Gehäuseunterteile)
  • fordert Umwandlung einiger Strafvorschriften §51 und §52 in Ordnungswidrigkeiten, sofern nationale Erlaubnisse vorliegen
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • gegen rückwirkende Verbote für Gewerbetreibende ohne Kompensation
  • fordert bedürfnisfreien Erwerb von Wechselgehäusen
  • gegen Magazin- und Magazingehäuseverbot
  • bemängelt Lesbarkeit der Anhänge und macht viele technische Klarstellungen dazu

Deutscher Jagdverband e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert Erweiterung der Jagdausübung auf Maßnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten §13
  • sowie alles, was in der Stellungnahme des FWR steht

Deutsche Schießsport Union e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • fordert Erleichterung der Bedürfnisprüfung §8
  • fordert Bedürfnis für Schalldämpfer und drei Kurzwaffen für Jäger §13
  • fordert 6-Monats-Frist bei Sachverständigen statt nur drei Monate §18
  • fordert Ausnahme vom Alterserfordernis §27
  • fordert Anzeigepflicht auf einen Monat verlängern §37
  • fordert Ausnahmen der Kennzeichnungspflicht bei Gebrauchtwaffen §24
  • gegen Registrierung von antiken Vorderlader-Schusswaffen und deren Repliken
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert Ausnahmen bei Magazinen analog zu AT, FR u.a.
  • fordert erlaubnisfreien Erwerb von Schusswaffen-Schnittmodellen
  • fordert Vereinfachung der Überlassung bei Versand §34

Deutscher Schützenbund e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Registrierpflicht von Deko-, Salut- und Vorderladerwaffen
  • bei Repliken von historischen Schusswaffen die Grenze vom 01.01.1871 auf den 01.01.1891 anheben
  • Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV
  • Ungereimtheiten bei Unbrauchbarmachung (freie Schusswaffen) beseitigen
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • sowie alle Dinge, die das FWR in seiner Stellungnahme anspricht

Deutscher Skiverband

  • keine Änderungswünsche

Freie Schützen in Deutschland e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • Erleichterung der Bedürfnisprüfung §8 (Mitgliedschaft in einem Schießssportverein oder gültiger Jagdschein hinreichend)
  • Verbesserung bei Zuverlässigkeit §5 und Einführung kürzerer Unzuverlässigkeitszeiten bei Minimal-Verstößen
  • für Sondergenehmigung von A6 und A7 Waffen und deren Magazine für Sportschützen §14
  • 3-Monats-Frist bei Sachverständigen auf sechs Monate erweitern §18
  • Ausnahmen der Kennzeichnungspflicht bei Gebrauchtwaffen §24
  • keine Kennzeichnungpflicht und Registrierung von wesentlichen Teilen bei kompletten Neuwaffen §24
  • Ausnahme vom Alterserfordernis §27
  • keine Meldung ans NWR bei vorübergehende Überlassung einer Feuerwaffe §37
  • gegen Vorderlader-Registrierung
  • gegen Magazinverbot
  • Streichung § 6 AWaffV (Waffen, die wie Kriegswaffen aussehen)
  • Entschlackung des Ordnungswidrigkeitenkataloges und Beschränkung auf das Wesentliche §51-54

Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.

Link führt ins Leere

prolegal e.V. – Interessengemeinschaft für Waffenbesitz

  • gegen Änderung der Bedürfnisüberprüfung
  • gegen quasi kalte Enteignung von bereits legal erworbenen Eigentum
  • gegen Magazinverbote
  • völlige Unterschätzung des Aufwands der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie des Handels und der Verwaltung
  • erhebliche Vergrößerung der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit
  • fehlende Ausnahmen für Reservisten und Reenactment-Szene
  • Befürchtung, dass nach der Registrierung von Deko-, Salut- und Vorderladerwaffen die Konfiszierung folgt – wie es bereits bei den 4mm-Waffen geschehen ist

Verband für Waffentechnik und Geschichte e.V. 

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Reservistenverband

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Lokale Verbände

Bayerischer Soldatenbund 1874 e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Vorderlader-Registrierung §37c
  • für Sondergenehmigungen für Sammler und Sportschützen (Waffen und Magazine)
  • Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV

Bayerischer Landesjagverband e. V. und Bayerischer Sportschützenbund e.V.

  • fehlender Datenschutz für Waffenbesitzer
  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Magazinverbot und
  • gegen Erweiterung der wesentlichen Waffenteile
  • gegen Registrierpflicht von Deko-, Salut- und Vorderladerwaffen, sowie Armbrüste
  • für Schalldämpfer für Sportschützen, gegen Registrierpflicht von Schalldämpfern
  • Verbesserung des §5 Zuverlässigkeit und §45 (Widerruf), um unverhältnismäßige Auswirkungen zu verhindern

Verbände der Sachverständigen

Bundesvereinigung der Sachverständigen für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen e.V.

  • Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV: fehlerhafte Wahlmöglichkeit des Betreibers, gesamtes Verfahren zur Erlangung des Schießstandsachverständigen ist fehlerhaft

Verband unabhängiger Schiessstandsachverständiger e.V.

Link führt ins Leere

[1] Sollten uns Fehler in der Interpretation unterlaufen sein, bitten wir um Berichtigung, die wir dann einpflegen werden.

Dieser Text ist mir was wert, deswegen spende ich!

Der Beitrag #DEGunban – BMI veröffentlicht fast alle Stellungnahmen erschien zuerst auf German Rifle Association.

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Trotz massiver Kritik der Verbände, die Betroffene repräsentieren, bleibt das BMI bei seiner Absicht, ohne Ausnahmen große Magazine, bestimmte Halbautomaten und Salutwaffen komplett zu verbieten und begründet das – man kann es leider nicht anders sagen – mit Unwahrheiten.

Am 11. April 2019 antwortete der Bürgerservice des BMI auf ein Schreiben an Innenminister Seehofer wie folgt. [Das Schreiben liegt uns vor.]

Magazinverbot verhindert Terrorismus?

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie wurde aufgrund der Anschläge von Paris im Januar und November 2015 überarbeitet. […] Das urspüngliche Verbot halbautomatischer Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, wurde [..] durch die Vorschriften für den Umgang mit großen Magazinen ersetzt. Letztlich soll damit erschwert werden, dass ein Täter ohne Unterbrechung durch Nachladen oder Magazinwechsel eine Vielzahl von Schüssen abgeben kann. [..]

Die Anschläge in Paris wurden von der Kommission missbraucht, um ein drastische Neuregelung der Waffenrichtlinie – analog zu Neuseeland – schnell durchzusetzen. Der Entwurf dazu schlummerte seit 2013 in der Schublade und war von Leuten der UN entwickelt worden und beinhaltete Folgendes:

  • Totalverbot aller Waffen, die wie „Kriegswaffen“ aussehen
  • Deaktivierung aller Waffen von Museen und Sammler
  • Totalverbot des Internethandels
  • Schreckschusswaffen wie Repetierbüchsen behandeln

Der Ausschuss LIBE, der für den Großteil der Rechtsvorschriften und für die demokratische Überwachung von politischen Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres zuständig ist, hatte im Mai 2016 jedoch folgendes beschlossen:

  • Ablehnung des Verbots von modernen Sportwaffen der Kategorie B7 (die wie „Kriegswaffen“ aussehen)
  • Ablehnung des Vorschlags, deaktivierte Waffen und Replikas stark einzuschränken oder gar ihre Lizensierung und Registrierung anzuordnen,
  • Ablehnung des Vorschlags, abnehmbare Magazine in ihrer Kapazität zu beschränken uvm.

Dieser Ausschuss hatte sich Experten angehört und die Einschränkungen mit den wirtschaftlichen Folgen, Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte und den Auswirkungen auf Kriminaltitä und Terrorismus verglichen.

Eine Ablehnung des Magazinverbots wäre auch im federführenden Ausschuss IMCO möglich gewesen, wenn die Kommission diesen nicht so unter Druck gesetzt hätte. Dita Charanzová (MdEP und Schattenberichterstatterin für ALDE) zeigte das in vielen Interviews: “Wir standen unter enormem Druck. Niemand wollte sachliche Argumente hören. Es gab viele nicht standardisierte Situationen, es war klar, dass die höchsten Posten Interesse an der Annahme der Richtlinie hatten.”

Der Europäische Rat und die EK feierten dann auch im Mai 2017 die EU-Feuerwaffenrichtlinie und verbreiteten Unwahrheiten per Video und Medien, die anscheinend das BMI als wahr empfindet. Wir berichteten und stellten richtig: Rat lobt sich durch Pressemitteilung und Video

FIRE-crimerisk-eugunban.png

FIRE – Fighting Illicit Firearms Trafficking Routes and Actors at European Level

Zudem kritisierten wir, dass eine EU-Studie zur Folgeabschätzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie und deren Auswirkungen auf die Kriminalität untersucht hatte nicht vor der Abstimmung veröffentlicht wurde.  Diese war bereits im November 2016 (vor Ende des Trilogs) fertig, wurde aber erst nach der Abstimmung im März 2017 veröffentlicht.

Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass alle neuen Regelungen (Kennzeichnungspflicht, Registrierung für Alarm-, Signal-, Salut- und Vorderladerwaffen, Regularien für Dekowaffen und Beschränkungen von Halbautomaten) einen hohen positiven Einfluss auf die Kriminalität haben wird..

Diese Verbote werden Terrorismus und Kriminalität fördern, nicht bekämpfen.

In der Schweiz hat die Regierung bereits ihre Strategie geändert. Nachdem durch die EU-Nein-Initiative über die Medien bekannt wurde, dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie zur Bekämpfung von Terrorismus überhaupt nicht geeignet ist, schwenkte man um und begründet diese mit Einschränkung des Missbrauchs durch legale Waffenbesitzer.

Doch legale Waffenbesitzer, das sieht man auch an der Stellungnahme der Psychologen wie auch an jeder vernünftigen Studie von Kriminologen, stellen überhaupt kein signifikantes Risiko für die Allgemeinheit dar.

Herkunft der Attentatswaffen

Ihre Einwendung, dass sich kein Terrorist durch die Verschärfung des Waffenrechts von seinen Taten abhalten lassen würde, erscheint bei einer Gesamtbetrachtung aller waffenrechtlichen Vorschriften als zu pauschal. (Die Vorschriften haben) auch Auswirkungen auf die Beschaffung von Waffen durch Terroristen – jede illegale Waffe war mal eine legale Waffe. [..]

Die bei Terror-Attentaten (und bei der Organisierten Kriminalität) eingesetzten Waffen waren in der EU nie legale Privatwaffen. 2/3 waren vollautomatische staatliche Kriegswaffen aus dem Balkan, die per “Ameisenhandel” in die EU eingeschmuggelt wurden. 1/3 kamen aus staatlichen Beständen, die illegal in der Slowakei in Salutwaffen umgebaut wurden. Diese Waffen kamen alle aus staatlicher Hand und gehörten keinem legalen Waffenbesitzer.

Deutschlands Magazinverbot legt den Schwarzmarkt trocken?

Das Verbot großer Magazine wird [..] langfristig die legale oder illegale Verfügbarkeit großer Magazine verringern. [..]

Kriminelle und Attentäter haben sich in der Vergangenheit an “verlustig” gegangenen ehemaligen staatlichen Kriegswaffen und deren Magazine bedient und werden dies auch weiterhin tun. Auch der deutsche Staat hat Hunderttausende von ausgemusterten Magazinen an den legalen Handel verkauft. Und jetzt will er sie einkassieren? Zudem wird es weiterhin in vielen EU-Staaten per Sondergenehmigung möglich sein, diese Magazine zu erwerben. Zehntausende von deutschen Dekowaffenbesitzer haben solche Magazine, zig Tausende liegen bei Kriminellen herum. Zudem ist es bei der massiven Verbreitung von Magazinen völlig unerheblich, ob von 1 Million Stück nun in Deutschland 100.000 verboten werden oder nicht.

Es würde völlig ausreichen, die Überlassung von Magazinen – so wie Einsteckläufe – von der Vorlage einer Waffenbesitzkarte, in die die passende Waffe eingetragen ist, zu beschränken. So kann man garantieren, dass der Handel diese nur an Berechtigte verkauft.

Brechen von Versprechen

Eine Ausnahmeregelung, mit der Legalwaffenbesitzer auch zukünftig alle Arten von Magazinen erwerben können, ist nicht geplant, da diese weder für das sportliche noch für das jagdliche Schießen benötigt werden. [..] Bei Kurzwaffen gibt es derzeit nach Auskunft des für die Anerkennung der Schießsportordnungen zuständige Bundesverwaltungamts keine Disziplin, für die die Verwendung von Magazinen mit mehr als 20 Patronen Ladekapazität erforderlich wäre. Für Waffensammler [..] besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung [..] zu beantragen. [..]

Wenn es keine internationalen Disziplinen gäbe, hätte die EU keine Sondergenehmigungen inklusive Mitnahme per EU-Feuerwaffenpass für Waffen der Kategorie A6 und A7 beschlossen.

Jäger und Sportschützen können aufatmen“, titulierte die CSU-Europagruppenvorsitzende Angelika Niebler die Abstimmung der EU-Feuerwaffenrichtlinie: „Wir als CSU-Europagruppe haben im laufenden Gesetzgebungsverfahren alles daran gesetzt, dass der rechtmäßige Waffenbesitz durch Jäger sowie Gebirgs- oder Sportschützen nicht durch europäische Vorgaben und Bürokratie erschwert wird“, sagte Niebler heute in Straßburg. Zwar wird es in Bezug auf die Kategorisierung von Feuerwaffen einige Änderungen geben. Für Sportschützen dürfte diese jedoch wenige Konsequenzen haben. Niebler erklärt: „Details für den Waffenbesitz durch Sportschützen muss nun die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht regeln. Grundsätzlich müssen Sportschützen an offiziell anerkannten Wettbewerben oder Trainingseinheiten teilnehmen und seit mindestens 12 Monaten in einem Sportschützenverein Mitglied sein, wenn sie eine bestimmte Waffe führen wollen.

Verletzung des Rückwirkungverbots

Der ‘BMI-Referentenentwurf sieht zur Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie zwingend vor, dass Personen, die am 13.06.2017 die künftig verbotenen großen Magazine besessen haben, diese weiterhin behalten und [..]  verwenden dürfen. Vom Stichtag 13. Juni 2017 kann Deutschland nicht abweichen, ohne hierfür ein Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren. [..]

Das stimmt nicht, da die anderen EU- und Schengen-Staaten dieses Datum mit dem Datum des Inkrafttreten des Gesetzes ersetzt haben. So gilt z.B. in Liechtenstein der 01.02.2019 als Stichtag und in Österreich der 01.01.2019.

Es gibt nationale Gesetze, die über denen der EU stehen, wie das Rückwirkungsverbot. Da die Bürger auf die Aussagen der Regierung vertrauten, dass sich in Deutschland nichts ändern würde, konnten sie mit einer Neuregelung nicht rechnen -außer bei den Dekowaffen. Wie oben beschrieben sollten Jäger und Sportschützen aufatmen und haben daher nicht mit solch drastischen Einschränkungen rechnen können.

Verletzung des Übermaßverbots

Auch bei einer Nichtumsetzung der europarechtlichen Vorgaben für Salut- und Dekorationswaffen würde Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren [..]

Das stimmt, ist jedoch keine Begründung für ein komplettes Salutwaffenverbot für Privatleute oder eine totale Registrierungspflicht für Dekorationswaffen im Altbesitz. Der drastische Entwurf führt zur Kriminalisierung der jetzigen Besitzer, die eventuell von einem neuen Gesetz gar nichts mitbekommen und verletzt das Übermaßverbot. Die EU sieht Altbestandsregelungen für beide vor. Lediglich, wer diese Waffen nach dem Stichtag einem Dritten überlassen will, muss den neuen Vorgaben entsprechen. Zudem vermissen wir die EU-Ausnahmen für die Vorderlader-Registrierpflicht, die ebenfalls nicht wahrgenommen wurde.

Fazit

Sollte sich der Gesetzgebungsprozess noch einige Monate hinziehen und dann auch medial begleitet werden, sind wir gespannt, ob die deutsche Regierung auch von ihrer eigentlichen Begründung für die Umsetzung (Bekämpfung von Terrorismus) auf Verhinderung von Missbrauch durch legale Waffenbesitzer umschwenken wird – wie in der Schweiz.

Zunächst wurde ein “Teilsieg” in Bezug auf Zeit gewonnen. Eigentlich sollte am 05.04.2019 der drastische BMI-Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden. Dies wurde wegen der umfänglichen Stellungnahmen zunächst verschoben. Zudem wurde – wie auch in Brüssel – das Wirtschaftsministerium in den Diskurs eingeschaltet.

Wir bleiben gespannt und fordern unsere Leser auf, mit den von uns zur Verfügung gestellten Informationen ihre Abgeordneten und Herrn Seehofer anzuschreiben.

Eine Zusammenstellung aller Stellungnahmen mit Auflistung deren wichtigster Punkte findet Ihr hier: BMI veröffentlicht fast alle Stellungnahmen. Es lohnt sich, einige davon zu lesen!

Aktuelle Mailingslisten erhaltet Ihr auch von uns: Mailadressen Regierung, Presse und mehr

Dieser Text ist mir was wert, deswegen spende ich!

Der Beitrag #DEGunban: BMI verteidigt Magazinverbot erschien zuerst auf German Rifle Association.

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vor 4 Stunden, GunBoard.de sagte:

Vom Stichtag 13. Juni 2017 kann Deutschland nicht abweichen, ohne hierfür ein Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren.

Wie soll man rückwirkend nachweisen, dass man einen Gegenstand besessen hat, der bis dahin keinerlei Kontrolle unterworfen war?

Ich hab doch nicht von jedem Mag oder sonstigem waffennahen Gegenstand, den ich irgendwann mal gekauft habe, geschenkt bekommen habe oder sonstwie in meinen Besitz einreihen konnte, einen Kaufbeleg!

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es hinaus. Bald wird jeder, der berechtigt sagt, dass dieser Staat ihn betrügt und bestiehlt, gereichsbürgert werden.

Die Väter des Grundgesetzes rotieren schon in ihren Gräbern!

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  • 1 month later...

Gibt Neuigkeiten https://forum.waffen-online.de/applications/core/interface/file/attachment.php?id=70652 und https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/waffenrecht-2019-das-steht-im-entwurf-der-bundesregierung/ daraus zitiert: 

Zitat

Magazinkapazitäten: Stichtag 13. Juni 2017 bleibt

Auch im aktuellen Entwurf der Bundesregierung bleibt es bei dem Stichtag 13. Juni 2017, um unter die Altbesitzregelung für Magazine zu fallen, die für Kurzwaffen mehr als 20 Schuss und für Langwaffen mehr als 10 Schuss aufnehmen können. Ebenso gilt die Regelung für Waffen mit festem Magazin, die mehr als diese Schusszahl aufnehmen können. Wie der entsprechende Nachweis erfolgen soll, behandelt der aktuelle Gesetzesentwurf dabei nach wie vor nicht.

 

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vor einer Stunde, mühleberg sagte:

Wie der entsprechende Nachweis erfolgen soll, behandelt der aktuelle Gesetzesentwurf dabei nach wie vor nicht.

Somit ist das eine Nebelkerze. Meine "grossen" Magazine sind alle vor dem 13.06.2017 erworben worden.Ich versichere das eidesstattlich, falls die Behörde mich deswegen anschreiben sollte.

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  • 4 months later...

Dazu von Gestern:

https://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/umsetzung-der-eu-feuerwaffenrichtlinie-der-rsb-bittet-um-aktive-mithilfe/

Zitat

Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie – um aktive Mitwirkung der RSB-Vereine wird gebeten

Hervorhebung von mir.

Zitat

Wir bitten deshalb alle Schützen um aktive Mithilfe:

Bitte schreiben Sie Ihren Bundestagsabgeordneten zur Verschärfung des Waffengesetzes an und helfen Sie mit, dass das Schützenwesen in Deutschland, dessen Wurzeln bis ins Mittelalter zurückreichen, das von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt und daher besonders schützenswert ist, in seiner jetzigen Form bestehen bleibt.

Alternativ kann auch ein Brief, den der Verein an den Bundestagsabgeordneten richtet und auf dem die Mitglieder unterschreiben, in Erwägung gezogen werden.

 

Edited by schuster
Nachtrag
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vor 13 Minuten, mühleberg sagte:

Ab bzw. nach dem Donnerstag 17.10 (Datum bzw. Tag ist falsch angegeben im DSB-Link) weiss man dann wohl mehr.

Tja, kurz bevor es 2002 zur einer Erleichterung im WaffG kommen sollte, gab es einen Robert Steinhäuser in Erfurt, der meinte, in seiner Schule verrückt spielen zu müssen - - 2002 gab es eine Verschärfung

kurz bevor jetzt über das WaffG diskutiert werden soll, gibt es wieder so einen durchgeknallten Rechten, der meint, noch irgendwie unsere Vergangenheit "aufarbeiten" zu müssen - wird sicherlich verschärfend in der folgenden Diskussion berücksichtig

 

Ob mein Aluhut schon wieder zu dünn geworden ist?

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vor 41 Minuten, Mike57 sagte:

Tja ZU SPÄT. Hätte lieber mal in 2015 40 Tonnen Steine aus einem Rheinischen Steinbruch vor dem EU Parlament abkippen sollen. Das wäre mal eine Meldung gewesen, aber das gehört sich ja nicht. Nun habt Ihr den Salat, lebt damit. My 5 Cents dazu.

Aber glaube mal nicht, dass wir dann als Aktivisten bezeichnet werden.

Oder dass das als ziviler Ungehorsam durchgeht.

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