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Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-FWR 91/477/EWG


Jägermeister

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vor 12 Stunden, Elster1962 sagte:

Ganz einfach und so meinte ich es auch.

Ach so war das gemeint...

Gut, wenn Deine Jagdbehörde so lange braucht, das kan ja niemand ahnen und es ist auch eigentlich nicht "normal".

Meine UJB empfiehlt die Verlängerung im Januar/Februar und es dauert auch nicht länger als max. eine Woche bis man den Jagdschein wieder im Briefkasten hat.

Die Sicherheitsüberprüfung geht heute übrigens (wenn die Behörde es denn will!) in 1. bis 2 Tagen (manchmal ist die Antwort sogar noch am gleichen Tag da), weil das mitlerweile alles elektronisch abläuft!

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vor 3 Minuten, TT22 sagte:

Die Sicherheitsüberprüfung geht heute übrigens (wenn die Behörde es denn will!) in 1. bis 2 Tagen (manchmal ist die Antwort sogar noch am gleichen Tag da), weil das mitlerweile alles elektronisch abläuft!

Das stimmt so nicht für jedes Bundesland. In NRW ist das LKA zuständig und die lassen sich gerne sehr viel Zeit dafür. Kann man hier im Forum nachlesen.

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vor 2 Stunden, TT22 sagte:

Ach so war das gemeint...

Früher (bei meinem KJA) war das mal so.

Ich bin immer im Mitte Ende April mit meinem Jagdschein und der Versicherungsbestätigung zum Kreisjagdamt, habe alles vorgelegt und in max. 10 Min. war der Fisch geputzt und der Schein verlängert.

Dann kam der besagte April vor 6 Jahren.

"So, sie wollen also den Jagdschein gleich verlängert haben und wieder mitnehmen!?  So geht das aber nicht, wir müssen zuerst die Regelabfrage machen und dann können wir erst verlängern", meinte meine Sachbearbeiterin. Da half auch der Hinweis nicht, daß der 1. Mai unmittelbar bevorstehe und ich erst vor 4 Wochen ein Gewehr gekauft habe und da auch schon eine Sicherheitsabfrage durchgeführt worden ist.

Ich mußte den Schein da lassen und bekam ihn erst Ende Mai wieder. "Dafür schicken wir ihn den nach Hause, so daß ich nicht extra wieder vorbei kommen müssen". Ergo! ich bekam meine Jagdkarte (mithelfender Jäger) nicht ausgestellt und mit der Bockjagd im Mai war es Essig!

Erschwerend kommt bei mir hinzu, daß ich im Rems-Murr-Kreis wohne und da ist für das Waffenrecht (WBK Eintragungen) das LRA Waiblingen und für das Jagdrecht (Jagdschein) die Aussenstelle des LRA in Backnang zuständig. Ich wohne genau dazwischen. Beide Behörden kommunizierten zum damaligen Zeitpunkt nicht (deshalb 2 x Regelanfrage innerhalb von 5 Wochen).

Der wirkliche Hammer aber war vor 3 Jahren. Mit dem obigen Wissen bin ich im Februar mit allen benötigten Unterlagen hin. Selbige Sachbearbeiterin hat sich alles angeschaut, ihr Dienstsiegel gezückt und ohne weiteres den Schein sofort verlängert und ich konnte ihn auch gleich wieder mitnehmen. Mir ist glatt der Unterkiefer weg geklappt.

Nichts desto trotz, gehe ich jetzt immer schon im Februar hin.

@Jägermeister Das mit der Kopie des Jagscheins kann gewaltig in die Hose gehen. Genau so wie Du es beschrieben hast, hat es nämlich mein Jagdkamerad vor einigen Jahren gemacht. Und prompt fuhr er auf dem Weg ins Revier in eine Verkehrskontrolle. Weil überall auf dem Auto Aufkleber Jagd und das Schild Jagdschutz waren, wurde er nach dem Vorhanden sein von Waffen im Auto gefragt und hat dann sein Gewehr WBK und eben die Kopie vom Jagdschein gezeigt.  Stante pede hat er eine OWI wegen der Kopie kassiert und es gab ein Mordsgalama deswegen.

Lustig (oder eher doch nicht) war/ist auch der Antrag auf Voreintrag für einen Schalldämpfer. Mein LRA Waiblingen verlangt dazu immer (jedenfalls war das bisher der Fall) eine Bescheinigung, daß ich regelmäßig zur Jagd gehe. Da ich in Schömberg im Schwarzwald als mithelfender Jäger jage, beantrage/tragte ich diese Bescheinigung bei dem dort für mich zuständigen Kreisjagd- und Forstamt dem LRA Calw. Von denen werde/wurde ich dann jedes Mal angepflaumt was das denn soll und in welchem Gesetz das verlangt wird. Bis ich die Bescheinigung dann habe/hatte gehen zusätzlich immer 3 Wochen ins Land.

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Wieso? Bitte klär mich auf.

Mein Rechtsverständnis:

§ 15 Abs. 1 BJagdG:

 Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen.

§ 39 Abs. 2 BJagdG:

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. die Jagd ausübt, obwohl er keinen gültigen Jagdschein mit sich führt oder obwohl ihm die Jagdausübung verboten ist (§ 41a).

Man hat also bei der Jagd den Jagdschein mit sich zu führen! Eine Kopie, auch wenn sie beglaubigt ist, ersetzt niemals das Original! (oder wo soll das geregelt sein?)

Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, stünde dort "muß Inhaber eines auf seinen Namen lautenen Jagdscheines sein"...

Auch wenn der JS bei der Behörde liegt handelt man mMn vorsätzlich, denn es zwingt einen ja schließlich niemand zur Jagd und man weiß, dass man den JS nicht mit sich führt...

Oder sehe ich das falsch???

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vor 15 Stunden, Jägermeister sagte:

Dann veräußerst Du auch Deine Jagdmunition jedes Mal, wenn Du Deinen Jagdschein zur Behörde zur Verlängerung gibst?

Der Besitz der Jagdmunition ist aber auch nicht ans Mitführen des Jagdscheins gebunden, sondern an die grundsätzliche Erlaubnis.

Bei der Jagdausübung ist das Mitführen von Jagdschein und Ausweis explizit im Gesetz genannt und mit Owi sanktioniert.

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vor 43 Minuten, Gunfire sagte:

Munition ist an die Waffe in der WBK oder den Mun-Schein gebunden und nicht an den JS.

Grüße

Gunfire

Soweit ich aus meiner Praxis weiss, darf ich als Jagdscheininhaber alle gängigen Jagdpatronen besitzen, auch wenn ich nicht die entsprechende Jagdwaffe dafuer inne habe. Wenn ich Jagdmunition beim Waffenhaendler meines Vertrauens gekauft habe, musste ich nie die entsprechende WBK vorzeigen, "nur" den derzeit gültigen gelösten Jagdschein. Ausser bei Kurzwaffen, da habe ich die entsprechende WBK vorzeigen muessen. So lief es bisher immer bei mir, habe aber auch nur die Munition fuer meine eingetragenen Jagdwaffen gekauft , andere Munition benötigte ich ja nicht. 

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vor 1 Stunde, Jägermeister sagte:

Und wo bitte steht da was von Jagdscheinen???

Im NWR werden waffenrechtliche Erlaubnisse gespeichert, nicht jagdrechtliche.

Was genau gespeichert wird, steht in § 3 NWRG - von Jagdscheinen steht dort nichts!!! https://www.gesetze-im-internet.de/nwrg/__3.html

Im Gegensatz zur Waffenbehörde taucht das Wort Jagdbehörde (oder überhaupt nur "Jagd") im NWRG auch gar nicht auf!

Schon mal eine NWR-Selbstauskunft beantragt? Scheinbar nicht, sonst wüsstest Du, dass dort nichts zum Jagdschein aufgeführt wird...

Das ist übrigens auch der Grund dafür, dass die Waffenbehörde (sofern sie nicht auch gliechzeitig Jagdbehörde ist) gar nicht von sich aus sehen kann, ob Person XY im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist.

Aber fragt doch am 06.01. einfach mal bei der Jagdbehörde nach, die werden das sicher gerne bestätigen...

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vor 20 Minuten, TT22 sagte:

Das ist übrigens auch der Grund dafür, dass die Waffenbehörde (sofern sie nicht auch gliechzeitig Jagdbehörde ist) gar nicht von sich aus sehen kann, ob Person XY im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist.

Humbug. Die Bedürfnisse, mit denen Waffen erworben wurden, werden hinterlegt. Und darüber ist zweifellos erkennbar, wer Jäger ist und wer nicht.

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