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Die Folgen der australischen Waffengesetzgebung


Hollowpoint

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Komisch, ich war nie in der BW, hab aber schon des öfteren bei denen mit einem MG3 geschossen.

Frage

Hab ich mich jetzt Strafbar gemacht?

Hoffe doch nicht!! lach

Ich habe nichts von "strafbar" gesagt, sondern von einem recht aktuellen Befehl an die WBK/VKBs, dass Zivilisten nicht mehr an militärischer Schiessausbildung teilnehmen dürfen.

Ausgenommen davon sind eingeladene Gäste an Öffentlichkeitsveranstaltungen, wobei es auch hier gewisse Grenzen gibt, was Zivilisten erlaubt werden soll.

Dazu werden auch normale Schulschiessen gezählt, die Einweisung an den Waffen soll nur noch die grundlegenden sicherheitsrelevanten Tätigkeiten umfassen, kein Zerlegen & Zusammensetzen mehr.

Im begleitenden Anschreiben wurde nahegelegt, dass z.B. keine MG-Schiessen für Zivilisten mehr angeboten werden sollen, sondern maximal Pistole oder Gewehr geschossen werden soll.

Wann hast Du denn an sowas teilgenommen?

In den letzten 6-7 Monaten?

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Ach so, ich hab schön Überlegt ob ich da was Unterschrieben habe und jetzt bei Bund bin. grins

Auf deine Frage

Ja ich bin staatlicher Waffenträger.

Macht das so einen Unterschied? Die Einladung hatte nix mit der Polizei zu tun. Mich hat ein Freund eingeladen, der ist Major.( und der Boss da)

Ich hab auch noch meinen Bruder mitgenommen ( der ist kein staatlicher Waffenträger) der durfte aber auch damit Schießen.

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Macht das so einen Unterschied? Die Einladung hatte nix mit der Polizei zu tun. Mich hat ein Freund eingeladen, der ist Major.( und der Boss da)

Ich hab auch noch meinen Bruder mitgenommen ( der ist kein staatlicher Waffenträger) der durfte aber auch damit Schießen.

Ja, das macht einen Unterschied.

Der Befehl basiert ganz grob (wenn auch nicht formaljuristisch) auf dem Waffengesetz und den Bestimmungen zum Umgang mit Waffen und deren Einschränkungen und wurde von irgendeinem hochrangigeren Gutmenschen entworfen (der offensichtlich zu viel Zeit und nix anderes zu tun hatte).

§55 WaffG nimmt nun unter anderem die Bundeswehr und die Polizei von den Regelungen des Gesetzes aus (Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3) - solange Du im Besitz eines Dienstausweises bist, wird da kaum einer was sagen wollen, auch wenn Du da grade in eher privater Sache unterwegs bist.

Wenn der befreundete Major nicht-gediente Zivilisten mitschiessen lässt, fällt sicherlich in China kein Sack Reis um und im allgemeinen gilt "wo kein Kläger, da kein Richter", aber damit lehnt er sich nunmal zu einem gewissen Grad aus dem Fenster - was alleine seine eigene Entscheidung ist.

Wenn das nicht gross publik gemacht wird, passt das schon, doof wird's halt im Falle eines Unfalles (Augenverletzung, nicht heilbarer Tinnitus o.ä.), denn wenn das offiziell bekannt wird, dann hat der M ein Problem - und wenn ein übereifriger Blockwart seine Klappe aufmacht, ebenfalls - alles schon erlebt.

Zivilrechtlich ist das für den Schiessenden - vom fehlenden Versicherungsschutz abgesehen - vollkommen unbedenklich, denn der Umgang mit Kriegswaffen ist - solange diese legal sind - schliesslich nicht generell verboten und hier geht es ja ausschliesslich um das Schiessen auf Militärständen ausserhalb irgendwelcher Sportordnungen.

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  • 5 months later...

hier noch mal mal die vor/nachteile, welche mir aufgefallen sind:

+ ergonomisch

+ kompakt

+ qualitativ hochwertig

+ schneller laufwechsel möglich

+ kurzes gassystem

+ wenig putzaufwand (im vergleich zu einem sig 55#)

+ kult-status

die nachteile:

- magazinstandort gewöhnungsbedürftig

- version a1 = nur zf visierung (+ notvisierung)

- recht viel plastik

- visier ist nicht gedacht, das jedesmal dran rumgeschraubt werden sollte

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  • 7 months later...
  • 5 years later...

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