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+++ PETITION gegen #DEGunban : ZEICHNEN und TEILEN +++


Katja Triebel

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vor 1 Stunde, mühleberg sagte:

Nebenbei, die Schweizer Stimmbevölkerung sagt mehrheitlichJa zur Verschärfung des Waffenrechtes. Ist natürlich blöd sowas! :unsicher:

----Umfragen sind keine Wahlen. Umfragen sind im Grunde bedeutungslos/geschönt/von den Medien oder den selbsternannten Politologen in Umlauf gesetzt. Entschieden wird mit der Stimmabgabe- Umfragen vorher sind nicht verlässlicher als Wetterprognosen.

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Habe die Petition auf dem Stammtisch platziert und hoffe, dass sich noch Schützen eintragen. Mein Referent hat sich nicht geäussert, aber er war auch zu beschäftigt, mit der Aufsicht,  auf dem Stand.

Tenor eines Schützen am Stammtisch:

Petitionen liest doch kein Parlamentsabgeordneter, es gibt viel zu viele davon, Schützen hätten sich beleidigend geäussert … gut ich habe gekontert, da kann ja jeder zeichnen, auch "Agent Provocateurs" von der Antifafraktion osä….

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Am 9. Mai 2019 haben wir  – im Namen von Katja Triebel  – eine Petition gegen die Waffenrechtsverschärfungspläne des Bundesinnenministeriums (BMI) veröffentlicht, die knapp 30.000 Leute unterschrieben haben. 20.000 weitere Unterschriften werden benötigt, um diese dann beim Petitionsausschuss des Bundestags einzureichen.

Diese Petition wehrt sich insbesondere gegen das künftige Magazin- und Salutwaffenverbot und gegen die Bundesratsinitiative aus Niedersachsen/Bremen für Messerverbote und bundesweite Waffenverbotszonen.

Nein zum DEGunban

www.openpetition.de/degunban

  • Warum eine Petition?
  • Warum bei Openpetition?
  • Wer ist betroffen?
  • Unterschriften sammeln – auch anonym!
  • Welche Auswirkungen haben die Regierungspläne …
    • … für Bürger?
    • … für Sportschützen?
    • … für Sammler?
    • … für Jäger?
    • … für Terroristen und Kriminelle?

Warum eine Petition?

Wir haben uns entschlossen, eine Petition zu starten, da die Briefe und Emails und Telefonate der Bürger mit Politikern zeigten, dass sowohl das Bundesinnenministerium (BMI), als auch der Innenausschuss unsere Argumente als “unsachlich und irreführend” klassifizieren, obwohl wir nur aus öffentlich einsehbaren Dokumenten der EU zitieren.

Fast alle am Entscheidungsprozess beteiligten Politiker sind überzeugt, dass die EU ein Magazinverbot verlange. Kaum jemand will die vom Parlament ausgehandelten Ausnahmen umsetzen. Dass dem nicht so ist, haben wir hier erklärt: Link

Medien, GdP und Politiker wollen uns zudem noch davon überzeugen, dass mit Messerverboten und Waffenverbotszonen die Messerkriminalität zurückgehen würde. Dass dem nicht so ist, erklären DPolG und der Knife-Blog hier: Link 

Dort gibt es auch einen Musterbrief an den Bundesrat.

Warum bei Openpetition?

Wir nutzen diese Plattform, um Unterstützer aktuell zu erreichen. Viele Petitionen werden vom Bundespetitionsausschuss abgelehnt. Lange Zeit hört der Petent gar nichts. Das Thema Magazin- und Messerverbot ist jetzt aktuell, nicht erst in ein paar Wochen oder Monaten. Wir haben daher eine Plattform benötigt, die sofort das Mitzeichnen zulässt. Zudem kann man dort auch offline unterzeichnen. Dies ist für diejenigen Unterstützer wichtig, die noch wenig internet-affin sind.

Wenn die Petition ein Erfolg wird, reichen wir sie beim Bundespetitionsausschuss ein. Die bereits eingeholten Unterschriften werden den Ausschuss hoffentlich davon überzeugen, die Petition nicht abzulehnen. Falls sie dann veröffentlicht wird, hat der Petent nur wenige Tage Vorlaufzeit und dann darf man nur vier Wochen mitzeichnen. Das ist alles viel zu kurz, um Mitzeichner für Dinge zu bewegen, über die Zeitungen nicht berichten. Mit Openpetition kann man die Mitzeichner, die informiert werden wollen, per Email zum Unterzeichnen der epetition erreichen. Dies schafft die Möglichkeit, in der absehbar kurzen Zeit die Mitzeichner erneut zu mobilisieren.

Wer ist betroffen?

Vom Messerverbot und den bundesweiten Waffenverbotszonen ist tatsächlich jeder betroffen. Jeder registrierter Waffenbesitzer ist massiv betroffen: Bei kleinen Verstößen droht die Unzuverlässigkeit (und damit der Verlust sämtlicher Erlaubnisse)!

Von den Waffenrechtsänderungsplänen des BMI sind sehr viele Menschen betroffen (10 Millionen): Bürger, die bisher frei erhältliche Waffen und Magazine besitzen (Vorderlader, Dekowaffen, Salutwaffen, Pfeilabschussgeräte, Armbrüste), sowie auch alle Menschen, die eine erwerbsscheinspflichtige Waffe besitzen. Details erläutern wir weiter unten.

Unterschriften sammeln – auch anonym!

Ihr könnt die Petition online zeichnen, aber auch ausdrucken, offline zeichnen lassen und dann die Unterschriftenliste als Bild einscannen bzw. fotografieren und hochladen. Wer online mitmacht, kann zwischen “öffentlich” (Name und Wohnort werden veröffentlicht) und “nicht öffentlich” (nur Wohnort wird veröffentlicht) entscheiden.

Wer offline unterschreibt, taucht nur anonym beim Wohnort als “handschriftlich” auf.

Wichtig (siehe FAQ):

  • Unterschriften sind nur zulässig, wenn die Unterzeichnenden im eigenen Namen mit ihren vollständigen Vor- und Nachnamen und ihrer behördlich gemeldeten Adresse unterzeichnen.
  • Straße und Hausnummer der Unterschriften werden auch in der endgültigen Unterschriftenliste gekürzt dargestellt und sind weder für den Initiator noch für den Empfänger der Petition komplett einsehbar.
Unterschriften der Petition

Unterschriften der Petition

down-upload.pngDamit die Petition ein Erfolg wird, benötigen wir eure Hilfe beim Sammeln der Unterschriften. Informiert eure Kontakte per Whatsapp, Email oder offline: Druckt die Petition aus und nehmt sie mit zum Training, zu Meisterschaften, zur Arbeit etc. und ladet sie dann am PC als Bild hoch. Und kontrolliert danach, ob die Unterschriften “handschriftlich” bei eurem Wohnort auftauchen.

PDF zum Ausdruck: Unterschriftsbogen (PDF, 560 KB)

Wenn ihr die Petitionsseite www.openpetition.de/degunban mit einem PC statt mobil öffnet, dann findet ihr rechts die Buttons zum Down- und Hochladen: Link

Wir haben auch den Abrisszettel für das “Schwarze Brett” : Bild öffnen, drucken, unten einschneiden und aushängen.

abrisszettel-neu.png

Anklicken zum Downloaden

Welche Auswirkungen haben die Regierungspläne

… für Bürger?

buerger.jpgDer Entwurf des BMI sieht vor, dass sehr, sehr viele Waffen neu registriert werden. Salutwaffen sollen komplett für Privatleute – ohne Entschädigung – verboten werden. Niemand dürfte mehr mit eigener Waffe zu Events ins Ausland reisen, da Ausnahmen für den Feuerwaffenpass nicht vorgesehen sind. Der VdB geht von 10 Millionen betroffener Bürger aus, die noch gar nicht wissen, dass sie künftig illegale Waffenbesitzer sein werden oder bei Reisen gegen das Waffengesetz verstoßen.

Besonders bedenklich sind die Neuregelungen von Salut- und Dekowaffen wie auch Vorderladern. Hier werden große Personengruppen betroffen sein, die bisher keine Berührungspunkte mit dem Waffenrecht haben und somit auch in keiner Weise verbandlich organisiert sind. Somit könnte eine große Anzahl von Menschen kriminalisiert werden, ohne dass von diesen – oder ihren Waffen – eine Gefahr ausgeht. Für unsere Branche besonders dramatisch werden die Langzeitfolgen sein. Denn die mit den vorgenannten Personengruppen eingehenden Verstöße (aus Unwissenheit) werden die Kriminalstatistik entsprechend negativ beeinflussen, so dass langfristig ein erneuter Aufruf nach Verschärfung des Waffenrechts zu befürchten ist, obwohl sich faktisch die Sicherheit nicht verändert hat.

Stellungnahme des Verbands deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler – VdB

Alle Bürger sind zudem durch die Bundesrats-Initiative für Messerverbote und Waffenverbotszonen betroffen. Innenminister Pistorius glaubt, dass “kein Mensch ein Messer in Bus und Bahn benötige“. Würde sein Antrag durchkommen, könnte niemand mehr, der in der Nähe von Schulen, Kitas, Shoppingcentern wohnt, ein Messer oder andere “gefährliche” Gegenstände transportieren. Frauen wäre die Mitnahme von Reizgas verboten. Handwerker kämen schon wegen Schraubenziehern oder Teppichmessern in die Bredouille. Sportschützen und Jäger könnten nach Training/Jagd nicht schnell noch die Hemden von der Reinigung holen oder einen Liter Milch kaufen. Die Busfahrt zum Picknick oder Waldspaziergang mit Messer wäre verboten uvm.

Statt bestimmte Typen zu verbieten oder überall Waffenverbotszonen in der Nähe von Schulen, Kitas, Shopping-Centern einzurichten, brauchen wir vereinfachte Möglichkeiten für zeitlich befristete Waffenverbote im Einzelfall für Gewalttäter. Bisher sieht das Gesetz nur lebenslange Waffenverbote vor. Da ist es kein Wunder, dass es nur 20.000 Waffenbesitzverbote gibt, obwohl es sehr viel mehr Gewalttäter gibt.

Bisher gibt es auch keinerlei Zahlen, die beweisen, dass Waffenverbotszonen Gewalt verhindern. Die Präsenz der Polizei in solchen Zonen könnte man auch ohne Verbotszone erhöhen, wenn man dies wollte. Die Polizeigewerkschaft DPolG sieht die Verhinderung der Messerkriminalität ähnlich wie wir:

Aus unserer Sicht wäre es zielführender, strafrechtlich auffälligen Personen, z.B. solchen die vorsätzlich eine gefährliche Körperverletzung, einen schweren Diebstahl, Handel mit Betäubungsmitteln oder ähnlich schwere oder schwerere Delikte ein Waffenbesitzverbot zu erteilen. Dieses sollte in einem vereinfachten Verfahren nicht nur der örtlichen Waffenverwaltungsbehörde, sondern künftig auch den Staatsanwaltschaften und Gerichten ermöglicht werden. [..] Mit einer zeitlichen Befristung des Verbotes könnte auch der Schwere der begangenen Taten, bzw. dem anzunehmenden Gewaltpotential Berücksichtigung finden.

Die Lösung, individuelle Verbote reglementiert nicht alle Bürger unseres Landes aufgrund von Verstößen einzelner. Messer werden nach unseren Erkenntnissen von sehr vielen Personen getragen, erwähnt seien hier die vielen Ehrenamtlichen bei Rettungs- und Hilfsdiensten und den Feuerwehren, aber auch Pfadfinder, Picknicker und normale Bürger.
Nicht jeder der einem dieser Personenkreise zuzuordnen ist dürfte in seiner Freizeit ein berechtigtes Interesse im Sinne der Norm begründen können, dennoch stellt er keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. – Ganz im Gegenteil: Es sind viele Fälle bekannt, bei denen Personen oder Tiere aus Gefahrensituationen nur durch den Einsatz eines Messers gerettet werden konnten. Auch lesen wir immer wieder von Tragödien, bei denen Menschen zu Tode kamen, weil es nicht gelang, beispielsweise ihre Sicherheitsgurte nach einem Unfall zu zerschneiden.

Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft – DPolG

Noch mehr Informationen zu Messerverboten und Waffenverbotszonen gibt es beim Knife-Blog

… für Sportschützen?

sport.jpg Das BMI will Halbautomaten der neuen Kategorie A6 und A7 und große Magazine, sowie deren Gehäuse verbieten. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie sieht jedoch Ausnahmen vor: Die Mitgliedstaaten können den Sportschützen eine Genehmigung der Kategorie A erteilen, sofern die Person aktiv an Schießwettbewerben teilnimmt oder diese ausübt. Damit wäre auch Neuerwerb und Verkauf an andere möglich, auch für Neueinsteiger. Mit dem BMI-Entwurf geht nichts davon. Dies ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Ein Verbot (auch mit Bestandsschutz bis 31.07.2017) bedeutet entschädigungslose (!) Abgabe aller künftig verbotenen Gegenstände, die nach diesem Zeitpunkt erworben wurden. Auch ist Verkauf, Vererbung und Neuerwerb nicht mehr möglich, obwohl uns die EU genau dies für aktive Sportschützen versprochen hat.

Ein Verbot ohne Ausnahmen bedeutet, dass Sportschützen im Ausland nicht mit großen Magazinen in ihren eigenen Waffen an Wettkämpfen teilnehmen dürfen. Sie würden gegen ihr Bedürfnis verstoßen, so wie man im Ausland auch kein Combatschießen mit eigenen Waffen ausüben darf, sondern nur mit gemieteten Waffen. Doch wer will schon an einem internationalen Wettkampf mit gemieteten Waffen antreten? Oder mit kleinen Magazinen, die man schlecht greifen kann?

Ein Verbot ohne Ausnahmen würde auch Sportschützen aus den EU-Staaten kriminalisieren, wenn sie nach Deutschland kommen. So wie jetzt keiner mit Pumpgun durch Österreich fahren darf, so dürfte kein Sportschütze aus Österreich, Frankreich, Malta, Liechtenstein, Schweiz, Finnland etc. mit seinem großen Magazin durch Deutschland fahren. Dies zeigt die Absurdität der Regelung – damit gibt es keinerlei Angleichung der Regeln in der EU, sondern das Gegenteil.

Zudem gibt es noch weitere Probleme, wie sie z.B. der Bund Deutscher Sportschützen 1975 (BDS) in seiner Stellungnahme formuliert. Er spricht sich mit guten Gründen aus…

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung § 4
  • gegen Magazinverbot
  • für eine Sondergenehmigung von A6/A7 Waffen und deren Magazine für Sportschützen § 14
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz § 58
  • fordert Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung § 12 AWaffV
  • fordert Verbesserung des § 5 Zuverlässigkeit und § 45 (Widerruf), um unverhältnismäßige Auswirkungen zu verhindern
  • fordert Ausnahme vom Alterserfordernis § 27
  • fordert Verbesserung der Hauskontrolle § 36
  • fordert Verbesserung der Rückgabe von WBKs § 53
  • fordert Verbesserung für Munitionserwerb bei Wechselsystemen
  • fordert Verbote des § 7 AWaffV an internationale Standards angleichen
  • bemängelt Lesbarkeit der Anhänge
  • fordert Verbesserung der §§ 6 und 10 der AWaffV

… für Sammler?

sammler.jpgDas BMI enthält keine Ausnahmen vom Magazinverbot bei registrierten Sammlern. Zudem fehlen Möglichkeiten des Patronentauschs im Ausland für Munitionssammler. Die EU erlaubt den Mitgliedstaaten, dass sie anerkannten Museen Genehmigungen der Kategorie A erteilen und in Ausnahmefällen und in begründeten Fällen auch den Sammlern, vorbehaltlich strenger Sicherheitsmaßnahmen.

Zudem gibt es noch weitere erhebliche Probleme, wie sie z.B. der Verband für Waffentechnik und Geschichte (VdW) in seiner Stellungnahme formuliert.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung § 4
  • fordert Ausnahmen der Kennzeichnungpflicht und Registrierung bei “freien Waffen” § 24
  • fordert Abgrenzung von Hieb-/Stichwaffen von Feuerwaffen bei Verbringung § 29
  • gegen Vorlagepflicht bei Unbrauchbarmachung § 37b
  • gegen Vorderlader-Registrierung
  • gegen Verordnungsermächtigung bei Unbrauchbarmachung § 39a
  • gegen Registrierung von Dekowaffen mit BKA-Rautenstempel A111 1.4.
  • fordert Anhebung der Grenze für historischen Schusswaffen vom 01.01.1871 auf den 01.01.1891 (Beschusspflicht)
  • fordert Ausnahmen vom Verbot für Waffen und Magazinen, die vor Kriegsende (2.9.1945) hergestellt wurden in Anlage 1
  • gegen Totalverbot von Salutwaffen für Privatleute
  • Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung § 12 AWaffV

… für Jäger?

jagd.jpgAuch Jäger besitzen große Magazine, zum Teil auch begrenzt, die rückwirkend verboten werden sollen. Zudem birgt das Totalverbot mit drohender Unzuverlässigkeit die Gefahr, dass bei einer Kontrolle eine ausgeleierte Magazinfeder zur totalen Enteignung führen könnte.

Zudem gibt es noch weitere Probleme, wie sie z.B. der Deutsche Jagdverband (DJV) in seiner Stellungnahme formuliert.

 

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung § 4
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz § 58
  • fordert Erweiterung der Jagdausübung gegen invasive gebietsfremde Arten § 13
  • sowie alles, was in der Stellungnahme des FWR steht

… für Terroristen und Kriminelle?

terrorist.jpgIn den Stellungnahmen der drei Polizeigewerkschaften wird der gesamte Entwurf der Waffenrechtsänderung als nicht geeignet angesehen, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen.

“Insbesondere das Magazinverbot ist nicht geeignet,  Terroristen oder Amokläufer von ihren Taten abzuhalten oder bei derartigen Taten Opferzahlen zu reduzieren. Magazine sind millionenfach in der Welt verbreitet und ein Magazinwechsel dauert für geübte Schützen weniger als eine Sekunde. Bislang wurden bei terroristischen Anschlägen zwar keine Legalwaffen eingesetzt. Dennoch ist es zwingend geboten, den Abfluss legaler Waffen in kriminelle Kreise zu verhindern.”

Stellungnahme des Bund Deutscher Kriminalbeamter – BDK

Wir stehen für alle Maßnahmen zur Verfügung, die den Abfluss legaler Waffen in den Schwarzmarkt verhindern. Der aktuelle Entwurf des BMI vergrößert jedoch diesen Schwarzmarkt fast über Nacht, da Millionen von Gegenständen verboten werden sollen.

Zudem gibt es noch weitere Probleme, wie sie z.B. die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in ihrer Stellungnahme formuliert.

  • viele Maßnahmen im Entwurf sind nicht zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität geeignet, sondern binden Polizeikräfte für Verwaltungsaufgaben
  • von den künftig verbotenen Magazinen geht keine besondere Gefahr aus, dito von Vorderlader-Repliken vor 1871
  • fordert neue Ordnungswidrigkeit für Mitführungspflicht von Anzeigebescheinigungen
  • fordert Anhebung der Grenze für historischen Schusswaffen vom 01.01.1871 auf den 01.01.1891 (Beschusspflicht)
  • fordert kurze Informationsfrist für Waffenbehörden an die Polizei bei Verlustanzeigen
  • fordert Aufräumen der Anlage 1 (Waffen, die der Definition mehrerer Unterkategorien entsprechen)
  • fordert Zugang zum NWR für alle polizeilichen Waffenverwaltungsbehörden und Verfassungsschutzbehörden inkl. Gruppenauskünfte

Alle Stellungnahmen der Verbände zur Waffenrechtsänderung haben wir durchgelesen und deren Inhalte (auch die, die uns nicht gefallen) in Stichpunkten aufgelistet und diese verlinkt. Es kann sich jeder selber davon überzeugen, was die Verbände geschrieben haben: Link

Der Beitrag #DEGunban: Petition gegen Waffenrechtsverschärfungspläne erschien zuerst auf German Rifle Association.

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vor 2 Stunden, Gunfire sagte:

Unsere OSM hat den Aushang abgelehnt, Begründung: sie glaubt nicht an diese Fake-News. Was will man da eigentlich noch machen?

Ohne der OSM-Dame näher treten zu wollen, die F..ck-News überbringt Ihr und anderen (oder gerade wegen ihr) ahnungslosen älteren Legalwaffenbesitzern vielleicht bald das nächstgelegene SEK gemäß dem Motto:

"Her mit den ollen Neckermannkatalog-Landmannmagazinen Cal. 22. lfb  (in 25 Schußausführung) und ach ja, gefälligst her mit den restlichen legal erworbenen, JETZT... seit dem 01.07.2017 illegalen  Magazinen bzw. ihren SÄMTLICHEN anderen bis dato legal erworbenen Schußwaffen"

MannohMann...

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