Jump to content

Kleiner Waffenschein für Winzer


alter Herr

Recommended Posts

Hi,

seit das neue Waffengesetz in Kraft ist wehren sich in unserer Gegen die Winzer. Diese benutzten Gaspistolen zum Vertreiben von Vögeln aus den Weinbergen. Nachdem nun der kleine Waffenschein zum führen dieser Waffen nötig ist, gab es einen Aufschrei. Kaum ein Winzer war bereit, 50 Euro zu investieren. Strafbar machen wollte sich aber auch keiner. Also wurde in einem ersten Schritt die Möglichkeit geschaffen, dass die Winzerverbände einen Sammelantrag stellen und die Gebühr dann nur einmal anfällt (das ist KEIN Scherz). Gestern stand nun in der Zeitung, das Innenministerium habe ein Machtwort gesprochen: Winzer müssen keinen kleinen Waffenschein beantragen, wenn sie mit Gas- oder Schreckschußwaffen Vögel von einem Weinberg vertreiben wollen. Als Begründung gab das Innenministerium an, dass davon auszugehen sei, der Weinberg entspreche der rechtlichen Definition von befriedetem Besitztum. Daher sei hier ein kleiner Waffenschein nicht nötig.

(zum Artikel)

Wieder einmal die starke Winzerlobby, die es geschafft hat, das Waffengesetz zu verwässern...... :wink:

Link to comment
Share on other sites

  • Replies 56
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Hi,

Quelle: Bauern und Winzerverband url: http://www.bwv-net.de/Schreckschuss03.html vom 22.05.2003:

Verschiedene Pressemitteilungen haben in diesem Zusammenhang für Aufregung gesorgt, wonach die von den Obst- und Weinbauern praktizierte Vorgehensweise in Zukunft und vor dem Hintergrund der Änderungen des Waffengesetzes zum 01. April 2003 nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich sein soll. Nach den vorliegenden Meldungen darf ein Landwirt oder ein Winzer eine Schreckschusspistole nur noch dann verwenden, wenn er zuvor einen sogenannten "kleinen Waffenschein" für eine Gebühr von 50 € bei der zuständigen Kreisverwaltung beantragt hat, die ihm das Führen von Schreckschusspistolen erlaubt.

Aus Sicht des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau ist die geltende Rechtslage jedoch unklar. Nach den bisherigen Erkenntnissen stellt sich die Situation so dar, dass eine Schreckschusspistole nur außerhalb seines eigenen Privateigentums mit sich geführt werden darf, wenn er einen "kleinen Waffenschein" beantragt hat. Für die Ausstellung des Waffenscheins prüft die Untere Waffenbehörde die persönliche Eignung des Antragstellers und holt ein polizeiliches Führungszeugnis ein. Ohne diesen Waffenschein ist es ihm untersagt, die Schreckschusspistole beispielsweise von seiner Betriebsstätte in die Weinberge zu transportieren. Die eigentliche Abgabe von Schüssen mittels Kartuschenmunition zum Zwecke der Vertreibung von Vögeln selbst dürfte jedoch vor dem Hintergrund des § 12 Abs. 4 Ziff. 3b des Waffengesetzes in seinen eigenen Weinbergen bzw. seinen eigenen Kulturen erlaubt sein. Problematisch wird die Situation aber dann, wenn nicht auf den eigenen Parzellen, sondern auf Parzellen der Berufskollegen Schreckschusspistolen zur Verscheuchung von Vögeln eingesetzt werden.

Aus Sicht des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau heraus ist es nicht sachgerecht, wenn Winzer und Obstbauern, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Schreckschusspistolen nutzen, dafür auch noch hohe Verwaltungsgebühren zahlen müssen. Der Hauptgeschäftsführer des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Dr. Josef Derstappen, hat sich daher in dieser Angelegenheit an den Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz, Herrn Staatssekretär Günter Eymael, gewandt und die Anliegen der Bauern und Winzer vorgetragen.

Auch vor dem Hintergrund der sicher in weiten Teilen notwendigen Änderungen des Waffengesetzes dürfen die Bauern und Winzer nicht in ihrer Berufsausübung durch unverhältnismäßig hohe Gebühren belastet bzw. mit weitergehenden Verboten belegt werden. Sobald Klarheit im Umgang mit dem Einsatz von Schreckschusspistolen zur Vertreibung von Vögeln besteht, werden wir in der Rheinischen Bauernzeitung weiter darüber berichten.

Link to comment
Share on other sites

Das Merkwürdige daran ist, daß das BMI - als Verfasser des WaffG - nicht darauf eingegangen ist, daß Schießen mit Schreckschuß für landwirtschaftliche Betriebe erlaubt sei

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

...

B) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

...

B) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,

Die sollten vielleicht ihr eigenes Machwerk selber lesen. :dau:

Ansonsten ist ja seit April selbstverständlich, daß auf dem Weg zum Weinberg nun ein Kl. WS benötigt wird oder die Waffen nicht "geführt" werden durfen.

Link to comment
Share on other sites

Das Gesetz sieht wohl für jeden außer den Sportschützen eine sonder Regelung vor :roll:

Scheint mir auch so, Zitat aus dem Artikel vom Bauern und Winzerverband:

"Auch vor dem Hintergrund der sicher in weiten Teilen notwendigen Änderungen des Waffengesetzes dürfen die Bauern und Winzer nicht in ihrer Berufsausübung durch unverhältnismäßig hohe Gebühren belastet bzw. mit weitergehenden Verboten belegt werden."

Hört sich für mich nach dem Floriansprinzip an....., solange es nur die anderen trifft!

Link to comment
Share on other sites

  • 1 month later...
  • 2 years later...

Ist schon bestellt und ich freue mich rießig drauf.

MATCH 5" LIMITED "Titan Vision" von Les Baer Custom, ein Bild davon müsste auch im Forum zu finden sein. Einfach eine tolle Waffe.

Nicht zu vergessem mein Gewinn hier, meine Kimber, ist auch eine super Waffe und liegt gut in der Hand, nächste Woche rechne ich damit das meine Bescheinigung vom Verband kommt damit ich die endlich eintragen lassen kann.

Link to comment
Share on other sites

  • 1 month later...

Die Waffe neu nicht ganz ist, sondern schon geschossen, ich kann in Deutsch nicht so erklären.

That is not a new weapon separates those is used, when new weapon is first with difficulty to get and besides usually made too expensive. With us there is weapon stock exchange to buy many where one favorable used weapons can. PDT_Armataz_01_12

PS: Which means "Verscheissern" ?

Link to comment
Share on other sites

Ne Sgt, die kennen das nicht hier bei denen sind die Waffen um einiges teuriger als bei uns, denke das man hier für eine MAC gute 1000 - 1500 ? hinlegen müsste, zudem bekommt man die in Deutschland nicht zu kaufen, in der Schweiz weiß ich nicht, aber die haben ein liberales Waffengesetz, fast so wie bei uns.

Verscheißern heißt das man einen auf lustige Art anlügt, denke ich zumindest. PDT_Armataz_01_12

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)