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Was wird jetzt mit den >10 Schuss Magazinen?


Elster1962

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Zitat aus dem Positionsblatt vom Deutschen Jagdverband zum neuen Waffengesetz:

Zitat

"Es gibt allerdings eine Altbesitzregelung (Magazin mit größerer Ladekapazität als 10 Schuss). Wer ein solches Magazin vor dem 13.6.2017 erworben hat, für den gilt das Verbot nicht. Voraussetzung ist allerdings die Meldung des Magazins bei der Waffenbehörde. Diese Anzeige muss innerhalb von eineinhalb Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Das Verbot gilt dann für das entsprechende Magazin nicht, das heißt, dass nicht nur der weitere Besitz erlaubt ist, sondern auch die Verwendung (soweit sie bisher schon zulässig war)."

Ist dem wirklich so? Da steht auch nichts geschrieben von Quittungen oder von der Erbringung von Nachweisen wann das Magazin erworben worden ist (bei mir waren die einfach im Lieferumfang der Halbautomaten mit dabei).

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vor 16 Minuten, Krümelmonster sagte:

bin ja gespannt ob da dann an der Unterbringung gebastelt wird, damit die böööööösen Magazine in nen 1er Tresor kommen.

Ja - bist du denn Wahnsinnig? So eine Blechbüchse für so gefährliche Magazine - - da kommt nur Zentrallagerung bei der Kreispolizeiinspektion in Frage.

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  • 1 month later...

Wer jetzt für "verbotene Gegenstände" eine BKA-Ausnahmegenehmigung benötigt, kann sich darauf einstellen, alle 3 Jahre 59,- € abdrücken darf.

Das ist die neue Maßnahme im Rahmen der "Bürgerfreudlichen Verwaltung" und betrifft die neue Gebührenverordnung. Davon wurde ich heute vom BKA per Brief informiert. Ich liebe diese neue "Bürgerfreundlichkeit". Im konkreten Fall geht um sein Stück Blech (kein Mag) im Neuwert von 9 Westmark 99.

Die verkauften ihre BW-Magazine nicht nur 2x, sondern jetzt mit Dauernutzungsgebühr! Genial!

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  • 2 months later...

Was ist jetzt eigentlich der Sachstand?

WANN müssen VOR dem Stichtag erworbene Magazine WEM gemeldet werden?

WANN müssen NACH (bis zu 6 Monate) dem Stichtag erworbene Magazine WEM gemeldet werden?

WIE weißt man ohne Rechnung den Besitz nach ?

WIE müssen solche Magazine aufbewahrt werden?

WAS wären Begründungen für eine Ausnahmegenehmigung für nach dem Stichtag erworbene Magazine?

Rückwirkende Verbote/Stichtage sind ja eigentlich nicht legal - wie sieht potentiell der Rechtsweg aus ?

Jetzt bin ich mal gespannt ...

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Hier der BKA Ausnahmeantrag:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/3AendWaffG/AntragAltbesitzMagazine.html

Zitat

Hiermit beantrage ich im Wege der Altbesitzregelung den Besitz gemäß der beigefügten Anlage „Aufstellung Magazine/Magazingehäuse“. Zudem erkläre ich gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA), die dort aufgeführten Magazine und/oder Magazingehäuse in der Zeit vom 13. Juni 2017 bis zum 31. August 2020 erworben zu haben. 

Preisfrage: Hat das irgend eine Aussicht auf Erfolg einen solchen Antrag zu stellen? Falls ja, mit welcher Begründung?

PS: Ein rückwirkender Stichtag, dürfte nach deutschem Recht gar nicht legal sein?

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