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Was wird jetzt mit den >10 Schuss Magazinen?


Elster1962

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vor 22 Stunden, Jägermeister sagte:

Warum soll das keinen Erfolg haben?

Benötigst du als Jäger 30 Schuss Magazine?

Wo verwendest du 30 Schuss Magazine schießsportlich?

Bist du Sachverständiger/Waffensammler?

Sammelst du Magazine ohne die zugehörige Waffe zu besitzen?

Was für einen sonstigen Grund hast du?

Jetzt bin ich mal auf die Begründung gespannt ...

--

Mein Bedürfnis zum Umgang mit den aufgeführten Magazinen ergibt sich aus der

jagdlichen Verwendung (erforderliche Anlagen: Nr. 1 – 4).

schießsportlichen Verwendung (erforderliche Anlagen: Nr. 1 – 7).

Waffensammler- / Waffensachverständigen-Tätigkeit (erforderliche Anlagen: Nr. 1 – 4).

sonstigen Verwendung (erforderliche Anlagen: Nr. 1, 2 und 4): _______________________________________________________________________________________ (Beispiel: „Private Sammlung ohne Schusswaffen“)

--

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vor 1 Stunde, Jägermeister sagte:

Fertig

Eine Ausnahmegenehmigung des BKA für Verbotene Gegenstände ist eine inzwischen nicht mehr ganz billige Angelegenheit.
Die haben nämlich eine neue Gebührenordnung, die sie "bürgerfreundlich" nennen.

Zitat
9.1.2 Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG, bei Ausnahmen von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition der Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG


59,00

Die Regelüberprüfung ist alle 3 Jahre fällig.

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vor 18 Stunden, DirtyHarry sagte:

PS: Ein rückwirkender Stichtag, dürfte nach deutschem Recht gar nicht legal sein?

Sag mal, wo Du Dich die letzten Monate versteckt hast.... diese Thematik wird seit nem halben Jahr in allen waffenbezogenen Medien diskutiert, inkl. Ansprachen an BT Abgeordnete & Parteien. Jetzt zur Veröffentlichung des bereits lange Beschlossenen erstmal Grundsatzfragen stellen......?! schau mal bei Katja Triebel vorbei, die Sammlung für eine Klage läuft https://katjatriebel.com/2020/02/29/degunban-fragen-antworten-und-klagen/

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Danke für die Information, aber auf eine der Hauptfragen, was passiert mit Magazinen (kurz) nach dem Stichtag gekauft, gibt es keine zuverlässige Antwort. Man kann zwar einen BKA Antrag stellen, aber die Erfolgsaussichten sind sehr gering. Dann haben wir die absurde Situation, dass vor dem Stichtag  gekaufte Magazine kein Problem sind, aber eines welches eine Woche später (zu welchem kein Gesetz in Kraft war) gekauft wurde sehr wohl.

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vor 47 Minuten, Jägermeister sagte:

Woher weißt du das? Quelle?

Ließ doch mal das Formular! Wenn du in Vergangenheit nicht IPSC bei bedeutenden Wettbewerben im Ausland betrieben hast, dann hast du keine Begründung. So sehe ich das jedenfalls. Ich lasse mich natürlich gern eines besseren belehren - dann Begründungen vor.

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vor 5 Stunden, erik_fridjoffson sagte:

Ich hab meine 30ger Magazine vor dem 13.06.17 gekauft, also muss ich die nur anmelden...

Schön für dich. Aber was hilft das den anderen? Insbesondere solchen die Magazine vor und nach dem Stichtag gekauft haben und dann die Hälfte behalten können und die andere Hälfte abgeben müssen. Das ist doch ein Witz!

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vor 23 Minuten, DirtyHarry sagte:

Schön für dich. Aber was hilft das den anderen? Insbesondere solchen die Magazine vor und nach dem Stichtag gekauft haben und dann die Hälfte behalten können und die andere Hälfte abgeben müssen. Das ist doch ein Witz!

Wie soll ich das nachweisen, wenn ich keine Quittungen mehr habe, bzw. wie will die Behörde nachweisen, dasman die Magazine später gekauft hast? Ich habe die Magazine 2016 auf der WBK in Kassel gekauft, die Waffe erst 2018...

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vor 2 Minuten, erik_fridjoffson sagte:

Wie soll ich das nachweisen, wenn ich keine Quittungen mehr habe, bzw. wie will die Behörde nachweisen, dasman die Magazine später gekauft hast? Ich habe die Magazine 2016 auf der WBK in Kassel gekauft, die Waffe erst 2018...

Dir ist aber schon klar, dass die Behörde Zugriff auf die Waffenhandelsbücher hat? Keine Ahnung ob die Einsicht in alles wie z.b. auch Magazinverkäufe hatten/haben oder nur die reinen Waffen an sich.

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vor 9 Minuten, DirtyHarry sagte:

Dir ist aber schon klar, dass die Behörde Zugriff auf die Waffenhandelsbücher hat? Keine Ahnung ob die Einsicht in alles wie z.b. auch Magazinverkäufe hatten/haben oder nur die reinen Waffen an sich.

Seit wann stehen Magazine in Waffenhandelsbüchern???
Ich habe meine von Privat ge- und verkauft auch alles ohne Quittung gegen bar und nu?

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Vor dem neuen Gesetz konnte man in CH auf Waffenbörsen einfach die Magazine bar bezahlen, auch von Händlern: einfach die Dinger vom Tisch genommen, Scheine rüber und fertig. Ich nehme an, das ging so auch in D. Ganz zu schweigen von dem, was man von Bekannten kauft die Platz brauchen oder ins Ausland gezogen sind und ihre Magazine verkauft haben, bar, ohne Quittung.

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vor einer Stunde, Greenhawker sagte:

Seit wann stehen Magazine in Waffenhandelsbüchern???

DirtyHarry macht gerne ein auf Dramaqueen. Vor 5 Jahren hätte ich das noch nachvollziehen können, da ging es mir nicht anders.

Jetzt, wo der Drops gelutscht ist und wir nur noch auf die µm-Schichtstärke der Vaselinebenetzung für die staatliche Analpenetrierung warten, finde ich diese Panikattacke vollkommen lächerlich.

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