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Waffenkontrolle - Nutzt euer Recht


357.mag

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Wie Herr Streitberger ganz richtig schreibt, kann sich der legale Waffenbesitz kein weiteres Erfurt oder Winnenden mehr leisten. Da kann ich ihm nur zustimmen!

Daher toleriere ich nicht nur die Waffenkontrollen, sondern begrüße sie. Der legale Waffenbesitz ist meiner Meinung nach nämlich weniger durch die Gegner des LWBs als durch Waffenbesitzer, die ihre Waffen nicht ordnungsgemäß verwahren, bedroht.

Wenn durch diese Kontrollen die unsachgemäße Aufbewahrung unterbunden wird, sichert das den legalen Waffenbesitz, ist demzufolge in meinem Interesse.

Was ich nicht verstehen kann, ist, warum Herr Streitberger die Kontrolle der Waffen während der Kontrolle der Aufbewahrung kritisiert. Es ist doch klar, dass überprüft werden muss, ob auch ALLE in der WBK eingetragenen Waffen im Tresor liegen.

Wogegen ich mich aber wehre, und darin stimme ich wieder mit Herrn Streitberger überein, ist die Gebührenerhebung.

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orca deine aussage wiederspricht hier doch arg deiner Signatur.

also ich werde nicht kampflos auf meine bürgerrechte gem. Art.13 GG verzichten. Zumal polizeibekannte kimminelle in diesem fall mehr rechte haben als unbescholtene mehrfach überprüfte bürger und steuerzahler.

Hier eine etwas andere Ausage von Joachim Streitberger

Hier wird mit Druck ein Grundrechtsverzicht gefordert"

Heilbronn - Die neuen Kontrollen stoßen vielen Waffenbesitzern sauer auf. Wenn jemand die ordnungsgemäße Aufbewahrung seiner Waffen lückenlos nachgewiesen habe und trotzdem Behördenvertreter ins Haus wollen, ist nach Ansicht von Joachim Streitberger, Waffenrechts-Experte und Lobbyist legalen Waffenbesitzes, der Bogen überspannt. Im Interview mit Adrian Hoffmann sagt er, der Vollzug des nach dem Amoklauf von Winnenden verschärften Waffengesetzes sei verfassungswidrig.

Was empfehlen Sie Waffenbesitzern, wenn Kontrolleure ins Haus wollen?

Joachim Streitberger: Das kommt drauf an. Die Verbände der Jäger und Sportschützen haben sich darauf verständigt, in der Frage der Aufbewahrung - gerade in Baden-Württemberg - mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Deswegen hat man gesagt: Es ist okay, wir stellen die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorgehens der Behörde zurück, sofern dieses Vorgehen nicht

obrigkeitsstaatlich, sondern partnerschaftlich erfolgt. Und wenn es wirklich darum geht, zu kontrollieren, ob die Maßnehmen zur Aufbewahrung in Ordnung sind. Jetzt haben wir aber eine neue Qualität.

Die da wäre?

Streitberger: Die Behörden belassen es nicht bei dem bewenden, was das Gesetz sagt. Sie kontrollieren einerseits den Schusswaffenbestand, also machen eine konkrete Nachschau zu Hause - was das Gesetz nicht vorsieht. Und verlangen zum anderen Gebühren bei Leuten, die bereits Auskunft gegeben haben, wie sie Waffen aufbewahren, Gebühren von teilweise 150 bis 320 Euro. Da ist dann der Bogen überspannt, da können wir nicht mitmachen. Ist zumindest meine Einschätzung.

Das ist der Punkt, an dem Sie Waffenbesitzern empfehlen: Schickt sie weg, die Behördenvertreter?

Streitberger: Richtig. Es ist so, dass die Regelung des Gesetzes von Fachleuten als eindeutig verfassungswidrig gesehen wird. Die Begründung fordert einen Grundrechtsverzicht ein, indem Druck aufgebaut wird.

Sie heben auf die Unverletzlichkeit der Wohnung ab, Grundgesetz Artikel 13?

Streitberger: Genau, es wird von den Behörden argumentiert: Wir können die Durchsuchung beziehungsweise Nachschau der Wohnung nicht erzwingen. Aber wenn du uns nicht rein lässt, dann halten wir dich für unzuverlässig. Das heißt, hier wird mit Druck ein Grundrechtsverzicht gefordert und gleichzeitig gesagt: Wenn du den nicht bringst, dann nehmen wir dir die Waffen weg auf mindestens fünf Jahre. Das ist eindeutig verfassungswidrig. Nicht das Gesetz, sondern die Begründung und gegebenenfalls der Vollzug.

Sie sagen selbst: Legaler Waffenbesitz ist auf gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen. Weshalb lassen Waffenbesitzer die neuen Kontrollen dann nicht einfach über sich ergehen?

Streitberger: Man denke nur mal an die Gesetzesbegründung: Der Bund sagt eindeutig, die Nachschau erfolgt im öffentlichen Interesse. Das heißt automatisch, dass keine Gebühren dafür geltend gemacht werden. Bayern hat gesagt: Okay, Nachschau ja, Kosten nein. Nur Baden-Württemberg kommt über die Regelung, dass die Landkreise die Gebühren festsetzen, zu ganz anderen Ergebnissen.

Mit einer Regelung wie ein Bayern wären Sie also einverstanden?

Streitberger: Ja, dazu haben sich ja auch die Verbände bereiterklärt. Da habe ich dann nicht mehr herumzukritteln.

In Heilbronn wird laut Stadtverwaltung nur kontrolliert, wer die ordnungsgemäße Aufbewahrung nicht genügend nachgewiesen hat.

Streitberger: Gut, damit habe ich kein Problem.

Ist dann auch eine Gebühr in Ordnung?

Streitberger: Sagen wir mal so: Dann ist sie verständlicher. Dann ist das Handeln der Behörde ja durch einen Fehler des Waffenbesitzers verursacht worden.

Die andere Qualität, von der Sie sprechen, ist offenbar in Heilbronn nicht gegeben, aber in vielen anderen Städten in Baden-Württemberg?

Streitberger: Freiburg denkt darüber nach, zwischen 155 und 180 Euro Gebühr zu erheben. Und Esslingen hat auch hohe Summen vorgesehen.

Es gab ja erst kürzlich in Baden-Württemberg wieder ein Familiendrama, in Sinsheim-Reihen. Welche Rolle spielt bei so etwas die Nähe zum Waffenschrank?

Streitberger: Ich kenne zu wenige Details, um mir da ein Urteil zu erlauben. Aber es gibt interessante Erhebungen über Suizide bei Veränderungen des Waffenrechts. Zum Beispiel in Australien. Da zeigt sich, dass die Zahl der Selbstmorde völlig unbeeinflusst bleibt. Es verlagern sich dann halt die Tatmittel. Wenn er keine Waffe hat, nimmt er ein Messer, springt von der Brücke oder stellt sich vor einen Zug. Das klingt jetzt beschönigt, aber das ist einfach Fakt.

Ohne Schusswaffe könnte man nicht so einfach seine Familie mit reinziehen.

Streitberger: Natürlich ist jemand, der Selbstmord begehen will, mit einer Waffe gefährlicher als jemand, der ein solches Werkzeug nicht hat. Die effektiven Zahlen belegen aber, dass es eine theoretische Gefahr ist.

Sie sind selbst der Ansicht: Der Staat will mit der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen im Grunde etwas Richtiges. Aber können dadurch letztlich wirklich Gewalttaten verhindert werden oder kommt an den Tresorschlüssel zum Schluss nicht doch jeder ran?

Streitberger: Der Schlüssel darf in niemandes Zugriff sein. Die, die zu Hause ohnehin ein Zahlenschloss haben, haben das Problem nicht. Ich bin Vater einer sechsjährigen Tochter - der Gedanke daran, dass es in einer Schule zu einem Amoklauf kommt, ist schlimm. Da habe ich auch volles Verständnis für die Eltern der Kinder. Es ist klar, dass wenn so etwas wieder passiert, der legale

Waffenbesitz ein weiteres Stück Substanz verliert. Und allein von daher muss es in unserem Interesse sein, Missbrauch zu verhindern.

Sie wissen ja, dass die Diskussionen zu dieser Thematik schnell sehr emotional werden. Waffengegner werden kaum verstehen, wenn Sie die Unverletzlichkeit der Wohnung als derartigen Grundrechtsverzicht beschreiben. Manche fragen: Und was ist mit der Unverletzlichkeit des Leibes?

Streitberger: Ich darf Ihnen eins sagen: In der Praxis spielt das gar keine große Rolle. In Bayern wurden, ohne dass die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage da war, ganze Landkreise kontrolliert. Nicht ein Einziger hat sich geweigert, die Behörde einzulassen. Es gibt auch Beispiele dafür, bei denen die Behörden und Waffenbesitzer ganz partnerschaftlich miteinander umgehen. Wenn man auf den Erfolg gerichtet arbeitet, und nicht, um den anderen zu bestrafen, dann kann man auch darauf verzichten, sich auf die Unverletzlichkeit der Wohnung zu berufen.

Wie geht es dann weiter?

Streitberger: Ich bin überzeugt, dass die Behörde auf die Nase fallen würde, würde es zum Gerichtsverfahren kommen. Nochmal: Ich bin absolut der Meinung, dass sich der legale Waffenbesitz den Anforderungen des veränderten Waffengesetzes zu stellen hat. Auf Aufforderung der Behörde hat man nachzuweisen, wie man seine Waffen aufbewahrt. Nur es gibt keinen Grund, mit vier Mann anzurücken und nachzuschauen, ob das, was ich als zuverlässiger und sachkundiger Bürger sage, den Gegebenheiten entspricht.

Sind Sie selbst schon kontrolliert worden?

Streitberger: Nein, ich habe Auskunft erteilt und seitdem ist Ruhe. Ich bin gespannt, ob sie noch kommen - ich würde sie nämlich wegschicken. Aber mit einem lachenden Auge, ich kenne die Herrschaften vom Amt sehr gut. Ich würde es als sportlichen Ehrgeiz auffassen, um das mal gerichtlich klären zu lassen.

Zur Person

Joachim Streitberger ist Geschäftsführer des Bundesverbands Schießstätten in Emmendingen, ehemaliger Bezirksjägermeister des Regierungspräsidiums Südbaden und Mitglied des baden-württembergischen Landesjagdverbands-Präsidiums. Der Rechtsanwalt und Waffenrechts-Experte war außerdem von 1998 bis 2008 Sprecher des Forums Waffenrecht. Streitberger ist 57 Jahre alt und Vater einer sechsjährigen Tochter.

Hintergrundinformationen zur Argumentation Joachim Streitbergers unter www.visier.de

Quelle: http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/art16305,1794398

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Der Punkt ist:

Ich bin kein potentieller Amokläufer und lasse mich daher auch nicht wie ein solcher behandeln.

Meine Waffen sind ordnungsgemäß verwahrt.

Bilder davon bekommt die Behörde gerne, Zutritt ohne richterlichen Beschluß nicht.

Thema durch - wo leben wir denn?

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