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Neue Regelungen für den Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten


Jägermeister

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Mit der Verkündung der Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Erleichterung der Bejagung des Schwarzwildes, treten ab heute neue Regelungen für den Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten in Kraft. Demnach sind beim Fang oder Erlegen von Schwarzwild Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel, zum Beispiel Zielfernrohre, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, zu verwenden oder zu nutzen; dies gilt nur für Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Jahresjagdschein mindestens ein Jahr besessen haben; waffenrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

Den vollständigen Wortlaut finden Sie unter folgendem Link:

(Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe Nr. 14; Kiel 27. August 2020)

Die ursprüngliche Landesverordnung zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung vom 05. Oktober 2018 finden Sie unter folgendem Link: Landesverordnung zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung vom 05. Oktober 2018

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