de50ae Posted October 4, 2003 at 07:16 PM Share Posted October 4, 2003 at 07:16 PM Das Waffengesetz hat in Bezug auf Altbesitz nur den §58 zu bieten. Der ist recht interessant zu lesen, da , ich zitiere,"soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im sinne des Waffenrechtes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976(BGBL.1 S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21 November 1996(BGBL.IS.1779), fort." Dort steht nichts von einer MPU, und es ist der einzige §, der den Altbesitz regelt. So stellt sich mir die Frage...???, dieses Gesetz wird falsch angewendet, da ja Altbesitzer zu ner MPU gezwungen werden sollen. m.E. gilt die MPU nur für diejenigen, die nach neuem Recht im Alter vor 25 GK schießen wollen, jedoch nicht um Inhaber einer Erlaubnis nach altem Recht. Im neuen WaffG ist doch ganz klar geregelt, dass bei altbesitz innerhalb eines Jahres das psychologische Gutachten vorzulegen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted October 5, 2003 at 02:38 AM Share Posted October 5, 2003 at 02:38 AM @de50ae, wo ist das klar geregelt, ich hätte wenigstens einen Hinweis deinerseits erwartet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted October 5, 2003 at 01:21 PM Author Share Posted October 5, 2003 at 01:21 PM WaffG § 58 (9) Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 und in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted October 5, 2003 at 04:32 PM Share Posted October 5, 2003 at 04:32 PM Danke Hoss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted October 5, 2003 at 05:31 PM Author Share Posted October 5, 2003 at 05:31 PM Bitte. Könnt man langsam einen eigenen Wettbewerb daraus machen. Disziplin: Waffengesetz: >>> 150 sec, den passenden § suchen >>> 7/3 sec, die Querverweise hin- und herblättern >>> 20 sec, nochmal durchlesen >>> 10 sec, Kopfschütteln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted October 5, 2003 at 08:41 PM Author Share Posted October 5, 2003 at 08:41 PM Ursprünglich oder nicht, das ist die Fassung die so im verabschiedeten Gesetz steht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted October 6, 2003 at 05:53 AM Author Share Posted October 6, 2003 at 05:53 AM Darüber wurde schon mal irgendwo diskutiert, leider weiss ich nicht mehr wo. Hat noch irgendjemand den Link dazu ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted October 22, 2003 at 07:41 AM Share Posted October 22, 2003 at 07:41 AM @Hoss, habe deine beiden Schützlinge schon was in Richtung MPU unternommen? Wenn nicht, schau mal hier: http://www.gunboard.de/gunboard/viewtopic.php?t=2648 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted October 22, 2003 at 12:50 PM Author Share Posted October 22, 2003 at 12:50 PM Soweit ich weiss gab es bisher ausser langen Gesichtern keine verwertbare Ergebnisse. Habe es weitergegeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
BeastyBoy Posted October 22, 2003 at 07:09 PM Share Posted October 22, 2003 at 07:09 PM Mit gut 600 Kilometern Hin- und Rückfahrt ist dieses verlockende Angebot leider keine brauchbare Alternative für mich. Und hoffentlich bedeutet diese Initiative nicht, dass jetzt alle Gutachten zurückgestellt werden, bis im Februar klare Grundlagen für die Begutachtung vorliegen. Ich habe nämlich schon lange keine Lust mehr, auf alles Mögliche zu warten, bis ich endlich die WBK beantragen kann. Ich setze meine Hoffnung weiter in den Psychotherapeuten, den ich hier in der Nähe aufgetrieben habe und der mir dieses Mini-Gutachten erstellen würde. Sobald ich vom Landratsamt eine klare Aussage bekomme (Sachbearbeiterin ist noch im Urlaub), was auf dem Wisch stehen soll, kann es dann auch schon losgehen. Wahrscheinlich wird mir diese Sachbearbeitern aber auch nichts Eindeutiges sagen können. Der Gesetzestext könnte ja nicht schwammiger sein. Sie selbst wird aber hoffentlich wissen, was sie als Gutachten akzeptiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted October 23, 2003 at 06:34 AM Share Posted October 23, 2003 at 06:34 AM Ist eigentlich ganz simpel, was in dem Gutachten stehen soll. Nimm den Gesetzestext + den Text der noch nicht gültigen VO - dort steht alles drin, was geprüft werden soll. Jeden dort aufgezählten Punkt "Abhaken" und fertig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted October 23, 2003 at 06:53 AM Share Posted October 23, 2003 at 06:53 AM Ein Zeugnis könnte z.B. so aussehen: Fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach §6 WaffG Herr / Frau XXX ist zum heutigen Tage (nicht) geschäftsfähig oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt (nicht) abhängig von Alkohol (nicht) abhängig von anderen berauschenden Mitteln, (nicht) psychisch krank (nicht) debil kann (nicht) auf Grund in seiner/ihrer Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition vorsichtig oder sachgemäß umgehen kann (nicht) diese Gegenstände sorgfältig verwahren (keine) konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht, Ergebnis: Der Gutachter hat sich über den Betroffenen einen persönlichen Eindruck verschafft. Der Betroffene ist / ist nicht persönlich ungeeignet, mit Waffen oder Munition umzugehen. (***Achtung: Doppelte Verneinung dank Brenneckes VO!!! – es kann ja nur zu „ungeeignet“ kommen nach der Logik dieses Herren MR a.A. *** Anmerkung Völker) Es wird bestätigt, daß zwischen dem Gutachter und dem Betroffenen in den letzten fünf Jahren kein Behandlungsverhältnis bestanden hat. Der Gutachter versichert,, dass der Betroffene in dem vorgenannten Zeitraum nicht in einem derartigen Behandlungsverhältnis stand oder jetzt steht. Datum / Unterschrift / Stempel _____________________________ Anmerkung: Wie der Gutachter prüfen soll, ob der "Betroffene" seine Waffen verwahren kann, ist mir echt schleierhaft. Es könnte sich nur evtl. auf irgendwelche neurologischen Erkrankungen beziehen, daß der "Betroffene" den Schlüssel nicht ins Schlüsselloch bekommen kann. Nun ja, verquere Brennecke-Logik.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Turner Posted October 23, 2003 at 01:01 PM Share Posted October 23, 2003 at 01:01 PM Ein Zeugnis könnte z.B. so aussehen: (nicht) abhängig von Alkohol (nicht) abhängig von anderen berauschenden Mitteln, Das wäre durch einen Urintest wahrscheinlich einfacher zu lösen als durch ein Gespräch mit einem Psychologen. Anmerkung: Wie der Gutachter prüfen soll, ob der "Betroffene" seine Waffen verwahren kann, ist mir echt schleierhaft. Wahrscheinlich mit der Frage: "Haben Sie schon einmal etwas verlegt? Kommt das bei Ihnen öfter vor?" Traurig das ganze, leider so weit ab von der Realität, dass ich eigentlich jedem nur raten kann, bis zum 25. Lebensjahr zu warten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted October 23, 2003 at 01:47 PM Share Posted October 23, 2003 at 01:47 PM @Turner es ist traurig, aber leider hast Du Recht, mit GK bis zum 25. warten.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Turner Posted October 23, 2003 at 04:20 PM Share Posted October 23, 2003 at 04:20 PM @Turner es ist traurig, aber leider hast Du Recht, mit GK bis zum 25. warten.... Ja, denn so "verbaut" man sich durch eine eventuell negative Bewertung nichts. Die Chance dafür halte ich (persönlich) für viel zu groß. T. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted October 23, 2003 at 04:36 PM Share Posted October 23, 2003 at 04:36 PM Leute wartet doch erstmal ab, wie die Tests aussehen und wie viele dabei "durchfallen". Außerdem muß man doch einen "nicht bestandenen" Test gar nicht bei der Behörde vorlegen, sondern kann seinen Antrag auf eine GK-Waffe einfach zurückziehen, oder evt. noch besser: Erst Test, dann Antrag. Das wird vermutlich alles in den Verwaltungsvorschriften geregelt, die ja irgendwann kommen sollen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted October 23, 2003 at 06:47 PM Share Posted October 23, 2003 at 06:47 PM Einem Schützenkollegen, dessen Sohn in unserem Verein ist und GK schießt, wurde vom Amtsarzt gesagt, daß bei nichtbestandenem Test er verpflichtet sei, eine Meldung (an wen auch immer) zu machen und daß dann auch der Führerschein eingezogen würde. Hat einen tierischen Eindruck gemacht, die ganze Familie zittert! Herr **** , MR a.D, soll dafür in der Hölle schmoren! Aber in der katholischen, nicht der lauen lutherischen!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted October 23, 2003 at 08:49 PM Share Posted October 23, 2003 at 08:49 PM Was mit diesem Sch...... test und alles was damit zusammenhängt für ein Unheil angerichtet wird, ist nicht zu glauben ........ :evil: Link to comment Share on other sites More sharing options...
BeastyBoy Posted October 23, 2003 at 08:58 PM Share Posted October 23, 2003 at 08:58 PM Leute wartet doch erstmal ab, wie die Tests aussehen und wie viele dabei "durchfallen". Außerdem muß man doch einen "nicht bestandenen" Test gar nicht bei der Behörde vorlegen, sondern kann seinen Antrag auf eine GK-Waffe einfach zurückziehen, oder evt. noch besser: Erst Test, dann Antrag. ... Das sehe ich genau so. Im Moment herrscht bei diesem Thema ziemlich viel Schwarzmalerei, und das alles ohne Grundlage. Im Gesetz steht nichts Eindeutiges zu diesem Thema, sondern nur schwammiges BlaBla. Wie will man denn z.B. die geistige Reife definieren? Und wie sollen dafür ungefähr 150 Euro ausreichen? Für so einen Betrag kann man doch kein ernsthaftes Gutachten erwarten. Da lacht einen doch der Psychologe aus. Der einzige Hinweis darauf, dass der Antragssteller noch nicht die nötige Reife haben könnte, ist das Alter. Deswegen kann auch kein großes Gutachten (wie bei §6 Abs.2 WaffG) gefordert werden. Das wäre, als würde man mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Man geht also als quasi unbescholtener Bürger zum Psychologen. Das sind auch nur Menschen mit einer gewissen Menschenkenntnis, die jetzt nicht gerade darauf aus sind, dir bösartig Steine in den Weg zu legen. Ich stehe jetzt kurz vor diesem Mini-Gutachten und habe mich auch schon mit dem Psychotherapeuten unterhalten. Wenn ein persönliches Gespräch als Bewertungsgrundlage ausreicht, dann sehe ich da auch keine großen Probleme. Und Horrorgeschichten wie Führerschein-Abgeben nehme ich solchen Wichtigtuern nicht ab. Das ein Psychologe mich nach §6 Abs.3 WaffG untersucht ist ein Vertrag zwischen ihm und mir. Das Landratsamt hat damit erst was zu tun, wenn ich den Wisch abliefere. Zumindest habe ich bis jetzt nichts Anderes im Gesetz gesehen. @Turner&Henry Das mit dem Warten sagen nur die Leute, die selbst schon die Eisen im Schrank stehen haben. Noch drei weitere Jahre zu warte ist zumindest für mich keine Alternative. In meinem Verein gibt es keine sonderlich aktive GK-Szene und deshalb auch keine Vereinswaffe. Ich musste jetzt schon ewig betteln, bis sich endlich mal jemand erbarmt und seinen Revolver mitgebracht hat. Außerdem bin ich schon am Warten, seit ich in den Verein eingetreten bin und habe es langsam satt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted October 23, 2003 at 11:04 PM Share Posted October 23, 2003 at 11:04 PM @BeastyBoy Hast ja Recht, ich kann Dich schon verstehen, dass Du auch wie wir Altgedienten eine (oder mehrere) eigene Waffe(n) haben möchtest ich wünsche Dir jedenfalls für die MPU alles Gute ...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Neuser Posted October 24, 2003 at 12:45 PM Share Posted October 24, 2003 at 12:45 PM Schönen guten Tag zusammen. Wie vielleicht schon der eine oder andere gelesen hat, werde ich im nächsten Monat ca. 20-30 Personen in Düsseldorf untersuchen (siehe Tread „20 MPU Kandidaten in NRW gesucht“). Da ich mich erst gerade registriert habe und von der Diskussion gelesen habe, wollte ich kurz mal zu ein paar Punkten Stellung nehmen. Sollte ich hier aus versehen Dinge wiederholen, die hier schon geschrieben wurden, so tut mir das leid, nur leider hatte ich nur Zeit die Diskussion zu überfliegen, sonst hätte ich keine Zeit mehr zum Schreiben gehabt. Zunächst zur Wahl der Gutachter: Es ist richtig, dass es kein Behandlungsverhältnis gegeben haben darf, aber es wird nicht verboten, dass sich Gutachter und Klient kennen. Genauso ist auch richtig, dass sich ein Gutachter weigern darf ein Gutachten zu erstellen, wenn er nicht über die erforderliche Kompetenz verfügt (Er braucht nur die Gutachteraufträge anzunehmen, die er sich auch zutraut). Ich weiß, dass das nicht die Antwort ist, die man gerne hört, aber so ist die Gesetzeslage. Über den Inhalt der Untersuchung und des Gutachtens ist absichtlich im Gesetz und in den VO nicht gesagt, weil man sich ein Desaster wie in Österreich ersparen wollte. Dort müssen sich die Leute in der Regel öfters untersuchen lassen, bis irgendwann ein positives Gutachten rauskommt. Das bedeutet dort: Gutachter suchen, begutachten lassen, Gutachten vernichten und nächsten Gutachter suchen. Glücklicherweise will der deutsche Psychologenverband auf jeden Fall so einen Mist verhindern, da ich dort auch deutlich machen konnte, welchen Schaden es anrichten würde, wenn gesetzestreue Bürger abgestempelt würden. Zu der Diskussion ob das Ganze rechtens ist, kann ich nur sagen, dass meines Wissens die Einspruchsfrist gegen das neue Waffenrecht abgelaufen ist und daher höchstens „Altbesitzer“ klagen könnten um eine aufschiebende Wirkung zu erreichen. Neue Antragsteller könnten das zwar auch, aber dann wäre die WBK erst in einigen Jahren zu haben, bis sich das Bundesverfassungsgericht mit der Sache beschäftigt. Von den Kosten ganz abgesehen.... Noch mal zu dem was untersucht werden soll. Es ist ausnahmsweise richtig wie es im Gesetz formuliert ist (war aber bestimmt ein Versehen): Es wird auf Nichteignung untersucht, denn auf Eignung kann ein Mensch nicht untersucht werden. Und es soll auch keine Prognose für die Zukunft getroffen werden (wir Psychologen sind auch keine Hellseher), sondern es soll geklärt werden, ob zum heutigen Zeitpunkt Risikofaktoren vorliegen und wie diese zu bewerten ist. Als Anhaltspunkt für alle betroffenen: Ein Gutachten muss später so formuliert sein, dass auch jeder Nichtpsychologe das Ganze versteht und nachvollziehen kann. Dies ist auch ein Ziel bei meinen Begutachtungen… Noch eine Anmerkung zu dem Psychologen, der nicht tätig werden wollte, weil er keine Daten hätte: Es ist kein Problem über den Hausarzt oder die Krankenkasse Informationen einzuholen. So spart man auch die kostenintensive medizinische Untersuchung. Vielleicht noch eine Sache zu den Kosten: Vom Psychologenverband ist geplant, dass ein solches Gutachten maximal 200€ kosten darf. Wenn ein Gutachter viel mehr (z.B. 380€) haben will, dann ist das zu teuer. Ich hoffe ich konnte dem einen oder anderen helfen. Eine letzte Überlegung wäre noch, ob es zeitlich mit Vorlauf noch zu schaffen wäre, dass ich in der Zeit, in der ich selber auf der Waffenbörse in Kassel bin ein paar Begutachtungen durchführen könnte. Ich denke dabei vor allem an die Personen, die sonst eine sehr weite Anfahrt hätten. Wie in dem anderen Tread geschrieben: Die Gutachten sind von meiner Seite kostenlos. Nur sonstige Kosten z.B. Porto und ein paar Kleinigkeiten müssen die Probanden selber tragen. Wenn noch Fragen sind, meldet euch einfach. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted October 24, 2003 at 01:10 PM Share Posted October 24, 2003 at 01:10 PM @Neuser Danke für die ausführlichen Infos! Eine Frage: Kannst Du bestätigen, daß die Untersuchung für die Testkandidaten "ungefährlich" ist - d.h., daß ein ggf. negatives Ergebnis nicht an staatliche Stellen weitergemeldet wird? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Neuser Posted October 24, 2003 at 01:43 PM Share Posted October 24, 2003 at 01:43 PM Das Gutachten darf normalerweise (und so handhabe ich es immer!) nur an die Klienten selber übergeben werden. Was diese dann damit machen ist ihre Sache. Ein Gutachten sollte auch immer relativ zeitnah gemacht werden, d.h. wenn erst in über einem Jahr eine WBK beantragt wird, dann bringt eine Untersuchung heute noch recht wenig, da dann das Gutachten aus Sicht der Behörde veraltet sein könnte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted October 24, 2003 at 01:54 PM Share Posted October 24, 2003 at 01:54 PM Eine letzte Überlegung wäre noch, ob es zeitlich mit Vorlauf noch zu schaffen wäre, dass ich in der Zeit, in der ich selber auf der Waffenbörse in Kassel bin ein paar Begutachtungen durchführen könnte. Ich denke dabei vor allem an die Personen, die sonst eine sehr weite Anfahrt hätten. Wie in dem anderen Tread geschrieben: Die Gutachten sind von meiner Seite kostenlos. Nur sonstige Kosten z.B. Porto und ein paar Kleinigkeiten müssen die Probanden selber tragen. Hmm klingt nicht uninterresant, zumal ich sowieso nach Kassel fahren wollte Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted October 24, 2003 at 02:08 PM Share Posted October 24, 2003 at 02:08 PM @Neuser Wenn ich das richtig verstehe, kann man sich als "Altgedienter" ein Gutachten machen lassen ? ....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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