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Zeuge vor Gericht - Mal was zum Schmunzeln


Cid

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Nachfolgend ein paar Auszüge aus einem amerikanischen Buch. Es sind Sätze, die tatsächlich so vor Gericht gefallen sind. Wort für Wort aufgenommen und veröffentlicht von Gerichtsreportern.

A= Anwalt Z=Zeuge

A: Wann ist Ihr Geburtstag ?

Z: 15. Juli.

A: Welches Jahr ?

Z: Jedes Jahr.

(wo er recht hat, hat er recht)

A: Sie hatte drei Kinder, richtig ?

Z: Ja.

A: Wieviele waren Jungen ?

Z: Keins.

A: Waren denn welche Mädchen ?

(Aua)

A: Können Sie die Person beschreiben ?

Z: Er war mittelgroß und hatte einen Bart.

A: War es ein Mann oder eine Frau ?

Der Beste ist dieser hier:

A: Doktor, wie viele Autopsien haben Sie an Toten vorgenommen.

Z: Ich nehme alle meine Autopsien an Toten vor (Gott sei Dank).

A:Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie ?

Z:Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.

A: Mr. Dennington war zu diesem Zeitpunkt tot?

Z: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn

autopsiere.

(Das hat der Anwalt noch taktvoll überhört..aber..)

A: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie den Puls

gemessen?

Z: Nein.

A: Haben Sie den Blutdruck gemessen?

Z: Nein.

A: Haben Sie die Atmung geprüft?

Z: Nein.

A: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn

autopsierten?

Z: Nein!

A: Wie können Sie sich so sicher sein , Doktor?

Z: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.

A: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?

Z:Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt

praktizierte.

(Diese Antwort hat dem Arzt 3000 $ Strafe wegen Beleidigung eingebracht. Er hat sie wortlos aber mit Genugtuung bezahlt.)

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Wenn's denn sein muß:

"Untergang eines Kreuzfahrtschiffes. 2000 Passagiere treiben im Wasser. Als die Nacht einbricht, kommen die Haie. Von den 2000 überleben 30, alles Anwälte.

Nach deren Rettung stellt die Presse die Frage, warum nur die Anwälte überlebten. Darauf ein Anwalt: ´Eine Frage der kollegialen Rücksichtnahme.´"

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  • 3 years later...

Ich denke ich muss mich nun mal vorstellen.

Ich bin wohl der jüngste in der Community (wenn nicht, muss sich derjenige melden PDT_Armataz_02_01 ).

Ich wohne in der nähe des schönen Stuttgarts, bin begeisterter Biathlet, interessiere mich vorallem für Schusswaffen größern Kalibers und habe vor später einmal Polizist oder Offizier bei der Bundeswehr (wie mein Vater) zu werden. Ich empfinde das Waffengesetz in Deutschland als großes Hinderniss für junge und talentierte Sportschützen und Biathleten (wie ich PDT_Armataz_01_28 ).

Außerdem habe ich vor dieses Jahr noch meine Waffensachkunde abzulegen( hoffetlich erfolgreich PDT_Armataz_01_12 ).

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Hallo du

Willkommen im Club.

Du schreibest

Ich empfinde das Waffengesetz in Deutschland als großes Hinderniss für junge und talentierte Sportschützen und Biathleten

Woran hindert es dich denn?

Oder wo siehst du das Problem in Deutschland?

Ich hab selber mal Nationale und Internationale geschossen, ich kann nur sagen das ich alles hatte um Europa Meister in der 1500, PP1 und PP2 zu werden. Ich kann mich nicht über das Deutsche Waffengesetz beschweren, außer das ich mir so einen Teuren Stahlschrank kaufen musste.

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Waffensachkunde für GK mit 14 ??? Denke da wird es Probleme geben. PDT_Armataz_01_18

Das Waffengesetz stellt Mindestanforderungen hinsichtlich

des Alters für den Waffenerwerb.

Bei Sportschützen gilt folgendes Mindestalter:

ab 18 Jahre

- KK-Waffen (.22 lr)

- Einzellader-Flinten im Kaliber 12 oder kleiner

ab 21 Jahre

- Sonstige Schusswaffen nur mit amts- oder fachärztlichem oder fachpsychologischem Gutachten über die geistige Eignung

über 25 Jahre keine Einschränkungen

Und auch von mir ein Herzliches Willkommen hier bei uns. PDT_Armataz_01_12

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Erstmal zum Waffengesetz.

Um richtig gut zu werden, so heißt es wohl in jeder sportart, sollte man früh möglich damit anfangen. So auch beim Biathlon und da noch mehr.

Ich bin 14, darf zwar Kleinkaliber schießen, aber weder Muniton oder Waffe erwerben. Um Muntion oder Waffe erwerben zu können muss man mindestens 21 sein. Toll. Da ist auch nichts mit Ausnahmegenehmigung.

War ja schon mit 12 fürs Luftgewehr schon soooo schwer.

Stellt euch vor, die wollten ein psychischen Artest, das ich wohl kein Amog lauf PDT_Armataz_01_28 .

Und zur Sachkunde, früher oder später werde ich sie so oder so brauchen.

Aber jetzt z.B.: Unser Verein(der ziemlich klein ist) wird eingeteilt um Standaufsicht bei Kreismeisterschaften zu stellen, um da Aufsicht zu machen ist die Sachkunde vorzuweißen.

Ich finde das Waffengesetz absoluten Schrott, nicht alles, sondern z.B. das ganze Zeugs mit den Luftgewehren, wurde doch nur verschärft nach dem Amog in Erfurt, damit es so aussieht: so Deutschland, jetzt bist du schonmal vor Minderjährigen Luftgewehrschützen sicher!

Ich könnt mich vor lachen auf den Boden werfen.

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So ganz hast du nicht recht!!

§27 Waffg

(3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

1.

Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2.

Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen

gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

(4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.

Also wenn dein Vater das OK gibt is alles in Butter.

Gruß Mick

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Ich wohne in Willingen ( hier ist das größte Deutsche Skispringen), wir haben hier auch eine Biathlon Mannschaft, ich hab heute mal mit einem der Trainer gesprochen, er meinte sie haben keine Probleme mit dem Deutschen Waffengesetz. ( soll heißen die Jungen und Mädchen müssen nicht mit Steinen werfen wenn sie zu einem Wettkampf fahren)

http://www.weltcup-willingen.de/cgi-bin/WebGUI/www/index.pl/abteilung_biathlon

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