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Waffenbesitzer müssen in Bremen zahlen


.50 AE

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Im WaffG steht nur, dass Waffenbesitzer der Waffenbehörde die ordnungsgemäße Lagerung der Waffen nachweisen müssen (--> Bringepflicht) und dass den Behörden zur Überprüfung der zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen der Zugang zu Wohnräumern zu gestatten ist.

Es ist weder von unangemeldeten noch von regelmäßigen Kontrollen die Rede, auch nicht von Nachzählen von Waffen oder Munition. Wenn die Behörde meine Schränke sehen möchte, dann gewähre ich den Zugang, aber nur mit Anmeldung.

Wenn das Ganze somit nicht rechtmäßig ist, hat die Behörde doch zu zahlen...:2cent: :arab::n10::00000733:

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Ha !

Bremerhaven zieht nicht mit !!!

Eine weitere Klatsche für Hassprediger (meinemeinungistwaffenhabenzuhausenichtsverloren) Tschöpe.

:00000733:

Waffenbesitzer werden in Bremerhaven weiterhin nur dann kontrolliert, wenn es einen Anlaß dafür gibt. Eine jährliche Überprüfung wie in der Stadt Bremen hat der Magistrat der Seestadt abgelehnt. ....

....

Das Bürger- und Ordnungsamt kommt zur Kontolle, wenn Zweifel an diesen Belegen bestehen oder keine Nachweise vorgelegt werden. ....

....

Bremerhaven verzichtet auf eine jährliche Waffenkontrolle, um nach eigenen Angaben die ehrenamtliche Arbeit der Schützenvereine weiter zu ermöglichen.

http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/nachrichtenbhvwaffenkontrollgebuehr100.html

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