Jägermeister Posted June 20, 2021 at 03:34 PM Share Posted June 20, 2021 at 03:34 PM Zitat Ein Mann wurde in den vergangenen Tagen drei Mal mit Waffen am Hauptbahnhof kontrolliert und wieder gehen gelassen. Für viele Merkurist-Leser ist das unverständlich. Polizeihauptkommissar Patrick Lankeit erklärt das Vorgehen der Polizei. https://merkurist.de/mainz/hauptbahnhof-warum-die-polizei-einen-waffennarren-immer-wieder-laufen-lassen-muss_L6e Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted June 20, 2021 at 03:40 PM Share Posted June 20, 2021 at 03:40 PM Ich denke, ein Messer im Rucksack ist NICHT griffbereit. Ein Rucksack ist - im Normalfall - verschlossen, damit eben keiner nur mal so kurz reingreift. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted June 20, 2021 at 03:57 PM Share Posted June 20, 2021 at 03:57 PM vor 47 Minuten, Jägermeister sagte: https://merkurist.de/mainz/hauptbahnhof-warum-die-polizei-einen-waffennarren-immer-wieder-laufen-lassen-muss_L6e A bisserl a Spezialist ist der Betreffende aber schon, schließlich ist das Nunchaku, das er auch mal dabei hatte, ein verbotener Gegenstand. (Ob man es persönlich für sinnvoll hält, Nunchakus zu verbieten, mal außen vor.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted June 20, 2021 at 05:05 PM Share Posted June 20, 2021 at 05:05 PM vor einer Stunde, Gunfire sagte: Ich denke, ein Messer im Rucksack ist NICHT griffbereit. Ein Rucksack ist - im Normalfall - verschlossen, damit eben keiner nur mal so kurz reingreift. Ich gehe davon aus, daß hier auch die "drei Sekunden, drei Handgriffe" Regel ins Spiel kommt. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Glockologe Posted June 20, 2021 at 05:10 PM Popular Post Share Posted June 20, 2021 at 05:10 PM vor einer Stunde, Iggy sagte: A bisserl a Spezialist ist der Betreffende aber schon, schließlich ist das Nunchaku, das er auch mal dabei hatte, ein verbotener Gegenstand. (Ob man es persönlich für sinnvoll hält, Nunchakus zu verbieten, mal außen vor.) Zwar meine ich auch, daß der normale deutsche Staatsbürger absolut keine Ahnung hat, was in seinem Lande alles verbotene Gegenstände sind, aber hier dürfte es sich weniger um einen Solchen handeln, als um die Art von Person, die wir in österreichischen Fachkreisen als einen Jolly bezeichnen. Jolly: Daß hier eher ärztliche als polizeiliche Intervention hilfreich sein könnte, sei einmal dahingestellt. 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted June 20, 2021 at 06:09 PM Share Posted June 20, 2021 at 06:09 PM Bei dem Mann vom Hauptbahnhof wirke ein Faktor verschärfend, sagt Lankeit: „Er hatte die Waffen zur Selbstverteidigung zugriffsbereit im Rucksack." Hm, warum der die wohl am Hauptbahnhof unbedingt dabei haben muss? Taxifahrer geschlagen und getreten https://aktuell.meinestadt.de/mainz/polizeimeldungen/76818 In Frankfurt wäre ne Baazooka angebracht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted June 20, 2021 at 08:18 PM Share Posted June 20, 2021 at 08:18 PM Also laut Hausordnung ist weder das Führen von SSW'en und Messern in und auf dem Bahnhofsvorplatz verboten. Gerade in der Hausordnung gestöbert. Sollte das Messer tatsächlich nur 12cm ´mit feststehender Klinge gehabt haben und für die SSW ein kleiner Waffenschein vorhanden sein (was ich hier allerding bezweifele), fallen die schon mal weg. Nunchacko ist ein verbotener Gegenstand und der wird teuer werden. hausordnung-data.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
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