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Schneller als Lucky Luke ?


DirtyHarry

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Das ist eine Fehlmeinung, jedes Wechselsystem muss eingetragen werden.

@geli

Dem ist gottseidank nicht so den gem. WaffG Anlage 2 Abschitt 2

Zitat

"2. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln);

2.3 Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind. "

Zitatende

Und somit müsste doch der Kaufnachweiß zum Erwerb der Munition zum Wechselsystem genügen

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@geli

Dem ist gottseidank nicht so den gem. WaffG Anlage 2 Abschitt 2

So isses. WS gilt nicht als Waffe und muß nicht eingetragen werden. Mein SB empfahl mir das WS einzutragen zwecks erleichterten Munerwerb, die Entscheidung lag aber bei mir. Mittlerweile sollte es sich aber bei den meisten BüMa rumgesprochen haben, daß eine Kaufbescheinigung als Munerwerb genügt.

Ich habe aus meinen Fehlern gelernt und würde ein WS nicht mehr eintragen lassen.

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  • 1 year later...

Ich beabsichtige mir einen 686er in .357 Mag. zu kaufen. Muß ich nun eine MEB für .38 Special auch beantragen???? oder reicht die MEB zur .357 Mag für beide?

Manche Händler verkaufen .38 SPL an Leute mit .357-MEBs, andere nicht.

Das Gesetz lässt sich darüber nicht genau aus, Verwaltungsvorschriften gibt's bisher nicht, daher legt das auch jeder SB aus, wie er (oder seine Vorgesetzten) meint, dass es richtig ist.

Sicherer ist, wenn Du zusammen mit der Waffe die MEB für beide Kaliber beantragst. Da das nur ein Stempel ist, sollte das auch nur einmal kosten.

Grundsätzlich ist der Besitz von Munition (ausserhalb des vorübergehenden Besitzes im Rahmen des §12) eher ungünstig, wie gesagt, sicher ist sicher - beantrage gleich beides.

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Ich beabsichtige mir einen 686er in .357 Mag. zu kaufen. Muß ich nun eine MEB für .38 Special auch beantragen???? oder reicht die MEB zur .357 Mag für beide?

Manche Händler verkaufen .38 SPL an Leute mit .357-MEBs, andere nicht.

Das Gesetz lässt sich darüber nicht genau aus, Verwaltungsvorschriften gibt's bisher nicht, daher legt das auch jeder SB aus, wie er (oder seine Vorgesetzten) meint, dass es richtig ist.

Sicherer ist, wenn Du zusammen mit der Waffe die MEB für beide Kaliber beantragst. Da das nur ein Stempel ist, sollte das auch nur einmal kosten.

Grundsätzlich ist der Besitz von Munition (ausserhalb des vorübergehenden Besitzes im Rahmen des §12) eher ungünstig, wie gesagt, sicher ist sicher - beantrage gleich beides.

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Genau so kenne ich es auch - es kommt immer auf den Händler an ob er verkauft oder nicht. Immerhin gibt es set der letzten Waffengesetzänderung keine Verpflichtung mehr zum Führen eines Munitionshandelsbuches.

Ein Wechsellauf muss m.E. grundsätzlich eingetragen werden, wobei der Erwerb bedürfniss. und voreintragsfrei erfolgt insofern es sich um gleiches oder kleineres Kaliber handelt.

Eine MEB für den Wechsellauf bzw. das Wechselsystem muss der Sachbearbeiter aber nicht zwingend erteilen auch wenn es ärgerlich wäre, wenn er dies nicht macht.

Roger

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Ein Wechsellauf muss m.E. grundsätzlich eingetragen werden

Worauf basiert diese Einschätzung? Hört man öfter, genauso aber die Version mit der Nicht-Notwendigkeit.

Der oben zitierte Passus aus dem WaffG gibt zumindest eine Pflicht zur Eintragung nicht her. Daher ist ja auch im Neuentwurf eine entsprechende Änderung vorgesehen.

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Hallo Carlos, ich habe mich da missverständlich ausgedrückt wegen dem "AKÜFI" (=Abkürzungsfimmel). Mit "m.E." meinte ich "meines Erachtens" - also ich bin der Meinung, dass WS grundsätzlich eingetragen werden müssten. Nicht nach Auffassung der waffenrechtlichen Vorschriften, sondern ich vertrete persönlich die Meinung, dass dies so gehandhabt werden sollte. Daher begrüße ich auch die anstehende Novellierung (zumindest dahingehend).

Roger

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  • 2 weeks later...

Ich habe mir erst vor 3 Wochen für meine CZ75 9mm ein WS KADET 22lfb. gekauft. Mußte laut LRA nicht eingetragen werden. Mit welcher Begründung aber die Mun kaufen. Eintragung WS wäre auf eigenen Wunsch möglich = 60 Euro (incl. Munerwerbsstempel)

Mun Erwerbsschein für 22 lfb auch ca. 50 Euro

Also einfach auf die gelbe Karte ein KK Repetierer gekauft, (den ich mir sowieso für den 3 Stellungskampf demnächst zulegen wollte)

Eintragung incl. Munerwerb = 12,80 Euro!

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Mun Erwerbsschein für 22 lfb auch ca. 50 Euro

Also einfach auf die gelbe Karte ein KK Repetierer gekauft, (den ich mir sowieso für den 3 Stellungskampf demnächst zulegen wollte)

Eintragung incl. Munerwerb = 12,80 Euro!

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Mun Erwerbsschein für 22 lfb auch ca. 50 Euro

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Mun Erwerbsschein für 22 lfb auch ca. 50 Euro

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