g1zmo Posted November 21, 2006 at 06:34 AM Share Posted November 21, 2006 at 06:34 AM Das ist eine Fehlmeinung, jedes Wechselsystem muss eingetragen werden. @geli Dem ist gottseidank nicht so den gem. WaffG Anlage 2 Abschitt 2 Zitat "2. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); 2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln); 2.3 Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind. " Zitatende Und somit müsste doch der Kaufnachweiß zum Erwerb der Munition zum Wechselsystem genügen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted November 21, 2006 at 09:35 AM Share Posted November 21, 2006 at 09:35 AM @geli Dem ist gottseidank nicht so den gem. WaffG Anlage 2 Abschitt 2 So isses. WS gilt nicht als Waffe und muß nicht eingetragen werden. Mein SB empfahl mir das WS einzutragen zwecks erleichterten Munerwerb, die Entscheidung lag aber bei mir. Mittlerweile sollte es sich aber bei den meisten BüMa rumgesprochen haben, daß eine Kaufbescheinigung als Munerwerb genügt. Ich habe aus meinen Fehlern gelernt und würde ein WS nicht mehr eintragen lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gerhard Posted November 21, 2006 at 12:16 PM Share Posted November 21, 2006 at 12:16 PM Hohl dir einfach die passende 4mm20 Knifte, dann hast du keine Wechselsysteme mehr sondern zwei Festsysteme und brauchst kein Wechselsystem mehr eintragen Link to comment Share on other sites More sharing options...
g1zmo Posted November 21, 2006 at 01:00 PM Share Posted November 21, 2006 at 01:00 PM tztztztz kannst dich dann gleich kastrieren lassen :-P Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 21, 2006 at 03:41 PM Share Posted November 21, 2006 at 03:41 PM Da muss ich aber geli recht geben, ich musste mein Wechselsystem eintragen lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ralfi Posted November 22, 2006 at 03:28 AM Share Posted November 22, 2006 at 03:28 AM Auf jeden Fall würde ich um sicher zu gehen bei der zuständigen Behörde nachfragen scheint überall anders zu sein Link to comment Share on other sites More sharing options...
g1zmo Posted February 1, 2008 at 06:23 AM Share Posted February 1, 2008 at 06:23 AM So num mal den alten Krempel herausgekramt!!!!! Ich beabsichtige mir einen 686er in .357 Mag. zu kaufen. Muß ich nun eine MEB für .38 Special auch beantragen???? oder reicht die MEB zur .357 Mag für beide? Link to comment Share on other sites More sharing options...
g1zmo Posted February 1, 2008 at 06:23 AM Share Posted February 1, 2008 at 06:23 AM So num mal den alten Krempel herausgekramt!!!!! Ich beabsichtige mir einen 686er in .357 Mag. zu kaufen. Muß ich nun eine MEB für .38 Special auch beantragen???? oder reicht die MEB zur .357 Mag für beide? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 1, 2008 at 11:02 AM Share Posted February 1, 2008 at 11:02 AM Also ich brauchte einen Eintrag, wie es bei euch ist keine Ahnung Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 1, 2008 at 11:02 AM Share Posted February 1, 2008 at 11:02 AM Also ich brauchte einen Eintrag, wie es bei euch ist keine Ahnung Link to comment Share on other sites More sharing options...
Didi Posted February 1, 2008 at 11:16 AM Share Posted February 1, 2008 at 11:16 AM Ich beabsichtige mir einen 686er in .357 Mag. zu kaufen. Muß ich nun eine MEB für .38 Special auch beantragen???? oder reicht die MEB zur .357 Mag für beide? Manche Händler verkaufen .38 SPL an Leute mit .357-MEBs, andere nicht. Das Gesetz lässt sich darüber nicht genau aus, Verwaltungsvorschriften gibt's bisher nicht, daher legt das auch jeder SB aus, wie er (oder seine Vorgesetzten) meint, dass es richtig ist. Sicherer ist, wenn Du zusammen mit der Waffe die MEB für beide Kaliber beantragst. Da das nur ein Stempel ist, sollte das auch nur einmal kosten. Grundsätzlich ist der Besitz von Munition (ausserhalb des vorübergehenden Besitzes im Rahmen des §12) eher ungünstig, wie gesagt, sicher ist sicher - beantrage gleich beides. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Didi Posted February 1, 2008 at 11:16 AM Share Posted February 1, 2008 at 11:16 AM Ich beabsichtige mir einen 686er in .357 Mag. zu kaufen. Muß ich nun eine MEB für .38 Special auch beantragen???? oder reicht die MEB zur .357 Mag für beide? Manche Händler verkaufen .38 SPL an Leute mit .357-MEBs, andere nicht. Das Gesetz lässt sich darüber nicht genau aus, Verwaltungsvorschriften gibt's bisher nicht, daher legt das auch jeder SB aus, wie er (oder seine Vorgesetzten) meint, dass es richtig ist. Sicherer ist, wenn Du zusammen mit der Waffe die MEB für beide Kaliber beantragst. Da das nur ein Stempel ist, sollte das auch nur einmal kosten. Grundsätzlich ist der Besitz von Munition (ausserhalb des vorübergehenden Besitzes im Rahmen des §12) eher ungünstig, wie gesagt, sicher ist sicher - beantrage gleich beides. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tamer Posted February 3, 2008 at 09:45 PM Share Posted February 3, 2008 at 09:45 PM Genau so kenne ich es auch - es kommt immer auf den Händler an ob er verkauft oder nicht. Immerhin gibt es set der letzten Waffengesetzänderung keine Verpflichtung mehr zum Führen eines Munitionshandelsbuches. Ein Wechsellauf muss m.E. grundsätzlich eingetragen werden, wobei der Erwerb bedürfniss. und voreintragsfrei erfolgt insofern es sich um gleiches oder kleineres Kaliber handelt. Eine MEB für den Wechsellauf bzw. das Wechselsystem muss der Sachbearbeiter aber nicht zwingend erteilen auch wenn es ärgerlich wäre, wenn er dies nicht macht. Roger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Didi Posted February 3, 2008 at 10:59 PM Share Posted February 3, 2008 at 10:59 PM Ein Wechsellauf muss m.E. grundsätzlich eingetragen werden Worauf basiert diese Einschätzung? Hört man öfter, genauso aber die Version mit der Nicht-Notwendigkeit. Der oben zitierte Passus aus dem WaffG gibt zumindest eine Pflicht zur Eintragung nicht her. Daher ist ja auch im Neuentwurf eine entsprechende Änderung vorgesehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tamer Posted February 4, 2008 at 11:53 AM Share Posted February 4, 2008 at 11:53 AM Hallo Carlos, ich habe mich da missverständlich ausgedrückt wegen dem "AKÜFI" (=Abkürzungsfimmel). Mit "m.E." meinte ich "meines Erachtens" - also ich bin der Meinung, dass WS grundsätzlich eingetragen werden müssten. Nicht nach Auffassung der waffenrechtlichen Vorschriften, sondern ich vertrete persönlich die Meinung, dass dies so gehandhabt werden sollte. Daher begrüße ich auch die anstehende Novellierung (zumindest dahingehend). Roger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Didi Posted February 4, 2008 at 12:00 PM Share Posted February 4, 2008 at 12:00 PM Auch wenn es uns dadurch weitere waffenrechtliche Freiheiten nimmt, bin ich da aufgrund der Missbrauchsmöglichkeiten mit Dir einer Meinung. Wenn sich die Leute beherrschen könnten, könnte das ja weiterhin so bleiben, alleine fehlt mir der Glaube... Link to comment Share on other sites More sharing options...
tamer Posted February 4, 2008 at 01:19 PM Share Posted February 4, 2008 at 01:19 PM So ist es. Ganz ehrlich gesagt stehe ich persönlich auch nicht so auf die Verwendung von Wechselsystemen. Dann doch besser eine weitere einzelne Schusswaffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ScaterTom Posted February 12, 2008 at 03:07 PM Share Posted February 12, 2008 at 03:07 PM Ich habe mir erst vor 3 Wochen für meine CZ75 9mm ein WS KADET 22lfb. gekauft. Mußte laut LRA nicht eingetragen werden. Mit welcher Begründung aber die Mun kaufen. Eintragung WS wäre auf eigenen Wunsch möglich = 60 Euro (incl. Munerwerbsstempel) Mun Erwerbsschein für 22 lfb auch ca. 50 Euro Also einfach auf die gelbe Karte ein KK Repetierer gekauft, (den ich mir sowieso für den 3 Stellungskampf demnächst zulegen wollte) Eintragung incl. Munerwerb = 12,80 Euro! Link to comment Share on other sites More sharing options...
ScaterTom Posted February 12, 2008 at 03:07 PM Share Posted February 12, 2008 at 03:07 PM Ich habe mir erst vor 3 Wochen für meine CZ75 9mm ein WS KADET 22lfb. gekauft. Mußte laut LRA nicht eingetragen werden. Mit welcher Begründung aber die Mun kaufen. Eintragung WS wäre auf eigenen Wunsch möglich = 60 Euro (incl. Munerwerbsstempel) Mun Erwerbsschein für 22 lfb auch ca. 50 Euro Also einfach auf die gelbe Karte ein KK Repetierer gekauft, (den ich mir sowieso für den 3 Stellungskampf demnächst zulegen wollte) Eintragung incl. Munerwerb = 12,80 Euro! Link to comment Share on other sites More sharing options...
ScaterTom Posted February 12, 2008 at 03:07 PM Share Posted February 12, 2008 at 03:07 PM Ich habe mir erst vor 3 Wochen für meine CZ75 9mm ein WS KADET 22lfb. gekauft. Mußte laut LRA nicht eingetragen werden. Mit welcher Begründung aber die Mun kaufen. Eintragung WS wäre auf eigenen Wunsch möglich = 60 Euro (incl. Munerwerbsstempel) Mun Erwerbsschein für 22 lfb auch ca. 50 Euro Also einfach auf die gelbe Karte ein KK Repetierer gekauft, (den ich mir sowieso für den 3 Stellungskampf demnächst zulegen wollte) Eintragung incl. Munerwerb = 12,80 Euro! Link to comment Share on other sites More sharing options...
ScaterTom Posted February 12, 2008 at 03:07 PM Share Posted February 12, 2008 at 03:07 PM Ich habe mir erst vor 3 Wochen für meine CZ75 9mm ein WS KADET 22lfb. gekauft. Mußte laut LRA nicht eingetragen werden. Mit welcher Begründung aber die Mun kaufen. Eintragung WS wäre auf eigenen Wunsch möglich = 60 Euro (incl. Munerwerbsstempel) Mun Erwerbsschein für 22 lfb auch ca. 50 Euro Also einfach auf die gelbe Karte ein KK Repetierer gekauft, (den ich mir sowieso für den 3 Stellungskampf demnächst zulegen wollte) Eintragung incl. Munerwerb = 12,80 Euro! Link to comment Share on other sites More sharing options...
ScaterTom Posted February 12, 2008 at 03:07 PM Share Posted February 12, 2008 at 03:07 PM Ich habe mir erst vor 3 Wochen für meine CZ75 9mm ein WS KADET 22lfb. gekauft. Mußte laut LRA nicht eingetragen werden. Mit welcher Begründung aber die Mun kaufen. Eintragung WS wäre auf eigenen Wunsch möglich = 60 Euro (incl. Munerwerbsstempel) Mun Erwerbsschein für 22 lfb auch ca. 50 Euro Also einfach auf die gelbe Karte ein KK Repetierer gekauft, (den ich mir sowieso für den 3 Stellungskampf demnächst zulegen wollte) Eintragung incl. Munerwerb = 12,80 Euro! Link to comment Share on other sites More sharing options...
tamer Posted February 12, 2008 at 06:24 PM Share Posted February 12, 2008 at 06:24 PM DAS war natürlich eine preiswerte Alternative Link to comment Share on other sites More sharing options...
tamer Posted February 12, 2008 at 06:24 PM Share Posted February 12, 2008 at 06:24 PM DAS war natürlich eine preiswerte Alternative Link to comment Share on other sites More sharing options...
tamer Posted February 12, 2008 at 06:24 PM Share Posted February 12, 2008 at 06:24 PM DAS war natürlich eine preiswerte Alternative Link to comment Share on other sites More sharing options...
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