Jump to content

Altbesitz: Magazinanmeldung


Jägermeister

Recommended Posts

Am 21.7.2021 at 19:07 , Jägermeister sagte:

Zumindest haben sie sich mit Nachforderungen von Unterlagen gemeldet und den Hinweis gegeben, dass die Antragsbearbeitung dauern würde und das Verfahren nicht das Verbot zum Stichtag aushebeln wird!

Bis jetzt noch keine weitere Rückmeldung vom BKA. Mal schauen, 3 Wochen sind ja noch.

Link to comment
Share on other sites

So kleiner Sit-Rep. Hatte am Fr.30.07. telefonisch mit der Behörde gesprochen, da es keinen extra Vordruck zum anmelden von z.Bspl.Lower gab. Man soll den für Waffenerwerb nehmen. Für Magazine gibts zwei extra Vordrucke. Runtergeladen, ausgefüllt und Mo. in die Post. Fr. Nachgefragt ob es auch angekommen wäre, sicher ist sicher..:D Ja alles da, schon erledigt ! Heute in der Post WBK, alle Magazine auch die Ohne Rechnung da ewig im Besitz eingetragen, Lower in der WBK & den angeforderten Auszug aus dem NWR zwecks den Nummern. Tip Top gelaufen :up: macht 15,00 Mäuse, der Eintrag Mags kostet nix.

Link to comment
Share on other sites

Geschafft!

Habe heute Mittag mein Formular mit den 3 in meinem Besitz befindlichen >15 Schuß Magazinen bei meiner Waffenbehörde abgegeben.

In der Tat, die SBin interessierte sich nicht für irgendwelche Belege (auch auf ausdrückliche Rückfrage nicht) die den zeitlichen Erwerb der Magazine verbindlich hätten dokumentieren können.

Sie meinte, das erledige sich mit meiner Unterschrift unter dem Formular mit der ich die Richtigkeit meiner Angaben bestätige.

Hin und wieder, scheinen Sie einem doch noch zu vertrauen!

Link to comment
Share on other sites

Dafür hat sie mir einen ganzen Berg von Formularen für den Antrag einer gelben WBK (wegen meinem Wunsch einen Vorderladerrevolver zu erwerben) mitgegeben. 

Habe mir das Ganze noch nicht angeschaut, aber sie hat erwähnt ich bräuchte nicht nur von meinem Verein, sondern auch vom Verband eine Stellungnahme zum geplanten Erwerb. Ganz so einfach wie mancher hier meinte, scheint es also doch nicht zu werden.

Link to comment
Share on other sites

BUaaah! Waren die schnell!

Am Donnerstag auf dem Amt abgegeben und heute ein DIN A4 Umschlag als behördliches Einwurfeinschreiben (wußte gar nicht, dass es solche Umschläge überhaupt gibt) im Briefkasten.

Mit einer auf Kartonpapier ebenfalls in DIN A4 ausgestellen (kann ich mir jetzt direkt einrahmen lassen, so dekorativ kommen die Dokumente daher) und abgesiegelten Anzeigenbescheinigung und einer Aufstellung der angezeigten Magazine.

Und natürlich der Gebührenbescheid über € 20,00 (der durfte natürlich nicht fehlen). :x:

Link to comment
Share on other sites

Am 9.8.2021 at 08:25 , Jägermeister sagte:

Bis jetzt noch keine weitere Rückmeldung vom BKA. Mal schauen, 3 Wochen sind ja noch.

Heute ist die Ausnahmegenehmigung eingetrudelt. War kostenfrei und ist unbefristet, allerdings widerruflich erteilt.

Als Auflagen sind die bekannten Partien aus dem Affengesetz aufgeführt. Insofern bin ich erstmal zufrieden.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

vor 17 Minuten, Jägermeister sagte:

Das waren meine Listen, die nur gestempelt wurden.

Tschuldigung…. Stimmt natürlich…, ich habe ihm eine Auflistung geschickt, auf einem Formblatt der Waffenbehörde unserer Großstadt in der Nähe! Denn die Region hier hat keine eigenen Formblätter!

Er hat diese Angaben übernommen und mir ein Registrierungsformular mit den eingetragenen Mags zurückgeschickt!

Abgestempelt! Keine Kosten! Mein neu beantragter Revolver ist auch genehmigt und die WBK ist da …. Ich bin mit unseren neuen Sachbearbeitern hochzufrieden! 
 

…. ja und der Verfassungsschutz hat mir auch bescheinigt, dass ich „Tiefenrein“ bin! 
 

Dafür hab ich jetzt die zweite Mail IPSC nur noch mit drei G …. :blink:

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)