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Was tun, wenn man erbt? (Österreich)


Glockologe

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In der Praxis sieht es dann so aus!

Als meine Tante verstorben war (Onkel war schon vorausgegangen und keine KInder vorhanden) ist mein Vetter (bezeichnender Weise auch noch Notar und selbsternannter Nachlassverwalter) sofort als Aasgeier in Person im Anwesen eingefallen und hat den Nachlass gesichtet.#

Dabei hat er auch etliche Waffen und Munition vorgefunden, alles eingepackt und zur Polizei gefahren.

Als ich dann viele Wochen später davon erfahren habe, war es zu spät Erbschaftsansprüche auf die Waffen geltend zu machen. Ich konnte noch nicht mal mehr in Erfahrung bringen, ob da was an Wertvollem dabei war.

Mein Vetter hatte noch Glück bei der Geschichte, daß er nicht angezeigt worden ist. Hat er doch als Nichtberechtigter die Waffen an sich genommen und zur Polzei gefahren.

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Passiert öfters, bleibt in Ö aber meist straffrei.

Hier in Deutschland ist die Situation ja insofern anders, als kein Rechtsanspruch auf Waffenbesitz besteht.

https://www.schuetzenrecht.de/waffenrecht/waffen-erben-was-ist-zu-beachten-94243#:~:text=Erbe darf legale Waffe behalten,WaffG die Beantragung einer Waffenbesitzkarte.

In Österreich beginnt es mit der Frage, ob die Waffe überhaupt WBK-pflichtig ist, oder zB Kat.C.

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