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B-Tresor im Altersheim ?


Hoss

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Ich wurde heute von einem Kameraden im Gau um Hilfe gebeten:

Konkreter Fall:

Eine ältere Dame ist im Besitz einer (ordnungsgemäss) gemeldeten Pistole aus dem WKII. Diese Dame ist im Altersheim und wurde nun vom Landratsamt aufgefordert diese Pistole abzugeben, da sie die Aufbewahrungsvorschriften nicht erfüllen kann. Die Tochter der Dame möchte die Waffe aber selbst übernehmen, um sie später an den (zur Zeit 20jährigen) Enkel weiterzugeben.

Also. Eine "normale" Übergabe an die Tochter bzw. den Enkel scheidet aus, solange sich die Oma noch unter den Lebenden befindet, da in keinem Fall ein Bedürfnis nachgewiesen werden kann.

Knackpunkt ist also die Aufbewahrung. Das Altersheim als Standort für einen Tresor scheidet auch aus. Mein Lösungsvorschlag war folgender:

Entsprechender Tresor bei der Tochter, Schlüssel bei Oma.

In den Vorschriften habe ich nichts gefunden, das diese Konstellation nicht zulassen würde.

Sonstige Vorschläge ?

P.S. Wie das LRA so schnell auf die Dame kam ist allerdings ein Rätsel.

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Hallo Hoss

Ausmahmslos alle Waffenbesitzer werden alle 5 Jahre überprüft. Kann sein daß der Tremin gerade so dumm gefallen ist oder es könnte auch IM geben.

Ach nein, die Zeiten sind ja vorbei....

Konkret kann die alte Dame die Waffe einen Berechtigten überlassen gegen Quittung (z.B. Dir). Vordrucke gab´s mal im Visier oder mit dem LA verhandeln da die ganze Problematik der Aubewahrung noch etwas schwammig ist.

Reloader

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Hoss, warum fällt die Möglichkeit eines kleinen B-Tresores - und mehr braucht die alte Dame doch nicht - im Altersheim weg? Die Dinger sind klein, wiegen ca. 25 kg - und sie kann gleich noch ihren Schmuck reintun.

Nachteil: die Blechbüchse muß irgendwo festgedübelt werden (200kg).

Dein Lösungsvorschlag - Tresor bei Tochter, Schlüssel bei Oma - dürfte auch nichts im Wege stehen. Gab es nicht mal die Diskussion in WO oder hier über den Tresor im Büro?

Die Abgabe an einen Berchtigten muß IMHO mit einer Umtragung auf der WBK erfolgen - und dann ist die Waffe "weg". Kurzfristig geht das Überlassen an einen Berechtigten, aber eben nur für eine absehbare Zeit. Das dürfte aber hier IMHO nicht vorliegen.

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In der neuen AWaffV gibt es nur eine Ausage bezüglich Befestigungen:

Bei einem B-Schränkchen und der Anzahl der KW.

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0

oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, 3. Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.

Aber zurück zur eigentlichen Sache. Konkret soll die Pistole eben NICHT einem Fremden überlassen werden. Selbst wenn der Enkel mit heutigem Datum in einen SV eintritt, dauert es ein Jahr bis er dat Dingens regulär von Oma übernehmen dürfte. (Mal abgesehen dass er dann immer noch in der 25er Geschichte reinrauscht.) Aber dass sind nur Gedanken von mir.

In den Vorschriften zur Aufbewahrung steht aber eben nix davon, dass mein Tresor nicht woanders stehen darf, (Einschränkung nur in bestimmten Fällen in unbewohnten Gebäuden). Deshalb dachte ich mir dass diese Lösung am naheliegensten wäre.

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Völker,

auch wenn es offtopic ist - was veranlasst dich zu dieser Aussage (abgesehen von der "logischen" Notwendigkeit)?

Nein, "on topic" - das steht irgendwo in der VO, wenn ich mich nicht irre. Muß ich aber suchen, da ichs zur Zeit nicht bei der Hand habe. Sinngemäß: Wenn der Schrank weniger als 200kg wiegt, muß er so befestigt werden, daß die Abreißkräftwe mind. 200kg betragen.

Kannst auch mal bei WO die Suchfunktion bemühen, haben wir dort vor einiger Zeit diskutiert incl. der "praxisnahen" Testmethoden á la Brennecke (Haken an die Decke dübeln, mit Umlenkrolle, Strick um den Tresor, 200kg an die andre Seite, wenns hält ist gut. Nur daß das wohl keine Zimmerdecke aushalten dürfte... :red:

Thread bei WO zu diesem Thema

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Hoss, in der Nacht ist mir was eingefallen:

Wenn die Dame keinen Tresor im Heim haben darf (warum denn nicht?) und das OA Ärger machen sollte (wohl unberechtigt), wenn das Blechbüchschen bei der Tochter steht, dann kann doch Oma ganz einfach ihren Nebenwohnsitz bei der Tochter anmelden? Oder werden bei Euch da schon Strafsteuern erhoben?

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Das Verbot, die Waffe in einem B-Tresor im Heim aufzubewahren, kommt bestimmt von der Heimleitung, die können sowas in ihren Aufnahmebedingungen angeben, was aber m.E. nicht rechtens ist.

Auch ältere Menschen mit einem Heimbetreuungsplatz steht das Recht zu, die persönlichen Wertgegenstände in einem geeigneten Behältnis unterzubringen.

Ein Problem ergibt sich nur dann, wenn der geistige Zustand der älteren Menschen einer sicheren Aufbewahrung entgegen spricht.

In diesem Fall wäre die Verwahrung nach dem Modell von Hoss auch möglich.

Die Unterbringung des Schlüssels ließe sich sicher auch notarisch lösen, zum Beispiel zusammen mit einem Testament.

Dort gäbe es auch gleich die Möglichkeit, die Waffe an den Enkel zu vererben, der dann ja beim Erbfall auch kein Bedürfnis und keine Sachkunde benötigt um die Waffe zu verwahren.

Auch bietet die Auslagerung z.B. bei einem Büchsenmacher eine Möglichkeit, die Waffe sicher zu verwahren.

Wichtig in diesem Fall sind die Gründe des Amtes warum die die Berechtigung wiederrufen wollen.

B-Schrank im Altersheim, gerade für nur eine Kurzwaffe sollte kein Problem sein.

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M. E. Nein!

§ 20 WaffG 2002 spricht von Erbfall und baut damit wohl auf die (einschränkende) Rechtsprechung zu § 28 IV Nr. 1 WaffG 1976 auf.

Unter Erbfall sind daher nur die Fälle zu verstehen, in denen der Erbe in die Rechtspostionen des Erblassers von Gesetzes wegen vollständig eintritt (§ 1922 BGB, man spricht von der sog. Universalsukzession). Nur vor diesem Hintergrund soll der Wafenerwerb und -besitz des Erben gegenüber anderen Arten des Erwerbs oder Besitzes privilegiert werden.

Da die Universalsukzession (Erbfall) immer den Tod des Erblassers voraussetzt, fallen Rechtsgeschäfte unter Lebenden nicht darunter. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß sich diese u. U., wie bei der vorgezogenen Erbauseinandersetzung (rechtlich meistens eine bloße Schenkung), auf das Erbe auswirken können.

BTW: Der Erwerb im Wege des Vermächtnisses war schon nach WaffG 1976 nicht möglich (OVG Hamburg, GewA 1997, 338), da das Vermächtnis eben kein Fall der Universalsukzession ist. Beim Vermächtnis wird lediglich ein Teil des Nachlasses abgetrennt und der Vermächtnisnehmer tritt nicht in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Da § 20 WaffG von "Erbfall" spricht, wird dies noch konkreter.

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  • 3 years later...

Von den geschätzten 30 Millionen Schusswaffen in Deutschland sind nur rund zehn Millionen legal in Waffenbesitz-karten eingetragen. Der große Rest, gut 20 Millionen Schusswaffen, sind illegal - und nur schwer zu finden.

Frontal21 ist mit einem Waffendealer verabredet. Er will uns eine großkalibrige Pistole verkaufen. Kurz vor Mitternacht steigt der Mann in unseren Wagen. Wir drehen mit versteckter Kamera. Die Anweisungen des Händlers sind kurz und präzise, kein Wort zuviel. Er führt uns auf einen entlegenden Parkplatz. Und dann zeigt er uns eine Pistole, führt vor, wie sie funktioniert. Im Gespräch benutzt der Händler ein erschreckendes Verkaufsargument: "Gute Waffe - Glock, Österreich, gleiches Modell wie in Erfurt."

Pistole? Kein Problem

Wir wollen wissen, wie die illegalen Waffen nach Deutschland kommen. An der deutsch-polnischen Grenze präparieren wir erneut unsere verdeckten Kameras. Auch in Polen, so haben uns Experten erzählt, könnten wir auf dem Schwarzmarkt problemlos eine Pistole kaufen. Wir fragen einen Händler, ob er uns Waffen verkaufen kann. Er weiß es nicht und holt seinen Kumpel, der deutsch spricht. Dieser schickt uns dann in ein anderes Viertel. Und dort kann man uns weiterhelfen: "Eine Pistole? Kein Problem." 500 Euro will der Mann dafür haben. Am nächsten Tag gegen zwölf Uhr könnten wir die Waffe abholen.

Illegaler Waffenverkauf ist offensichtlich kein Problem. Wir kehren nach Deutschland zurück. Ob mit oder ohne Waffe, die Zöllner an der Grenze können das nicht feststellen. Wenn sie eine Waffe finden, dann eher aus Zufall.

Fahndungserfolge sind Zufall

Was in Polen geht, geht auch woanders, zum Beispiel 700 Kilometer südwestlich in Freiburg. Die Zollfahndung Freiburg zeigt uns Waffen, die aus einem Schweizer Waffengeschäft gleich hinter der Grenze kommen. Allein aus einem einzigen Laden sollen rund 10.000 Waffen illegal nach Deutschland verkauft worden sein. Hunderte Deutsche sind seitdem im Visier der Fahnder.

Ein solcher Erfolg ist aber die Ausnahme, räumen die Fahnder ein. Georg Fischer, Zollfahndung Freiburg: "Im Waffenbereich stellt es sich so da, dass wir deshalb vor Problemen stehen, weil wir nicht wissen können, wer Waffen besitzt oder wer illegal mit Waffen handelt oder sie gar einschmuggelt. Das geht nur über Informationen, die wir aus entsprechenden Kreisen bekommen oder zugespielt bekommen von befreundeten Dienstellen, dass wir in solchen Fällen Ermittlungsverfahren einleiten, Untersuchungsmaßnahmen durchführen und dann auch letztendlich an die illegalen Waffen herankommen. Der Zufall spielt eine wesentliche Rolle. Bei Grenzaufgriffen zum Beispiel ist es äußerst schwierig oder fast gar nicht möglich einen Waffentäter zu erkennen, ausfindig zu machen und da spielt natürlich der Zufall eine ganz, ganz große Rolle."

Unterschiedliche europäische Gesetze

So wie in der Schweiz läuft es auch in Frankreich: Wir fahren über die Grenze und wollen testen, ob wir hier tatsächlich Waffen kaufen können, die in Deutschland verboten sind. In einem Waffengeschäft bietet uns der Verkäufer eine Waffe an, die eine Art Schrot-Munition verschießt - Gummikugeln mit Stahlkern. Ausdrücklich erklärt er uns, dass die Waffe in Deutschland verboten sei. Für 252 Euro könnten wir sie aber einschließlich Munition mitnehmen.

Wolfgang Speck von der Deutschen Polizeigewerkschaft erklärt das Problem: "Das ist darauf zurückzuführen, dass Frankreich andere Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen als Deutschland hat. Und da seit Schengen die Grenzen wegfallen, kann man auch unkontrolliert von Frankreich nach Deutschland die Waffen bringen. Wie gesagt, man muss sich an einen Tisch setzen, man muss sich EU-weit einigen und muss die Gesetze angleichen, ansonsten werden wir bei den illegalen Waffen keine Fortschritte machen können."

Ähnliche Täterprofile

Zurück zur Zollfahndung Freiburg. Immer wieder stoßen die Ermittler bei den Tätern auf dasselbe Profil: Mitglied im Sportverein, Waffenbesitz für Sportwaffen erlaubt und dann illegal härtere Waffen dazugekauft: Maschinenpistolen oder Karabiner.

Georg Fischer, von der Zollfahndung Freiburg zeigt uns Fotos von einem Ermittlungsverfahren, das er und seine Beamten im Laufe des letzten Jahres durchgeführt hatten: "Das war auch ein Mischverfahren, das heißt, der Täter hatte legale Waffen, aber auch - wie sich später aufgrund der Untersuchungsmaßnahmen herausstellte - illegale Waffen. Das waren weitere Faustfeuerwaffen, sehr große Munitionsmengen, bis hin zu Kriegswaffenmunition, die sicher gestellt werden konnte.Auch Sprengstoffe werden durchaus häufig bei den Tätern gefunden, auch möglicherweise zur Herstellung von Sprengmitteln, all das ist Alltag des Waffenfahnders hier bei der Zollfahndung in Freiburg."

Verbot als Verkaufsargument

Im Klartext: Wer illegale Waffen sucht, muss bei den legalen Waffenbesitzern anfangen. Die geplante Verschärfung des deutschen Waffenrechts wird so nicht viel bringen. Fachleute fordern mehr: Wer Waffen will, muss nachweisen, dass er dafür geeignet ist.

Wolfgang Speck von der Deutschen Polizeigewerkschaft: "Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass man nur mit einem polizeilichen Führungszeugnis, das natürlich sauber sein muss, oder auch weil man die Anforderung des Schützenvereins hat, dass man damit schon als zuverlässig gilt. Ich meine, eine Waffe ist so ein gefährliches Werkzeug, dass man endlich auch darüber nachdenken muss, ob man nicht medizinisch-psychologische Gutachten anfordert, um den Menschen, der später die Waffe hat, einzuschätzen."

Wehrlose Fahnder, skrupellose Dealer, gierige Waffennarren. Bei unseren Recherchen werden uns zahlreiche Waffen angeboten. Dass die in Deutschland verboten sind, galt sogar als Verkaufsargument.

Quelle = zdf.de

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Ähnliche Täterprofile

Zurück zur Zollfahndung Freiburg. Immer wieder stoßen die Ermittler bei den Tätern auf dasselbe Profil: Mitglied im Sportverein, Waffenbesitz für Sportwaffen erlaubt und dann illegal härtere Waffen dazugekauft: Maschinenpistolen oder Karabiner.

Halte ich wieder einmal für Stimmungsmache gegen legalwaffenbesitzer. PDT_Armataz_01_19

Aber der Artikel hat auch schon einige Monate auf dem Buckel

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Also ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll....

1.) FRONTAL 21 .....ist normalerweise eine der Sendungen die ich umschalte sobald ich sie eingeschaltet habe. Reißerischer Müll auf dem Nivau "Sensation um jeden Preis" und wenn er noch so billig ist.

2.) Wenn "Frontal" schon über legale Waffenkäufe im Ausland berichtet, sollen sie gefälligst auch erwähnen, dass die Personalien im Ausland aufgenommen und nach Deutschland weitergereicht werden. Zumindest wenn´s nach Vorschrift läuft...

Nicht umsonst sprechen sie von 10000 Ermittlungsverfahren. Journalistische Halbwahrheiten..............

3.) Jeder der jetzt nach solchen Berichten schreit wie leicht es doch wäre eine illegale Waffe zu besorgen, soll es doch bitte mal selbst probieren!

Viel geschreie, aber die wenigsten deutschen Normalbürger hätten dafür die Kontakte, sind wir doch mal ehrlich.

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