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Die Demontage des Hasspredigers


El Marinero

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Berlin, 3. Mai 2007

Ich habe endlich was gefunden, und zwar VIEL, LWB mit gemeldetem Gefährdungspotential. Die Behörden hatten es versäumt, die Unzuverlässigkeit zu vermuten.

Mord in Moabit: Polizei gesteht Fehler ein

http://www.welt.de/regionales/berlin/article855358/Mord-in-Moabit-Polizei-gesteht-Fehler-ein.html

Mord II: Polizei räumt Fehler ein

http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2007/05/07/a0203

Der Feierabend-Mord von Moabit

http://www.bz-berlin.de/archiv/der-feierabend-mord-von-moabit-article290103.html

Urteil:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20071221.1350.91413.html

Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen Schwager am 3. Mai 2007 auf offener Straße in Berlin -Moabit mit mehreren Schüssen zunächst niedergestreckt und dann mit weiteren Schüssen aus kurzer Distanz auf Oberkörper und Kopf so schwer verletzt hatte, dass dieser wenig später im Krankenhaus verstarb.

Der Angeklagte leide jedoch an einer schweren psychiatrischen Erkrankung, so die Vorsitzende Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Bedrohungs- und Verfolgungsideen, die seiner Krankheit entsprungen seien, hätten sich zunehmend auf den Schwager, das spätere Opfer, fokussiert; dieser sei durch den Angeklagten in sein Wahnsystem eingeordnet worden. Der Angeklagte sei in diesem Rahmen offenbar der irrigen Vorstellung erlegen, das spätere Opfer, zu dem er bereits aus unbekannten Gründen vor mehreren Jahren den Kontakt abgebrochen hatte, schulde ihm Geld und wolle ihn zudem wegen eines angeblichen Besuchs bei einer Prostituierten erpressen.

Weil sicher anzunehmen sei, dass der Angeklagte aufgrund seiner Erkrankung zum Tatzeitpunkt in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen und er weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich sei, müsse dieser in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

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November 2004 Saarbrücken

Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten wegen (Heimtücke-)Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es hat festgestellt, dass der Angeklagte dem Ehemann seiner Geliebten, als dieser am Abend des 3. November 2004 "in jeder Hinsicht arglos" mit seinem Pkw von seinem Firmengelände losfahren wollte, aufgelauert und ihn mit vier Pistolenschüssen getötet hat.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/06/4-335-06.pdf

Gefunden mit dem Suchwort Landgericht ;)

Vielleicht finden wir zu den anderen Fällen auch noch urteile?

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Könnte Lübeck Mai 1991 sein:

Land Schleswig-Holstein

Der 1959 geborene Ehemann der Klägerin zu 1. (M) und Vater der minderjährigen Kläger zu 2. bis 5. wurde am 5. Mai 1991 gegen 6.50 Uhr von dem 1964 geborenen K. G. (G) in dessen Wohnung erschossen.

Dort hatten sich M und G seit zirka 3.00 Uhr nachts aufgehalten, nachdem M dem G aus einer Schlägerei herausgeholfen hatte. In der Wohnung tranken beide Alkohol. Die Blutalkoholkonzentration betrug zur Tatzeit bei M 2,26 Promille, bei G 1,29 Promille. G hatte am Vortag zudem zwei Tabletten Captagon eingenommen. Er war ausgebildeter Sportschütze und verfügte in seiner Wohnung über zumindest zwei funktionsfähige Pistolen und erhebliche Mengen von Munition. Eine "Beretta" nahm er vor M auseinander. Gegen 6.15 Uhr klingelte G bei seinen Nachbarn - den Eheleuten S -, die beim zweiten Versuch auch öffneten. Er bat sie, ihm behilflich zu sein, den M, der nicht gehen wolle, aus der Wohnung zu schaffen. Ihren Vorschlag, die Polizei zu holen, befolgte er jedoch nicht. Bei dieser Gelegenheit bemerkte Frau S bei G in dessen Hosenbund ein großes Messer. Später sah sie ihn vor dem Hause mit einer Pistole hantieren. Kurz danach fielen drei Schüsse. G erschien erneut bei den Nachbarn S und erklärte, daß er M erschossen habe.

Mit Strafurteil vom 27. April 1992 wurde G vom Landgericht (LG) Itzehoe freigesprochen. Zwar habe M ihn mit einem Messer angegriffen, er habe aber bei den ersten Schüssen in Notwehr gehandelt und ihm sei nicht zu widerlegen, daß der dritte Schuß versehentlich losgegangen sei.

http://lexetius.com/1999,1592

Hier der Text von der Revision 1994, die den Freispruch von 1992 aufhob:

Das Landgericht ist von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Der Angeklagte und der später getötete Harald M. saßen zusammen in der Wohnung des Angeklagten, tranken Alkohol und unterhielten sich, unter anderem über die Selbstladepistole Marke Beretta, Kaliber 9 mm kurz, die der Angeklagte, ein geübter Sportschütze, einige Zeit zuvor illegal erworben hatte. Gegen 6.00 Uhr morgens kam es zu Unstimmigkeiten, deretwegen der Angeklagte Harald M. wiederholt zum Verlassen der Wohnung aufforderte. Dem kam M. nicht nach, sondern ärgerte weiterhin den Angeklagten. Als der Angeklagte nach einem Aufenthalt im Toilettenraum in das Wohnzimmer zurückkam, hatte M. ein Messer mit 22 cm langer Klinge, das er möglicherweise aus der Küche geholt hatte, neben sich auf der Armlehne des von ihm als Sitzgelegenheit benutzten Sessels liegen. Sodann kam es zu einem weiteren verbalen Streit zwischen den Männern, in dessen Verlauf M. mit den Worten "jetzt bist du dran!" oder "jetzt bist du fällig!" und dem Messer in der Hand aufsprang, so daß der in einer Entfernung von zweieinhalb Metern vor ihm stehende Angeklagte den Eindruck hatte, M. wolle ihn mit dem Messer anspringen. Aus Angst um sein Leben zog der Angeklagte die "Beretta" und gab in schneller, gleichmäßiger Reihenfolge in jeweiligem Sekundenabstand drei Schüsse auf M. ab, die diesen alle trafen. Dabei schoß der Angeklagte, wie bei Schießübungen trainiert, beidhändig in Form eines sogenannten Deutschusses nur über den Lauf auf M. zielend. Entsprechend früherem Übungsverhalten wollte der Angeklagte mindestens zweimal schießen, um sich des Angriffs zu erwehren, wobei er mit dem Tod seines Gegenübers rechnete und diesen in Kauf nahm. Der dritte Schuß wurde von ihm möglicherweise in der Erregung unbeabsichtigt abgegeben. Das erste Geschoß traf M. im Genitalbereich, durchschlug dessen Geschlechtsteil und linken Oberschenkel und blieb im Sessel, auf dem M. gesessen hatte, stecken. Nach dem ersten Schuß bückte sich M. aus instinktiver Angst oder vor Schmerz, wobei er sich von dem schießenden Angeklagten wegdrehte, so daß der zweite Schuß ihn über dem rechten Schulterblatt in den Rücken traf und unter anderem die rechte Lunge, die Brustschlagader und die linke Herzkammer durchschlug. Der dritte Schuß traf M., als er in Richtung auf das neben dem Sessel stehende Bett fiel, von hinten in den Kopf. Das Geschoß durchdrang in leicht absteigender Linie das Gehirn von hinten rechts nach links vom und trat am linken Auge wieder aus.

Der Freispruch des Angeklagten beruht auf einem aus dem Urteil selbst erkennbaren Rechtsfehler bei der Überzeugungsbildung des Gerichts, der bereits auf die Sachrüge hin zur Aufhebung des Urteils führt (vgl. BayObLGSt 38, (1988), 148, 149).

https://www.jurion.de/de/document/show/0:330886,0/

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Beim Stöbern gefunden: BGH, Beschluss vom 22. 3. 2012 - 1 StR 359/11 zu Winnenden

T. K. war psychisch auffällig. Seit 2004 hatte er sich immer mehr zu einem Einzelgänger entwickelt. Er beschäftigte sich oft mit Computerspielen, insbesondere mit solchen, in denen er auf virtuelle Personen schoss. Anfang 2008 äußerte er gegenüber seiner Mutter nach entsprechenden Internetrecherchen selbst den Verdacht, dass seine Stimmungsschwankungen und schlechten Schulnoten auf "bipolare Störungen beziehungsweise manisch-depressive Erkrankungen" zurückzuführen seien. Daraufhin veranlassten seine Eltern über den Hausarzt eine ambulante psychotherapeutische Behandlung in der psychiatrischen Klinik in Wei. (Klinikum We.). Schon zu Beginn der Behandlung äußerte er dabei gegenüber der Therapeutin (Fremd-) Tötungsphantasien, worüber diese die Eltern unterrichtete. Im August 2008 wurde T. K. nach fünf ambulanten Gesprächsterminen aus der Behandlung des Klinikums entlassen. Die Klinik bewertete seinen Zustand zwar als deutlich verbessert, empfahl jedoch, dass er auch künftig ambulant psychologisch betreut werden sollte. Da T. K. keine weitere therapeutische Betreuung mehr wollte, unternahmen die Eltern in dieser Richtung nichts, sondern setzten sich über die Empfehlung hinweg. Dabei blieb es selbst dann noch, als sich der psychische Zustand T. K. s wieder deutlich verschlechterte. Dies war für die Familie auch sichtbar, wie sich insbesondere aus dem Inhalt des Chat- Verkehrs der jüngeren Schwester T. K. s mit ihrem Freund ergibt.

Statt jedoch für therapeutische Betreuung seines Sohnes zu sorgen, ermöglichte ihm der Angeklagte Schießübungen in seinem Schützenverein.

http://lexetius.com/2012,1459

Freising (gehört nicht zu den legalen Waffen, aber zu den Amokäufen an Schulen)

http://lexetius.com/2009,3577

Edited by Katja Triebel
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Ich habe ein paar Versuche bezüglich Karte gemacht.

1) Ich habe jetzt eine Hintergrundkarte, auf der man mit Hilfe eines Steuerfiles (text) Bilder bzw. Icons erscheinen lassen kann.

1a) Die icons selbst können verschieden sein, oder verschiedene Farben, oder verschiedene Größen. Auch das wird durch Parameter im Fule gesteuert.

2) Fährt man auf ein Icon, erscheint ein Fenster mit Zusatzinformationen ( Datum, Ort, Beziehungstat, Ehemann erschiesst.....)

3) Clickt man auf ein icon, wird man zu einer anderen URL weitergeleitet. Entweder direkt zu einem Zeitungsartikel, oder zu einer Seite, wo Informationen und mehrere Links sein können.

Steuerfile:

Momentan habe ich im Steuerfile :

Lfd.Nr, Datum, Anzahl, Nord, Ost, Typ, Name, SachV, Link.

Eine Zeile im Steuerfile sieht dann so aus :

gevent('1', 'Juni 2011 Euskirchen', '2', '+52.13757', '+009.11340', 'B2', 'Beziehungstat', 'Ehemann erschiesst eigene Frau und begeht Selbstmord', 'Http://......');

Laufende Nummer und Anzahl werden bisher nicht mit angezeigt. Grafe hebt aber genau darauf ab.

Das ganze sind also nur ein paar Files und werden ganz normal vom Browser aufgerufen.

(NICHT ein file pro Vorfall)

Fragen:

Soll die originale Karte von GR. verwendet werden ?

Soll die Karte genauso aussehen ? (dann muss die Position der Icons manuell angepasst werden, nicht nur dnach dem Ort bestimmt - und es muss herausgefunden werden, welches seiner Kreuzchen wehcem Vorfall entspricht)

Sollen die Icons genauso aussehen ? (ich habe ein Problem mit der Jahreszahl im icon)

Sollen weitere Informationen dazu (Legalwaffe......)

Was soll mit der Anzahl geschehen ?

Ich muss noch ein wenig aufräumen, Dann könnte ich ein Beispiel posten.... oder lieber nicht, das würde ich in einem nicht öffentlichen bereich tun. Vorschläge, Einwände?

Edited by George
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Ich muss noch ein wenig aufräumen, Dann könnte ich ein Beispiel posten.... oder lieber nicht, das würde ich in einem nicht öffentlichen bereich tun. Vorschläge, Einwände?

Gute Arbeit. Es sollte möglichst sehr übersichtlich sein, aber bei "Klick" das Detail genau erläutert sein.

Da bin ich ja mal gespannt!!!

Liebe Grüße

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Bamberg KANN nicht sein.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9293466.html

Ich habe wirklich das Web durchstöbert. Da steht nichts. Im Bamberg wurde ein kleiner Junge von seinen Eltern erschlagen. In Solingen wurden fünf Frauen in Solingen von Rechtsextremisten per Brandanschlag umgebracht. Uvm. - aber keine 5 Tote in Bayern.

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Den hier haben wir auch gefunden, leider eine vom Daddy entwendete offenbar legale Pistole:

August 1992 Koblenz, 1 Toter, 6 z.T. Schwerverletzte

http://www.rhein-zeitung.de/region/koblenz_artikel,-Initiative-erinnert-an-Zentralplatz-Mord-Taeter-schoss-heute-vor-19-Jahren-in-die-Menge-und-toetete-e-_arid,294369.html

Der Fall wird gemeinhin zu Neonazi-Morden zugeordnet, weil es damals räumlich wie zeitlich mehrere Fälle gab, siehe Artikel

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