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Freiheit!


dynamite

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Pabst ich_bins hat mir gerade in einer pn präter propter die Exkommunidingsbums propositioniert, sollte ich noch einmal öffentlich mala fide behaupten, er färbe aus Eitelkeit sein Oberlippenbärtchen.

Ich leiste hiermit öffentlich Abbitte und werfe mich in den Staub...

Habemus papam!

Gerade isser gewählt worden ....

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  • 1 year later...

Konsequenzen amoklaufender Gesetzgebung

Am 20. November betrat ein ehemaliger Schüler der Geschwister-Scholl-Realschule in Emsdetten mit mehreren Schußwaffen und Bomben bewaffnet die Schule und begann, auf die Menschen in der Schule zu schießen. Bevor er sich selbst tötete, verletzte er 5 Menschen durch Schüsse und 32 weitere durch von ihm gezündete Rauchbomben.

Die Reaktion der Politiker auf diesen Fall war vollständig vorhersehbar. Da der 18-Jährige als regelmäßiger Spieler von Computerspielen wie "Counterstrike" bekannt war, rufen sie nun erneut nach einem Verbot von "Killerspielen". Weder kommt ihnen in den Sinn, Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Umfelds Jugendlicher zu fordern, noch zeigen sie ausreichend Realitätssinn um zu erkennen, daß sich derartige Vorfälle nie ganz verhindern lassen - und ganz sicher nicht durch ein Verbot von etwas, das möglicherweise mehr Symptom denn Ursache darstellt. Auch Tatsachen wie jene, daß Amokläufe schon lange vor der Veröffentlichung des ersten Computerspiels - von undefinierten ?Killerspielen? ganz zu schweigen - stattfanden, scheinen die Politiker bei ihren Forderungen nicht zu irritieren.

Bereits am 22. November forderte der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber in einem Interview des Spiegels ein Verbot von "Killerspielen" - seiner Definition nach Spiele, in denen "Mord und Totschlag propagiert und dazu angeleitet wird". In der vergangenen Woche war es der bayrische Innenminister Günther Beckstein, der nicht nur ein Stoibers Forderung wiederholte, sondern noch deutlich weiter gehende Änderungen am Strafgesetzbuch vornehmen will.

"Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, ... herstellt, bezieht, liefert ..., wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft", so sein Gesetzentwurf.

Am Dienstag nun legte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann ebenfalls einen Gesetzvorschlag vor, der sogar noch über die Pläne aus Bayern hinausgeht. Nicht nur, daß die im bayrischen Entwurf genannten Handlungen mit "bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe" geahndet werden sollen, auch eine Bestrafung für Besitz und Nutzung dieser Computerspiele "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe" wird angedacht.

Mittels dieser Gesetzesänderungen würden also mit einem Federstrich nicht nur Millionen Computerspieler in Deutschland in die Illegalität gedrängt, sie wären auch mit der Möglichkeit einer Vorstrafe konfrontiert.

Tatsächlich hätten diese Pläne bei ihrer Umsetzung allerdings noch viel weitreichendere Folgen. Schon Stoiber machte in dem Interview deutlich, daß auch gegen Hersteller solcher Computerspiele im Ausland vorgegangen werden müsse. Auf die Frage, ob bei entsprechenden Gesetzesänderungen die Hersteller nicht "einfach ins Ausland abwandern", antwortete er: "Das ändert ja nichts daran, daß solche Spiele eine gemeinschaftsschädliche Wirkung haben. Wir in Deutschland müssen dann eben formulieren, daß wir so etwas nicht wollen. Und wir müssen dann auch alle Hebel in Bewegung setzen, um solche, im Ausland hergestellten Spiele hier zu verhindern. Der Kampf gegen Kinderpornografie hat gezeigt, dass bei einem Verbot auch die Verbreitung über das Internet zurückgedrängt werden kann."

Ganz abgesehen davon, daß die überwiegende Zahl der Hersteller solcher Spiele ihren Sitz schon jetzt im Ausland - überwiegend den USA - haben, haben Stoiber, Beckstein und Schünemann noch eine weitere "Kleinigkeit" übersehen - es scheint zumindest höchst unwahrscheinlich, daß sie gegen wirklich alle ausländischen Hersteller solcher "Killerspiele" vorgehen wollen, wäre ihnen bekannt, um wen es sich dabei handelt.

Ein Spiel, auf das zweifellos - insbesondere angesichts der beabsichtigten Wirkung - die von Stoiber gemachte Beschreibung zutrifft, ist "America's Army". Hersteller ist kein geringerer als das US-Militär, das sich hiervon eine Werbewirkung erhofft.

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