Mike57 Posted January 12, 2022 at 02:12 PM Share Posted January 12, 2022 at 02:12 PM Netzfund FB ohne Gewähr... Zitat Jäger Langwaffenbeschränkung auf 10 Stück Urteil Verwaltungsgericht Gießen von 28.10.21 - "Besitze ein Jäger mehr als zehn Langwaffen, könne dies nach Auffassung des Gerichts ein "Hinweis auf ein mögliches Waffenhorten und im Einzelfall Anlass für eine Bedürfnis Prüfung sein. Unter Beachtung der Vom Gesetzgeber für Sportschützen gezogenen Grenze von zehn Waffen könne daher übertragen auf das Anwendungsfeld §13 WaffG grundsätzlich auch bei Jägern die Voraussetzungen des §13 Abs. 1 Nr. 1, sowei des §4 Abs.1 Nr.4 WaffG geprüft werden, wenn bereits zehn Langwaffen erworben worden sind. Im vorliegenden Fall habe der Kläger im konkreten Einzelfall kein hinreichendes jagdliches Bedürfnis für die zwei zusätzlichen Langwaffen dargelegt... p.s da gehts jetz natürlich rund in den Kommentaren... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted January 12, 2022 at 06:54 PM Share Posted January 12, 2022 at 06:54 PM vor 4 Stunden, Mike57 sagte: Im vorliegenden Fall habe der Kläger im konkreten Einzelfall kein hinreichendes jagdliches Bedürfnis für die zwei zusätzlichen Langwaffen dargelegt... Das ist halt immer doof für uns ALLE, dass man da sich nicht mit der Behörde hätte einigen können. Wie wäre es mit nur EINER zusätzlichen Langwaffe gewesen??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted January 12, 2022 at 06:58 PM Share Posted January 12, 2022 at 06:58 PM vor 2 Minuten, Immerbadisch sagte: Das ist halt immer doof für uns ALLE, dass man da sich nicht mit der Behörde hätte einigen können. Wie wäre es mit nur EINER zusätzlichen Langwaffe gewesen??? Hätte die Behörde wohl genauso abgelehnt, denn die will dass er gar keine weitere mehr bekommt und die die er hat will sie ihm wegnehmen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted January 12, 2022 at 07:00 PM Author Share Posted January 12, 2022 at 07:00 PM vor 2 Stunden, Immerbadisch sagte: Das ist halt immer doof für uns ALLE, dass man da sich nicht mit der Behörde hätte einigen können. Wie wäre es mit nur EINER zusätzlichen Langwaffe gewesen??? K.A. ich hab das Urteil nicht gelesen & auch nicht im Ih Net gesucht, nur hat ein mir persönlich bekannter Foristsi da einen Kommentar drunter gesetzt imho gab es in BW einen Jager, als der die XXX Langwaffe für jagdliche Zwecke wollte gabs ein Njet... die erste Zahl war 248? oder so ähnlich.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted January 12, 2022 at 07:02 PM Share Posted January 12, 2022 at 07:02 PM vor 1 Minute, Greenhawker sagte: Hätte die Behörde wohl genauso abgelehnt, denn die will dass er gar keine weitere mehr bekommt und die die er hat will sie ihm wegnehmen. Das habe ich dann falsch verstanden. ich dachte, er hätte mit den 2 zusätzlichen 12 LW`s gesamt gehabt...die, die er hat, also dann über 10 schon im Bestand oder wie und die wollen sie ihm dann auch wegnehmen??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elster1962 Posted January 12, 2022 at 07:03 PM Share Posted January 12, 2022 at 07:03 PM vor 3 Minuten, Immerbadisch sagte: Das ist halt immer doof für uns ALLE, dass man da sich nicht mit der Behörde hätte einigen können. Wie wäre es mit nur EINER zusätzlichen Langwaffe gewesen??? Früher oder später wird es eh soweit kommen. Bereits bei meiner vorletzten Verlängerung meines Jagdscheins ist mir aufgefallen, dass es jetzt im entsprechenden Formular anzugeben ist, ob und wo man ein Revier gepachtet hat oder nur einen Begehungsschein besitzt. Als ich die Frage unbeantwortet ließ, hat man mir prompt die Verlängerung verweigert. Der Hintergrund ist ja wohl klar und wir für mich nächstes Jahr spannend werden. Da ich derzeit weder über das Eine noch das Andere verfüge. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted January 12, 2022 at 07:13 PM Share Posted January 12, 2022 at 07:13 PM (edited) vor 11 Minuten, Immerbadisch sagte: Das habe ich dann falsch verstanden. ich dachte, er hätte mit den 2 zusätzlichen 12 LW`s gesamt gehabt...die, die er hat, also dann über 10 schon im Bestand oder wie und die wollen sie ihm dann auch wegnehmen??? Da ist wohl die Behörde der Meinung sie können dem Jäger vorschreiben was er zur Jagd braucht. So nach dem Motto, einmal Kugellauf und einmal Schrotlauf und das am Besten kombiniert. Den Rest kann er abgeben weil kein Bedürfnis. Edited January 12, 2022 at 07:14 PM by Greenhawker 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted January 12, 2022 at 07:25 PM Share Posted January 12, 2022 at 07:25 PM vor 19 Minuten, Elster1962 sagte: ob und wo man ein Revier gepachtet hat oder nur einen Begehungsschein besitzt. Es reicht auch aus, wenn man regelmäßig ein Jagdgast in einem bestimmten Revier ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted January 12, 2022 at 07:26 PM Share Posted January 12, 2022 at 07:26 PM vor 13 Minuten, Greenhawker sagte: Da ist wohl die Behörde der Meinung sie können dem Jäger vorschreiben was er zur Jagd braucht. So nach dem Motto, einmal Kugellauf und einmal Schrotlauf und das am Besten kombiniert. Den Rest kann er abgeben weil kein Bedürfnis. DA würde ich dann aber auch klagen, denn wehret den Anfängen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted January 12, 2022 at 07:29 PM Share Posted January 12, 2022 at 07:29 PM vor 27 Minuten, Mike57 sagte: BW einen Jager, als der die XXX Langwaffe für jagdliche Zwecke wollte gabs ein Njet... die erste Zahl war 248? oder so ähnlich.. DAS wäre natürlich schon "bildlich" schwierig einzuordnen, so ca. 25 Tresore "neben-übereinander", abgesehen von dem Platzbedarf... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted January 12, 2022 at 07:32 PM Share Posted January 12, 2022 at 07:32 PM vor 2 Minuten, Immerbadisch sagte: so ca. 25 Tresore "neben-übereinander", abgesehen von dem Platzbedarf... Vielleicht hat der eine Waffenraum? Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted January 12, 2022 at 07:33 PM Share Posted January 12, 2022 at 07:33 PM Just now, Gunfire sagte: Vielleicht hat der eine Waffenraum? Grüße Gunfire Das wäre natürlich eine ideale Lösung...gewesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted January 12, 2022 at 07:44 PM Author Share Posted January 12, 2022 at 07:44 PM vor 1 Stunde, Immerbadisch sagte: DAS wäre natürlich schon "bildlich" schwierig einzuordnen, so ca. 25 Tresore "neben-übereinander", abgesehen von dem Platzbedarf... Alles eine Frage des nötigen Kleingeldes...hier der Originalpost: Zitat Vor Jahren wurde mir damals von einem Mitarbeiter vom Forum Waffenrecht gesagt er hätte einen Jäger vertreten als ein Gericht in BaWü die 285 Waffe nicht mehr auf JJS eintragen wollte. Das ging dann so aus das der Mann einen Sammlerschein beantragt hat. Ist ca. 10-12 Jahre her. und hier auch einer... Ich bin dafür, dass wir mal die Bedürfnisregelung bei Jägern ins Auge fassen sollten. Wie kann es angehen, dass Jäger zwei Kurzwaffen und unzählige, beliebig viele Langwaffen erwerben können? Sogar Halbautomaten, die von vielen Leuten sogar als „Sturmgewehre“ angesehen werden? Und das lediglich durch die Vorlage eines Jahresjagdscheines? Da müssen wir doch einiges ändern. Ich schlage also vor, dass Jäger nur noch eine einzige kombinierte Waffe (Drilling) erwerben dürfen. Ansonsten gestehe ich noch Einsteckläufe in beliebigen Kalibern zu. Damit ist jagdlich alles abgedeckt. Der Erwerb und Besitz von Halbautomaten und Repetiergewehren wird verboten. Auch bei Drück- oder Treibjagden kann eine Kipplaufwaffe schnell nachgeladen werden. Der Munitionserwerb ist nur für die Kaliber der kombinierten Waffe und der Wechselläufe zu erteilen. Es reicht weiterhin eine großkalibrige Fangschusswaffe. Dazu fünf Schuss, deren Verbrauch nachzuweisen ist. Erst dann erfolgt die weitere Munitionszuteilung gegen Rückgabe der Hülsen. Eine zweite kleinkalibrige Kurzwaffe für die Fallenjagd ist unnötig. Das kann mit der Langwaffe und einem entsprechenden Einstecklauf erledigt werden. Natürlich muss das Bedürfnis jährlich nachgewiesen werden. Und zwar nicht nur durch das Lösen des Jahresjagdscheines. Es ist monatlich mindestens ein Ansitz nachzuweisen oder 18 in einem Kalenderjahr. Zusätzlich mindestens eine Treib- oder Drückjagd. Wird diese Leistung nicht erbracht, so hat der Jäger die Waffen innerhalb einer bestimmten Frist zu vernichten oder einem Berechtigten zu überlassen. Bei Besitzern besonders schöner und kulturhistorischer Waffen ist die Übertragung auf eine Sammler-WBK (ohne Mun-Erwerb) nötig. So. Und jetzt Ironie off. Aber vielleicht sollten sich das die Herrschaften des jagdlichen Waffen-Adels, die immer so gerne auf die Sportschützen runter blicken, mal verinnerlichen. Zum Glück gibt es aber auch Andere die hoffentlich in der Mehrzahl (und hier in der Gruppe) sind. Hier paar Infos die ebenfalls gepostet wurden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted January 12, 2022 at 08:17 PM Share Posted January 12, 2022 at 08:17 PM ...da kannste bei mir sicher sein, dass ich NIEMALS NEVER EVER auf einen Sportschützen/-in herabblicken würde. Ohne den unermüdlichen Einsatz der Schützenkameraden und Kameradinnen alleine für die Instandhaltung und Pflege IHRER Schießstätten würden die Jäger/-innen Ihre jährlichen Schießnachweise nicht im Ansatz zusammenbekommen! Das schreibe ich als Legalwaffenbesitzer (Sportschütze UND Jägerlein) 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted January 12, 2022 at 08:21 PM Author Share Posted January 12, 2022 at 08:21 PM Ich hab das ja nicht geschrieben, ich weis aber wer... . Ist ja ironisch gemeint, aber im Grundsatz ist es leider wahr, da gibst halt paar Deppen hier & da genau so.. Im Prinzip braucht der "Grünewaffenhasser" nur die Kommentare auf FB lesen, da hat er genügent Neue Argumente frei Haus geliefert bekommen, leider... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 12, 2022 at 09:10 PM Share Posted January 12, 2022 at 09:10 PM Was ist das für eine Zeitschrift? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted January 12, 2022 at 09:23 PM Author Share Posted January 12, 2022 at 09:23 PM (edited) vor 13 Minuten, Jägermeister sagte: Was ist das für eine Zeitschrift? So wie ich das lese WM... https://www.wm-intern.de/ jupp https://www.wm-intern.de/waffenrechtliche-beduerfnisgrenze-fuer-jagdscheininhaber-bei-zehn-langwaffen/ Edited January 12, 2022 at 09:24 PM by Mike57 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
earl66 Posted January 12, 2022 at 10:13 PM Share Posted January 12, 2022 at 10:13 PM Moin! Sicherlich der feuchte Traum etlicher Verbotsfanatiker! Hier fangen die auch schon mit irgendwelchen Ideen in dieser Richtung an ... ABER! .... auch ohne Revier kannst du ständig Draußen helfen! Alleine der Schaden durch Schwarzwild, plus derer Vermehrungsrate, plus ASP ....! Für jede Jagdform, Tierart, Nachsuche, Nachtansitz, Training .... weiß der Deibel ...! Ich schraube doch nicht ständig meine Zieloptiken um und schieße die Waffen neu ein? Das ist ja schon mit den Höhenlagen verschiedener Munitionschargen eine Prüf- Katastrophe! Da hat man ganz schnell dreißig Knarren zusammen ...., wenn man will! Und dann gibt es noch die Engagierten, die sich in der Jungjägerausbildung einbringen und schon deswegen mal fünf Trainingsflinten oder Büchsen kaufen .... Ich weiß... im Moment wundert man sich nur noch, aber ... Am Arsch! Und ich hoffe unsere Altforderen regeln das! Ich bin jetzt schon längst drüber ... Altbestand dann? Bis morgen! Der Drobs ist noch nicht gelutscht! Waihei, Earl! 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted January 13, 2022 at 05:33 AM Share Posted January 13, 2022 at 05:33 AM vor 9 Stunden, Mike57 sagte: Im Prinzip braucht der "Grünewaffenhasser" nur die Kommentare auf FB lesen, da hat er genügent Neue Argumente frei Haus geliefert bekommen, leider... Divide et Impera! Ziel errreicht seitens der Politik und deren Gerichten... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
edegrei Posted January 13, 2022 at 08:09 AM Share Posted January 13, 2022 at 08:09 AM Die gefährlichste Waffe, ist die ERSTE! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Der Reservist Posted January 13, 2022 at 09:18 AM Popular Post Share Posted January 13, 2022 at 09:18 AM vor 3 Stunden, Immerbadisch sagte: Divide et Impera! Ziel errreicht seitens der Politik und deren Gerichten... Sorry, wenn ich jetzt einen Tropfen Jauche in euren Wein tröpfele, aber...... .....erinnern wir uns doch mal der vergangenen Waffenrechtsverschärfungen und versuchen wir uns doch mal daran zu erinnern, wer sich meistens dezent zurückgehalten hat. Neben den Luftpüstern war es diese "Grüne Zunft", denn die betraf es meist nicht. Und so verhinderte man eben auch "Einigkeit". Jetzt sind sie in den Focus geraten - und jammern. Ja - hätten sie man bloß... (und das gilt nicht nur für die Jäger, sondern auch für andere waffenaffine Vereine und Verbände) Wir würden heute ALLE besser da stehen. Jetzt kann man jede "waffenbesitzende Institution" separat auseinandernehmen, weil sie es immer noch nicht begriffen haben und ihre Häuptlinge immer noch glauben, daß sie das alles im Alleingang regeln könnten. Sie irren immer noch. 3 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted January 13, 2022 at 09:24 AM Share Posted January 13, 2022 at 09:24 AM vor einer Stunde, edegrei sagte: Die gefährlichste Waffe, ist die ERSTE! Falsch. Die gefährlichste Waffe ist die in den falschen Händen. Grüße Gunfire 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted January 13, 2022 at 09:28 AM Share Posted January 13, 2022 at 09:28 AM Noch falscher - ist die in den Händen staatlicher Büttel 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted January 13, 2022 at 09:31 AM Share Posted January 13, 2022 at 09:31 AM Sag ich doch, in den FALSCHEN HÄNDEN. Grüße Gunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted January 13, 2022 at 09:39 AM Author Share Posted January 13, 2022 at 09:39 AM Das ist ein " Lustiger Thread" auf FB, hier paar aktuelle Kommentare... Zitat Und woher kommt‘s? Weil immer mehr den JS nur wegen der Knarren machen. Allerdings ist das nur ein grober Anhalt, wo man mal nachdenken kann, ob ein Jäger mehr als 10 LW braucht. Bei „Problempersonen“ könnte man dann streiten. Das Urteil gibt keine generelle Beschränkung her. 3 Daumen hoch.. Zitat 1. Wenn jemand mehrere tausend Euro ausgeben, wochenlang lernen und sich wissen in den Kopf prügeln will das er nie wieder braucht, dann regelmäßig Jahresjagdscheine lösen und weitere Gebühren zahlen, verbunden mit den ständigen Überprüfungen nur um ein paar Waffen besitzen zu dürfen die nachweislich keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (sonst wären sie verboten!), was soll daran schlimm sein? 2. Die "Sicherheitsgefahr" besteht bei der Erteilung der ERSTEN Waffenrechtlichen Erlaubnis, nicht bei der 11. oder 100.. jemand wird nicht gefährlicher wo er "mehr" Waffen besitzt. Kleiner Tipp: Jeder Mensch hat nur zwei Hände und gar alle Schusswaffen benötigen zwei Hände um sicher bedient zu werden! 17 Daumen hoch.. Zitat "Und woher kommt's?" Ich sehe die Verantwortung ganz klar auf Seiten der Legislative/Executive/Judicative, die durch unsinnige Verbote die Rechte von unbescholtenen wie sachkundigen Bürgern immer weiter einschränken wollen.Dem Staat stehen bereits jetzt mehr als genug Instrumente zur Verfügung, um nicht zuverlässigen Personen den Zugang zum Legal(!)waffenbesitz zu verwehren, bzw. die waffenrechtliche Erlaubnis wieder zu entziehen.Von Seiten der Legalwaffenbesitzer (Jäger/Sportschützen/etc.) geht nachweislich keinerlei Gefahr für die freiheitlich-demokratisch Gerundordnung aus. 7 Daumen hoch.. Schlüssig argumentiert Zitat Jahresjagdscheinhaber haben für Langwaffen kein Bedürfnis nachzuweisen. Punkt.Das ist die gleiche Tatsache wie die Nichterforderlichkeit einer MPU für unter 25-jährige Jäger.Dinge, die Jäger von Sportschützen und teilweise von Sammlern unterscheiden: -kein Mindestalter 21 Jahre -keine MPU bei Alter unter 25 Jahre -kein Bedürfnisnachweis für Langwaffen -kein Erwerbsstreckungsgebot Wie ein Gericht da eine Bedürfnisprüfung herbeizaubern kann, ist völlig schleierhaft. Die Rechtslage gibt das nicht her. p.s.alles von verschiedenen Personen Hab noch einen der BESTE ! Zitat Traurig aber wahr, so oder so ähnlich wie bei den Sportschützen wird irgendwas kommen. Es sei denn der mächtige Titan im Finanzministerium Christian Lindner und die vor Kraft strotzende FDP Fraktion Bundestag drohen damit die Koalition platzen zu lassen. Was die auf keinen Fall machen werden, Posten und Privilegien sind alles was für die zählt. Der hat es erkannt, guter Mann ! 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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