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WBK Kassel Frühjahr 2003


kwidzyn

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Inoffiziell jetzt, bis ich morgen/übermorgen den Schrieb vom Bundeswirtschaftsministerium auf dem Tisch habe:

nach Aussage von Dieter Pracejus, der dort für die Einteilungen nach KWKG zuständig ist (Aussage übermittelt durch Sylvie Meller vom FWR, weil ich Pracejus verpaßt habe) ist das Kaliber (!) 14,5X114 weiterhin KWKG und auch das Wiederladen nicht gestattet. Also kann sich wer will die Panzerbüchse allenfalls an die Wand hängen oder hochkant als Garderobenständer benutzen - allerdings braucht man dann auch keine kilometerlangen Schießstände mehr...

Gibt es Kaliber die man nicht wiederladen darf? Wo steht das? Fällt Munition ab einer bestimmten Joule Grenze oder einem Geschossdurchmesser unters KWKG?

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§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Ganz kurz im Klartext:

Ein Sportschütze darf nur Munition besitzen, für die er die passende Waffe hat und diese hängt vom Verband und dessen SpO ab. (Altlasten mal aussen vor gelassen). Damit haben sie das Laden von jedweder Mun. durch Wiederlader durch die Hintertür erledigt.

Die KWKG-Eigenschaften von Mun. kenne ich nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass diese an irgend einer imaginären Leistungszahl aufgeängt ist :?:

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Sag mal, warst DU am Donnerstag in Kassel?? Mit WO-Mütze??? Ja den ich fand ich dein " gelaber" am OA-Stand mit Hainich ganz lustig! Hast du Angst das sie dir dein OA5 wegnehmen??!!! :lol: " ihr müst da was machen...dann frag ich mal bei BT wegen einem längeren Lauf....

UND JETZT???? HIER KANNST DU MIR NICHTS; NICHT MAL RAUSWERFEN ODER " BANNEN"!! Am liebsten hätte ich dich....... :twisted: :evil: :black:

lieber jeep, wenn du sc schon auf der messe gesehen hast und lange genug daneben gestanden bist um dir sein "gelaber" anzuhören, wäre es möglich und besser gewesen deine probleme mit ihm dort vor ort zu diskutieren.

das jetzige nachtreten hier im forum ist charakterlos und primitiv :mad3:

es ist richtig, er kann dir hier nichts - andere schon, also bitte mässige dich.

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Die KWKG-Eigenschaft von Munition ergibt sich daraus, daß sie für eine Waffe bestimmt ist, die Kriegswaffe im Sinne der Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 I KWKG) ist (Nr. 50 i. V. m. Nr. 29 Kriegswaffenliste).

Wo wird in diesem Fall aber die Trennung gezogen ? Ich meine jetzt bewusst bei bewährten "Klasssikern" z.B. in 7,62x51/.308 Win. oder 5,6x45/.223 Rem usw. ?

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Dei thematik mit dem braunen Ramsch hatten wir schon die letzten 10 Jahre, vielleicht kann man in Kassel eine Unterteilung in Halle 1+2 / 3+4 vornehmen?

Mich persönlich hat es sehr gefreut einige bekannte und auch unbekannte Gesichter sehen zu dürfen. Auch wenn diese auf der Autobahn in Stau standen und anstelle um 18Uhr erst um 23Uhr aufschlugen (till!).

FWR/ELF - der Standort war nicht ganz glücklich, aber für´s erste mal ganz okay. Gemessen an dem Zuspruch der Schützen sind wir auf dem richtigen Weg. Meiste Fragen:

Neue/alte "Gelbe"

Aufbewahrungsvorschriften

Status der Verbandanerkennungen

kleiner Waffenschein

und viele neue FWR Mitglieder geworben!!

Das Klientel kam aus allen Lagern. DSB, BDS, BDMP, Kyffhäuser, Reservisten und Jäger hatte Fragen zum aktuellen Stand der Dinge.

Vertreter vom BDS, BDMP. VDW, Kimme& Korn, DWJ, Visier u.a. hatten sich zu einem stelldichein bei uns eingefunden.

E.L.F. freut sich schon jetzt die gemeinsam besprochenen Ziele in Kürze gemeinsam mit euch umsetzen zu können.

Silvie einen dickes Dankeschön und auch Promillo, Cetus und PB für die super Vorbereitung und für das Veständiss mir gegenüber. "Der Job bringt mich um"

P.S.: unser Supernörgler war auch da, wurde von DTS abgeledert und auf dem Elfenstand fand er keinen Gesprächspartner. Sicherlich sitzt er jetzt im stillen Kämmerlein und spinnt die nächsten Intrigen und Verschwörungstheorien zusammen. Auf Neuanmeldungen hier und bei GB dürfen wir uns schon jetzt freuen

Ganz recht herzlich möchte ich mich noch bei Kai für die Organisation bedanken, und für den von Falk Kosio gestifteten Rangebag den es für den 1. Platz beim VO-Shooting gab. Wer den bekommen hat?

Das erste und einzige mal das ich vor Jens Tigges gelandet bin

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War ich eigentlich der Einzige der keinen Stau hatte? Bin Sonntag um 8 Uhr hier losgefahren und Mittags so gegen 14 Uhr zurück kurzzeitig Zählfließender Verkehr aber sonst eigentlich erträglich. :mrgreen:

PS: Rugerclub, ich habe mich mal deinem Doppelposting angenommen

hey glöckchen :wink: - warum warste nicht bei uns auf einen schweizer kaffee?!

gruss,

cetus

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@mark,

auch von mir ein ein herzliches Hallo !!

Wenn du nun öfters hier reinschaust, dann wird dir sowas in Zukunft erspart.

Ich habe dem Ordnungsamt Kassel auch den Vorschlag gemacht, den Zugang anders zu regeln, doch für dieses Jahr war eben die Genehmigung unter der Auflage "ab 18" durch.

Ich hatte dem Amt folgende Regelung vorgeschlagen,

Zutritt ab 18 Jahren,

oder wenn die Altersgrenze nicht erreicht wird mit einem gültigem Mitgliedsausweis eines Sportschützen- oder Jagdvereins.

Ich hab vom Amt auch eine Antwort bekommen, ich stell sie mal rein....

Sehr geherter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir keine Ausnahmen von der

Altersbegrenzung auf 18 Jahre für Besucher der Veranstaltung zulassen.

Sicherlich haben Sie in der letzten Zeit selbst beobachtet, wie Waffenbörsen

allgemein und auch speziell die im Jahr 2002 in Kassel durchgeführte "WBK" in

der öffentlichen Diskussion und Kritik standen.

Wir haben uns die Entscheidung, auch im Jahr 2003 einen Verkauf von Waffen auf

der Messe zuzulassen, nicht einfach gemacht. Dabei mußten wir nicht nur das

WaffG zugrunde legen, sondern auch aktuelle Urteile diverser Verwaltungsgerichte

berücksichtigen.

Unsere insgesamt positive Entscheidung konnten wir nur unter strenger

Auflagenerteilung treffen. Dazu gehört an vorderster Stelle die Altersbegrenzung

der Besucher.

Unter welchen Auflagenerteilungen eine Waffenbörse - mit Verkauf - im Jahr 2004

stattfinden kann, steht heute noch nicht fest.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Lothar Pflüger

Stadt Kassel

Ordnungsamt

Abteilung für Ordnungs- und Aufsichtsangelegenheiten

34112 Kassel

Tel. (0561) 787 - 7029

Fax (0561) 787 - 3055

eMail: lothar.pflueger@stadt-kassel.de

Kassel und die Region im Internet: www.kassel.de

Die Stadtverwaltung im Internet: www.stadt-kassel.de

Zur elektronischen Kommunikation beachten Sie bitte

die Rechtshinweise im Impressum unter www.stadt-kassel.de

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:china: So nun noch mal nachgekarrt, wqs UE oben sehr richtig aufgeführt hat. Auch nur, weil es einige -scheints - immer noch nicht verstanden haben (und P & C auch auf seiner Dreibuchstaben-Homepage trotz Abschreiben nicht verständlicher macht).

Freund Pracejus verbrachte geraume Zeit mit mir auf dem V-Stand und bat mich, es bei Gelegenheit überall nochmal nachdrücklich zu betonen (was hiermit geschieht): Jenseits von .50 BMG issich Schluß mit lustich.

Und jetzt mal ganz ohne Paragraphenzeichen und nicht in Juristendeutsch - scheint, daß behindert bei einigen Lesern hier und anderswo die kognitiven Kapazitäten. Karaya - verzeih mir.

Damit sich keiner angesprochen fühlt, adressiere ich dies an einen unbekannten GB'ler mit "Lieber Waffenfreund!"

Et jibt das Waffenjesetz, so! Et jibt ooch noch det Kriegswaffenkontrolljesetz. So ! Dat eine hört da uff, wo dat andere anfängt, aber beide überschneiden sich ooch noch - vor allem im Bereich Halbautomaten und anderen Plempen, die in irgendeiner Form zu kriegerischen Handlungen benutzt werden (können) - siehe Panzerbüchsen.

Aber siehe auch das Kaliber 9 x 19, 7,62 x 51 oder .223 - kannste koofen, kannste schießen, null Problemo, solange Dein Stand sich dafür eignet. Wenn'de aba so dusselig bist wie unser Experte E. anno Kassel 2002 und läßt Dir von einem windigen Koofmich LEUCHTSPUR-Munition in diesen oder anderen militärtauglichen Kaliber andrehen (oder gar Hartkern), dann haste ein juristisches Problem. Und zwar ein jewaltiges.

Stahl ist Stahl und Waffnrohr issich jleich? Denkste!

Und schwuppdiwupp rutschste vom WaffG zum KWKG.

Beispiel haste alte Plempe, schiest se nich mehr jut. Kommt Kumpel und sacht, er hätte da noch gute Lauf von FN oder Rheinmetall , fiel bei BW hintenrunter von LKW, brauchste nur abdrehen, Gewinde dran und schupdiwupop - schon haste wieder prima Präzi-Gewehr.

Schitkram das - weil Rohr issisch von Militärwaffe und bleibt somit Kriegswaffe, egal was auch immer da abgedreht und dran verändert wurde. Und schon haste Streß mit KWKG-Gesetz, Gericht, vorher Oh Polizeipop-SEK-Wuppdie Tür iskrach auf und Wohnung siehrt plötzlich so umgeräumt aus - wegen Besitz, Bearbeitung, Veränderung an Kriegswaffe.

Merke - Läbben issich ein jefährliches - von Natur aus.

:gulp:

So hoffe, man nimmt mir hier diesen Oberlehrer-Exkurs nicht übel, aber ich habe mir in Kassel 5 (in Worten fünf!) Tage den Mund fusselig geredet zum Thema WaffG....

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Ich will's mal anders formulieren:

Lieber "Waffenfreund", wir können alles bis einschließlich .50BMG haben! Von der .17 Rem über die .220 Swift, .30-378 Weatherby, 8X68S, .460 Weatherby, .500 A-Square, .577 Tyrannosaur, .700NE, soweit der Schiessstand dafür zugelassen ist und das Girokonto mitspielt!!!

BIST DU MIT GARNIX MEHR ZUFRIEDEN?!?

MUß ES DENN UNBEDINGT AUCH NOCH DIE 14,5X114 ODER DIE 20X139 SEIN??? :dr:

Wie wäre es mit ein klein wenig Augenmaß und Vernunft........?

GRUß

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Es ist einfach so, wir sollten einsehen, daß irgendwann mal Schluß ist.

Das ist letztlich überall so. Mit Formel 1- Autos darf man nicht auf der Straße fahren und die Gesellschaft wird es weder verstehen noch akzeptieren, daß wir Geschütze haben, von denen man auch wirklich aufgeschlossenen Mitbürgern nicht mehr erzählen kann, daß sie zu irgendeinem legitimen Zweck taugen (außer eben zum Krieg führen).

O.K., ich weiß: Das mit dem Bedürfnis im Waffenrecht ist eigentlich systemfremd. Das gibt es sonst nirgendwo und F1-Autos kann man immerhin kaufen, wenn auch nicht auf der Autobahn fahren.

Stimmt an sich alles. Wer aber das waffenrechtliche Bedürfnis weghaben will, soll das politisch versuchen, nicht über abenteuerliche Ausdehnungen und Auslegungen der bestehenden Rechtslage.

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Hallo

also ich habe mich in Kassel mit einigen Leuten über die hier so umstrittene Panzerbüchse unterhalten.

Konsens war, für Deutsche Sportschützen nicht verwendbar.

Eine Frage tauche öfter auf als die Frage nach dem schießen damit in -D-

wo zur Hölle bewahre ich so ein Riesengerät überhaupt auf?

Das schießen damit wurde in -D- einstimmig für unmöglich gehalten da es wohl keinen ''Zivilen'' Schießstand gibt.

Sollte es Möglichkeiten geben, wieder die Frage warum nicht?

Ist 14mm böser als 12,x mm?

Irgendwie verstehe ich diese Diskussion gerade unter uns bevormundeten und Amtlich schikanierter Schützenzunft nicht.

Für Sammler mit Roter WBK und Wertraum, warum nicht?

Eine Bedrohung von solch einem Monstrum dürfte unwahrscheinlicher sein, denke da eher kleiner z.b an 9mm MP5 Clone zb oder kurze handliche SL wenn ich übles im Sinne hätte

Und wie sieht es im Ausland aus, wenn sich Kunden z.B in den USA finden

wo sowas auch geschoßen werden kann? Warum soll das dann nicht von Deutschen Händlern dahin verkauft werden?

Desweiteren habe ich an den hier so verteufelten Militaria Ständen auch schon so manches Fundstück für meine Sammlung gekauft.

Ein Putzstock oder ein Bayonet, orginal Ölfläschken Banduliere usw.

Zu meinen Ordonanzgewehren gibt es reichlich Zubehör, das ich über diese Quellen gekauft habe. Von der Blechkiste zur Aufbewahrung von

Hülsen bis zum alten DF und vieles mehr.

Na ja, schimpft mal weiter.

Schützen die nicht über irgend etwas maulen oder einen Zufriedenen Eindruck machen sind mir mittlerweile eh schon Suspekt.

Glock21

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Was Panzerbüchsen etc. angeht kann ich nur folgendes sagen:

Wir leben in einer demokratischen Gesellschaft, in der wie in allen modernen Demokratien die Medien einen großen Einfluß haben.

Folglich müssen wir immer darauf achten, ob das was wir tun, irgendwie vermittelbar ist. Technische Argumente, die außer den Eingeweihten niemand versteht (XY ist doch auch nicht gefährlicher als YZ), greifen da oft zu kurz, so richtig sie auch sein mögen.

Zu den "Militaria-Ständen" ist aus meiner Sicht anzumerken, daß das Sammeln derartiger Gegenstände aus historischem Interesse durchaus in Ordnung sein mag. Leider drängt sich bei näherer Betrachtung der Gegenstände und ihrer Liebhaber oft der Verdacht auf, daß es hier nicht um historisches Interesse, sondern um eine ausgeprägte Verherrlichung der NS-Zeit geht.

Was das überhaupt mit Waffen zu tun hat, ist mir sowieso schleierhaft. Scheinbar scheint sich diese ungute Nachbarschaft aber irgendwie eingebügert zu haben, was man ja auch an der einen oder anderen Waffenzeitschrift sieht. Erst kürzlich habe ich wiedermal in einer solchen Zeitschrift Anzeigen gesehen, in denen "Kanzlerbüsten" angeboten wurden. Gemeint sind hier natürlich Büsten des "Reichskanzlers" Adolf Hitler.

Wozu soll sowas dienen, wen nicht zur Verschönerung des Nazi-Skin-Partykellers?

Ich bleibe dabei: Diese Nachbarschaft, egal ob in unseren Zeitschriften oder auf unseren Börsen, ist denkbar ungut.

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Grüße von nick

(ehemals "mark", aber dieser Benutzername war aus irgendwelchen Gründen nach einem Tag nicht mehr gültig, egal was ich auch probiert habe, macht aber nichts, als "nick" geht's auch!)

Vielen Dank nochmal an

Glock 17, Clifford, nightforce, Ulrich und Impulse Austria

für die herzlichen Willkommensgrüße (noch an "mark").

Bei den Antworten von SC hatte ich schon gedacht, "wie sind die denn drauf"!?

Vielen Dank auch für die Informationen, warum es überhaupt diese Altersbeschränkung gab!

Also, ich bin "nick" und schaue jetzt wirklich öfters rein, denn das GUNBOARD Forum ist bisher das interessanteste was ich in Punkto Schießsport gefunden habe!

CIAO nick

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dem sind 'fakten'

Na, vielleicht meinet jener solcher etwas.

Kann aber auch sein, daß jemand, der neu ins Board kommt, sich schon wundert, daß er auf die erste Anfrage nach der "ab 18"-Beschränkung von Dir in drei Postings nacheinander nur einzeilige Quellenangaben vorgeschmettert kriegt. So, als ob man das schon lange hätte wissen müssen, nur zu blöd zum Lesen war und alles schon so seine Richtigkeit hat.

Hat es nämlich nicht.

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Seufz, es ist wie üblich: auch ich verstehe nicht, worauf Du hinaus willst. Wenn man fünfmal um die Ecke denkt, vier Andeutungen losläßt und dreimal seltsame Verschwörungen vermutet, kann es nun mal passieren, daß einem die anderen nicht folgen können (die Zahlenangaben waren willkürlich).

Nun ja, zumindest ich kann nicht folgen.

Tatsache ist:

a) Der Beschluß "ab 18 Jahre" ist bereits im Mai getroffen worden und wurde auch im Juli auf mehreren Websites gemeldet und diskutiert.

B) im Laufe der nächsten Monate gab es Anzeigen von Expo Management, in denen (offenbar aus Eigeninteresse) nicht mehr auf die Beschränkung hingewiesen wurde. Ob die nun nur bei VISIER oder auch in den anderen Blättern geschaltet wurden, das prüfe ich jetzt nicht auch noch (ich hab zu tun).

c) Mark hat dies in seinem ersten Posting anders in Erinnerung gehabt, Du hast es korrigiert - aber ihm ging es in seiner Randbemerkung "wie sind die denn drauf"!? sicher weniger um den Inhalt als um die Art und Weise, wie er hier empfangen wurde.

Für mich ist dieses Thema damit (wie auch die Börse) beendet.

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