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Suicide by cop?


Hollowpoint

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Ob das:

...

Ein 64-jähriger Mann ist am Freitag in Baden-Württemberg bei einer versuchten Festnahme von einem Polizisten in seinem Schlafzimmer angeschossen und tödlich verletzt worden. Der betrunkene 64-Jährige hatte in seinem Bett gelegen und mit einer „täuschend echt aussehenden Schusswaffe“ auf einen der Polizisten gezielt, wie die Polizei in Freiburg berichtete.

Die Beamten hätten den Mann mehrmals erfolglos aufgefordert, die Waffe, die später als Schreckschussrevolver identifiziert wurde, wegzulegen. Dann habe ein 30-jähriger Polizist mit seiner Dienstwaffe auf den 64-Jährigen geschossen, hieß es. Das Opfer starb im Krankenhaus.

...

ein Selbstmord durch ein Polizisten darstellt, wage ich zu bezweifeln. Der Typ war besoffen (imho nicht mehr rational denkend) und so dämlich, eine Schusswaffe auf einen Polizisten zu richten. Und der Polizist hat absolut richtig gehandelt. Das Notwehrrecht gilt auch für Uniformträger. So what? :confused:
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... Und der Polizist hat absolut richtig gehandelt. Das Notwehrrecht gilt auch für Uniformträger. So what? :confused:

Kann man sehen wie man will.

Die Polizei stand bei ihm im Schlafzimmer, er war besoffen, was zu Hause mit Sicherheit legal ist. Wer hat also in Notwehr gehandelt? Muß er besoffen, die Polizei als solche erkannt haben?

Ist alles so gelaufen, wie es seitens der Polizei dargestellt wir? Wir wissen es nicht.

Frank

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Kann man sehen wie man will.

Die Polizei stand bei ihm im Schlafzimmer, er war besoffen, was zu Hause mit Sicherheit legal ist. Wer hat also in Notwehr gehandelt? Muß er besoffen, die Polizei als solche erkannt haben?

Ist alles so gelaufen, wie es seitens der Polizei dargestellt wir? Wir wissen es nicht.

Frank

Muß sich ein Polizist von einem "Besoffenen mit einer Waffe" erschießen lassen?

Auch wenn bei Betrunkenen kein Waffeneinsatz (in Notwehr) erfolgen sollte, kann dies bei Bewaffneten wohl nicht gänzlich ausgeschlossen werden

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also erstmal ist das kein suicide by cop und zweitens hat der Polizist in Notwehr gehandelt

bei einer versuchten Festnahme ....

Die Beamten suchten den Mann in dessen Wohnung in Singen (Landkreis Konstanz) auf, um einen Vorführbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Bedrohung durchzusetzen.

.

Der betrunkene 64-Jährige hatte in seinem Bett gelegen und mit einer „täuschend echt aussehenden Schusswaffe“ auf einen der Polizisten gezielt, wie die Polizei in Freiburg berichtete.
macht man eben ganz einfach nicht, ob nun besoffen oder nicht ...
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Muss man denn als Polizist auf einen betrunkenen Mann schießen, der im Bett liegt, alleine in der Wohnung ist und sicherlich nicht abhauen kann?.

er hat einen Beamten mit einer Schußwaffe bedroht, wenn es ein Messer gewesen wäre sähe die Sachlage anders aus aber so

und ich glaube nicht dass du in der Lage bist eine Schreckschußwaffe von vorn zweifelsfrei zu erkennen

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Ich möchte hierzu nur sagen: das ist der vierte durch baden-württembergische Polizisten erschossene Mann in 12 Monaten.

In Berlin gab es einen tierischen Aufschrei für die Tat vor zwei Wochen, obwohl die Polizei dort mehrere Warnschüsse abgegeben hatte und der Mann zunächst noch lebend ins Krankenhaus gebracht werden konnte.

In BW gibt es jedoch keine Warnschüsse. Muss wohl am landestypischen "Deeskalations"-Training liegen, wie sich ein Polizist in einer Ausnahmesituation verhält.

Und diese Anweisung von oben sollte man mal untersuchen.

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er hat einen Beamten mit einer Schußwaffe bedroht,

Ja und?

Der Mann war betrunken, lag im eigenen Bett, wollte und konnte nicht flüchten, von ihm ging keine aktive Gefahr aus.

Gegen ihn gab es einen Vorführbefehl wegen Bedrohung. Das ist wenig, praktisch fast Nichts.

Da ging es nicht mal um ein Verbrechen oder gar ein Kapitalverbrechen oder ein Gewaltdelikt.

Ich kenne nicht die Einsatztaktik der Polizei - aber es gibt sicher angemessenere Lösungen einen betrunkenen Mann oder Menschen in hilfloser Lage dingfest zu machen als auf ihn zu schießen.

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er hat einen Beamten mit einer Schußwaffe bedroht, wenn es ein Messer gewesen wäre sähe die Sachlage anders aus aber so

und ich glaube nicht dass du in der Lage bist eine Schreckschußwaffe von vorn zweifelsfrei zu erkennen

In seinem Schlafzimmer und besoffen.

Ob er die "Staatsmacht" als solche erkannt hat bleibt fraglich.

Die Polizei hätte ja theoretisch auch erst einmal sein Schlafzimmer verlassen können.

Seine Aussage kann ja zum Glück nicht mehr aufgenommen werden. :cool:

Frank

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  1. Wurde er mehrfach aufgefordert, die Waffe weg zulegen. Wie besoffen/ dämlich muss man sein, um das nicht zu verstehen?
  2. Dann trat eine Abwandlung der Evolution ein...

Ich kenne nicht die Einsatztaktik der Polizei - aber es gibt sicher angemessenere Lösungen einen betrunkenen Mann oder Menschen in hilfloser Lage dingfest zu machen als auf ihn zu schießen.
Gibt es, den Einsatz von Tasern zum Beispiel. Der ist der "normalen" Polizei leider nur verboten worden. Taser dürfen imho sogar nur Testweise einige SEKs/MEKs/was weiß ich für EKs führen.

Mit einem Taser hätte man den Typen aufgrund seiner schlechten Reaktionsfähigkeit (die unterstelle ich mal aufgrund des anzunehmenden Alkoholisierungsgrades) leicht entwaffnen können. Ein Schuss, ein bißchen Gebruzzel und schon hätten die Handschellen klicken können. Will der Dienstherr aber nicht.

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Ja und?

Der Mann war betrunken, lag im eigenen Bett, wollte und konnte nicht flüchten, von ihm ging keine aktive Gefahr aus.

Lusumi, wenn du eine auf dich gerichtete Schußwaffe - auch wenn sie sich im Nachhinein als Schreckschußwaffe herausstellt - nicht als Bedrohung ansiehst, dann weiß ich nicht, was du als "Bedrohung" empfindest.

Ansonsten stellen sich tatsächlich einige Fragen; Notwehr stellt die Anwendung von Schußwaffen bei Betrunkenen arg in Frage und da muß geklärt werden, ob der Polizist hätte in Deckung gehen können, andere Möglichkeiten hatte usw.

Schon angesprochen: Wer hat geöffnet? Wie betrunken war er wirklich? War es ihm unmöglich die "Ordnungsmacht" zu erkennen? usw.

Aber auch für einen Polizisten muß die "überzogene Notwehr" gelten dürfen.

Diese ganzen Beispiele zeigen m. E. nur auf, wie weit wir mit der Waffenphobie schon gekommen sind.

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...Notwehr stellt die Anwendung von Schußwaffen bei Betrunkenen arg in Frage ...

Das soweit ist auch richtig, allerdings stört es meiner Meinung nach die Waffe nicht, wie nüchtern/angetrunken der Typ ist.

Selbst wenn er "volltrunken", also verlustig der Muttersprache und Bewegungkontrolle mit dem Eisen rumfuchtelt und Aufforderungen zum Ablegen nicht nachkommt stellt er doch eine reale und akute Gefahr für die Beamten dar.

Vielleicht wäre ein temporärer Rückzug der Beamten sinnvoller gewesen, aber das soll und wird das Verfahren ja zeigen.

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Lusumi, wenn du eine auf dich gerichtete Schußwaffe - auch wenn sie sich im Nachhinein als Schreckschußwaffe herausstellt - nicht als Bedrohung ansiehst, dann weiß ich nicht, was du als "Bedrohung" empfindest.

Bedrohung - ja, könnte sein, wenn der Polizist in das Schlafzimmer geht.

Aber Gefahr, die man mit einem Schuss auf den wehrlosen Betrunkenen abwenden muss? Sicherlich nicht!

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Aber Gefahr, die man mit einem Schuss auf den wehrlosen Betrunkenen abwenden muss? Sicherlich nicht!

wehrlos ??

du vergisst daß er eine Waffe auf den Beamten gerichtet hatte

und das mit dem Tränengas fluten ist auch grosse Klasse, die Mitbewohner im Haus wäreen noch Tage dankbar gewesen ...

man sollte sich endlich wieder angewöhnen einen Polizisten als Respektsperson anzusehen - in den Staaten klappt´s doch auch

und wer einen Beamten mit einer Waffe bedroht hat eben Pech gehabt wenn der den "Spaß" nicht versteht - ausdiemaus

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und wer einen Beamten mit einer Waffe bedroht hat eben Pech gehabt wenn der den "Spaß" nicht versteht - ausdiemaus

Das sollte Grundsatz werden. Wer bei einer Straftat eine (Schuß-)Waffe verwendet, muß die Konsequenzen kennen.

Entweder ein - mehrere Löcher im Corpus oder aber das maximale Strafmaß.

Das bezieht sich m. E. aber nicht auf einen Ladendiebstahl und Taschenmesser in der Hose.

Wenn dieser Umstand aus dem Diebstahl eines Bonbons einen (schweren) Raub macht, kann das für andere Delikte ebenfalls gelten.

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In BW gibt es jedoch keine Warnschüsse.

Warnschuesse sind ein Relikt aus vergangenen Tagen, dem man in unseren Breiten anhaengt.

Bei praktisch allen USPolizeibehoerden sind Warnschuesse dezidiert verboten.:!:

Und wohin gibt man in einem Gebaeude, in dem man die Beschaffenheit und Dicke von Waenden und Fussboeden bzw Decken nicht kennt, einen solchen ab?

Keiner von uns war dort und weiss was genau gelaufen ist. Ich traue mich da nicht zu urteilen.:confused:

Edited by Jägermeister
Quote Tags gesetzt.
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?? Was nun??

Muss man denn als Polizist auf einen betrunkenen Mann schießen, der im Bett liegt, alleine in der Wohnung ist und sicherlich nicht abhauen kann?

Sorry... das sehe ich anders.

Ich sehe das auch anders. Wer auf mich eine Schußwaffe richtet und damit deutlich zu verstehen gibt, diese auch benutzen zu wollen, hat erstmals seinen Anspruch auf vollständige Gesundheit verwirkt. Ob Besoffen, ob im eigen Zimmer oder was auch immer, mir völlig wurscht. Selbstverständlich sind die Details nicht bekannt, von daher ist eine treffende "Beurteilung" schlichtweg nicht möglich.

Und ja... es gab auch schon Beamte, die sagen wir mal freundlich, schon falsch reagiert haben.

Dennoch bleibt es zunächst beim obigen Grundsatz. Da ist irgend wann mal Schluss mit Lustig!

Gruß

Edited by General
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In BW gibt es jedoch keine Warnschüsse. Muss wohl am landestypischen "Deeskalations"-Training liegen, wie sich ein Polizist in einer Ausnahmesituation verhält.

Und diese Anweisung von oben sollte man mal untersuchen.

Also um das beurteilen zu können sollte man vielleicht mal die entsprechenden Anweisungen zum Einsatztraining kennen bzw. dabei gewesen sein und nicht schon wieder solche, nicht zu belegenden, Behauptungen in die Welt zu setzen. Die Situationen waren vermutlich, vielleicht oder wie auch immer schlichtweg anders, wie die in Berlin.

Gruß

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Der Fall ist gar nicht so einfach zu bewerten, zumindest nicht mit den Informationen die uns vorliegen.

Das kleinere Bild:

Dort hat ein Man eine Waffe auf Polizisten gerichtet. Diese haben mMn richtig gehandelt, was einen tödlichen Schuss zur Folge hatte.

Das große Bild:

Polizisten drangen in die Wohnung des Mannes ein und überraschten in schlafend und im Bett. Der alkoholisierte Man erschreckt, erkennt Angreifer und versucht sich mit seiner Gaspistole zu verteidigen.

Ein normaler Bürger würde vermutlich angeklagt werden, wegen einer Notwehrprovokation. Schließlich wurde die Notwehr Situation erst durch das Handeln (in diesem Fall der Polizisten) provoziert und herbeigeführt.

Wäre der Man nicht verstorben und hätte vielleicht noch einen der Polizisten verletzt, hätte er mMn in Putativnotwehr gehandelt.

PS: Warnschüsse hin oder her, und ohne auf diesen speziellen Fall einzugehen, halte ich Solche in Notwehrsituationen (also ohne Putativ oder Provokation) sogar für höchst gefährlich. Genauso wie geforderte Schüsse auf Arme oder Beine…

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Es bleibt ein bitterer Beigeschmack. Es steht auch nicht ob die Polizisten uniformiert waren und selbst wenn ist es ja nicht sicher, dass ein betrunkener die Blaumänner erkennt, da er sie ja nicht gewohnt ist. Auf Einbrecher schießen ist ja legal, dazu gibt es Urteile.

Weiterhin fällt auf, dass sie im Verhältnis öfters auf Deutsche schießen denn auf andere, gefährlichere Straftäter.

Noch eine Anekdote,

kürzlich sah ich während einer Autofahrt eine Art Verkehrskontrolle auf der Gegenfahrbahn. Dazu hielten bewaffnete Männer in Zivil, lediglich mit einer Verkehrswarnweste, welche die Aufschrift Polizei trug, kenntlich gemacht den Verkehr an.

Wäre ich da hineingeraten hätte ich wohl so reagiert, wie ich es damals auf dem Personenschutzlehrgang gelernt habe.

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