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Datenauskunftersuchen beim NRW


Katja Triebel

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Die Anfrage sofort zu Begin des NWR ist jedem zu empfehlen. Bei der Befüllung einer derartigen Datenbank ist naturgemäß mit Fehlern zu rechnen.

Das NWR wird ziemlich bald zu größeren Abgleichen genutzt werden. Dabei will niemand mit einem falschen Eintrag darin vertreten sein. Über Folgen spekuliere ich jetzt mal nur, aber für ganz von der Hand zu weisen ist es m.E. nicht, dass einen eventuell ein SEK besucht, weil das Register glaubt, dass man etwas hätte, was man nicht haben soll.

Daher: Wenn das NWR in Betrieb geht, muss jeder sofort abfragen, welche Daten über ihn dort gespeichert sind. Und zwar nicht, um den Betrieb zu erschweren, sondern um negative Konsequenzen für sich selbst zu vermeiden.

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...zur Verfügung stellt sollte das doch auch iO sein?!

Sicher doch, schliesslich liegt uns doch allen am Herzen daß das NWR korrekt arbeitet und die zugreifenden Dienststellen nicht mit Falschinformationen füttert. :noterror:

Wir tragen damit aktiv zur öffentlichen Sicherheit bei.

Der Abgleich der dort gespeicherten Daten ist sozusagen eine bürgerliche Pflicht. :up:

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RA Jede schrieb, er habe schon die dollsten Dinger erlebt.

Und genauso geht es uns: da wurden Artikelnummern oder die Zielferohrnummern statt Seriennummern eingetragen, die Waffentypen oder Kaliber falsch bezeichnet, da haben Leute behauptet, sie hätten an uns Waffen verkauft und diese ausgetragen, da wurden gemeldete Überlassungen vergessen zu vermerken. Alles menschlich. Aber wenn das NWR steht, ihr euch jahrelang nicht darum gekümmert habt, was da bei euch drin steht und die Hauskontrolle ansteht, dann sollte man schon wissen, WAS gelistet wurde.

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RA Jede schrieb, er habe schon die dollsten Dinger erlebt.

Und genauso geht es uns: da wurden Artikelnummern oder die Zielferohrnummern statt Seriennummern eingetragen, die Waffentypen oder Kaliber falsch bezeichnet, da haben Leute behauptet, sie hätten an uns Waffen verkauft und diese ausgetragen, da wurden gemeldete Überlassungen vergessen zu vermerken. Alles menschlich. Aber wenn das NWR steht, ihr euch jahrelang nicht darum gekümmert habt, was da bei euch drin steht ...

Das kann ich nur bestätigen, habe selbst zwei solcher Fälle gehabt:
  1. Falsche Waffennummer eingetragen von einer Waffe, die zuerst geliefert wurde, dann aber wegen Gewährleistungsmängeln gegen eine Neue getauscht wurde. Das war vor meiner Zeit. Aufgefallen ist mir dies, als ich die Waffe bei Übergabe routinemäßig mit dem WBK-Eintrag verglichen habe. >10 Jahre ging es gut...
  2. Eine KK-Büchse aus einer Erbschaft, die mir überlassen wurde, war als Repetierbüchse eingetragen, in Wirklichkeit war es eine SLB. >30 Jahre...
...und die Hauskontrolle ansteht, dann sollte man schon wissen, WAS gelistet wurde.
Davon einmal ab, daß die bei mir begründet nicht reinkommen, interessiert mich vor allem, WER meine Daten verwenden darf. Das weiß ich nämlich nicht im Geringsten. Gehen die Daten im Extremfall auch an Schufa und andere Kreditauskunftsdateien? Wer weiß es schon genau? Das Kreditscoring ist eh eine zweifelhafte Sache...und ich glaube nicht, daß wir mit den 350.000 (sic!) Zugriffsberechtigten schon am Ende der Fahnenstange angelangt sind! Mein Bauchgefühl ist da ungut bis extrem schmerzhaft...
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:pani::pani:Ihr macht euch Sorgen?

Meine Frau hat sich 2 neue eintragen lassen.

Also 9mm Para gibt es ja nicht mehr. Wird nur noch Luger genommen. Wäre schön gewesen wenn die Sb das dann auch "unmrechnen" könnte. Haben wir ihr dann gesagt. Unterschiede zwischen 9mm Luger und 9mm kurz etc. sind unbekannt.

Bei .45 ACP ging dann nix mehr. Das Kaliber findet sie nicht. Ob wir wüssten welches da nun reingehört?

Da ich die Liste nicht da habe: Nein.

Sie hat das dann mal kurz freigelassen. Sie frägt dann mal bei Gelegenheit nach...:pani::pani:

Ich will gar nicht wissen was bei meinen Exoten eingetragen wird. 8mm Kropatschek wird ndann mal schnell zu ... (was man halt schnell findet...)

Das wird ein Heidenspass....

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und wen man den Vereinskollegen ein fertiges Formular als Hlife zur Verfügung stellt sollte das doch auch iO sein?!
Ein Leitfaden findet sich hier:

Stürmt Steuerfahndung bald mit SEK bei Unbeteiligten?

Der Bundestag hat mit Enthaltung der Linken das Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz – NWRG) geschaffen.

Damit wurde vorfristig EU-Recht umgesetzt. Es dient der Umsetzung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. EG Nr. L 256, 13.09.1991, S. 51, Waffenrichtlinie) i.d.F. Richtlinie 2008/51/EG (ABl. EG Nr. L 179, 08.07.2008, S. 5) durch Einführung eines zentralen elektronischen Waffenregisters beim Bundesverwaltungsamt zum 31. Dezember 2012: Datenspeicherung, Datenübermittlung an das und durch das Zentralregister, Datensicherheit und Datenschutz.

Quelle und mehr unter: Rechtsanwälte Dr. Schmitz & Partner
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