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Schluss mit Lustig: Karnevalskostüm führt zur Verhaftung


gbadmin

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RSS-Feed Legalwaffenbesitzer.de:

Ein Ritter braucht ein Schwert, ein Cowboy einen Revolver und James Bond seine Pistole. An Karneval und Fasching eigentlich ganz normal. Doch seit 2008 ist das Tragen dieser Waffen auf der Straße verboten. PROLEGAL warnt deshalb vor...

Jetzt weiter lesen unter: Legalwaffenbesitzer.de

Gestern beschlagnahmten Chemnitzer Polizisten ein Vorderladegewehr, das zu einer Halloween-Verkleidung gehörte.

Bitte was war daran verboten?

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1.

Anscheinswaffen,

2.

Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.

für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2.

für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3.

für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Leute mit solchen Rechtskenntnissen dürfen dann wehrlose Bürger erschießen.

Erlaubnisfreies Führen

3.1

Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

3.2

Armbrüste.

Edited by Archer
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