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Todesermittlungsverfahren wegen der Amoktat im Neuenheimer Feld vom 24.01.2022 weitgehend abgeschlossen


Mike57

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Die Staatsanwaltschaft Heidelberg leitet ein Ermittlungsverfahren gegen einen Wiener Waffenhändler ein, der zwei Langwaffen an den 18-jährigen Studenten verkauft hatte, mit denen der Täter eine 23 Jahre alte Studentin am 24. Januar 2022  in einem Heidelberger Hörsaal erschossen hatte. Acht weitere Personen wurden leicht verletzt. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft lag beim Täter vermutlich eine psychische Störung, eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, vor. Er handelte allein. Ein politisches Motiv war nicht erkennbar.

https://rheinneckarblog.de/17/todesermittlungsverfahren-wegen-der-amoktat-im-neuenheimer-feld-vom-24-01-2022-weitgehend-abgeschlossen/163413.html?fbclid=IwAR1L5dk9ybDKMVt2tZrJ7nh3SXZB_WsJY_4A_o3myE6EQRXunzipWou1JsM

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Am 18. ins Geschäft gekommen, am 21 abgeholt IMHO sind das drei Tage. Mit der ersten Geschäftsanbahnung und der entsprechenden Nachfrage nach einem Waffenverbot, war das für die zweite Waffe hinfällig.

Hinweis an den StA: selbst wenn es nur ein Tag gewesen wäre, wäre es bei sauberer Auskunft kein großes Problem, schlimmstenfalls  eine Verwaltungsstrafsache, ähnlich einer Owi.

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