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Nachtsichttechnik am Zielfernrohr – was ist in NRW erlaubt?


Jägermeister

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Dortmund, 16. Februar 2021 (LJV NRW). Der LJV hat über den Einsatz von Nachtsichttechnik bei der nächtlichen Schussabgabe in seinen Gremien lange diskutiert und seine Positionierung ausführlich erörtert, da die Haltung zu dieser Technik unter den Jägern verschieden ist. Schließlich hat sich der LJV, insbesondere unter den Aspekten der ASP-Prophylaxe, dafür ausgesprochen, eine jagdrechtliche Regelung auch in NRW einzufordern. Diese sollte gem. den aktuellen waffenrechtlichen Möglichkeiten auch den Einsatz zulässiger Wärmebildgeräte und die Möglichkeit diese Technik bei der Pirsch einzusetzen umfassen.

https://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/aktuelles/aktuelles/nachtsichttechnik-am-zielfernrohr-–-was-ist-in-nrw-erlaubt-/6_30682.html

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