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Standsperre - Standaufsicht


Mike57

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Guten Morgen, diese Nachricht erreichte mich heute morgen von dem BuBea VdRBw per Mail, gebe diese so ungefiltert weiter hier der Text:

Hallo Kameraden,

Auf einem Luftdruckwaffenstand im Bereich des NDSB (Stand wurde nicht näher benannt, aber die Quelle von der ich diese Info habe ist absolut seriös und zuverlässig) hat die Ordnungsbehörde eine unangemeldete Standkontrolle vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass keine verantwortliche Standaufsicht auf dem Stand war. Daraufhin hat der Mitarbeiter der Behörde die Mitglieder aufgefordert ihre Sachen zu packen, und diese dann des Standes verwiesen. Anschließend ist der Stand versiegelt, und für eine weitere Nutzung gesperrt worden.

Ob der Stand jemals wieder zu betreiben ist, oder grundsätzlich geschlossen bleibt, entzog sich der Kenntnis meines Gesprächspartners.

Wir alle sollten deshalb, zum Fortbestand der Anlage und im Interesse eines sauberen Schießbetriebes darauf achten, das zu jeder Zeit Standaufsichten auf den Ständen vorhanden sind, und die eingeteilten Aufsichten sich dann auch nicht am aktiven Schießen beteiligen. Ist der Stand erst einmal gesperrt und dadurch im Fokus der Behörde, wird es unendlich schwer die Vorurteile der Behörde auszuräumen und den Stand wieder zum Schießen zugelassen zu bekommen.

Zum Sachverhalt (keine verantwortliche Standaufsicht) sage ich lieber mal NIX.....:wallb:

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Nein.

Schau dir bitte zu diesem Thema mal §10+§11 AWaffV an!

Die fehlende Aufsicht stellt demnach eine Ordnungswidrigkeit nach §34 AWaffV dar.

Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes handelt, wer

vorsätzlich oder fahrlässig

...

8. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 das Schießen nicht beaufsichtigt,

§ 11

Aufsicht

(1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte

ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen,...

na ja, und dort ist wieder nur die Rede von Kindern und Jugendlichen:

12. entgegen § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 einem Kind oder Jugendlichen das

Schießen gestattet oder entgegen § 27 Abs. 6 Satz 2 nicht sicherstellt,

dass die Aufsichtsperson nur einen Schützen bedient,

:3???:
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@Schuster: Daß du WaffG und AWaffv vermischst, machts nicht ganz so einfach...

Das mit den Kindern steht im Waffg. Kinder und Jugendliche bedürfen je nach Alter und Waffe eine speziell befähigte Aufsichtsperson bzw. unterliegen Alterschbeschränkungen bzzüglich der verwendeten Waffen (§ 27 Abs. 3 ), da kan aber ein Übungsleiter auch mehrere kinder/Jugendliche beaufsichtigen.

Das mit 1 Aufsicht - 1 kindlicher Schütze (§ 27 Abs. 6 Satz 2) bezieht sich auf Rummelplatzschießbuden.

Auf zugelassenen Schießständen, auch auf Druckluftständen, muß immer eine bestellte Aufsichtsperson da sein - und die muß je nach Alter der Schützen eine entsprechende Lizenz haben.

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irgendwie kann ich mir jetzt das grinzen nicht verkneifen...

....einen schützen bedient...

ich muß mal schnell loß,...ich brauch noch ein schürzchen.:laugh1:

und das eine aufsicht da sein sollte, müßte doch wohl auch dem letzten bekannt sein.

so wie beschrieben,...selbstgemachtes leiden.

da kommt mal schnell eine kontrolle.

ist die aus dem nichts aufgetaucht..:confused: bei uns kommt man nicht ohne das es bemerkt wird so einfach auf die stände.

bloß gut, das sich in unserem haufen alle selbst beaufsichtigen dürfen.

bei neulingen giebt es dann einen eignen kellner.:up:

Edited by Ausbilder Schmidt
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@Schuster: Daß du WaffG und AWaffv vermischst, machts nicht ganz so einfach....

Sorry, das ich die Zitate nicht ganz richtig gekennzeichnet hatte, bzw. in Bezug aufeinander vermischt hatte.

Auf zugelassenen Schießständen, auch auf Druckluftständen, muß immer eine bestellte Aufsichtsperson da sein - und die muß je nach Alter der Schützen eine entsprechende Lizenz haben

Das ist die Aussage, wo es drauf ankommt.

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Sobald zwei Personen auf dem Stand sind, hat einer von beiden die Aufsicht zu führen und darf dabei nicht selbst schießen.

Ist zwar etwas dämlich, weil es reichen würde bei erfahrenen Schützen einen zu bestimmen, der den Hut auf hat, um die "Ansagen" wie Sicherheit und Trefferaufnahme oÄ zweifelsfrei zu halten.

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