Eugen Posted December 4, 2012 at 09:06 AM Share Posted December 4, 2012 at 09:06 AM Verschärfungen gibt es beim Waffenrecht. Darüber informierte der Waffensachkundereferent Hans Gronemeyer. So gibt es eine neue Vorschrift, nach der beim Transport von erlaubnispflichtigen Waffen ein Transportschein erforderlich ist.Quelle: http://www.rotenburger-rundschau.de/redaktion/redaktion/aktuell/data_anzeigen.php?dataid=97934 Hab ich etwas verpaßt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 4, 2012 at 09:17 AM Share Posted December 4, 2012 at 09:17 AM Da hat jemand schlecht geschlafen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted December 4, 2012 at 09:49 AM Share Posted December 4, 2012 at 09:49 AM http://www.nssv-hannover.de/ausbildung/waffenrecht/wp-content/uploads/2012/10/Transportauflagen_Merkblatt_NSSV_11.pdf Sportschützen ohne WBK können auch Feuerwaffen transportieren. Hier empfehle ich, für den Transport von Feuerwaffen immer einen Transportschein aus zu stellen. Die meisten KK Vereine haben Vereinswaffen, die zum Wettkampf ausgeliehen werden. Interessant ist hierbei eigentlich nur, dass dieses Gesetz seit 2008 besteht, aber erst 2012 als neu publiziert wird. So gibt es eine neue Vorschrift, nach der beim Transport von erlaubnispflichtigen Waffen ein Transportschein erforderlich ist. Auch irrt der NSSV: WBK-Waffen müssen in einem geschlossenen, freie Waffen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
laloux Posted December 4, 2012 at 09:49 AM Share Posted December 4, 2012 at 09:49 AM Transport von Vwereinswaffen durch Beauftragte des Vereins....? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted December 4, 2012 at 11:55 AM Share Posted December 4, 2012 at 11:55 AM Ja, Vereine können ihre Mitglieder zum Transport zu Wettkämpfen beauftragen, auch wenn sie keine WBK haben, um dort am Wettkampf teilzunehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted December 4, 2012 at 09:18 PM Share Posted December 4, 2012 at 09:18 PM Ja, Vereine können ihre Mitglieder zum Transport zu Wettkämpfen beauftragen, auch wenn sie keine WBK haben, um dort am Wettkampf teilzunehmen. Das müssen keine Mitglieder sein. In der Praxis gern genommen z.B. sind die Eltern von Jungschützen, die ihre Kinder zum Wettkampf fahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 4, 2012 at 10:02 PM Share Posted December 4, 2012 at 10:02 PM Vermutlich hat es aktuell irgendwo in der Republik mal Ärger gegeben und deswegen wird es gerade aufgewärmt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted December 4, 2012 at 10:50 PM Share Posted December 4, 2012 at 10:50 PM Auch irrt der NSSV: WBK-Waffen müssen in einem geschlossenen, freie Waffen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Das WaffG unterscheidet da nicht zwischen freien und EWB-Waffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted December 4, 2012 at 11:05 PM Share Posted December 4, 2012 at 11:05 PM (edited) ihr seit alle auf dem falschem dampfer. ich hatte da schon vor tagen beim schreiberling, einem vorsitzendem eines dortigen schützenvereines nachgefragt,...was dieser blödsinn soll. es handelt sich um den sogenannte überlassungsschein, der es berechtigten personen ermöglicht,...erwerbsscheinpflichtige , ausgeliehene waffen, auch vereinswaffen zu transportieren. die vorraussetzung einer eigenen wbk wird vorausgesetzt. die dortigen grünröckigen obermächtigen, haben nur das rad neu erfunden.. der schreiberling hatte auch gegrinzt. ach ja, das pdf formular ist seit tagen von der seite verschwunden,....gab wohl zu viele fragen und gelächter... Edited December 4, 2012 at 11:11 PM by Ausbilder Schmidt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brommy Posted December 5, 2012 at 05:17 AM Share Posted December 5, 2012 at 05:17 AM Hi, wer es sucht findet es hier. Es ist halt ein Überlassungsformular wie man es auf vielen Verbands-, Vereinsseiten findet. Hat nix mit Verschärfung zu tun. http://www.nssv-hannover.de/ausbildung/waffenrecht/?page_id=33 Grüße Brommy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted December 5, 2012 at 09:07 AM Share Posted December 5, 2012 at 09:07 AM (edited) brommy,...genau das ist es. ...übrigens,....schon mal die sache mit dem bedürfnis nachgeschaut... die obergurus empfehlen zu schießen,...es reiche keine vereinszugehöhrigkeit...:lach: habe gerade noch mal nachgeschaut... die sind ja noch päpstlicher als der papst. 4 wochen gilt normalerweise so ein schein,...und niemanden gehts was an, ob ich zum üben,...oder zum wettkampf fahre. auf dem scheinchen fehlt nur noch die genaue uhrzeit. Edited December 5, 2012 at 09:15 AM by Ausbilder Schmidt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted December 5, 2012 at 09:32 AM Share Posted December 5, 2012 at 09:32 AM Das WaffG unterscheidet da nicht zwischen freien und EWB-Waffen. Macht er doch! Freie Anscheinswaffen sind VERschlossen zu transportieren EWB-Waffen sind nicht zugriffsbereit (kein Zwang eines Verschlusses) zu transportieren. ABER mach das mal einem Polizisten klar, wenn nicht mal die Schützen Bescheid wissen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted December 5, 2012 at 09:35 AM Share Posted December 5, 2012 at 09:35 AM es handelt sich um den sogenannte überlassungsschein, der es berechtigten personen ermöglicht,...erwerbsscheinpflichtige , ausgeliehene waffen, auch vereinswaffen zu transportieren. die vorraussetzung einer eigenen wbk wird vorausgesetzt. bitte nicht §12 Abs. 1 Nr. 1 a) WaffG mit §12 Abs. 1 Nr. 3b) WaffG verwechseln... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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