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Verschärfte Regelungen


Eugen

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Verschärfungen gibt es beim Waffenrecht. Darüber informierte der Waffensachkundereferent Hans Gronemeyer. So gibt es eine neue Vorschrift, nach der beim Transport von erlaubnispflichtigen Waffen ein Transportschein erforderlich ist.
Quelle: http://www.rotenburger-rundschau.de/redaktion/redaktion/aktuell/data_anzeigen.php?dataid=97934

Hab ich etwas verpaßt :3???:

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http://www.nssv-hannover.de/ausbildung/waffenrecht/wp-content/uploads/2012/10/Transportauflagen_Merkblatt_NSSV_11.pdf

Sportschützen ohne WBK können auch Feuerwaffen transportieren.

Hier empfehle ich, für den Transport von Feuerwaffen immer einen Transportschein aus zu stellen.

Die meisten KK Vereine haben Vereinswaffen, die zum Wettkampf ausgeliehen werden.

Interessant ist hierbei eigentlich nur, dass dieses Gesetz seit 2008 besteht, aber erst 2012 als neu publiziert wird.

So gibt es eine neue Vorschrift, nach der beim Transport von erlaubnispflichtigen Waffen ein Transportschein erforderlich ist.

Auch irrt der NSSV: WBK-Waffen müssen in einem geschlossenen, freie Waffen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

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ihr seit alle auf dem falschem dampfer.

ich hatte da schon vor tagen beim schreiberling, einem vorsitzendem eines dortigen schützenvereines nachgefragt,...was dieser blödsinn soll.

es handelt sich um den sogenannte überlassungsschein, der es berechtigten personen ermöglicht,...erwerbsscheinpflichtige , ausgeliehene waffen, auch vereinswaffen zu transportieren. die vorraussetzung einer eigenen wbk wird vorausgesetzt.

die dortigen grünröckigen obermächtigen, haben nur das rad neu erfunden..

der schreiberling hatte auch gegrinzt.

ach ja, das pdf formular ist seit tagen von der seite verschwunden,....gab wohl zu viele fragen und gelächter...

Edited by Ausbilder Schmidt
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brommy,...genau das ist es.

...übrigens,....schon mal die sache mit dem bedürfnis nachgeschaut...

die obergurus empfehlen zu schießen,...es reiche keine vereinszugehöhrigkeit...:lach::lach::lach:

habe gerade noch mal nachgeschaut...

die sind ja noch päpstlicher als der papst.

4 wochen gilt normalerweise so ein schein,...und niemanden gehts was an, ob ich zum üben,...oder zum wettkampf fahre.

auf dem scheinchen fehlt nur noch die genaue uhrzeit.

Edited by Ausbilder Schmidt
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es handelt sich um den sogenannte überlassungsschein, der es berechtigten personen ermöglicht,...erwerbsscheinpflichtige , ausgeliehene waffen, auch vereinswaffen zu transportieren. die vorraussetzung einer eigenen wbk wird vorausgesetzt.

bitte nicht §12 Abs. 1 Nr. 1 a) WaffG mit §12 Abs. 1 Nr. 3b) WaffG verwechseln...

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