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Schweizer bestellt Spielzeug-Sturmgewehr im Internet und wird verurteilt, weil er keinen Waffenschein hat


Jägermeister

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Zitat

Weil die Waffe, die ein rund 50-Jähriger Schweizer im Internet bestellt hatte, täuschend echt aussah, kam er vor Gericht. Und wurde auch verurteilt ‒ allerdings fiel die Strafe milder aus als gefordert.

Abo: https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/aarau-schweizer-hat-spielzeug-sturmgewehr-im-internet-bestellt-verurteilt-weil-er-keinen-waffenschein-hat-ld.2303888?reduced=true

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Am 16.6.2022 at 22:19 , Jägermeister sagte:

Und da denkste, nur deutsches Recht ist bescheuert…

In jedem Land gibt es irgendeinen Schwachsinn. Siehe auch das Pumpgunverbot in Österreich, oder die Dolchaversion der Schweizer.

Über meine Abneigung gegenüber dem Bedürfnisprinzip habe ich mich ja schon ad nauseam ausgelassen.

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