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Bundesverfassungsgericht prüft Waffengesetz


Pickett

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Hoffen wir mal das das BVG in unserem Sinne entscheidet.

Nicht das da dann ein fauler Kompromiss rauskommt.

Nach dem Motto:

Kleinkaliber ja, Halbautomaten und Grosskaliber nein.

SO wird's bestimmt nicht kommen!

Auch das BVerfG sollte wissen, daß die Schulschießereien von Jokela und Kauhajoki mit KK-Spopis verübt wurden.

GRUß

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Nicht zu vergessen, (!! das soll nicht gegen die Dienstwaffenträger persönlich ziehen ich will nur Relationen aufzeigen !!) auch der Staat gefährdet durch die dienstliche Bewaffnung seiner Organe die innere Sicherheit!

Je nach Zählweise sind dann 6 bis 10 Privatwaffenbesitzer so "gefährlich" wie ein Dienstwaffenträger.

Warum:

Bis 2003 wurde der Misbrauch von Dienstwaffen ausgewiesen, bis dahin (und die Jahrzehnte davor) war die Gewichtung bei den Missbrauchsfällen privat/dienstlich immer Hälfte/Hälfte auf KONSTANT NIEDRIGEM NIVEAU (das will ich hier noch mal dazu sagen!).

Und die Dienstwaffenträger sind zahlenmässig weniger, rechne ich nur die Polizei so komme ich auf den Faktor 10, rechne ich Zoll und Justizvollzug noch dazu dann komme ich auf den Faktor 6.

Grüsse,

Laloux

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Auch wenn sie es zur Entscheidung angenommen haben, dabei wird nichts herauskommen !

Die Kläger (Grafe eh nicht) müssten nachweisen, bzw. glaubhaft machen, dass durch eine Unterlassung des Gesetzgebers die persönliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Bürgern auf dem Spiel steht. Und das ist -mit Verlaub- hanebüchener Quatsch, denn der deutsche Gesetzgeber hat den Waffenbesitz schon seit vierzig Jahren reguliert, und zwar mit einem der restriktivsten Waffengesetze Europas.

Dass das komplette Verbot von Kurzwaffen für Privatleute ohnehin ungeeignet ist, Straftaten zu verhindern, ist ja auch am Beispiel GB darzulegen. Die Waffengesetze sind ohnehin keine Gesetze, die geeignet oder auch nur gedacht sind, Straftaten zu verhindern, sondern reine Verwaltungsgesetze. Und Mord war auch schon vorher verboten. Warum man all das nochmal in einem Urteil darlegen muss, weiss ich nicht.

Die VB wegen der Unverletztlichkeit der Wohnung hätte mE grundsätzlich mehr Chancen haben müssen, zur Entscheidung angenommen zu werden, trotz der schon passierten "Schornsteinfeger-Entscheidungen".

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Damit garnicht. Da hast Du Recht.

Das sollte nur darstellen, was einige der Waffengegner forden.

Nämlich den "Einstieg in den Austieg des privaten legalen Schußwaffenbesitzes".

Und auch LG fielen dann darunter. Das stimmt. Da "unterstüzt" ja der DSB den Grafe indem sie mit diesen "Sportleuchten" schießen und Wettbewerbe damit veranstalten. Mal darüber nachgedacht? Hier hätten alle Verbände mal gemeinsam gegen die damalige Änderung, daß Jugendliche erst ab 12 LG/LP schießen dürfen, vorgehen müssen. Aber nein, Taschenlampenschießen ist ja sooooooooo toll.

Peter

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Aber nein, Taschenlampenschießen ist ja sooooooooo toll.
Im Zusammenhang mit Sportschießen das Wort Taschenlampe zu verwenden, verbietet sich eigentlich von selbst. Wettleuchten, Sportleuchten oder -anstrahlen, Wettblinken oder -blitzen meinetwegen, aber bitte nicht Lichtfunzeln und Schießsport durcheinander würfeln. :contra:
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Normal müssten dann auch Laser erlaubt werden, mehr als Licht abgeben tun die Geräte ja auch nicht.

Dann halte mal Deine Pfote in einen Edelgas-Ionenlaser mit einer Lichtleistung von 1 Watt wenn er neu ist am seiner Lebensdauer (ca. 2000 Betriebsstunden) und der an der Grenze des Wellenlängenbereiches von blauem Licht arbeitet.

Er liefert dann eventuell noch 500 mW Lichtleistung.

Waren "moderne" Laser vor etwa 30 Jahren.

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Ach Jägermeister, tut mir Leid,

aber diese "Sportleuchten" sind in meinen Augen auch nur Taschenlampen mit Schaft drann.

Just my :2cent: zu dieser Art "Schießsport".

@CarlFriedrichvonBöttcher

In den Blueray-Brennern sind Blaue Laserdioden mit 1 Watt Leistung verbaut.

Die Laserdioden kann man auch kaufen und sich einen eigenen Laser bauen.

Ich möchte nicht in diesen Laser blicken. Lass da mal wen auf seltsame Ideen kommen.

Peter

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Studienkollege hat die Pfote in den Strahl gehalten. Gab schwarze Brandwunde.

Und beim einrichten der Apparutren für Messungen hat man mal die Wände "beleuchtet" und das Stahlblech der Abdeckung vom Farbstofflaser.

Wände hatten Löcher und das Stahlblech war angeschmolzen.

War fast unsichtbar mit ganz leichtem Blauton. Müsste tief in irgenwelchen Kisten buddeln um eventuell die Wellenlänge noch angeben zu können.

1 Watt LED Laser, ok, aber 30 Jahre Forschung sollten ja etwas technologische Entwikclung bringen. Ist lange her, das mich das interessiert hat.

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@CarlFriedrichvonBöttcher

Jepp.....

Bei Lasern, egal welcher Bauart, sollte man höllisch aufpassen.

Da gibts schnell mal kaputte Augen etc. Und Laser gibt es frei zu kaufen.

Da ist mir jede Schusswaffe lieber.

Ich hatte selber mal, als ich noch nicht Selbstständig war, ein wenig mit Lasern zu tun.

Das waren Lasersender (Glasfaserleitung) zu Übertragung von Kabelfernsehen auf langen Strecken (10 km). Die machten zwar "nur" max. 500 mW aber man sah auf Grund der Wellenlänge den Strahl nicht. "Spassig" kann ich Dir sagen.

Peter

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