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So regeln westliche Staaten den Waffenbesitz


Jägermeister

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Waffenrecht in Europa im Vergleich: Kriterien für den Waffenkauf

Deutschland hat den Ruf, beim Thema Waffenrecht im Vergleich zu anderen Ländern Europas sehr streng zu sein. Nicht nur Jäger und Sportschützen müssen sich mit dem komplexen Regelwerk auseinandersetzen, auch privat wollen sich manche Menschen Waffen anschaffen, um sich sicherer zu fühlen oder sich verteidigen zu können. 

https://praxistipps.focus.de/waffenrecht-in-europa-im-vergleich-kriterien-fuer-den-waffenkauf_148112

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Zur Kategorie C zählen Büchsen, das sind Jagd- oder Sportgewehre mit langgezogenem Lauf und Flinten, die umgangssprachlich auch als Schrottflinten bezeichnet werden.

 

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Waffen der Kategorie C sind anmeldepflichtig. Zu ihnen zählen halbautomatische Repetier-Schulterfeuerwaffen

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Messerdolche

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Gewehrpistolen,

 

 

GRUß

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Der Österreichteil ist wieder einmal, vorsichtig gesagt ungenau.

Kategorie C Waffen, sind ab 18 frei und unterliegen nur der REGISTRIERUNGSPFLICHT. Sie dürfen durch unbescholtene Bürger in unbegrenzter Menge gekauft werden, nur ist ab 20 Sstück eine Paragraph 40 Meldung, an die Behörde, erforderlich. Sie dürfen, wie KatB in Privaträumen zur Selbstverteidigung bereitgehalten und geladen gelagert werden.

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Am 11.7.2022 at 21:00 , Glockologe sagte:

Achja und Klingenwaffen aller Art unterliegen für unbescholtene Österreicher (und EU-Bürger) keinen Einschränkungen beim Führen.

Na da möchte ich die Heh mal sehen, wenn Du mit dem Katana überm Buckl durchs Bermudadreieck tigerst!  :laugh:

Hände an die Wand und Füße in die Höh!!! Sonst scheppert's!

 

GRUß

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Am 11.7.2022 at 20:58 , Glockologe sagte:

Jagd- oder Sportgewehre mit langgezogenem Lauf und Flinten,

An jeder Seite 4 Elefanten eingespannt? Oder wie wurde der Lauf langgezogen?

Am 11.7.2022 at 20:58 , Glockologe sagte:

die umgangssprachlich auch als Schrottflinten

Wenn es kein Übertragungsfehler von Hollow ist - Hatte dere Journalist da vielleicht ein besonderes Modell ins Auge gefaßt, daß die Kriterien für eine Schrottflinte erüllt

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Für CH heisst es:

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wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind

Also einmal mit 26km/h auf der Autobahn erwischt gibt einen Eintrag der dem Waffenkauf nicht im Wege steht, aber 2 mal ist aus damit.

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Es wäre tatsächlich nicht per se illegal. Frag mal Harriett. Sie war Zeugin gesehen, wie ich sie in der Uniform des Botschaftsdienstes einmal in die Abflughalle des VIE begleitet habe, mit einem Cold Steel Voyager XL an der Beinplatte und freundlich von einem Polizisten gegrüßt wurde.

O.K. das war in dem Fall irrelevant, im Verleich zur G17+GTL10 und den drei vollen Magazinen.

Allerdings könnte dich ein Exekutivorgan auffordern, das Schwert zu verdecken. Hier könnte Erregung öffentlichen Ärgernisses schlagend werden.

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