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Waffenbesitzkarte: Widerruf bei unerlaubtem Erwerb weiterer Waffen


Jägermeister

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Das Verwaltungsgericht Köln (20 L 201/12) stellte nochmals klar, dass demjenigen der eine Waffenbesitzkarte erhalten hat und darüber hinaus noch weitere Waffen – dann ohne entsprechende Erlaubnis – erwirbt, die erteilte Waffenbesitzkarte wieder entzogen werden kann. Das VG Köln bewertet den Verstoß gegen die Erlaubnispflicht als gravierenden und einen solchen Widerruf berechtigenden Verstoß.
Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/waffenbesitzkarte-widerruf-bei-unerlaubtem-erwerb-weiterer-waffen/
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Ah, Stuss, ich hätte sorgfältiger lesen müssen. Es GIBT noch gar keine Entscheidung 20 K 1365/12, die ist vielmehr als Hauptverfahren wegen des Entzugs der waffenrechtlichen Erlaubnis(se) noch anhängig und gar nicht entschieden.

Es gibt derzeit nur diese Klage und das selbständige Verfahren 20 L 201/12, in dem die Entscheidung ergangen ist, die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 1365/12 NICHT herzustellen, die WBK(s) und Waffen sind also erstmal weg.

Irritieren tut mich nur dieser Passus:

Dass im Einzelfall bei einer waffenrechtlichen Verfehlung die Schuld im strafrechtlichen Sinne als gering anzusehen ist, bedeutet nicht zugleich, dass die Verfehlung ordnungsrechtlich als nicht gröblich gewertet werden kann. Dementsprechend scheidet die Annahme eines gröblichen Verstoßes gegen Vorschriften des WaffG nicht schon deshalb aus, weil das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gem. § 153 Abs. 1 StPO eingestellt worden ist.

Es ist also irgendwas schiefgegangen, es gab ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, das aber eingestellt wurde. Zudem gab es ein verwaltungsrechtliches Verfahren, sprich den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis(se), gegen diesen Entscheid hat der Betroffene geklagt und mit dem selbständigen Verfahren 20 L 201/12 hat er versucht, den sofortigen Vollzug dieses Entzugs aussetzen zu lassen.

Das STRAFRECHTLICHE Ermittlungsverfahren ist also eingestellt worden. Hätte der hier betroffene Waffenbesitzer zwei Waffen komplett illegal erworben, könnte ich mir das irgendwie nicht vorstellen, das würde man mE ganz sicher schärfer verfolgen. Insofern ist schon interessant, was da tatsächlich passiert sein mag.

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Sammler-WBK mit "zu weit" ausgelegtem Thema, wo die Käufe nicht der Revision des LKA standhielten?

Dies ist seit längerer Zeit der Hit im Main-Taunus-Kreis.

Long Johns Wolf

Seit wann hat ein LKA Zuständigkeiten beim Waffenrecht?

In Hamburg werden die Waffen von der Polizei verwaltet. Das passiert bei dem Justizamt der Innenbehörde. Das ist aber immer noch kein LKA.

Bitte genau auf die Feinheiten achten! Das LKA soll Verbrecher dingfest machen bzw. Beweise liefern, die vor Gericht verwendet werden können. Sollten die irgendwo Zuständigkeiten nach dem Waffenrecht haben ist das ein Grund mal tätig zu werden, damit sich das ändert!

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@Wilhelm25: das ist ganz normal, dass die unteren Waffenbehörden die Hilfe der LKA-Waffenexperten in Anspruch nehmen. Es gibt sogar Sachbearbeiter, die mangels Fachkenntnissen grundsätzlich alle Anträge auf rote WBK zur Prüfung dem LKA schicken. Das heißt nicht, dass die die Weisheit mit Löffeln gefressen haben. Aber zuständig sind die schon, wenn die damit quasi beauftragt werden.

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